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Anwälte für Strafrecht, die in Frankfurt (Oder) Mandate annehmen

Symbolbild Rechtsanwalt

Damian Kaminski

Gartenstraße 2, 15230 Frankfurt (Oder)
Schwerpunkte: Strafrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Tomasz Kuczynski

Fachanwalt für Strafrecht|6538
Bergstraße 185, 15230 Frankfurt (Oder)
Schwerpunkte: Strafrecht

Infos zu Anwälte Strafrecht in Frankfurt (Oder)
Strafrecht
Strafrecht ©freepik - mko

Schutz des Persönlichkeitsrechts durch das Strafrecht

Der Staat ist dem Bürger bei der Rechtsprechung in Strafdelikten übergeordnet, d.h. es wird nach öffentlichem Recht geurteilt und als solches ist es Teil des Strafgesetzbuches. Es gibt auch Nebengesetze des StGB. Unter Nebengesetzen versteht man Gesetze, die das Strafrecht erweitern. Dazu gehören z. B. Das Urheberrechtsgesetz oder das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. Das Strafverfahrensrecht zählt zum formellen Strafrecht. Somit befasst es sich inhaltlich mit dem Ablauf eines Strafprozesses sowie mit der Prozesskostenhilfe. Das Jugendstrafrecht nimmt eine Sonderstellung im Strafrecht ein. Eine schwächere Form der Strafe ist die Geldbuße. Sie wird eingesetzt bei Ordnungswidrigkeiten. Man spricht hier auch vom „kleinen Strafrecht“. Vertrauen Sie sich möglichst frühzeitig einem Rechtsanwalt für Strafrecht in Frankfurt (Oder) an.

Die Staatsanwaltschaft entscheidet über die Zuständigkeit der Gerichte nach dem Gerichtsverfassungsgesetz.

So regelt das Amtsgericht Verstöße bei denen die Straferwartung eine Freiheitsstrafe von nicht mehr als zwei Jahren beträgt. Das Schöffengericht ist dann gefordert, wenn die Straferwartung zwischen zwei und vier Jahren liegt. Das Landgericht befasst sich mit Delikten, die ein Strafmaß von über vier Jahren erwarten lassen. Staatsschutzsachen werden immer vom Landgericht geregelt. Geht es z.B. um Staatsschutz oder Notarsachen, ist das Oberlandesgericht zuständig, wie auch für viele andere Verfahren.

Das Betäubungsmittelgesetz

Das Betäubungsmittelgesetz regelt grundsätzlich den Umgang mit Betäubungsmitteln. Unter Umgang ist die Herstellung, Ein- und/oder Ausfuhr, das Inverkehrbringen von Betäubungsmitteln sowie deren Aufbewahrung gemeint. Die Anlage I des BtMG nennt die "nicht verkehrsfähigen Betäubungsmittel", also alle Substanzen, die keinen therapeutischen Nutzen aber hohes Suchtpotential aufweisen. Hierzu gehören alle illegalen Drogen wie u.a. Marihuana, Heroin selbstverständlich auch synthetische Drogen. Es gibt kaum Ausnahmen, die den Besitz oder die Abgabe diese Substanzen erlauben. Dann gibt es die in Anlage II gelisteten Betäubungsmittel. Sie sind nicht verschreibungsfähig, dürfen aber zur Herstellung von therapeutischen Medikamenten hergestellt und vertrieben werden. Anlage III des BtMG listet Betäubungsmittel, die verkehrsfähig und verschreibungsfähig (aus Sicht des Arztes, oder der Apotheken) bzw. verschreibungspflichtig (aus Patientensicht) und somit erwerbbar sind. Liegt für den Umgang mit Betäubungsmitteln eine Genehmigung vor wie ihn Apotheken z.B. besitzen, ist dieser nicht strafbar. Ist die Notwendigkeit gegeben, so ist ein Arzt berechtigt Medikamente der Anlage III des Betäubungsmittelgesetzes zu verschreiben. Bei Drogendelikten berät ein Anwalt für Strafrecht in Frankfurt (Oder).

Was ist bei der Einnahme von Betäubungsmitteln im Straßenverkehr zu beachten?

Spritzen Tabletten und Kapseln liegen auf einem TischSpritzen Tabletten und Kapseln liegen auf einem Tisch Betäubungsmittel vor der Teilnahme am Straßenverkehr zu konsumieren zieht rechtliche Konsequenzen nach sich. Dies ist in der Straßenverkehrsordnung geregelt und zieht ein Bußgeldverfahren nach sich. Und nicht nur die Straßenverkehrsordnung würde missachtet, auch gegen das Betäubungsmittelgesetz würde verstoßen und es wäre mit einem Strafverfahren zu rechnen. Zumeist wird die Führerscheinstelle den Führerschein entziehen. Auch die medizinisch-psychologische Untersuchung ist in den meisten Fällen nicht zu umgehen. Diese Extrakosten hat der Schuldige selbst zu tragen.

Vorladung wegen Körperverletzung erhalten?

Erleidet eine Person durch bewusstes Handeln eines Anderen körperlichen Schaden, so spricht man von Körperverletzung. Nicht nur physische, sondern auch psychische Einwirkungen können zu einer Körperverletzung führen. Der Straftatbestand der Körperverletzung wird je nach Ausmaß mit bis zu fünf Jahren Haft bestraft. Allein der Versuch jemanden zu verletzen ist bereits strafbar. Eine Körperverletzung, einfach oder fahrlässig verursacht, verjährt bereits nach fünf Jahren. Mit 10 Jahren ist die Verjährungsfrist angesetzt bei Misshandlung von Schutzbefohlenen und schwerer, oder gefährlicher Körperverletzung. Der Straftatbestand der Körperverletzung mit Todesfolge hat eine Verjährungsfrist von 20 Jahren. Das gleiche gilt für die Verstümmelung weiblicher Genitalien. Gut beraten ist man als Opfer, wenn man sich juristische Unterstützung von einem Anwalt für Strafrecht sichert. Es gibt auch die Möglichkeit bei Gericht einen eigenen Opferanwalt zu beantragen. Seine Tätigkeit ist kostenfrei. Es gibt das Opferentschädigungsgesetz, in dem die Schmerzensgeldansprüche eines Opfers geregelt sind. Nehmen Sie als Beschuldigter die Erfahrung und das Wissen eines Anwalts für Strafrecht in Anspruch, er ist vor Gericht zwingend erforderlich spätestens wenn es sich um mittelschwere Körperverletzung handelt. Die Auswirkungen von Strafen auf die Zukunft können so minimiert werden.

Das besondere Strafrecht für die Jugend

Ladendiebstahl im Supermarkt von einer Flasche WeinLadendiebstahl im Supermarkt von einer Flasche Wein Das Jugendstrafrecht definiert keine eigenen Straftatbestände. Der Unterschied zum allgemeinen Strafrecht liegt hier in den juristischen Folgen der Tat. Auch wenn jugendliche Täter mit Strafen zu rechnen haben, so steht beim Jugendstrafrecht eindeutig die Einordnung in das soziale Leben der sich in der Entwicklung befindlichen Menschen im Vordergrund. Kinder unter 14 Jahren zum Tatzeitpunkt, sind in Deutschland nicht strafrechtlich verantwortlich. Sie können nicht verurteilt werden. Für Jugendliche zwischen 14 und 18 kommt das Jugendstrafrecht zur Anwendung. Hier wird eine geistige und sittliche Entwicklung vorausgesetzt, die das verursachte Unrecht verstehen und einsehen lässt. Bei Heranwachsenden zwischen 18 und 21 Jahren kann das Jugendstrafrechtnur im Einzelfall noch Anwendung finden. Mit Erziehungsmaßregeln sollen erkennbar gewordene Mängel in der Erziehung des Jugendlichen entgegengewirkt werden. Dem Richter stehen bei wiederholtem straffälligem Verhalten, weitere sogenannte Zuchtmittel zur Verfügung. Diese sind: Verwarnungen, gem. § 14 JGG (Jugendgerichtsgesetz), Auflagen gem. § 15 JGG oder auch der Jugendarrest gem. § 16 JGG, als „Warnschuss-Arrest“ bekannt,. Erhebliche Sozialisationsmängel können auch eine Jugendstrafe begründen. Der Urteilsspielraum im Jugendstrafgesetz bewegt sich dann bei einem Freiheitsentzug zwischen sechs Monaten und fünf Jahren.

Was ist Betrug?

Betrug ist das absichtliche Täuschen einer Person mit der Absicht sich einen finanziellen oder materiellen Vermögensvorteil zu verschaffen. Unter besonders schweren Fall des Betrugs fällt unter anderem gewerbsmäßiges Handeln oder bandenmäßige Begehung. Im Strafgesetzbuch ist auch der Computerbetrug geregelt. Beim Computerbetrug findet keine Irreführung durch eine andere Person statt, sondern durch Computermanipulationen. Wird die Verarbeitung von Daten beeinflusst, so stellt dies eine Täuschungshandlung dar. Bei Subventions- und Kapitalanlagebetrug werden Täuschungen bei Subventionsvergaben und unrichtige Wertermittlungsangaben strafrechtlich geahndet. Die absichtliche Täuschung funktioniert auch im Internet. Deshalb gibt es auch den Begriff Internetbetrug. Auch hier gilt als Voraussetzung die Absicht des Täters sich selbst zu bereichern und das Vermögen des Opfers zu verringern. Phishing ist wohl mit die bekannteste Art des Internetbetrugs. Gefälschte E-Mails sollen vertrauensvolle Nutzer zur Herausgabe ihrer persönlichen Daten verführen. Diese werden dann von Betrügern missbräuchlich genutzt. Wurden Sie des Betruges beschuldigt, hilft ein Anwalt für Strafrecht. Er verlangt umgehend Akteneinsicht und kann so rechtssicher einschätzen was Ihnen vorgeworfen wird. Bei einer Vorladung als Beschuldigter sollten Sie gegenüber den Ermittlungsbehörden keine Angaben machen, Sie müssen der Vorladung der Polizei auch nicht Folge leisten, machen Sie von Ihrem Schweigerecht Gebrauch.