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Kategorie: Anwalt Reiserecht ,
12.06.2024 (Lesedauer ca. 4 Minuten, 2429 mal gelesen)
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Fußball EM 2024 – Was müssen Fans beim Zuschauen und Feiern beachten?

Fußball EM 2024 – Was müssen Fans beim Zuschauen und Feiern beachten? © freepik - mko

Die Fußball-Europameisterschaft 2024 steht vor der Tür und verspricht spannende Spiele und unvergessliche Momente. Für viele Fans sind diese Fußball-Turniere eine Gelegenheit, gemeinsam mit Freunden und Familie die Spiele zu genießen und zu feiern. Damit das Erlebnis reibungslos und sicher verläuft, gibt es einige wichtige Punkte, die Fans beachten sollten.

Worauf muss man beim Kauf der EM-Fußball-Tickets achten?


Es empfiehlt sich Fußball-Tickets für die EM 2024 nur bei offiziellen Verkaufsstellen zu kaufen, um Fälschungen und Betrügereien zu vermeiden. Lesen Sie auch unbedingt die Bedingungen für den Einlass auf Ihrem Fußball-Ticket durch, u.a. welche Gegenstände mit ins Stadion genommen werden dürfen.

Was müssen Fans im Fußballstadion beachten?


Im Fußball-Stadion ist respektvolles Verhalten gegenüber den anderen Fußball-Fans wichtig. Wer hier randaliert oder ausfällig wird, muss mit Strafen rechnen.

Lesen Sie dazu unseren Beitrag „Böller, Bengalos und Randale im Fußballstadion: Welche Strafen drohen?“.

Achten Sie unbedingt auf Ihre persönliche Sicherheit und halten Sie sich an die Anweisungen des Sicherheitspersonals.

Welche Regeln gelten 2024 für Public Viewing und Fan-Zonen?


Viele Städte richten große Public-Viewing-Bereiche und Fan-Zonen ein. Auch hier wird Sicherheit großgeschrieben. Seien Sie daher auf Sicherheitskontrollen vorbereitet. Glasflaschen, Pyrotechnik und große Taschen sind meist nicht erlaubt.
Besonders bei beliebten Spielen lohnt es sich, frühzeitig zu erscheinen, um einen guten Platz zu ergattern und lange Wartezeiten zu vermeiden.

Übrigens: Ein Public Viewing liegt nicht vor, wenn das Fußballspiel nur für geladene Gäste oder Mitglieder eines Clubs in einer Gaststätte gezeigt wird. Dies entschied das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt (Az. 11 U 95/14) im Fall einer Kontrolle einer Gaststätte durch Mitarbeiter des Senders Sky, die der Ansicht waren, dass das gemeinsame Anschauen der Kneipenbesucher von Live-Fußballspielen auf dem Sender Sky nicht mehr vom Privatabo der Gastwirtin gedeckt war.

Wie viel Lärm dürfen Fußballfans am Fernseher zu Hause machen?


Torjubel und Anfeuerungsrufe gehören zu einem Fußballspiel dazu. Nicht tolerieren müssen Nachbarn und Mieter allerdings Fußballpartys mit lautem Gegröle nach 22 Uhr. In Wohngebieten darf ab 22 Uhr keine Lärmbelästigung von Feiern im Freien- und dazu gehört neben dem Garten auch der Balkon- ausgehen, entschied das OLG Düsseldorf (Az. 5 Ss Owi 475/89I). Als Maßstab für die Lärmbelästigung gilt laut Gericht, dass der Betroffene auch bei geschlossenem Fenster aufgrund des Krachs nicht schlafen kann. Wer also auf den Sieg seiner Fußballmannschaft anstoßen will, muss die Party nach 22 Uhr nach drinnen verlagern.

Alkohol beim Fußball schauen – was müssen Fußballfans beachten?


Für viele Fußballfans gehört das Bierchen zum Fußball schauen dazu. Dagegen ist nichts einzuwenden, solange die Hände vom Autosteuer bleiben. Alkohol am Autosteuer ist natürlich auch nach einem Fußball-Event nicht erlaubt. Bereits geringe Mengen Alkohol können Konzentration und Wahrnehmung des Autofahrers beeinflussen. Bei größeren Mengen droht ein empfindliches Bußgeld, Punkte in der Flensburger Verkehrssünderkartei und der Entzug des Führerscheins.

Lesen Sie dazu unseren Rechtstipp “Alkohol am Steuer: Welche Strafen drohen?“.

Doch auch die private Unfallversicherung zeigt alkoholisierten Versicherungsnehmern die kalte Schulter: Kommt es aufgrund eines erhöhten Alkoholkonsums zu einem Unfall, muss die private Unfallversicherung in diesem Fall nicht einspringen. Das entschied das Amtsgericht (AG) Koblenz (Az.15 C 3047/08) im Fall eines betrunkenen Fußballfans, der sich ein Fußballspiel auf seinem Balkon anschaute und beim Torjubel vom Balkon in die Tiefe stürzte und sich dabei verletzte.

Ist Fußball schauen oder hören am Arbeitsplatz erlaubt?


Nur wenn der Chef es erlaubt, dürfen Arbeitnehmer ein Fußballspiel während der Arbeitszeit am Fernseher live verfolgen. Ansonsten ist das Erbringen der vollen Arbeitsleistung beim gleichzeitigen Fußballschauen nicht gewährleistet und kann zu einer Abmahnung führen.

Für die Radioübertragung von Fußballspielen gilt: Werden die Kollegen nicht gestört und kann der Arbeitnehmer trotz Radio seine Arbeitsleistung vollumfänglich erbringen, darf er Fußballspiele im Radio live am Arbeitsplatz verfolgen.

Vorsicht beim Fußball schauen per Internet-Stream: Ist in einem Unternehmen privates Surfen im Internet für Arbeitnehmer verboten, so gilt das auch für Sportübertragungen. Wer trotzdem Sport live am Arbeitsplatz per Internet-Stream verfolgt, riskiert eine fristlose Kündigung. Das Bundesarbeitsgericht (Az. 2 AZR 581/04) hat entschieden, dass eine fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses gerechtfertigt ist, wenn sich ein Arbeitnehmer während seiner Arbeitszeit ausschweifend für private Zwecke im Internet tummelt. Also Arbeitnehmer aufgepasst, besser vorher mit dem Chef absprechen, ob bestimmte Sport-Events am Firmen-Computer verfolgt werden dürfen.

In diesem Sinne entschied auch das Arbeitsgericht (ArbG) Köln (Az. 20 Ca 7940/16) und hielt eine Abmahnung eines Arbeitnehmers für gerechtfertigt, der nachweislich 30 Sekunden lang ein Fußballspiel auf einem Dienst-PC schaute. In dieser Zeit habe der Mann seine Arbeitsleistung nicht erbracht, was ein abmahnungsfähiges Verhalten für die Kölner Richter darstellte.

Wie viel Fußball-Deko müssen Nachbarn dulden?


Ob Fahnen oder Fußballzwerge – Fußballbegeisterung kann manchmal zu ästhetischen Unannehmlichkeiten führen. Zum Beispiel, wenn ein Nachbar sein Grundstück mit Fußball-Gartenzwergen dekoriert. Das Amtsgericht Grünstadt (Az. 2a C 334/93) entschied, dass jeder unabhängig von ästhetischen Bedenken grundsätzlich so viele Gartenzwerge in seinem Garten aufstellen darf, wie er möchte. Ausgenommen sind jedoch anstößige oder obszöne Gartenzwerge. Ebenso entschied das Amtsgericht Essen (Az. 19 II 35/99 WEG), das einen einzigen 50 cm großen Fußballzwerg in exhibitionistischer Pose verbot.

Möchte ein Wohnungseigentümer eine Fahnenstange in seinem Garten errichten, benötigt er dafür die Zustimmung der Eigentümergemeinschaft, da dies das Gesamtbild der Wohnanlage verändert.


erstmals veröffentlicht am 03.06.2016, letzte Aktualisierung am 12.06.2024

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