Hier finden Sie kompetente Rechtsanwälte für Erbrecht in Mainz Bretzenheim-Oberstadt
Anwälte für Erbrecht, die im Umkreis von Mainz Bretzenheim-Oberstadt Mandate annehmen

Regina Koch
Bebelstraße 34, 55128 Mainzin 0.5 km Entfernung

Ulrich Schneider
Grillenweg 13, 55128 Mainzin 0.5 km Entfernung

Joachim Zillien
Fachanwalt für Familienrecht|3456Gleiwitzer Straße 5 a, 55131 Mainz
in 2.1 km Entfernung

Kathrin Brückner-Silbernagel
Fachanwalt für FamilienrechtRheinstraße 105, 55116 Mainz
in 2.9 km Entfernung

Torsten Voigt
Neubrunnenstraße 8, 55116 Mainzin 2.9 km Entfernung

Alice Vollmari
Fachanwalt für Familienrecht|3456Fischtorplatz 22, 55116 Mainz
in 2.9 km Entfernung

Thomas Zinndorf
Große Bleiche 17-23, 55116 Mainzin 2.9 km Entfernung

Astrid Häfner
Elisabeth-Schwarzhaupt-Straße 29, 55126 Mainzin 5.9 km Entfernung

Ingrid Bender
Stegstraße 45, 65462 Ginsheim-Gustavsburgin 6.1 km Entfernung

Hella-Maria Munck
Fachanwalt für Steuerrecht|6538Göttelmannstraße 2 a, 55130 Mainz
in 6.6 km Entfernung

Tomas Boennecken
Biebricher Allee 177, 65203 Wiesbadenin 6.6 km Entfernung

Wunibald Böhmer
Söhnleinstraße 17, 65201 Wiesbadenin 8.5 km Entfernung

Peter Reitz
Im Weingarten 51, 65201 Wiesbadenin 8.5 km Entfernung

Frank-Conny Kreker
Fachanwalt für Familienrecht|3456Gutenbergplatz 1, 65187 Wiesbaden
in 8.6 km Entfernung

Leonie Lehrmann
Kleine Hohl 45, 55263 Ingelheim am Rheinin 9.0 km Entfernung

Silke Giesa
Fachanwalt für SteuerrechtGustav-Freytag-Straße 19, 65189 Wiesbaden
in 10.2 km Entfernung

Roman Alexander Kütterer
Frankfurter Straße 11, 65189 Wiesbadenin 10.2 km Entfernung

Manfred Plass
Bierstadter Straße 4, 65189 Wiesbadenin 10.2 km Entfernung

Thomas Röskens
Fachanwalt für Handels- und GesellschaftsrechtGustav-Freytag-Straße 19, 65189 Wiesbaden
in 10.2 km Entfernung

Sebastian Stritter
Fachanwalt für Erbrecht|6538Wettinerstraße 3, 65189 Wiesbaden
in 10.2 km Entfernung

Gota Biehler
Friedrichstraße 14, 65185 Wiesbadenin 10.4 km Entfernung

Martin Klemm
Fachanwalt für Familienrecht|3456Kaiser-Friedrich-Ring 67, 65185 Wiesbaden
in 10.4 km Entfernung

Benedikt Much
Bahnhofstraße 59, 65185 Wiesbadenin 10.4 km Entfernung

Gregor Much
Bahnhofstraße 59, 65185 Wiesbadenin 10.4 km Entfernung

Delia Reinders
Fachanwalt für Familienrecht|6538Rheinstraße 22, 65185 Wiesbaden
in 10.4 km Entfernung

Wolfgang Reiter
Mainzer Straße 60, 65185 Wiesbadenin 10.4 km Entfernung

Susanne Rösch
Kaiser-Friedrich-Ring 1, 65185 Wiesbadenin 10.4 km Entfernung

Michael Schlempp
Oranienstraße 20, 65185 Wiesbadenin 10.4 km Entfernung

Hedda Schmitter
Adelheidstraße 15, 65185 Wiesbadenin 10.4 km Entfernung

Ursula Weddig
Fachanwalt für Familienrecht|3456Wilhelmstraße 4, 65185 Wiesbaden
in 10.4 km Entfernung

Peter S. Lampert
Rauenthaler Straße 11a, 65197 Wiesbadenin 10.7 km Entfernung

Sabine Platt
Fachanwalt für Familienrecht|3456Spiegelgasse 9, 65183 Wiesbaden
in 11.3 km Entfernung

Ingrid Seifert-Raab
Wilhelmstraße 36, 65183 Wiesbadenin 11.3 km Entfernung

Johannes Stenzel
Marktstraße 21, 65183 Wiesbadenin 11.3 km Entfernung

Steffen Thüsing
Fachanwalt für Arbeitsrecht|204Wilhelmstraße 58/58a, 65183 Wiesbaden
in 11.3 km Entfernung

Johannes Zimmermann
Taunusstraße 5 A, 65183 Wiesbadenin 11.3 km Entfernung

Otto Schirmer
Rheingauer Straße 29, 65343 Eltville am Rheinin 11.9 km Entfernung

Andrea Uhlich
Fachanwalt für Erbrecht|6538Schwalbacher Straße 33, 65343 Eltville am Rhein
in 11.9 km Entfernung

Sven Lichte
Danziger Straße 64, 65191 Wiesbadenin 12.2 km Entfernung

Thomas Noske
Köpfchenweg 23a, 65191 Wiesbadenin 12.2 km Entfernung
Das Erbrecht
Das zuständige Nachlassgericht ist das örtliche Amtsgericht in dessen Bezirk der Erblasser gewohnt hat. Das Grundgesetz hat in Artikel 14 das Erbrecht festgelegt. Kommt der Tod plötzlich und unerwartet, ist der Nachlass oft nicht geregelt, hier soll das Gesetz für Klarheit sorgen. Traut man seinen Erben nicht oder fürchtet man einen Erbenstreit, so kann man diesen durch ein klar formuliertes schriftliches Testament vermeiden.
Wann ist ein Erbvertrag sinnvoll?
Nicht nur mit einem Testament kann man bereits zu Lebzeiten sein Erbe regeln, auch der Erbvertrag kann eine Möglichkeit sein. Den Inhalt und die darin geregelten Angelegenheiten bestimmt der Erblasser in einem Testament alleine und kann sie auch alleine ändern lassen, oder das Testament durch ein neueres ersetzen. Anders ist dies im Falle eines Erbvertrages. Ein Erbvertrag hat mindestens zwei Vertragspartner, in der Regel sind dies die Ehegatten. Der Erbvertrag ist außerdem zwingend von einem Notar zu errichten. Um Streit in Erbangelegenheiten zu vermeiden ist der Abschluß eines Vertrages oder eines Testaments sehr hilfreich. Als Rechtsanwalt / Rechtsanwältin für Erbrecht sind sie der richtige Ansprechpartner für die Beratung oder Gestaltung eines Erbvertrages oder auch Testaments.
Der testamentarische Erbfall
Als Erbe gibt es viele Dinge über die man gut informiert sein sollte. Manchmal gibt es die Notwendigkeit als Hinterbliebener die Privaträume des Verstorbenen nach einem oder gar mehreren Testamenten zu durchsuchen. Abzugeben ist ein aufgefundenes Testament immer bei Gericht. Für den Nachlass ist das Amtsgericht in dessen Bezirk der Verstorbene gelebt hat zuständig. Ist man Erbe, wird man, wie auch alle übrigen Erben, vom Gericht ein Schreiben bekommen in dem man zur Testamentseröffnung eingeladen wird. Erst zu diesem Termin wird der Inhalt des Testaments verkündet. Da ein Testament oft nicht gleich in allen Einzelheiten verstanden werden kann, gibt es die Möglichkeit eine beglaubigte Kopie zu erhalten. Hilfe holen Sie sich bei einem Anwalt / Anwältin für Erbrecht in Mainz Bretzenheim-Oberstadt.
Testamentsanfechtung
Die Möglichkeit eine testamentarische Verfügung anzufechten macht unter bestimmten Voraussetzungen Sinn. Anfechtbar ist ein Erbe immer dann, wenn man gesetzlicher Erbe ist und nicht berücksichtigt wurde, oder auch wenn man den freien Willen des Erblassers bei der Erstellung des Testamentes anzweifeln muss. Diese Zweifel müssen schriftlich beim zuständigen Nachlassgericht eingereicht werden. Stattgegeben wird einer Anfechtung nur, wenn sie von einem Erben eingereicht wird, dem ein erfolgreicher Einspruch zum Vorteil gereichen würde. Als weitere Bedingung für eine Anfechtung ist der Zeitrahmen von einem Jahr nach Kenntnis über den Anfechtungsgrund und selbstverständlich erst nach Ableben des Erblassers. Wird kein Testament gefunden, oder hat der Erblasser per letztwilliger Verfügung nur über einen Teil seines Nachlasses bestimmt, dann gilt für den übrigen Teil die gesetzliche Erbfolge.
Was beschreibt den Begriff Erbengemeinschaft?
Eine Erbengemeinschaft entsteht per Gesetz dann, wenn es mehr als nur einen Erben für einen Nachlass gibt. Die Erben werden in diesem Fall als Miterben bezeichnet. Jeder der Miterben ist verpflichtet, sich an der Verwaltung des Vermächtnisses zu beteiligen bis der Nachlass vollständig aufgeteilt ist. Eine Kanzlei für Erbrecht ist der richtige Ansprechpartner für ihre Mandanten zu allen Themen das Erbrecht betreffend.
Erben nach dem Gesetz
In einer zugewinngemeinschaftlichen Ehe beerben sich die Eheleute gegenseitig mit der Hälfte des Erbes. Die andere Hälfte geht an die leiblichen Kinder oder Kindeskinder. Dem Ehegatten stehen sogar drei Viertel des Erbes zu, wenn die Ehe kinderlos blieb. Vollständig beerbt der Ehegatte seinen Partner, wenn es weder Erben der 1. 2. oder 3. Ordnung gibt. Laut Gesetzt gibt es Ordnungen in die Verwandte, je nach ihrem Verwandtschaftsgrad zum Verstorbenen, eingeteilt werden. Sie möchten sich noch tiefergehend über rechtliche Belange das gesetzliche Erbrecht betreffend informieren? Dann wenden Sie sich gerne für eine Rechtsberatung an einen Rechtsanwalt für Erbrecht auf unseren Seiten.
Kinder, die Erben der 1. Ordnung
Dies sind die Abkömmlinge des Erblassers, das heißt seine Kinder, Enkel und deren Abkömmlinge. Ist ein erbberechtigtes Kind erster Ordnung bereits verschieden, so treten wiederum seine Kinder das Erbe an. Auch nichteheliche Kinder, anerkannt oder nicht, sind zu genau gleichen Teilen erbberechtigt wie anerkannte, eheliche Kinder, wenn sie den Nachweis der Verwandtschaft bringen können. Leider erstreckt sich diese Regelung nicht auf uneheliche Kinder der alten Bundesländer, die vor dem 01.07.1949 geboren wurden. Ein minderjähriges, adoptiertes Kind erbt vor dem Gesetz wie ein leibliches Kind. Eingeschränkt ist dies bei der Adoption bereits volljähriger Kinder. Hier erstreckt sich das Erbrecht nur auf die Adoptiveltern. Gar nicht gesetzlich erbberechtigt sind per Gesetz angeheiratete Kinder.
Die Erben der zweiten Ordnung
Unter die Erben der zweiten Ordnung fallen die Eltern und Geschwister des Verstorbenen. Sie erben dann, wenn keine Erben der ersten Ordnung vorhanden sind. Wenn beide Elternteile noch leben, so beerben sie ihr Kind zu gleichen Teilen. Lebt nur noch ein Elternteil, so treten an die Stelle des bereits früher verstorbenen Elternteils die Geschwister des Erblassers oder deren Kinder.
Wer ist Erbe der dritten Ordnung?
Erben der 3. Ordnung sind die Großeltern sowie deren Kinder. Da im Normalfall die Großeltern vor ihren Enkeln versterben, erben dann folgerichtig deren Kinder.
Die 4. Ordnung im Erbrecht und darüber hinaus
Um die Erben der 4. Ordnung zu bestimmen, muss man noch weiter zurückgreifen. Hier handelt es sich um die Urgroßeltern, bzw. deren Voreltern. Im Gegensatz zu den vorhergehenden gesetzlichen Erben, erben diese Voreltern jedoch allein mit Ausnahme der Abkömmlinge die mit dem Erblasser am nächsten verwandt sind.
Die Voraussetzung um ein Pflichtteil einzufordern
Als Ehepartner oder Kind eines Erblassers hat man dann einen Anspruch auf das Pflichtteil, wenn der Verstorbene ihn vom Erbe ausgeschlossen hat. Die §§ 2303 ff BGB beinhalten die gesetzlichen Regelungen über den Pflichtteil.
Wie berechnet sich der Pflichtteil?
Als Pflichtteilsberechtigter kann man seinen Anspruch nur in Geld erhalten. Der Pflichtteil errechnet sich aus der Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils. Schulden des Erblassers sind vom ermittelten Verkehrswert des Erbes abzuziehen und Schenkungen zu berücksichtigen. Ein Erbstreit macht oft einen Gutachter notwendig, der die Berechnung des Verkehrswertes übernimmt. Sein Pflichtteil muss man bei den Erben geltend machen!
Kann man auf sein Pflichtteil verzichten?
Bei einem Pflichtteilsverzicht erklärt der Pflichtteilsberechtigte, dass er auf seinen Pflichtteilsanspruch verzichtet und im Erbfall nicht auf sein Pflichtteilsrecht bestehen kann. Eine Schenkung oder auch die Vermeidung eines Konfliktes können Gründe sein um auf ein Pflichtteil zu verzichten. Für den Verzicht bedarf es in der Regel die schriftliche Zustimmung aller Erben. Der Anwalt für Erbrecht berät seine Mandanten gern bei diesem wichtigen Entschluss und wird vermutlich auch eine notarielle Beglaubigung empfehlen.
Das Recht auf das Pflichtteil kann auch verwirkt werden.
Per Testament oder Verfügung kann der Anspruch auf das Pflichtteil unter Angabe von Gründen die das Gesetz akzeptiert ausgeschlossen werden. Kann man die Enterbung mit einer, im § 2333 Bürgerliches Gesetzbuch genannten, Straftat des Erben begründen, so kann der Erblasser die völlige Enterbung durchsetzen. Erbunwürdig ist ein Erbe nur bei schwerwiegenden Verfehlungen, wie etwa der Nichtleistung von Unterhaltspflichten. Zu beachten ist, dass das Erbrecht nicht automatisch erlischt, sondern gerichtlich geltend gemacht werden muss. Ein Erbrechtsanwalt in Mainz Bretzenheim-Oberstadt berät im Falle des Entzuges des Pflichtteils.
Das Erbe akzeptieren
Erfährt man, dass man geerbt hat, sollte man sich zunächst einen Überblick über die wirtschaftliche Situation des Erblassers verschaffen. Es könnte sich auch um negative Vermögenswerte, also Schulden, handeln, in diesem Fall ist man gut beraten, das Erbe auszuschlagen. Man hat ein Erbe auch durch schlüssiges Verhalten angenommen, z.B. wenn man gegenüber Versicherungen des Erblassers Ansprüche geltend gemacht hat oder wenn man sich einen Erbschein ausstellen lässt.
Wie schlägt man ein Erbe aus?
Sechs Wochen hat man nach dem Tod des Erblassers und der eigenen Kenntnis des Erbes Zeit, das Erbe anzunehmen oder auch abzulehnen. Je umfangreicher das Erbe ist, desto unwahrscheinlicher ist es, dass diese relativ kurze Frist ausreichend ist um sich über Annahme oder Ablehnung klar zu werden. Diverse gesetzliche Bestimmungen sorgen dafür, dass ein Erbe auch nach Annahme der Erbschaft nicht komplett rechtlos gestellt ist. Es gibt dafür die Dreimonatseinrede. Sie verschafft dem Erben mehr Zeit sich über das Erbe und seine damit einhergehenden Verpflichtungen Klarheit zu verschaffen. Diese sorgt zumindest drei Monate lang für eine Verschonung von der Pflicht zur Erfüllung von Nachlassverbindlichkeiten. Während dieser drei Monate sollte der Erbe unbedingt seine Erbenhaftung geltend machen und somit sein privates Vermögen schützen. So kann man im Falle eines überschuldeten Erbes seine Haftung alleinig auf den Nachlass eingrenzen und weiß sein Privatvermögen geschützt. Hierfür müssen Hinterbliebene bei Gericht die Eröffnung eines Nachlassinsolvenzverfahrens beantragen. Sobald ein Erbe von der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung des Nachlasses erfahren hat, muss dieser Antrag gestellt werden. Nachlässiges Verzögern dieser Information macht den Erben, seinen Nachlassgläubigern gegenüber schadenersatzpflichtig! Ist das Insolvenzverfahren beendet stellt sich für den Erben heraus, was er nun tatsächlich noch erbt. Die einzige Möglichkeit, ein bereits angenommenes Erbe wieder aufzuheben ist die Anfechtung. Allerdings ist dies nur unter bestimmten Voraussetzungen von Tatbeständen wie die der Täuschung oder gar Drohung möglich. Die Anfechtungsfrist beträgt auch hier sechs Wochen ab Kenntnis des Anfechtungsgrundes.