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Rechtsanwalt für Strafrecht in München Freimann

Anwälte für Strafrecht, die im Umkreis von München Freimann Mandate annehmen

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Isabella Komm

Fachanwalt für Strafrecht|6538
Stuttgarter Straße 2, 80807 München
in 2.2 km Entfernung
Schwerpunkte: Strafrecht
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Manuel Lüdtke

Cosimastraße 2, 81927 München
in 4.0 km Entfernung
Schwerpunkte: Strafrecht
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Heinrich Figge

Ainmillerstraße 28, 80801 München
in 4.6 km Entfernung
Schwerpunkte: Strafrecht
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Barbara Kaniuka

Bauerstraße 22, 80796 München
in 4.7 km Entfernung
Schwerpunkte: Strafrecht
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Mathias Grasel

Fachanwalt für Strafrecht|6538
Heßstraße 90, 80797 München
in 5.3 km Entfernung
Schwerpunkte: Strafrecht
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Sieglinde Buchner-Hohner

Fachanwalt für Strafrecht
Hornsteinstraße 2, 81679 München
in 5.4 km Entfernung
Schwerpunkte: Strafrecht
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Marian Heidinger

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Prinzregentenstraße 48, 80538 München
in 5.6 km Entfernung
Schwerpunkte: Strafrecht
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Bernhard Knies

Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Widenmayerstraße 34, 80538 München
in 5.6 km Entfernung
Schwerpunkte: Strafrecht
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Ruben Doneleit

Maximilianstraße 35, 80539 München
in 5.8 km Entfernung
Schwerpunkte: Strafrecht
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Noucha Nouriani

Maximilianstraße 29, 80539 München
in 5.8 km Entfernung
Schwerpunkte: Strafrecht
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Silke Beinroth

Sophienstraße 1, 80333 München
in 6.3 km Entfernung
Schwerpunkte: Strafrecht
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Claudia Maria Gruber

Theatinerstraße 11, 80333 München
in 6.3 km Entfernung
Schwerpunkte: Strafrecht
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Albrecht Göring

Fachanwalt für Strafrecht|6538
Maximiliansplatz 17/I, 80333 München
in 6.3 km Entfernung
Schwerpunkte: Strafrecht
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Susanne Hartlage

Fachanwalt für Strafrecht
Sophienstraße 1, 80333 München
in 6.3 km Entfernung
Schwerpunkte: Strafrecht
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Annette Rosskopf

Theatinerstraße 44, 80333 München
in 6.3 km Entfernung
Schwerpunkte: Strafrecht
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Carolin Schaal

Fachanwalt für Strafrecht|6538
Sophienstraße 1, 80333 München
in 6.3 km Entfernung
Schwerpunkte: Strafrecht
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Christoph Unrath

Leuchtenbergring 3, 81677 München
in 6.3 km Entfernung
Schwerpunkte: Strafrecht
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Ann-Britt Kassel

Dom-Pedro-Straße 24, 80637 München
in 6.8 km Entfernung
Schwerpunkte: Strafrecht
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Ingrid Babic

Fachanwalt für Strafrecht|6538
Nymphenburger Straße 20, 80335 München
in 6.9 km Entfernung
Schwerpunkte: Strafrecht
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Alexander Betz

Nymphenburger Straße 3 (Rückgebäude), 80335 München
in 6.9 km Entfernung
Schwerpunkte: Strafrecht
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Volker Dembski

Nymphenburger Straße 17, 80335 München
in 6.9 km Entfernung
Schwerpunkte: Strafrecht
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Patrick Ottmann

Fachanwalt für Strafrecht
Nymphenburger Straße 25, 80335 München
in 6.9 km Entfernung
Schwerpunkte: Strafrecht
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Antje Brandes

Fachanwalt für Strafrecht
Sonnenstraße 27, 80331 München
in 6.9 km Entfernung
Schwerpunkte: Strafrecht
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Annette Stetten

Fachanwalt für Strafrecht
Altheimer Eck 13/II, 80331 München
in 6.9 km Entfernung
Schwerpunkte: Strafrecht
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Olaf Groborz

Donnersbergerstraße 46, 80634 München
in 7.6 km Entfernung
Schwerpunkte: Strafrecht
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Christian Finke

Fachanwalt für Strafrecht
Pettenkoferstraße 10a, 80336 München
in 7.7 km Entfernung
Schwerpunkte: Strafrecht
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Stefan Korn

Pettenkoferstraße 24, 80336 München
in 7.7 km Entfernung
Schwerpunkte: Strafrecht
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Klaus Stadler

Zenettistraße 7, 80337 München
in 8.5 km Entfernung
Schwerpunkte: Strafrecht
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Claudia Wüllrich

Zeppelinstraße 73, 81669 München
in 8.7 km Entfernung
Schwerpunkte: Strafrecht
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Jakob Martin

Schlierseestraße 73, 81539 München
in 9.3 km Entfernung
Schwerpunkte: Strafrecht
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Peter Weitzdörfer

Tegernseer Landstraße 135, 81539 München
in 9.3 km Entfernung
Schwerpunkte: Strafrecht
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Maximilian Richter

Fachanwalt für Strafrecht|7214
Rotbuchenstraße 1, 81547 München
in 10.4 km Entfernung
Schwerpunkte: Strafrecht
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Maximilian Grashey

Fachanwalt für Strafrecht
Pasinger Bahnhofsplatz 2, 81241 München
in 12.5 km Entfernung
Schwerpunkte: Strafrecht
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Claudia Christine Böhm

Böcklhofweg 39, 85540 Haar
in 12.6 km Entfernung
Schwerpunkte: Strafrecht
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Gerald Aßner

Waldgartenstraße 49, 81377 München
in 13.5 km Entfernung
Schwerpunkte: Strafrecht
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Franz Bethäuser

Aidenbachstraße 217, 81479 München
in 14.5 km Entfernung
Schwerpunkte: Strafrecht
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Bernhard Forster

Fachanwalt für Arbeitsrecht
Münchnerstraße 66a, 85221 Dachau
in 15.5 km Entfernung
Schwerpunkte: Strafrecht
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Kurt Piller

Birkenrieder Straße 26, 85221 Dachau
in 15.5 km Entfernung
Schwerpunkte: Strafrecht
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Daniel Christian Geiger

Fachanwalt für Medizinrecht
Südliche Münchner Straße 68, 82031 Grünwald
in 17.6 km Entfernung
Schwerpunkte: Strafrecht
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Heidi Pioch

Südliche Münchner Straße 15, 82031 Grünwald
in 17.6 km Entfernung
Schwerpunkte: Strafrecht

Infos zu Anwälte Strafrecht in München Freimann
Strafrecht
Strafrecht ©freepik - mko

Strafrecht

Der Staat ist dem Bürger bei der Rechtsprechung in Strafdelikten übergeordnet, d.h. es wird nach öffentlichem Recht geurteilt und als solches ist es Teil des Strafgesetzbuches. Zahlreiche strafrechtliche Nebengesetze und Normen, wie das Betäubungsmittelgesetz, das Sprengstoffgesetz, das Kriegswaffenkontrollgesetz oder das Waffengesetz in öffentlich-rechtlichen Gesetzen, ergänzen das Strafrecht. Das Strafverfahrensrecht zählt zum formellen Strafrecht. Somit befasst es sich inhaltlich mit dem Ablauf eines Strafprozesses sowie mit der Prozesskostenhilfe. Das Jugendstrafrecht ist ein Spezialgebiet des Strafrechts. Eine schwächere Form der Strafe ist die Geldbuße. Sie wird eingesetzt bei Ordnungswidrigkeiten. Man spricht hier auch vom „kleinen Strafrecht“. Vertrauen Sie sich möglichst frühzeitig einem Rechtsanwalt für Strafrecht in München Freimann an.

Die Staatsanwaltschaft entscheidet über die Zuständigkeit der Gerichte nach dem Gerichtsverfassungsgesetz.

So regelt das Amtsgericht Verstöße bei denen die Straferwartung eine Freiheitsstrafe von nicht mehr als zwei Jahren beträgt. Die nächste Stufe von zwei bis vier Jahren gehört dann in die Zuständigkeit des Schöffengerichts. Das Landgericht ist zuständig für Verfahren, die nicht in die Zuständigkeit des AG oder des Oberlandesgerichts gehören. Eine Sicherungsverwahrung ist vom Landgericht zu entscheiden. Auch die Wirtschaftsstrafkammer und die Jugendschutzkammer sind hier angesiedelt. Oberlandesgerichte verhandeln Straftaten zur Vorbereitung eines Angriffskriegs, des Hochverrates, des Landesverrates sowie bei Terrorismus.

Näheres zum BtMG

Das BtMG gibt die Regeln für den generellen Umgang mit Betäubungsmitteln vor. Wer darf welche Betäubungsmittel besitzen, vertreiben oder herstellen, also kurz Umgang mit ihnen haben? Welche Betäubungsmittel sind generell verboten? Es gibt Betäubungsmittel, wie Heroin, die wegen ihres hohen Suchtfaktors generell verboten sind. Welche Mittel das sind, steht in Anlage I des Betäubungsmittelgesetzes. Das BtMG regelt sehr streng, dass eine Ausnahme, die den Besitz von Betäubungsmitteln der Anlage I erlaubt, nur der Wissenschaft, oder dem öffentlichen Interesse dienen darf. Die Anlage II des BtMG beinhält Betäubungsmittel, die zwar verkehrsfähig sind, also die Berechtigung für die Herstellung und den Vertrieb erworben werden kann, aber trotzdem nicht verschreibungsfähig sind. Dann gibt es noch die Anlage III des BtMG. Diese Betäubungsmittel sind verkehrsfähig und verschreibungsfähig. Das heißt: Mit Berechtigung darf man sie herstellen, vertreiben und mit Rezept auch als Patient kaufen. Ohne eine entsprechende Erlaubnis für den Umgang mit Betäubungsmitteln ist es auch Apotheken untersagt diese Mittel auszugeben. Sieht ein Arzt eine medizinische Indikation gegeben, so darf er z.B. Amphetamine oder auch Cannabis verschreiben und berechtigt damit den Patienten auch zum Konsum. Wurden Sie eines BTMG Vergehens beschuldigt, nehmen Sie Kontakt mit einem Anwalt für Strafrecht in München Freimann auf.

Drogenerkennung im Straßenverkehr

Frau hält eine Kapsel Extasy wischen den FingernFrau hält eine Kapsel Extasy wischen den Fingern Eine aktive Teilnahme am Straßenverkehr ist unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln nicht erlaubt. Dies ist in der Straßenverkehrsordnung geregelt und zieht ein Bußgeldverfahren nach sich. Des weiteren folgt ein Strafverfahren wegen eines Verstoßes gegen das BtMG. Die Führerscheinstelle wird prüfen, ob ein Entzug der Fahrerlaubnis aufgrund des Drogenkonsums angebracht ist. Häufig wird eine medizinisch-psychologische Untersuchung angeordnet. Zu begleichen sind die Kosten vom Verursacher.

Vorladung wegen Körperverletzung erhalten?

Wird die Unversehrtheit einer Person von einer anderen durch Gesundheitsschädigungen oder körperlichen Misshandlungen beeinträchtigt, so spricht man von Körperverletzung. Als Körperverletzung wird auch physische Gewalt angesehen. Eine Körperverletzung wird mit einer Geldbuße oder einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren geahndet. Allein der Versuch jemanden zu verletzen ist bereits strafbar. Eine Körperverletzung, einfach oder fahrlässig verursacht, verjährt bereits nach fünf Jahren. Die Misshandlung Schutzbefohlener oder auch schwere Körperverletzung verjährt erst nach 10 Jahren. 20 Jahre Verjährungsfrist beträgt die Körperverletzung mit Todesfolge. Als Opfer sollte man sich auf jeden Fall den juristischen Beistand eines Anwaltes für Strafrecht sichern. Kostenlos wird in einigen Fällen über das Gericht auch ein sogenannter Opferanwalt ermöglicht. Das Opferentschädigungsgesetz spricht einem Geschädigten das Anrecht auf Schmerzensgeld zu. Ein Anwalt für Strafrecht ist vor Gericht spätestens zwingend nötig wenn es sich um eine Anklage wegen mittelschwerer oder schwerer Körperverletzung handelt. Die Auswirkungen von Strafen auf die Zukunft können so minimiert werden.

Für wen gilt das Jugendstrafrecht?

Diebstahlsicherung an einem RucksackDiebstahlsicherung an einem Rucksack Das Jugendstrafrecht definiert keine eigenen Straftatbestände. Der Unterschied zum allgemeinen Strafrecht liegt hier in den juristischen Folgen der Tat. Dieses Spezialgebiet des Strafrechtes hat erzieherische Maßnahmen im Vordergrund stehen Begeht ein Kind in Deutschland schon vor seinem 14. Geburtstag eine Straftat, so ist es vor dem Gesetz noch nicht strafmündig, da schuldunfähig und kann für seine Tat nicht zur Rechenschaft gezogen werden. Bei Jugendlichen zwischen 14 und 18 Jahren findet das Jugendstrafrecht Anwendung. Hier wird eine geistige und sittliche Entwicklung vorausgesetzt, die das verursachte Unrecht verstehen und einsehen lässt. Findet das Gericht einen Heranwachsenden zwischen 18 und 21 Jahren noch einem Jugendlichen gleichstehend, so kann das Jugendstrafrecht in Einzelfällen auch hier noch Anwendung finden. Da das Jugendstrafrecht davon ausgeht, dass jugendliche Straftäter straffällig werden, weil erzieherische Defizite zugrunde liegen, soll diesen mit gezielten Erziehungsmaßregeln wie einem sozialen Training, oder der Unterbringung in einer betreuten Wohnform entgegengewirkt werden. Helfen diese ersten Maßregeln dem Jugendlichen nicht, so werden als weitere Sanktionen Verwarnungen oder Auflagen, wie das Einfordern einer Entschuldigung beim Geschädigten, eingesetzt um ihn zur Einsicht zu bringen. Helfen Verwarnungen und Auflagen nicht den Jugendlichen zu gesellschaftlich angemessenem Verhalten zu erziehen, so kann auch eine Jugendstrafe verhängt werden. Diese Jugendstrafe kann dann als Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis fünf Jahren angesetzt werden.

Was versteht man unter dem Begriff Betrug?

Laut § 263 des Strafgesetzbuches ist Betrug ein Vermögensdelikt, der das Vermögen des Täters durch eine bewusste Täuschungshandlung mehrt und das des Betrogenen mindert. Ein bewusst herbeigeführter Vermögensverlust über 50.000 Euro wird als besonders schwerer Fall des Betrugs gewertet. Die Absicht, sich oder einem Dritten durch u.a. unrichtige Gestaltung des Datenverarbeitungsprogramms einen Vorteil zu verschaffen, bedeutet einen Gesetzesbruch der im StGB als Computerbetrug genannt wird. Bei Subventions- und Kapitalanlagebetrug werden Täuschungen bei Subventionsvergaben und unrichtige Wertermittlungsangaben strafrechtlich geahndet. Internetbetrug ist eine weitere Variante des Betruges. Hier werden gutgläubige Nutzer betrogen. Dazu gehört auch das Phishing oder der Identitätsdiebstahl. Sind Sie des Betruges beschuldigt, so suchen Sie sich einen Anwalt für Strafrecht. Als Anwalt hat er Akteneinsicht zu bekommen und kann die Sachlage rechtssicher einschätzen. Was viele nicht wissen, ein Beschuldigter hat nicht nur das Recht zur Aussageverweigerung, er muss auch einer Vorladung der Polizei nicht Folge leisen.

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