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Fachanwalt für Transport- und Speditionsrecht | hier finden Sie kompetente Fachanwälte

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Fachanwalt Transportrecht/Speditionsrecht Handel und Wandel haben ein internationales Gesicht. Als eine der führenden Wirtschafts- und Exportnationen profitiert die Bundesrepublik Deutschland in hohem Maße vom reibungslosen Ablauf des globalen Wirtschaftsgeschehens. Güter, die bei uns produziert werden, erreichen ihre Destinationen auf der Schiene, auf dem Wasserweg, auf der Straße, durch die Luft. Hier sind komplexe Regularien zu beachten; das gesetzliche Rahmenwerk (und damit die Basis für jeglichen Gütertransport) bilden das Transport- und Speditionsrecht.

Der Fachanwalt für Transportrecht & Speditionsrecht ist international orientiert

Ein Fachanwalt für Transportrecht & Speditionsrecht besitzt Weitblick, denn sein Aufgabengebiet überwindet sprichwörtlich Grenzen. Es beschränkt sich nicht auf nationale Regularien sondern betrifft auch den grenzüberschreitenden Transport und damit internationale Regelungen und Abkommen. Um den Fachanwaltstitel im Transportrecht & Speditionsrecht führen zu dürfen, muss der Anwalt in der Regel nicht nur besondere theoretische Kenntnisse besitzen und nachweisen. Er muss auch eingehende praktische Erfahrungen besitzen und ist verpflichtet, sich fachlich ständig auf dem Laufenden zu halten. Er ist also ein fein getunter Spezialist in seinem Fachgebiet.

Waren rechtzeitig an jeden Ort der Welt liefern - das birgt hohe Risiken

Waren werden weltweit transportiert - unter Umständen an Zielorte, die man nicht einmal auf der Landkarte findet. Dort sollen sie sicher und unbeschädigt eintreffen, und das auch noch zu einer festgelegten Zeit - ja nach Frachtvertrag. Von ihrem Eintreffen zum genau richtigen Zeitpunkt kann viel abhängen, zum Beispiel dann, wenn die Ware sofort weiterverarbeitet werden soll. Funktioniert die Transportbranche nicht, wie sie soll, stehen Bänder still und drohen Produktionsausfälle mit Schäden und Schadenersatzforderungen, die in die Millionen gehen. Klar, dass Rechtsstreitigkeiten in diesem Geschäft zum Alltag gehören.

Schriftliche Frachtverträge sind wichtig - es geht aber auch ohne

Ein Transportgeschäft beginnt mit einem (Fracht-)Vertrag, der in der Regel zwischen dem Absender eine Ware (Versender) und dem Frachtführer (der die Ware transportiert), abgeschlossen wird. Ein Frachtführer ist verpflichtet, eine Ware sicher, schnell und unbeschädigt an ihren Zielort zu bringen und dort sie beim Empfänger abzuliefern. Der Absender ist dagegen verpflichtet, die vereinbarten Frachtkosten zu zahlen. Sind Transportmittel und Transportweg nicht vertraglich festgelegt, ist der Frachtführer frei in der Wahl seiner Transportmittel (natürlich muss er nach billigem Ermessen handeln). Wichtig: Frachtverträge unterliegen keinem Formzwang - die Parteien müssen also keinen schriftlichen Frachtvertrag abschließen. Wer allerdings sicher sein möchte, dass Transportgüter in seinem Sinne transportiert werden und wer selbst gestaltend eingreifen möchte, sollte sich von einem versierten Fachmann beraten lassen.

Transportschäden passieren immer - und zum Glück gibt es Versicherungen

Den Frachtführer trifft eine Obhutspflicht. Er muss Waren und Transportgüter unbeschädigt am Zielort ausliefern. Das klappt - leider - aber nicht immer. Ganz gleich, welches Transportmittel er wählt: Trotz höchster Sorgfalt können Unfälle passieren. Der Frachtführer ist nur dann aus der Haftung, wenn Verlust oder Beschädigung (trotz hoher Sorgfalt) unvermeidbar waren. Er muss auch nicht haften, wenn der Versender die Fracht nicht korrekt verpackt hatte oder (z.B. empfindliche Ware) nur unzureichend gekennzeichnet hatte. Speditionen und Transportunternehmen müssen gegen Transportschäden versichert sein. Wenn Sie ins Ausland umziehen und Ihr Umzugscontainer beim Seetransport beschädigt wird, oder wenn ein LKW mit Ihrer neuen Spülmaschine auf der Autobahn verunglückt, haftet in der Regel eine (Transportschaden-)Versicherung. Wichtig für den Empfänger der Ware: Bereits beim Verdacht eines Schadens (Verpackung beschädigt?) quittieren Sie den Empfang nur unter Vorbehalt. Dokumentieren Sie den Schaden (Fotobeweis), lassen Sie sich von einem Anwalt beraten.

Besonders kompliziert sind Gefahrguttransporte

Ebenfalls Teil des Transport- und Speditionsrechts ist der Transport von Gefahrgut. Hier gelten besondere gesetzliche Bestimmungen. Sie zielen allesamt darauf ab, Schäden durch gefährliches Transportgut möglichst zu vermeiden. Alle am Transport beteiligten Tätigkeiten (Absenden, Verladen, Verpacken, Übernehmen usw.) unterliegen demnach allgemeinen Sicherheitspflichten. Zusätzlich muss der Auftraggeber gegenüber allen Beteiligten umfangreiche Hinweispflichten erfüllen. Jedes Unternehmen, das Gefahrgüter transportiert, muss betriebsintern einen Gefahrgutbeauftragten bestellen, der die Einhaltung aller Vorschriften überwacht.

Der Fachanwalt für Transportrecht & Speditionsrecht bietet umsichtige Beratung und Vertretung

Das Transport- und Speditionsrecht ist ein besonders komplexes Rechtsgebiet. Der Fachanwalt für Transport- und Speditionsrecht kennt sich in einer Materie aus, die weit über das deutsche Recht hinausreicht. Er kann seine Mandanten (Transportunternehmen, Speditionen etc., aber auch Einzelpersonen, die ein transportrechtliches Problem haben) kompetent und umsichtig beraten. Einen guten Fachanwalt für Transport- und Speditionsrecht finden Sie ganz einfach hier.


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