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Anwalt für Strafrecht in Köln Rodenkirchen auf Anwaltssuche finden

Anwälte für Strafrecht, die im Umkreis von Köln Rodenkirchen Mandate annehmen

Symbolbild Rechtsanwalt

Stavroula Patsourakou

Goltsteinstraße 91, 50968 Köln
in 3.2 km Entfernung
Schwerpunkte: Strafrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Manuela Schiebel-Vogt

Fachanwalt für Migrationsrecht
Ubierring 43, 50678 Köln
in 5.1 km Entfernung
Schwerpunkte: Strafrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Claudia Eidam

Sachsenring 10, 50677 Köln
in 5.5 km Entfernung
Schwerpunkte: Strafrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Frank Heerspink

Fachanwalt für Steuerrecht|204
Sachsenring 69, 50677 Köln
in 5.5 km Entfernung
Schwerpunkte: Strafrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Tobias Küttner

Fachanwalt für Strafrecht|6538
Sachsenring 43, 50677 Köln
in 5.5 km Entfernung
Schwerpunkte: Strafrecht
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Norbert Lehmann

Markomannenstraße 11, 50679 Köln
in 5.9 km Entfernung
Schwerpunkte: Strafrecht
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Jochen Lober

Markomannstraße 11, 50679 Köln
in 5.9 km Entfernung
Schwerpunkte: Strafrecht
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Michael Manfred Lang

Fachanwalt für Strafrecht|6538
Weißhausstraße 23, 50939 Köln
in 6.1 km Entfernung
Schwerpunkte: Strafrecht
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Thomas Gros

Balduinstraße 7, 50676 Köln
in 6.3 km Entfernung
Schwerpunkte: Strafrecht
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Christoph Weber

Fachanwalt für Strafrecht|6538
Luxemburger Straße 292, 50937 Köln
in 6.8 km Entfernung
Schwerpunkte: Strafrecht
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Paul Fünfzig

Neven-du-Mont-Straße 14, 50667 Köln
in 6.9 km Entfernung
Schwerpunkte: Strafrecht
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Percy Glaubitz

Fachanwalt für Steuerrecht
Breite Straße 147-151, 50667 Köln
in 6.9 km Entfernung
Schwerpunkte: Strafrecht
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Wolfgang Heer

Fachanwalt für Strafrecht|6538
Krebsgasse 4-6, 50667 Köln
in 6.9 km Entfernung
Schwerpunkte: Strafrecht
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Ingo Baum

Fachanwalt für Strafrecht
Beethovenstraße 12, 50674 Köln
in 7.4 km Entfernung
Schwerpunkte: Strafrecht
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Michaela Fischer

Beethovenstraße 12, 50674 Köln
in 7.4 km Entfernung
Schwerpunkte: Strafrecht
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Andreas Kasper

Hohenstaufenring 62, 50674 Köln
in 7.4 km Entfernung
Schwerpunkte: Strafrecht
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Dominic Marraffa

Hohenstaufenring 43-45, 50674 Köln
in 7.4 km Entfernung
Schwerpunkte: Strafrecht
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Franziska Lieb

Fachanwalt für Strafrecht
Clever Straße 16, 50668 Köln
in 7.6 km Entfernung
Schwerpunkte: Strafrecht
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Philipp Brennecke

Spichernstraße 44, 50672 Köln
in 8.0 km Entfernung
Schwerpunkte: Strafrecht
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Arno Dhein

Herwarthstraße 6, 50672 Köln
in 8.0 km Entfernung
Schwerpunkte: Strafrecht
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Jutta Frommhold

Fachanwalt für Strafrecht
Hohenzollernring 79-83, 50672 Köln
in 8.0 km Entfernung
Schwerpunkte: Strafrecht
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Florian Storz

Spichernstraße 22, 50672 Köln
in 8.0 km Entfernung
Schwerpunkte: Strafrecht
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Michael Zaruk

Fachanwalt für Strafrecht|6538
Hohenzollernring 79-83, 50672 Köln
in 8.0 km Entfernung
Schwerpunkte: Strafrecht
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Dirk Petri

Fachanwalt für Strafrecht|204
Neusser Straße 99, 50670 Köln
in 8.3 km Entfernung
Schwerpunkte: Strafrecht
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Markus Schmuck

Im Mediapark 8, 50670 Köln
in 8.3 km Entfernung
Schwerpunkte: Strafrecht
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Alexandra Stolley

Fachanwalt für Strafrecht|6538
Neusser Straße 93, 50670 Köln
in 8.3 km Entfernung
Schwerpunkte: Strafrecht
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Wolfgang Heiermann

Körnerstraße 75, 50823 Köln
in 9.2 km Entfernung
Schwerpunkte: Strafrecht
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Denise Gerull

Fachanwalt für Strafrecht
Balthasar-Neumann-Platz 28-30, 50321 Brühl
in 9.7 km Entfernung
Schwerpunkte: Strafrecht
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Sarina Grebenstein

Römerstraße 160, 50321 Brühl
in 9.7 km Entfernung
Schwerpunkte: Strafrecht
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Ursula Gudernatsch

An der Flora 25, 50735 Köln
in 10.5 km Entfernung
Schwerpunkte: Strafrecht
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Robert Becker

Büschemerstraße 12, 51427 Bergisch Gladbach
in 11.9 km Entfernung
Schwerpunkte: Strafrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Stavroula Patsourakou

Venloer Straße 601-603, 50827 Köln
in 12.3 km Entfernung
Schwerpunkte: Strafrecht
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Carl Gustav Cremer

Fachanwalt für Strafrecht|3456
Fuchsweg 2, 50859 Köln
in 13.9 km Entfernung
Schwerpunkte: Strafrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Michael Wübbe

Auf der Vierzig 11, 50859 Köln
in 13.9 km Entfernung
Schwerpunkte: Strafrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Raimund Braun

An der Engelsfuhr 95, 51467 Bergisch Gladbach
in 15.4 km Entfernung
Schwerpunkte: Strafrecht
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Martin Mörsdorf

Fachanwalt für Strafrecht
Wachsbleiche 1, 53111 Bonn
in 17.2 km Entfernung
Schwerpunkte: Strafrecht
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Sonja Schell

Annagraben 11, 53111 Bonn
in 17.2 km Entfernung
Schwerpunkte: Strafrecht
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Bastian Kreuzberg

Siemensstraße 8, 53121 Bonn
in 17.3 km Entfernung
Schwerpunkte: Strafrecht
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Birgit Carl

Kölnstraße 112-114, 53757 Sankt Augustin
in 18.3 km Entfernung
Schwerpunkte: Strafrecht
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Rainer Marx

Oscar-Straus-Straße 31, 50169 Kerpen
in 18.5 km Entfernung
Schwerpunkte: Strafrecht

Infos zu Anwälte Strafrecht in Köln Rodenkirchen
Strafrecht
Strafrecht ©freepik - mko

StGB – Was das Strafrecht regelt

Das Strafrecht ist dem öffentlichen Recht zuzuordnen. Es ist im Strafgesetzbuch geregelt. Es gibt auch Nebengesetze des StGB. Unter Nebengesetzen versteht man Gesetze, die das Strafrecht erweitern. Dazu gehören z. B. Das Urheberrechtsgesetz oder das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. Damit ein Strafprozess geregelt und strukturiert ablaufen kann gibt es das Strafverfahrensrecht. Hier ist der Ablauf eines Strafprozesses anhand von Verfahrensregeln festgelegt. Das Jugendstrafrecht gilt als Sonderstrafrecht. Noch eine Besonderheit gilt für das Ordnungswidrigkeitenrecht, denn hier wird nicht mit Strafen sondern mit Geldbußen geandet. Vertrauen Sie sich möglichst frühzeitig einem Rechtsanwalt für Strafrecht in Köln Rodenkirchen an.

Welche Gerichte sind bei strafrechtlichen Angelegenheiten zuständig?

So regelt das Amtsgericht Verstöße bei denen die Straferwartung eine Freiheitsstrafe von nicht mehr als zwei Jahren beträgt. Sollte die Straferwartung zwischen zwei und vier Jahren liegen, so wird Anklage vor dem Schöffengericht erhoben. Erst bei einer Straferwartung von über vier Jahren wird das Landgericht eingeschaltet. Straftaten von besonderer Bedeutung, oder bei besonderer Schutzbedürftigkeit der Zeugen, fallen auch in die Zuständigkeit des Landgerichtes. Das Oberlandesgericht ist zuständig, wenn gegen Urteile der Amtsgerichte Revision beantragt wird oder auch bei Beschwerden über Beschlüsse der Landgerichte.

Das Betäubungsmittelgesetz

Das BtMG gibt die Regeln für den generellen Umgang mit Betäubungsmitteln vor. Wer darf welche Betäubungsmittel besitzen, vertreiben oder herstellen, also kurz Umgang mit ihnen haben? Welche Betäubungsmittel sind generell verboten? Nicht verkehrsfähige Betäubungsmittel sind, wegen ihres hohen Suchtpotentials, beispielsweise LSD, Marihuana, Heroin und synthetische Drogen. Sie sind gelistet in der Anlage I des BtMG. Der Handel oder die Abgabe dieser Stoffe sind verboten bzw. nur in Ausnahmefällen möglich. Verkehrsfähige, aber nicht verschreibungsfähige Betäubungsmittel wie u.a. Methamphetamine werden zur Herstellung therapeutisch wirksamer Betäubungsmittel verwendet. Man findet eine Auflistung in Anlage II des BtMG. Die Anlage III des BtMG wiederum enthält die "verkehrsfähigen und verschreibungsfähigen" Betäubungsmittel. Es handelt es sich hier um Medikamente die ein physisches oder psychisches Abhängigkeitspotential haben, wie Morphin oder Morphinderivate, auch Barbiturate und noch viele mehr. Ohne eine entsprechende Erlaubnis für den Umgang mit Betäubungsmitteln ist es auch Apotheken untersagt diese Mittel auszugeben. Sieht ein Arzt eine medizinische Indikation gegeben, so darf er z.B. Amphetamine oder auch Cannabis verschreiben und berechtigt damit den Patienten auch zum Konsum. Sind Sie mit dem Betäubungsmittelgesetz in Konflikt geraten hilft Ihnen ein Anwalt für Strafrecht in Köln Rodenkirchen.

Betäubungsmittel im Straßenverkehr

Spritzen Tabletten und Kapseln liegen auf einem TischSpritzen Tabletten und Kapseln liegen auf einem Tisch Eine aktive Teilnahme am Straßenverkehr ist unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln nicht erlaubt. Bei Verletzung der Straßenverkehrsordnung wird ein Bußgeldverfahren eingeleitet. Außerdem muss man mit einem Strafverfahren gemäß BtMG rechnen. Bei Drogenkonsum wird die Führerscheinstelle entscheiden ob ein Entzug der Fahrerlaubnis angebracht ist. Der Delinquent hat sich meist einer MPU (medizinisch-psychologische Untersuchung) zu unterziehen. Diese ist mit hohen Kosten verbunden und muss vom Verkehrssünder selbst getragen werden.

Körperverletzung, Tatbestand im deutschen Strafrecht

Körperliche Misshandlung einer Person durch eine andere Person verursacht nennt man Körperverletzung. Hierzu gehört auch physische Gewalt, wenn das Wohlbefinden durch z. B. massiver Bedrohung oder Ängstigung beeinträchtigt wird. Eine Körperverletzung wird mit einer Geldbuße oder einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren geahndet. Unter versuchte Körperverletzung fällt auch die Planung der Tat. Nach fünf Jahren verjährt sowohl die einfache als auch die fahrlässige Körperverletzung. Die schwere oder auch gefährliche Körperverletzung verjährt erst nach 10 Jahren. Handelt es sich um Körperverletzung mit Todesfolge, so dauert das Verjähren 20 Jahre. Dem Opfer wird dringend empfohlen sich Rat bei einem Anwalt für Strafrecht zu holen. Kostenlos wird in einigen Fällen über das Gericht auch ein sogenannter Opferanwalt ermöglicht. Das Opferentschädigungsgesetz spricht einem Geschädigten das Anrecht auf Schmerzensgeld zu. Um sich vor dem richterlichen „Ermessensspielraum“ in Strafprozessen zu schützen, sollte man sich auch schon bei leichter Körperverletzung einem Anwalt anvertrauen. Strafen und Vorstrafen beeinträchtigen schließlich das ganze weitere Leben.

Interessantes zum Jugendstrafrecht

Taschendieb stiehlt Geldbörse aus einem RucksackTaschendieb stiehlt Geldbörse aus einem Rucksack Es ist das Alter, nicht der Delikt, der darüber entscheidet ob das Jugendstrafrecht zur Anwendung kommt. Auch wenn jugendliche Täter mit Strafen zu rechnen haben, so steht beim Jugendstrafrecht eindeutig die Einordnung in das soziale Leben der sich in der Entwicklung befindlichen Menschen im Vordergrund. Als noch nicht strafrechtlich verantwortlich gelten in Deutschland Kinder unter 14 Jahren. Folglich findet in diesen Fällen keine strafrechtliche Verfolgung oder gar Verurteilung statt. Für Jugendliche zwischen 14 und 18 kommt das Jugendstrafrecht zur Anwendung. Es wird in diesem Alter von dem Jugendlichen erwartet, dass er sowohl Einsichts- als auch Steuerungsfähigkeit besitzt. Das Jugendstrafrecht kann auch in manchen Fällen ausgeweitet werden auf Heranwachsende bis zum Alter von 21 Jahren. Jugendlichen soll durch Weisungen richtiges Verhalten nahegebracht werden. Weitere Straftaten sollen so verhütet werden. Hilft dies nicht, so wird mit Verwarnungen oder Auflagen versucht den Jugendlichen zu gesellschaftlich akzeptablem Verhalten zu bewegen. Zeigt ein Jugendlicher schädliche Neigungen, die weitere erhebliche Verbrechen nicht ausschließen lassen, so kann auch das Jugendstrafrecht eine Freiheitsstrafe verhängen. Als Jugendlichen kann einem Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren drohen.

Was wird als Betrug gewertet?

Betrug verschafft dem Täter, durch eine absichtliche Täuschungshandlung, einen Vermögensvorteil und fügt dem Betrogenen finanziellen Schaden zu. Deshalb gilt Betrug als Vermögensdelikt. Ein bewusst herbeigeführter Vermögensverlust über 50.000 Euro wird als besonders schwerer Fall des Betrugs gewertet. Wird ein Vermögensvorteil verschafft, der durch unrichtige Gestaltung eines Datenverarbeitungsvorgangs erwirkt wird, oder werden Daten unbefugt verwendet, so begeht man Computerbetrug nach § 263a StGB. Bei Subventions- und Kapitalanlagebetrug werden Täuschungen bei Subventionsvergaben und unrichtige Wertermittlungsangaben strafrechtlich geahndet. Die absichtliche Täuschung funktioniert auch im Internet. Deshalb gibt es auch den Begriff Internetbetrug. Auch hier gilt als Voraussetzung die Absicht des Täters sich selbst zu bereichern und das Vermögen des Opfers zu verringern. Auch die Abo-Falle gehört zum Internetbetrug. Die Kunden willigen, durch geschickt getarnte Formulierungen, unwissentlich in einen kostenpflichtigen Abo-Vertrag ein. Sind Sie angeklagt, so suchen Sie sich schnellstmöglich Hilfe bei einem Anwalt für Strafrecht. Ohne weitere Verzögerung kann er sich durch Akteneinsicht einen Überblick verschaffen und die rechtliche Situation erklären. Der Beschuldigte hat das Recht die Aussage zu verweigern und einer Vorladung muss nicht Folge geleistet werden.

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