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Kategorie: Anwalt Verkehrsrecht , 08.06.2022 (Lesedauer ca. 3 Minuten, 717 mal gelesen)

Bahn-Verspätung: Wann gibt es eine Erstattung bei Unpünktlichkeit?

Bahn-Verspätung: Wann gibt es eine Erstattung bei Unpünktlichkeit? © freepik - mko

Bahnfahren ist gut für die Umwelt, stellt aber die Geduld vieler Fahrgäste, die von Zugverspätungen oder -ausfällen betroffen sind, oft auf die Probe. Welche Ansprüche haben Bahnreisende bei einer Verspätung? Wie viel vom Ticketpreis wird erstattet? Was gilt beim 9-Euro-Ticket? Und wie erhalten Fahrgäste ihre Erstattung?

Welche Ansprüche haben Fahrgäste bei einer Bahn-Verspätung?


Die europäische Fahrgastrechteverordnung für den Eisenbahnverkehr 1371/2007 regelt, was die Deutsche Bahn und andere europäische Bahnanbieter bei Zugverspätungen leisten müssen.

Der Grund der Verspätung spielt dabei keine Rolle. Egal ob es unvorhergesehene Ereignisse, wie ein Hindernis auf den Gleisen, oder ein angekündigter Streik des Zugpersonals, ist.

Die Höhe und Art der Entschädigung hängen von der Zeit ab, um die sich die Bahn verspätet. Fahrgäste können zwischen Gutschein oder Auszahlung des Ticketpreises wählen.

Zugverspätung: 20 Minuten und mehr


Ist für den Fahrgast voraussehbar, dass sein Zug mindestens 20 Minuten zu spät ankommen wird, hat der das Recht auch andere Züge zu nutzen. So kann er die Fahrt zu einem späteren Zeitpunkt auf der gleichen oder einer anderen Bahnstrecke fortsetzen, wenn dadurch die Verspätung bei der Ankunft im Zielbahnhof verringert wird.

Wer mit einem Nahverkehrs- oder Sparpreisticket reist, muss eventuell einen Aufschlag zahlen. Diese Kosten kann der Fahrgast sich später von der Bahn erstatten lassen. Einen ICE-Zuschlag können Fahrgäste bereits bei einer 30minütigen Zugverspätung zurückverlangen.

Zugverspätung: 60 Minuten und mehr


Wird der Zug mit einer Verspätung von mehr als 60 Minuten angekündigt, kann der Fahrgast auf die Bahnfahrt verzichten und eine Erstattung des gekauften Tickets fordern. Daneben hat der Fahrgast auch das Recht seine gebuchte Bahnfahrt zu einem anderen Zeitpunkt anzutreten. Fällt die Zugverspätung in den Zeitraum 0 bis 5 Uhr, kann der Fahrgast auch ein anderes Verkehrsmittel auf Kosten der Bahn in Anspruch nehmen. Die Bahn übernimmt in diesem Fall Kosten bis zu 80 Euro. Entwickelt sich die Zugverspätung erst während der Reise, kann der Fahrgast 25 Prozent des Fahrpreises zurückverlangen. Zudem steht dem Fahrgast eine angemessene Verpflegung mit Essen und Getränken am Bahnhof zu.

Ist die Fortsetzung der Bahnfahrt am selben Tag nicht mehr möglich oder dem Fahrgast nicht zu zumuten, hat er einen Anspruch auf Erstattung von angemessenen Übernachtungskosten.

Zugverspätung: 120 Minuten und mehr


Entsteht während der Zugreise eine Verspätung von mehr als 120 Minuten, hat der Fahrgast neben all den schon genannten Ansprüchen, einen Anspruch auf eine Erstattung des Fahrpreises in Höhe von 50 Prozent.

Was gilt beim 9-Euro-Ticket?


Grundsätzlich müssen auch Fahrgäste mit dem 9-Euro-Ticket keine Bahnverspätungen entschädigungslos hinnehmen. Aber es gibt eine Bagatellgrenze, die besagt, dass Beträge bis zu vier Euro von der Deutschen Bahn nicht ausgezahlt werden müssen. Für den Inhaber eines 9-Euro-Tickets bedeutet das, dass er erst ab einer Verspätung von 120 Minuten eine Entschädigung verlangen kann, denn ab dann wird ihm die Hälfte seines Bahntickets – 4,50 Euro – erstattet.

Muss man sich die Verspätung bestätigen lassen?


Wichtig: Für die Entschädigung wegen Zugverspätung ist es nicht zwingend notwendig, dass eine Verspätungsbestätigung vorgelegt wird. Manchmal ist es schlicht nicht möglich eine solche Bestätigung von einem Bahnmitarbeiter zu bekommen. Wenn es möglich ist, sollte man sich sicherheitshalber die Bahnverspätung von einem Bahnmitarbeiter bestätigen lassen.

Wie erhalten Bahnreisende ihre Erstattung?


Fahrgäste, die ihr Bahnticket online gekauft haben, können über ihr Kundenkonto unter dem Menü „Meine Tickets – Fahrgastrechte“ die Erstattung für eine Zugverspätung online beantragen.

Alle anderen Bahnreisende können sich das Formular „Fahrgastrechte“ beim Zugbegleiter, im Deutsche Bahn Reisezentrum oder online besorgen und es ausgefüllt zusammen mit dem Original-Ticket im Deutsche Bahn Reisezentrum abgeben. Online kann das Formular bei der Deutschen Bahn nicht eingereicht werden.

Muss man eine Frist beachten?


Den Antrag auf Entschädigung können Fahrgäste innerhalb eines Jahres stellen.

erstmals veröffentlicht am 27.04.2018, letzte Aktualisierung am 08.06.2022

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