Anwalt für Strafrecht in München Obergiesing
Anwälte für Strafrecht, die im Umkreis von München Obergiesing Mandate annehmen
Jakob Martin
Schlierseestraße 73, 81539 Münchenin 0.5 km Entfernung
Peter Weitzdörfer
Tegernseer Landstraße 135, 81539 Münchenin 0.5 km Entfernung
Claudia Wüllrich
Zeppelinstraße 73, 81669 Münchenin 1.1 km Entfernung
Maximilian Richter
Fachanwalt für Strafrecht|7214Rotbuchenstraße 1, 81547 München
in 1.7 km Entfernung
Klaus Stadler
Zenettistraße 7, 80337 Münchenin 3.1 km Entfernung
Antje Brandes
Fachanwalt für StrafrechtSonnenstraße 27, 80331 München
in 3.2 km Entfernung
Annette Stetten
Fachanwalt für StrafrechtAltheimer Eck 13/II, 80331 München
in 3.2 km Entfernung
Marian Heidinger
Fachanwalt für Bank- und KapitalmarktrechtPrinzregentenstraße 48, 80538 München
in 3.7 km Entfernung
Bernhard Knies
Fachanwalt für Urheber- und MedienrechtWidenmayerstraße 34, 80538 München
in 3.7 km Entfernung
Christian Finke
Fachanwalt für StrafrechtPettenkoferstraße 10a, 80336 München
in 3.8 km Entfernung
Stefan Korn
Pettenkoferstraße 24, 80336 Münchenin 3.8 km Entfernung
Sieglinde Buchner-Hohner
Fachanwalt für StrafrechtHornsteinstraße 2, 81679 München
in 3.8 km Entfernung
Ruben Doneleit
Maximilianstraße 35, 80539 Münchenin 3.8 km Entfernung
Noucha Nouriani
Maximilianstraße 29, 80539 Münchenin 3.8 km Entfernung
Christoph Unrath
Leuchtenbergring 3, 81677 Münchenin 3.9 km Entfernung
Silke Beinroth
Sophienstraße 1, 80333 Münchenin 4.1 km Entfernung
Claudia Maria Gruber
Theatinerstraße 11, 80333 Münchenin 4.1 km Entfernung
Albrecht Göring
Fachanwalt für Strafrecht|6538Maximiliansplatz 17/I, 80333 München
in 4.1 km Entfernung
Susanne Hartlage
Fachanwalt für StrafrechtSophienstraße 1, 80333 München
in 4.1 km Entfernung
Annette Rosskopf
Theatinerstraße 44, 80333 Münchenin 4.1 km Entfernung
Carolin Schaal
Fachanwalt für Strafrecht|6538Sophienstraße 1, 80333 München
in 4.1 km Entfernung
Ingrid Babic
Fachanwalt für Strafrecht|6538Nymphenburger Straße 20, 80335 München
in 4.7 km Entfernung
Alexander Betz
Nymphenburger Straße 3 (Rückgebäude), 80335 Münchenin 4.7 km Entfernung
Volker Dembski
Nymphenburger Straße 17, 80335 Münchenin 4.7 km Entfernung
Patrick Ottmann
Fachanwalt für StrafrechtNymphenburger Straße 25, 80335 München
in 4.7 km Entfernung
Heinrich Figge
Ainmillerstraße 28, 80801 Münchenin 5.4 km Entfernung
Barbara Kaniuka
Bauerstraße 22, 80796 Münchenin 6.1 km Entfernung
Olaf Groborz
Donnersbergerstraße 46, 80634 Münchenin 6.3 km Entfernung
Mathias Grasel
Fachanwalt für Strafrecht|6538Heßstraße 90, 80797 München
in 6.4 km Entfernung
Manuel Lüdtke
Cosimastraße 2, 81927 Münchenin 6.5 km Entfernung
Franz Bethäuser
Aidenbachstraße 217, 81479 Münchenin 6.6 km Entfernung
Ann-Britt Kassel
Dom-Pedro-Straße 24, 80637 Münchenin 7.1 km Entfernung
Gerald Aßner
Waldgartenstraße 49, 81377 Münchenin 8.0 km Entfernung
Isabella Komm
Fachanwalt für Strafrecht|6538Stuttgarter Straße 2, 80807 München
in 8.4 km Entfernung
Daniel Christian Geiger
Fachanwalt für MedizinrechtSüdliche Münchner Straße 68, 82031 Grünwald
in 8.9 km Entfernung
Heidi Pioch
Südliche Münchner Straße 15, 82031 Grünwaldin 8.9 km Entfernung
Maximilian Grashey
Fachanwalt für StrafrechtPasinger Bahnhofsplatz 2, 81241 München
in 10.2 km Entfernung
Claudia Christine Böhm
Böcklhofweg 39, 85540 Haarin 10.2 km Entfernung
Norbert Schmidt
Fliederstraße 31, 82110 Germeringin 17.0 km Entfernung
Das Strafrecht – Definition und Hintergründe
Das Strafrecht ist Teil des öffentlichen Rechts und hauptsächlich im Strafgesetzbuch verankert. Es gibt viele Sparten des Strafrechts. So werden Strafbestände wie die Manipulation in Sportwettkämpfen genauso nach Strafrecht beurteilt wie der Straftatbestand des Drohens oder der Korruption. Das Strafverfahrensrecht dient als Regelwerk für das verfahrensrechtliche Procedere eines Strafprozesses. Das Jugendstrafrecht ist ein Spezialgebiet des Strafrechts. Noch eine Besonderheit gilt für das Ordnungswidrigkeitenrecht, denn hier wird nicht mit Strafen sondern mit Geldbußen geandet. Am besten vertrauen Sie sich einem Anwalt für Strafrecht in München Obergiesing an.
Das Gerichtsverfassungsgesetz regelt die sachlichen Zuständigkeiten und teilt je nach Strafmaß ein.
Liegt die Prognose für das Strafmaß unter zwei Jahren Freiheitsentzug, oder liegt der Streitwert unter 5000 Euro, so ist das Amtsgericht zuständig. Bei einer Straferwartung von zwei bis vier Jahren fällt das Delikt in die Zuständigkeit des Schöffengerichts. Das Landgericht befasst sich mit Delikten, die ein Strafmaß von über vier Jahren erwarten lassen. Das Landgericht ist auch zuständig, wenn man gegen ein Urteil des Amtsgerichtes Einspruch erheben möchte. Das Oberlandesgericht ist für viele Verfahren zuständig, hierzu gehören u.a. die Anerkennung ausländischer Scheidungen, Bauland- oder Patentanwaltsachen.
Das BtMG – ein Bundesgesetz
Um Missbrauch von Betäubungsmitteln zu unterbinden gibt es strenge Gesetze. Man findet sie als Bundesgesetz im Betäubungsmittelgesetz. Der Begriff Umgang fasst sowohl Anbau, Einfuhr, Ausfuhr, Herstellung und Vertrieb als auch den einfachen Besitz von Betäubungsmitteln zusammen. Es gibt Betäubungsmittel, wie Heroin, die wegen ihres hohen Suchtfaktors generell verboten sind. Welche Mittel das sind, steht in Anlage I des Betäubungsmittelgesetzes. Der Umgang mit diesen Stoffen ist verboten und wird strafrechtlich sanktioniert. Schon die Aufforderung zum Konsum von Betäubungsmitteln ist nicht rechtens. Dann gibt es die in Anlage II gelisteten Betäubungsmittel. Sie sind nicht verschreibungsfähig, dürfen aber zur Herstellung von therapeutischen Medikamenten hergestellt und vertrieben werden. Anlage III des BtMG listet Betäubungsmittel, die verkehrsfähig und verschreibungsfähig (aus Sicht des Arztes, oder der Apotheken) bzw. verschreibungspflichtig (aus Patientensicht) und somit erwerbbar sind. Liegt für den Umgang mit Betäubungsmitteln eine Genehmigung vor wie ihn Apotheken z.B. besitzen, ist dieser nicht strafbar. Sieht ein Arzt eine medizinische Indikation gegeben, so darf er z.B. Amphetamine oder auch Cannabis verschreiben und berechtigt damit den Patienten auch zum Konsum. Ein Anwalt für Strafrecht in München Obergiesing leistet Rat und Hilfe bei BTMG Vergehen.
Die Teilnahme am Straßenverkehr unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln
Autoschlüssel Handschellen und ein Glas Whiskey Nimmt man Betäubungsmittel zu sich, ist die aktive Teilnahme am Straßenverkehr untersagt. Dies ist in der Straßenverkehrsordnung geregelt und zieht ein Bußgeldverfahren nach sich. Zusätzlich wird ein Strafverfahren eingeleitet wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz. Die Führerscheinstelle wird prüfen, ob ein Entzug der Fahrerlaubnis aufgrund des Drogenkonsums angebracht ist. Der Delinquent hat sich meist einer MPU (medizinisch-psychologische Untersuchung) zu unterziehen. Der Straffällige wird mit diesen zusätzlichen Kosten belastet.
Vorladung wegen Körperverletzung erhalten?
Erleidet eine Person durch bewusstes Handeln eines Anderen körperlichen Schaden, so spricht man von Körperverletzung. Physische Gewalt wird auch als Körperverletzung gewertet, da das Wohlbefinden eines Menschen beeinträchtigt wird. Eine Körperverletzung wird mit einer Geldbuße oder einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren geahndet. Schon der Versuch der Körperverletzung ist bereits strafbar. Eine fahrlässige Körperverletzung verjährt, wie auch die einfache Körperverletzung, nach fünf Jahren. Doppelt so lange dauert die Verjährungsfrist bei schwerer oder gefährlicher Körperverletzung. 20 Jahre Verjährungsfrist beträgt die Körperverletzung mit Todesfolge. Dem Opfer wird dringend empfohlen sich Rat bei einem Anwalt für Strafrecht zu holen. Ein Opferanwalt kann bei Gericht beantragt werden. Dieses entscheidet ob ein Opferanwalt gestellt werden kann, seine Kosten übernimmt der Staat. Bei dem Delikt der Körperverletzung hat das Opfer Anspruch auf Schmerzensgeld. Bei einer Anklage wegen Körperverletzung ist ein Anwalt für Strafrecht vor Gericht unbedingt anzuraten, auch wenn er erst ab mittelschwerer Körperverletzung Pflicht ist. Konsequenzen von Eintragungen ins Führungszeugnis bis Freiheitsentzug sind auch für das weitere Leben prägend.
Für wen gilt das Jugendstrafrecht?
Ladendiebstahl im Supermarkt von einer Flasche Wein Es ist das Alter, nicht der Delikt, der darüber entscheidet ob das Jugendstrafrecht zur Anwendung kommt. Hier wird der Erziehungsgedanke zugrunde gelegt und soll, durch erzieherische Maßnahmen, weitere Straftaten verhindern. Kinder unter 14 Jahren zum Tatzeitpunkt, sind in Deutschland nicht strafrechtlich verantwortlich. Sie können nicht verurteilt werden. Angewendet wird das Jugendstrafrecht bei Kindern und Jugendlichen ab dem 14. bis zum 18. Lebensjahr. Bei Jugendlichen dieser Altersstufe wird vorausgesetzt, dass sie sittlich und geistig das Unrecht einer Tat erkennen und deshalb richtig handeln können. Auch zwischen 18 und 21 Jahren kann das Jugendstrafrecht mitunter noch angewendet werden. Positiven Einfluss nehmen möchte man im Jugendstrafrecht auf die Erziehung der Jugendlichen. Deshalb sind Strafen hier erzieherischer Natur wie z.B. der Täter-Opfer-Ausgleich und verfolgen damit den Besserungsgedanken. Hilft dies nicht, so wird mit Verwarnungen oder Auflagen versucht den Jugendlichen zu gesellschaftlich akzeptablem Verhalten zu bewegen. Helfen Verwarnungen und Auflagen nicht den Jugendlichen zu gesellschaftlich angemessenem Verhalten zu erziehen, so kann auch eine Jugendstrafe verhängt werden. Bei der Jugendstrafe handelt es sich um eine Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten bis zu fünf Jahren.
Was fällt strafrechtlich unter den Begriff Betrug?
Betrug ist in § 263 StGB als Vermögensdelikt definiert. Beim Betrogenen entsteht dabei ein Vermögensschaden und beim Täter ein Vermögensvorteil. Unter besonders schweren Fall des Betrugs fällt unter anderem gewerbsmäßiges Handeln oder bandenmäßige Begehung. Bei Computerbetrug lt. § 263a wird unrichtige Gestaltung eines Computerprogramms erwähnt, die das Ergebnis des Datenverarbeitungsprogramms verändert oder unbefugte Verwendung von Daten benennt um sich einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen. Bei Subventions- und Kapitalanlagebetrug werden Täuschungen bei Subventionsvergaben und unrichtige Wertermittlungsangaben strafrechtlich geahndet. Unter dem Begriff des Internetbetrugs gibt es viele Varianten. Auch hier geht es um die mutwillige Täuschung der Opfer, durch Vorspiegelung falscher Tatsachen oder deren Weglassen, um sich selbst zu bereichern. Auch Identitätsdiebstahl ist ein Teilbereich der Internetkriminalität. Gemeint ist hierbei z.B. die selbstbereichernde Nutzung fremder personenbezogener Daten durch den Verkauf an Dritte. Sind Sie angeklagt, so suchen Sie sich schnellstmöglich Hilfe bei einem Anwalt für Strafrecht. Die polizeilich angelegte Akte darf von einem Anwalt eingesehen werden. So kann er sich schnell einen Überblick verschaffen. Was viele nicht wissen, ein Beschuldigter hat nicht nur das Recht zur Aussageverweigerung, er muss auch einer Vorladung der Polizei nicht Folge leisen.

