Ebay Verkauf – Vorsicht für Verkäufer

Wer bei Ebay Waren zum Verkauf einstellt kann nicht ohne Weiteres das Angebot beenden.
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Zu Recht, so das Amtsgericht Gummersbach. Da Gericht kam in Anwendung der AGB von Ebay zu dem Ergebnis, dass zwischen den Parteien ein wirksamer Vertrag über die Felgen zum Preis von 1,00 € zustande gekommen war. Es sah den Verkäufer nicht als berechtigt, an die Auktion vorzeitig zu beenden. Diese Berechtigung ist immer nur dann gegeben, wenn Ebay selbst eine solche Abbruchmöglichkeit vorsieht, oder der Verkäufer nach den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches anfechten kann. Da in dem zur Entscheidung stehenden Fall nichts dergleichen erfüllt war, konnte der Verkäufer die Auktion nicht einfach beenden, sondern war Schadenersatzpflichtig, und zwar im zu entscheidenden Fall in Höhe von mehreren 1.000,00 €, da der Schadensersatzanspruch sich nach den Kosten einer Ersatzbeschaffung richtet. Vor dem Veröffentlichen eines Ebay Angebotes muss daher genau geprüft werden, ob sämtliche Voraussetzungen auch ordnungsgemäß vorliegen, da ansonsten empfindliche Schadensersatzforderungen drohen.
von Sebastian Windisch
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