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Anwälte für Erbrecht, die im Umkreis von Mainz Innenstadt Mandate annehmen

Kathrin Brückner-Silbernagel
Fachanwalt für FamilienrechtRheinstraße 105, 55116 Mainz
in 0.4 km Entfernung

Torsten Voigt
Neubrunnenstraße 8, 55116 Mainzin 0.4 km Entfernung

Alice Vollmari
Fachanwalt für Familienrecht|3456Fischtorplatz 22, 55116 Mainz
in 0.4 km Entfernung

Thomas Zinndorf
Große Bleiche 17-23, 55116 Mainzin 0.4 km Entfernung

Joachim Zillien
Fachanwalt für Familienrecht|3456Gleiwitzer Straße 5 a, 55131 Mainz
in 1.1 km Entfernung

Regina Koch
Bebelstraße 34, 55128 Mainzin 3.1 km Entfernung

Ulrich Schneider
Grillenweg 13, 55128 Mainzin 3.1 km Entfernung

Ingrid Bender
Fachanwalt für Familienrecht|3456Stegstraße 45, 65462 Ginsheim-Gustavsburg
in 4.1 km Entfernung

Thorsten Jawinski
Kurt-Schumacher-Straße 41 b, 55124 Mainzin 5.4 km Entfernung

Inez Sommer-Fröhlich
Waldstraße 6, 55124 Mainzin 5.4 km Entfernung

Tomas Boennecken
Fachanwalt für Steuerrecht|6538Biebricher Allee 177, 65203 Wiesbaden
in 5.4 km Entfernung

Hella-Maria Munck
Fachanwalt für Steuerrecht|6538Göttelmannstraße 2 a, 55130 Mainz
in 6.5 km Entfernung

Frank-Conny Kreker
Fachanwalt für Familienrecht|3456Gutenbergplatz 1, 65187 Wiesbaden
in 7.2 km Entfernung

Astrid Häfner
Elisabeth-Schwarzhaupt-Straße 29, 55126 Mainzin 7.8 km Entfernung

Wunibald Böhmer
Fachanwalt für Steuerrecht|3456Söhnleinstraße 17, 65201 Wiesbaden
in 8.1 km Entfernung

Silke Giesa
Fachanwalt für SteuerrechtGustav-Freytag-Straße 19, 65189 Wiesbaden
in 8.3 km Entfernung

Roman Alexander Kütterer
Frankfurter Straße 11, 65189 Wiesbadenin 8.3 km Entfernung

Manfred Plass
Bierstadter Straße 4, 65189 Wiesbadenin 8.3 km Entfernung

Sebastian Stritter
Fachanwalt für Erbrecht|6538Wettinerstraße 3, 65189 Wiesbaden
in 8.3 km Entfernung

Ellen Weinges
Fachanwalt für Familienrecht|3456Humboldstraße 14, 65189 Wiesbaden
in 8.3 km Entfernung

Gota Biehler
Fachanwalt für Erbrecht|6538Friedrichstraße 14, 65185 Wiesbaden
in 8.8 km Entfernung

Martin Klemm
Fachanwalt für Familienrecht|3456Kaiser-Friedrich-Ring 67, 65185 Wiesbaden
in 8.8 km Entfernung

Benedikt Much
Bahnhofstraße 59, 65185 Wiesbadenin 8.8 km Entfernung

Gregor Much
Bahnhofstraße 59, 65185 Wiesbadenin 8.8 km Entfernung

Delia Reinders
Fachanwalt für Familienrecht|6538Rheinstraße 22, 65185 Wiesbaden
in 8.8 km Entfernung

Wolfgang Reiter
Mainzer Straße 60, 65185 Wiesbadenin 8.8 km Entfernung

Susanne Rösch
Kaiser-Friedrich-Ring 1, 65185 Wiesbadenin 8.8 km Entfernung

Michael Schlempp
Oranienstraße 20, 65185 Wiesbadenin 8.8 km Entfernung

Hedda Schmitter
Adelheidstraße 15, 65185 Wiesbadenin 8.8 km Entfernung

Ursula Weddig
Fachanwalt für Familienrecht|3456Wilhelmstraße 4, 65185 Wiesbaden
in 8.8 km Entfernung

Peter Klein
Fachanwalt für InsolvenzrechtWilly-Brandt-Allee 18, 65197 Wiesbaden
in 9.5 km Entfernung

Peter S. Lampert
Rauenthaler Straße 11a, 65197 Wiesbadenin 9.5 km Entfernung

Martin Sarris
Fachanwalt für Insolvenzrecht|6538Willy-Brandt-Allee 18, 65197 Wiesbaden
in 9.5 km Entfernung

Ingrid Seifert-Raab
Fachanwalt für Familienrecht|3456Wilhelmstraße 36, 65183 Wiesbaden
in 9.6 km Entfernung

Johannes Stenzel
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht|6538Marktstraße 21, 65183 Wiesbaden
in 9.6 km Entfernung

Steffen Thüsing
Fachanwalt für Arbeitsrecht|204Wilhelmstraße 58/58a, 65183 Wiesbaden
in 9.6 km Entfernung

Sven Lichte
Danziger Straße 64, 65191 Wiesbadenin 10.1 km Entfernung

Klaus Groth
Grabenstraße 29-31, 65428 Rüsselsheim am Mainin 11.0 km Entfernung

Thomas Müller
Fachanwalt für Familienrecht|3456Grabenstraße 29-31, 65428 Rüsselsheim am Main
in 11.0 km Entfernung

Leonie Lehrmann
Kleine Hohl 45, 55263 Ingelheim am Rheinin 11.1 km Entfernung
Das Erbrecht im Überblick
Das zuständige Nachlassgericht ist das örtliche Amtsgericht in dessen Bezirk der Erblasser gewohnt hat. Das Erbrecht ist im Grundgesetz unter Artikel 14 verankert. Das Erbrecht bietet Orientierung aus einer oft sehr undurchsichtigen Situation. Hat man genaue Vorstellungen von der Verteilung des Erbes, kann man das mit einem schriftlichen letzten Willen jederzeit machen.
Der schriftliche letzte Wille
Als Erbe gibt es viele Dinge über die man gut informiert sein sollte. Stirbt ein Angehöriger oder ein Mensch, der einem nahestand, sollte baldmöglichst überprüft werden ob es ein Testament gibt. Ist ein letzter schriftlicher Wille aufgetaucht, so ist dieser dem Nachlassgericht auszuhändigen. In diesem Fall wendet man sich an das örtliche Nachlass- bzw. Amtsgericht in dessen Bezirk der Verstorbene gelebt hat. Dieses Nachlassgericht wird dann einen Termin festsetzen, zu welchem alle gesetzlichen und testamentarisch verfügten Erben eingeladen werden. Nun erst wird der letzte Wille allen Erben vorgelesen. Mit Veröffentlichung des letzten Willens kann nun auch jeder Erbe eine Kopie des Testaments erhalten. Ein Anwalt für Erbrecht in Mainz Innenstadt berät bei einem Erbfall.
Das Testament kann angefochten werden
Man kann ein Testament auch anfechten lassen, ist man der Meinung man wäre erbberechtigt. Auch wenn man nachweisen kann, dass das Testament nicht aus freien Stücken verfasst wurde, also nicht dem freien Willen des Verfassers entspricht, so kann man Einspruch erheben. Diese Zweifel müssen schriftlich beim zuständigen Nachlassgericht eingereicht werden. Nur wenn ein evtl. berechtigter Anspruch auf das Erbe besteht, darf man das Testament anfechten. Die Anfechtungsfrist beträgt ein Jahr ab Kenntnis des Anfechtungsgrundes, jedoch frühestens nach dem Tod des Erblassers. Hat ein Verstorbener weder ein Testament noch einen Erbvertrag hinterlassen, dann kommt die gesetzliche Erbfolge zum Zuge.
Die gesetzliche Erbfolge
In einer zugewinngemeinschaftlichen Ehe beerben sich die Eheleute gegenseitig mit der Hälfte des Erbes. Die andere Hälfte geht an die leiblichen Kinder oder Kindeskinder. Gibt es nur Erben der 2. oder 3. Ordnung, bekommt der Ehegatte ¾ des Nachlasses und die Erben ¼ zu gleichen Teilen. Wenn der Erblasser außer seinem Ehegatten nur noch entfernte Verwandte hat, so erbt der Ehegatte allein. Das Gesetz sieht eine Reihenfolge, sogenannte Ordnungen, vor, nach der die Verwandten erbberechtigt sind.
Direkte Nachkommen sind die Erben der 1. Ordnung
Als Erben der ersten Ordnung werden die Kinder des Verstorbenen einschließlich ihrer Kindeskinder genannt. Lebt das Kind des Erblassers im Erbfall noch, erben seine Enkel und Urenkel nichts. Wichtig zu wissen ist, dass es keinen Unterschied macht ob man als Erbe der 1. Ordnung ehelich oder unehelich ist. Erheblich ist lediglich die Blutsverwandtschaft. Leider erstreckt sich diese Regelung nicht auf uneheliche Kinder der alten Bundesländer, die vor dem 01.07.1949 geboren wurden. Bei Adoptionen erbt das minderjährige, adoptierte Kind in vollem Umfang wie ein leibliches Kind. Bei der Adoption volljähriger Personen kann der Adoptierte nur von seinen Adoptiveltern erben. Stiefkinder können nur per letztwilliger Verfügung Erben werden.
Wer sind die Erben der zweiten Ordnung?
Eltern und Geschwister werden im Erbrecht der 2. Ordnung zugeteilt. Sie sind die nächsten Angehörigen, wenn es keine eigenen Kinder gibt. Stirbt das Kind vor den Eltern, erben beide Elternteile zu gleichen Teilen. Geschwister oder deren Kinder erben dann, wenn zum Zeitpunkt des Erbfalles nur noch ein Elternteil lebt.
Das Erbe der 3. Ordnung
Die Großeltern mütterlicherseits und väterlicherseits erben zu gleichen Teilen als Erben der dritten Ordnung. Ist ein Großelternteil bereits verstorben, so erben wiederum dessen Kinder.
Erben der vierten Ordnung und fernerer Ordnungen
Dies wären Urgroßeltern oder evtl. deren Eltern. Einschränkend ist hier zu beachten, dass als Erben nur diese Voreltern bedacht werden und nur deren Abkömmlinge, die mit dem Verstorbenen am nächsten verwandt sind. Wer bekommt ein Pflichtteil? Nur die Abkömmlinge des Erblassers, sowie sein Ehegatte und die Eltern des Erblassers haben im Falle der Enterbung ein Recht auf das Pflichtteil.
Kann man das Recht auf den Pflichtteil verlieren?
Per Testament oder Verfügung kann der Anspruch auf das Pflichtteil unter Angabe von Gründen die das Gesetz akzeptiert ausgeschlossen werden. Das Gesetz hat im BGB vier Gründe genannt, die anerkannt werden, wenn man einen Pflichtteilsberechtigten gänzlich enterben möchte. Holen Sie sich Rat bei einem Anwalt für Erbrecht in Mainz Innenstadt.
Die Annahme seines Erbteils
Um entscheiden zu können, ob man eine Erbschaft annimmt oder besser ausschlägt, sollte man sich zunächst einen Überblick über die wirtschaftliche Situation des Erblassers verschaffen. Stellt man fest, dass das Erbe hauptsächlich die Übernahme einer Schuldenlast bedeutet, so hat man die Möglichkeit das Erbe abzulehnen. Mit der Beantragung des Erbscheines hat man das Erbe akzeptiert, dieser Sachverhalt muss einem potentiellen Erben klar sein.
Das Erbe ausschlagen
Wenn ein Erbe die Erbschaft nicht antreten will, muss er eine entsprechende Erklärung innerhalb von sechs Wochen ab Kenntnis des Todesfalls beim zuständigen Nachlassgericht einreichen. Im Normalfall ist die Frist von sechs Wochen aber zu kurz, um sich einen Überblick über den Nachlass zu verschaffen. Eine eingeschränkte Erbenhaftung verzögert die Entscheidung. Zunächst kann der Erbe die Drei-Monatseinrede erheben. Der Erbe kann so die Begleichung von Nachlassverbindlichkeiten erst mal drei Monate zurückstellen, um sich einen Überblick zu verschaffen. Zu empfehlen ist es, in diesem Zeitraum seine Erbenhaftung zum Schutz des Privatvermögens beim Gericht regeln zu lassen. So kann man im Falle eines überschuldeten Erbes seine Haftung alleinig auf den Nachlass eingrenzen und weiß sein Privatvermögen geschützt. Dafür muss der Erbe ein Nachlassinsolvenzverfahren beim Insolvenzgericht beantragen. Sofort mit Kenntnisnahme der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung ist dies zu beantragen. Unterlässt er dies, haftet er den Gläubigern für den daraus entstandenen Schaden. Für den Erben bleibt übrig was das Nachlassinsolvenzverfahren errechnet hat, nach Begleichung aller Schulden. Hat man das Erbe vorschnell oder in Unkenntnis der vollständigen Sachlage angenommen, so gibt es nur noch einen Weg zurück, man muss die Annahme anfechten. Hier ist zu beachten, dass dies nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen wie bewusster Täuschung oder Drohung möglich ist. Es ist eine Anfechtungsfrist von normalerweise sechs Wochen zu beachten.