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Kategorie: Anwalt Verkehrsrecht , 18.01.2024 (Lesedauer ca. 4 Minuten, 1604 mal gelesen)

Was müssen E-Scooter-Fahrer im Straßenverkehr beachten?

junge Frau mit rotem Kleid lachend auf einem E-Scooter junge Frau mit rotem Kleid lachend auf einem E-Scooter © freepik-mko

E-Scooter gehören längst genauso wie Fahrräder ins Stadtbild. Doch ab welchem Alter darf man mit einem E-Scooter fahren? Wo dürfen E-Scooter fahren? Braucht man einen Führerschein für den E-Scooter? Besteht eine Helmpflicht für E-Scooter-Fahrer? Wer haftet für abgestellte E-Scooter auf Gehwegen, die andere behindern? Und darf man alkoholisiert mit dem E-Scooter unterwegs sein?

Welche Anforderungen müssen E-Scooter im öffentlichen Straßenverkehr erfüllen?


E-Scooter sind sog. Elektrokleinstfahrzeuge, die nach der Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr (Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung – eKFV) bestimmte Normen erfüllen müssen, um für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen werden zu können.

So benötigt ein E-Scooter für die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr eine gültige Betriebserlaubnis. Ein E-Scooter darf ein Gewicht von 55 Kilogramm, eine Breite von 70 cm, eine Höhe von 140 cm und eine Länge von 200 cm nicht überschreiten. Die zugelassene Höchstgeschwindigkeit beträgt 20 km/h.

Der E-Scooter muss unter anderem mit einer Beleuchtung sowie seitlichen Reflektoren ausgestattet sein. Er benötigt eine Klingel und wie bei einem Fahrrad zwei unabhängig voneinander wirkende Bremsen.

Wer ein E-Scooter, der nicht den technischen Anforderungen nach der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung entspricht, im öffentlichen Straßenverkehr nutzt, begeht eine bußgeldrelevante Ordnungswidrigkeit.

Wo darf man mit einem E-Scooter fahren?


E-Scooter dürfen auf Radwegen, Fahrradstraßen und Radfahrstreifen fahren. Ist keiner von diesen vorhanden, dürfen sie die Fahrbahn benutzen. Gehwege dürfen mit E-Scootern nicht befahren werden, ebenso Einbahnstraßen entgegen der Fahrtrichtung oder Fußgängerzonen. Ausnahme: Das Straßenverkehrsschild „E-Scooter erlaubt“ erlaubt das Befahren. Wer nicht auf den erlaubten Flächen mit dem elektronischen Tretroller unterwegs ist, muss mit einem Bußgeld rechnen.

Wichtig: Für E-Scooter gelten die Fahrradampeln. Fehlt es an diesen, gelten die Ampeln für den fließenden Straßenverkehr.

Wer darf mit einem E-Scooter fahren?


Nach der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung dürfen Person, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, einen E-Scooter im öffentlichen Straßenverkehr fahren. '

Man braucht keinen Kfz-Führerschein und auch keinen Mofa-Führerschein um einen E-Scooter fahren zu dürfen.

Wie müssen E-Scooter versichert sein?


Ein E-Scooter muss haftpflichtversichert und mit einer gültigen Versicherungsplakette für Elektrokleinstfahrzeuge am Fahrzeug ausgestattet sein.

Besteht für E-Scooter-Fahrer eine Helmpflicht?


Es besteht für Fahrer eines E-Scooters keine Helmpflicht. Ein Helm ist im öffentlichen Straßenverkehr aus gesundheitlichen Gründen aber anzuraten.

Wie muss sich ein E-Scooter-Fahrer im Straßenverkehr verhalten?


E-Scooter-Fahrer müssen sich wie alle anderen Verkehrsteilnehmer an die Straßenverkehrsordnung halten. Er darf keine Fußgänger oder andere Verkehrsteilnehmer behindern oder gefährden, sonst begeht er eine bußgeldpflichtige Ordnungswidrigkeit.
Wichtig: Auf dem E-Scooter darf nur eine Person fahren. Ansonsten droht ein Bußgeld. Der E-Scooter darf auch keinen Anhänger haben. Ein E-Scooter-Fahrer, der sich an ein anderes Fahrzeug dranhängt, begeht eine bußgeldrelevante Ordnungswidrigkeit. Freihändig fahren ist auch nicht erlaubt. Der E-Scooter-Fahrer muss Richtungsänderungen ankündigen und Fahrradfahrern das Überholen ermöglichen.

Darf man alkoholisiert oder nach Drogenkonsum E-Scooter fahren?


Nein! Für E-Scooter-Fahrer gelten, anders als bei Fahrradfahrern, die gleiche Promillegrenze beim Blutalkohol wie für Autofahrer. Das Landgericht (LG) Osnabrück (Az. 10 Qs 54/20) stuft in einer Entscheidung E-Scooter als Kraftfahrzeuge ein, so dass bei 1,1 Promille die Grenze zur absoluten Fahruntüchtigkeit erreicht ist.'
Das Oberlandesgericht (OLG) Braunschweig (Az. 1 ORs 33/23) hat klar gestellt, dass eine Trunkenheitsfahrt mit einem E-Scooter im Zustand der absoluten Fahruntüchtigkeit immer die Fahrerlaubnis kostet, weil sie eine Regelvermutung begründe, dass der Fahrer ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen ist. So entschied auch das OLG Frankfurt am Main (Az. 1 Ss 276/22).

Doch der Führerschein muss nicht unbedingt weg sein, wenn man betrunken auf einem E-Scooter erwischt wird. Das Amtsgericht (AG) Dortmund (Az. 729 Ds – 060 Js 513/19-349/19) verurteilte einen betrunken E-Scooter-Fahrer zu 25 Tagessätzen zu je 35 Euro. Der Führerschein wurde dem Mann aber nicht entzogen.

Das LG Halle (Az. 2 Qs 81/20) hat entschieden, dass ein E-Scooter-Fahrer mit mehr als 1,1 Promille am Lenker seinen Führerschein nicht verliert, wenn es Gründe gibt, die gegen eine absolute Fahrtüchtigkeit sprechen.

Bei einem Mann, der betrunken nur 150 Meter weit mit seinem E-Scooter fahren wollte, reicht eine Gelstrafe und ein fünfmonatiges Fahrverbot, entschied das LG Osnabrück (Az. 5 NBs 59/23) und sah vom Entzug der Fahrerlaubnis ab.

Aufgepasst: Der Mitfahrer auf einem E-Scooter kann seinen Führerschein verlieren, wenn er alkoholisiert ist und die Lenkstange am Roller festhält, entschied das LG Oldenburg (Az. 4 Qs 368/22). Dies stehe dem Führer eines Fahrzeugs im Straßenverkehr gleich.
Das LG Hildesheim (Az. 13 Ns 40 Js 25077/21) hat entschieden, dass ein E-Scooter-Fahrer nachdem er Drogen konsumiert hatte straffrei E-Scooter fahren durfte, weil beim E-Scooter der Motor nachweislich defekt war und der Mann ihn mit seiner Muskelkraft betrieben hat. Der Drogenkonsum hatte keine Folgen für den E-Scooter-Fahrer, weil er laut Gericht keine Ausfallerscheinungen während der Fahrt zeigte.

Auch das Verwaltungsgericht (VG) Berlin (Az. 11 L 184/23) hält den Entzug der Fahrerlaubnis nach einer E-Scooter.-Fahrt nach einem Cannabiskonsum für gerechtfertigt.

Wer haftet bei einem Unfall mit einem E-Scooter?


Ist der E-Scooter in einen Unfall verwickelt, kommt die Haftpflichtversicherung für alle Schäden auf, die Dritten durch den E-Scooter zugefügt wurden. Eigene Schäden muss der E-Scooter-Fahrer selbst zahlen.

Kommt es zu einem Unfall zwischen Auto und E-Scooter gilt nach Auffassung des LG Münster (Az. 08 O 272/19, 8 O 272/19) die ansonsten übliche verschuldensunabhängige Gefährdungshaftung für den E-Scooter nicht. Es handele sich bei dem elektronischen Tretroller zwar um ein Kraftfahrzeug, aber es könne nicht schneller als 20 km/h fahren, womit die Gefährdungshaftung entfalle.
Das AG Frankfurt (Az. 29 C 2811/20 (44)) hat klargestellt, dass E-Scooter keine Autos sind und daher der Halter eines E-Scooters auch keiner verschuldensunabhängigen Haftung unterliegt.

Wer haftet für Behinderungen durch abgestellte E-Scooter auf öffentlichen Gehwegen und Plätzen?


Das AG Berlin-Tiergarten (Az. 297 OWi 812/23) hat entschieden, dass bei einer Behinderung von Fußgängern durch abgestellten E-Scooter auf dem Gehweg der Halter des E-Scooters für den Parkverstoß haftet, wenn der Fahrer nicht zu ermitteln ist.

Stürzt ein blinder Fußgänger über zwei E-Scooter, die quer auf dem Gehweg abgestellt worden waren, haftet für diesen Unfall nicht die E-Scooter-Vermietung, entschied das OLG Bremen (Az. 1 U 15/23). Begründung: Die E-Scooter-Vermietung treffe zwar eine Verkehrssicherungspflicht andere vor Schäden durch die von ihr vermieteten E-Scooter zu bewahren. So wie die E-Scooter abgestellt worden waren, sei weder gegen die Vorgaben der Sondernutzungserlaubnis noch gegen allgemeine zivilrechtliche Rücksichtnahmepflichten der E-Scooter-Vermietung gegenüber besonders schutzbedürftigen Menschen verstoßen worden.

erstmals veröffentlicht am 03.12.2020, letzte Aktualisierung am 18.01.2024

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