Geschenkgutscheine: Wie lange sind sie gültig?
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Ob zu Weihnachten, zum Geburtstag oder zur Hochzeit: Geschenkgutscheine gehören zu den beliebtesten Präsenten. Doch viele Beschenkte stellen sich irgendwann die Frage: Wie lange ist ein Geschenkgutschein eigentlich gültig? Kann ich ihn auf Dritte übertragen? Und was gilt, wenn der Gutschein abläuft oder nur teilweise eingelöst wird?
- Wie lange sind Geschenkgutscheine gültig?
- Was passiert nach Ablauf des Geschenkgutscheins?
- Ist bei einem abgelaufenen Geschenkgutschein auch der Geldwert verloren?
- Kann der Geschenkgutschein auf Dritte übertragen werden?
- Müssen Händler einen Geschenkgutschein in bar auszahlen?
- Bleibt der Restbetrag bei einer teilweisen Einlösung des Geschenkgutscheins erhalten?
- Worauf muss man bei Online- oder Aktionsgutscheinen achten?
- Was passiert mit dem Geschenkgutschein bei Insolvenz des Händlers?
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Wie lange sind Geschenkgutscheine gültig?
Geschenkgutscheine unterliegen in Deutschland einer gesetzlichen Verjährungsfrist von drei Jahren. Diese beginnt am Ende des Kalenderjahres, in dem der Gutschein ausgestellt wurde. Wurde kein Ausstellungsdatum auf dem Gutschein vermerkt, kann er innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Jahres, in dem er ausgestellt wurde, beim Handel eingelöst werden. Ein beispielsweise im Mai 2025 erworbener Gutschein ist daher in der Regel bis zum 31.12.2028 einlösbar. Kürzere Fristen sind nur zulässig, wenn sie die Verbraucher nicht unangemessen benachteiligen, etwa bei Veranstaltungen mit klar begrenzter Laufzeit.
Oft werden Gutscheine aber auch befristet „… einlösbar bis …“ oder „… gültig bis …“ ausgestellt. Befristete Gutscheine verfallen mit Ablauf des Gültigkeitsdatums.
Aufgepasst: Die Befristung der Gültigkeit muss nicht zwingend auf dem Gutschein vermerkt sein, sie kann auch in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen stehen.
Eine Gültigkeitsdauer von einem Jahr ist bei Gutscheinen in der Regel unzulässig. In diesem Fall greift dann die Gültigkeits-Frist von drei Jahren. Dies entschied das Oberlandesgericht (OLG) München (Az. 29 U 3193/07 und 29 U 4761/10) im Fall eines Gutscheins bei einem Online-Händler.
Was passiert nach Ablauf des Geschenkgutscheins?
Ist die Verjährungsfrist abgelaufen, muss der Händler die Leistung nicht mehr erbringen.
Viele Unternehmen zeigen sich aber kulant und akzeptieren abgelaufene Gutscheine zumindest teilweise.
Ist bei einem abgelaufenen Geschenkgutschein auch der Geldwert verloren?
Bei befristeten Gutscheinen ist mit Ablauf des Gültigkeitsdatums der Geldwert noch nicht weg. Der Handel muss dem Kunden bis zum Ablauf der dreijährigen Verjährung den Geldwert des Gutscheins erstatten. Oft zahlt der Händler allerdings nicht die gesamte Summe aus, sondern behält sich eine Aufwandspauschale ein.
Kann der Geschenkgutschein auf Dritte übertragen werden?
Geschenkgutscheine sind übertragbar. Nach dem bürgerlicher Recht ist ein Gutschein ein sog. kleines Inhaberpapier. Das bedeutet, jeder, der den Gutschein in den Händen hat, kann ihn auch einlösen. Dabei ist es völlig unerheblich auf welchen Namen der Gutschein ausgestellt wurde. Eine namentliche Nennung auf dem Gutschein hat in der Regel nur dekorativen Charakter und bindet den Händler nicht. Sie bedeutet, nicht nur der Beschenkte kann den Gutschein einlösen, sondern auch jeder Dritte.
Müssen Händler einen Geschenkgutschein in bar auszahlen?
Kann der Kunde den Gutschein aus welchen Gründen auch immer nicht einlösen, besteht oft der Wunsch den Gutschein in bar ausgezahlt zu bekommen. Hier gilt: Kunden haben keinen Anspruch darauf, sich den Wert des Gutscheins auszahlen zu lassen. Ein Gutschein dient dazu, Waren oder Dienstleistungen einzulösen, und nicht dazu, Bargeld zu erhalten. Manchmal können Gutscheine in Teilbeträgen eingelöst werden, sofern es der Händler erlaubt. Wird der Geldwert des Gutscheins nicht voll in Anspruch genommen, besteht auch kein Anspruch auf Auszahlung des Restwertes. Der Händler darf über den Restwert einen neuen Gutschein ausstellen.
Bleibt der Restbetrag bei einer teilweisen Einlösung des Geschenkgutscheins erhalten?
Wird ein Gutschein nur teilweise genutzt, bleibt der Restwert bestehen und zwar bis zum Ende der regulären Verjährungsfrist. Eine automatische Kürzung oder ein Verfall des Restbetrags ist unzulässig.
Worauf muss man bei Online- oder Aktionsgutscheinen achten?
Besondere Vorsicht ist bei Online- und Aktionsgutscheinen geboten. Bei Online-Gutscheinen sollte man genau prüfen, ob Mindestbestellwerte gelten, ob der Gutschein übertragbar ist, ob bestimmte Waren oder Leistungen ausgeschlossen sind und ob eine Kombination mit anderen Rabatten erlaubt ist. Diese Einschränkungen sind zwar alle zulässig, müssen aber klar und transparent angegeben sein.
Was passiert mit dem Geschenkgutschein bei Insolvenz des Händlers?
Im Insolvenzfall sind Gutscheine meist wertlos. Sie gelten rechtlich als einfache Insolvenzforderungen und können allenfalls beim Insolvenzverwalter angemeldet werden, meist ohne Aussicht auf Erstattung.
Unser Tipp: Gutscheine möglichst zeitnah einlösen, insbesondere bei kleineren Anbietern.
erstmals veröffentlicht am 12.11.2021, letzte Aktualisierung am 22.12.2025
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