Geschenkgutscheine: Wie lange sind sie gültig?

Ob zu Weihnachten, zum Geburtstag oder zur Hochzeit: Gutscheine sind ein beliebtes Geschenk. Leider verschwinden sie oft in der Schublade und werden vergessen. Taucht der Geschenkegutschein dann wieder auf, stellt sich die Frage, ob er noch gültig ist. Wann verfallen Geschenkegutscheine? Sind Gutscheine übertragbar oder kann nur der Beschenkte den Gutschein einlösen? Und müssen Händler Geschenkgutscheine in bar auszahlen?
- Wie lange sind Geschenkegutscheine gültig?
- Ist nach Ablauf des Gültigkeitsdatums auf einem Gutschein der Geldwert auch verloren?
- Was gilt für Gutscheine während Corona?
- Darf nur der Beschenkte den Geschenkegutschein einlösen?
- Müssen Händler einen Geschenkegutschein in bar auszahlen?
- Was passiert mit dem Geschenkgutschein, wenn der Händler pleite ist?
Wie lange sind Geschenkegutscheine gültig?
Unbefristete Gutscheine verfallen mit Ablauf der Verjährungsfrist von drei Jahren. Wurde kein Ausstellungsdatum auf dem Gutschein vermerkt, kann er innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Jahres, in dem er ausgestellt wurde, beim Handel eingelöst werden.
Oft werden Gutscheine aber auch befristet „… einlösbar bis …“ oder „… gültig bis …“ ausgestellt. Befristete Gutscheine verfallen mit Ablauf des Gültigkeitsdatums.
Aufgepasst: Die Befristung der Gültigkeit muss nicht zwingend auf dem Gutschein vermerkt sein, sie kann auch in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen stehen.
Eine Gültigkeitsdauer von einem Jahr ist bei Gutscheinen in der Regel unzulässig. In diesem Fall greift dann die Gültigkeits-Frist von drei Jahren. Dies entschied das Oberlandesgericht München (Az. 29 U 3193/07 und 29 U 4761/10) im Fall eines Gutscheins bei einem Online-Waren-Händler.
Ist nach Ablauf des Gültigkeitsdatums auf einem Gutschein der Geldwert auch verloren?
Bei befristeten Gutscheinen ist mit Ablauf des Gültigkeitsdatums der Geldwert noch nicht pfutsch. Der Handel muss dem Kunden bis zum Ablauf der dreijährigen Verjährung den Geldwert des Gutscheins erstatten. Oft zahlt der Händler allerdings nicht die gesamte Summe aus, sondern behält sich eine Aufwandspauschale ein.
Was gilt für Gutscheine während Corona?
Auch während der Corona-Pandemie gilt für Gutscheine die dreijährige Verjährungsfrist. Ist es dem Kunden pandemiebedingt nicht möglich den Gutschein einzulösen, etwa weil die Sauna auf behördliche Anweisung hin bis zur Verjährung des Gutscheins geschlossen hat, sollte er sich mit dem Aussteller des Gutscheins in Verbindung setzen und eine Verlängerung der Verjährungsfrist vereinbaren.
Darf nur der Beschenkte den Geschenkegutschein einlösen?
Nach dem bürgerlicher Recht ist ein Gutschein ein sog. kleines Inhaberpapier. Das bedeutet, jeder, der den Gutschein in den Händen hat, kann ihn auch einlösen. Dabei ist es völlig unerheblich auf welchen Namen der Gutschein ausgestellt wurde.
Müssen Händler einen Geschenkegutschein in bar auszahlen?
Kunden haben gegenüber dem Handel keinen Anspruch darauf, dass ihnen der Geldwert des Gutscheins in bar ausgezahlt wird. Wird der Geldwert des Gutscheins nicht voll in Anspruch genommen, besteht auch kein Anspruch auf Auszahlung des Restwertes. Der Händler darf über den Restwert einen neuen Gutschein ausstellen.
Was passiert mit dem Geschenkgutschein, wenn der Händler pleite ist?
Meldet ein Betrieb Insolvenz an, kann der Geschenkgutschein nicht mehr eingelöst werden. Der Kunde hat nur noch die Möglichkeit seine Forderung im Rahmen des Insolvenzverfahrens geltend zu machen.
erstmals veröffentlicht am 12.11.2021, letzte Aktualisierung am 27.12.2022
Lesen Sie hier weitere Fachartikel im Themenbereich Kauf & Leasing
Hier finden Sie bundesweit Rechtsanwälte für Zivilrecht