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Kategorie: Anwalt Sozialrecht , 20.09.2021 (Lesedauer ca. 4 Minuten, 4226 mal gelesen)

Wie laufen Widerspruch und Klage gegen einen Hartz IV Bescheid ab?

Wie laufen Widerspruch und Klage gegen einen Hartz IV Bescheid ab? © freepik - mko

Auch beim Jobcenter passieren Fehler mit der Folge, dass falsche Hartz IV Bescheide erlassen werden. Doch wie geht man gegen einen Bescheid vom Jobcenter vor? Welche Fristen muss man beachten? Was ist ein Widerspruchsbescheid? Und wann ist eine Klage gegen einen fehlerhaften Hartz IV Bescheid sinnvoll?

Wer kann Widerspruch oder Klage gegen Hartz IV Bescheid erheben?

Widerspruch oder Klage gegen einen Hartz IV Bescheid dürfen alle Leistungsberechtigte erheben, die der Ansicht sind einen fehlerhaften Bescheid erhalten zu haben.

Wie läuft der Widerspruch gegen einen Hartz IV-Bescheid ab?

Das Jobcenter entscheidet über einen Antrag zu Hartz IV-Leistungen per schriftlichem Bescheid. Entweder bewilligte es den Antrag, dann ergeht ein Bewilligungsbescheid, oder es lehnt den Antrag mit einem Ablehnungsbescheid ab. Jedem Bescheid muss eine Rechtsbehelfsbelehrung beigefügt sein, ansonsten ist er nicht rechtswirksam. In der Rechtsbehelfsbelehrung steht wie und in welcher Frist der Antragssteller sich gegen den Bescheid zur Wehr setzen kann.
junge ärgerliche Frau steht mit verschränkten ArmenWer gegen einen Hartz IV-Bescheid vorgehen will, muss zunächst Widerspruch beim Jobcenter einlegen. Dies kann persönlich zur Niederschrift beim zuständigen Jobcenter oder schriftlich erfolgen. Eine besondere Form muss nicht eingehalten werden. Wichtig ist, dass das Jobcenter als Adressat genannt ist und das Schreiben als Widerspruch gegen den Hartz IV Bescheid erkennbar ist.
Das Jobcenter prüft den Widerspruch und reagiert mit einem Widerspruchsbescheid, der den Antrag entweder bewilligt (Bewilligungsbescheid) oder erneut ablehnt (Ablehnungsbescheid).

Welche Fristen muss man beim Widerspruchsverfahren beachten?

Wecker weist auf eine verstreichende Frist hinWer gegen einen Hartz IV-Bescheid vorgehen möchte, hat dafür eine Widerspruchsfrist von einem Monat ab Zugang des Bescheides. Der Bescheid gilt am dritten Tag nach Versand mit der Post als zugegangen. Maßgebliches Datum dafür ist das vom Jobcenter vermerkte Postausgangsdatum. Der Widerspruch muss innerhalb der Frist beim Jobcenter eingegangen sein. Enthält der Hartz IV-Bescheid keine wirksame Rechtsbehelfsbelehrung verlängert sich die Widerspruchsfrist auf ein Jahr. Ist die Widerspruchsfrist verstrichen, bleibt nur noch die Möglichkeit mit einem Überprüfungsantrag gegen Bescheid vorzugehen. Nach Erhalt des Widerspruchsbescheids läuft eine Frist von einem Monat um Klage vor dem zuständigen Sozialgericht zu erheben.

Hartz IV-Bescheid: Wann macht Klagen Sinn?

Ist ein Hartz IV-Empfänger der Ansicht, dass der Ablehnungsbescheid aus welchen Gründen auch immer fehlerhaft ist, bleibt ihm die Option Klage vor dem Sozialgericht zu erheben. Die Klagefrist beträgt ein Monat nach Bekanntgabe des Widerspruchsbescheids. Auf sie muss in der Rechtsbehelfsbelehrung des Ablehnungsbescheids hingewiesen werden. Für die Klage vor dem Sozialgericht fallen für den Sozialleistungsempfänger keine Kosten an, es sei denn, das Gericht ist der Ansicht, dass die Klage rechtsmissbräuchlich genutzt wird. In diesem Fall kann es Gebühren ansetzen. Vor dem Sozialgericht gibt es keinen Anwaltszwang. Wer aber einen Anwalt hinzuziehen möchte, kann für die Anwaltskosten Beratungs- und Prozesskostenhilfe beantragen. Ist die Klage vor dem Sozialgericht erfolglos, kann der Hartz IV-Empfänger Berufung beim Landessozialgericht und letztinstanzlich Revision beim Bundessozialgericht einlegen. Das Bundessozialgericht kann aber nur angerufen werden, wenn das Landessozialgericht die Revision zu lässt. Beim Bundessozialgericht besteht Anwaltszwang. Übrigens: Eine Klage ist auch sinnvoll, wenn das Jobcenter nicht innerhalb von drei Monaten auf den Widerspruch reagiert. In diesem Fall hat der Sozialleistungsempfänger die Möglichkeit eine Untätigkeitsklage vor dem zuständigen Sozialgericht zu erheben.

Einstweiliger Rechtsschutz -So kommen Sie nicht in Existenznöte!

enttäuschte Frau stheh mit ablehnender Hand da.Bei Anträgen auf Hartz IV-Leistungen geht es oft um existenzielle Fragen, die einer schnellen Klärung bedürfen. Der Widerspruch gegen einen Hartz IV-Bescheid hat keine aufschiebende Wirkung, das heißt die Ablehnung des Antrags bleibt bis zum Ende des Widerspruchs- bzw. Klageverfahrens bestehen und das kann lange dauern. Aus diesem Grund ist es wichtig neben dem Widerspruch einstweiligen Rechtsschutz beim Sozialgericht zu beantragen.

Widerspruch gegen Hartz IV- Bescheid? Kontaktieren Sie einen Anwalt

Wer gegen einen Hartz IV- Bescheid vorgehen will, braucht die Unterstützung eines fachkundigen Anwalts für Sozialrecht. Er kennt sich mit dem komplexen Hartz IV-System, dem Verfahren des Widerspruchs, einstweiligen Rechtsschutzes sowie der Klage beim Sozialgericht bestens aus. Denk Sie daran: Ohne Widerspruch wird ein Bescheid rechtswirksam!

Hartz IV und Wohnen: Häufige Fragen und Antworten

+ Wer kann gegen einen Hartz IV-Bescheid klagen?

Der Adressat des Widerspruchsbescheids kann Klage vor dem Sozialgericht erheben.

+ Gibt es eine Frist für die Klage gegen einen Widerspruchsbescheid?

Wer einen Widerspruchsbescheid vom Jobcenter erhalten hat, kann innerhalb eines Monats Klage vor dem Sozialgericht zu erheben. Die Frist beginnt mit dem Datum, an dem der Widerspruchsbescheid zugegangen ist.

+ Vor welchem Gericht muss geklagt werden?

Klagen gegen einen Widerspruchsbescheid müssen beim Sozialgericht eingereicht werden. Zweite Instanz ist das Landessozialgericht und letzte Instanz das Bundessozialgericht.

+ Braucht man einen Anwalt für die Klage?

Für das Klageverfahren vor dem Sozialgericht und dem Landessozialgericht besteht kein Anwaltszwang, lediglich vor dem Bundessozialgericht brauchen sie einen Anwalt. Aufgrund des komplexen Harzt IV-Systems ist eine anwaltliche Vertretung aber dringend anzuraten.

+ Was kostet eine Klage gegen einen Widerspruchsbescheid?

Die Sozialgerichtsverfahren sind für Sozialleistungsempfänger grundsätzlich gebührenfrei. Für eine anwaltliche Vertretung kann Beratungshilfe beantragt werden.

+ Wie sind die Erfolgsaussichten bei einer Klage gegen das Jobcenter?

Viele Widerspruchsbescheide sind rechtsfehlerhaft und nahezu die Häfte der entsprechenden Klagen vor einem Sozialgericht erfolgreich. Wie Ihre Erfolgsaussichten aussehen, kann ein Anwalt für Sozialrecht verlässlich einschätzen.


erstmals veröffentlicht am 30.12.2019, letzte Aktualisierung am 20.09.2021

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