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Antworten zum Thema Rechtsschutz
Letzte Aktualisierung am 16.12.2015 /
Lesedauer ca. 3 Minuten
- Welche Bereiche deckt eine Rechtsschutzversicherung ab?
- Welche Kosten übernimmt eine Rechtsschutz?
- Welche Kosten übernimmt die Rechtsschutz nicht?
- Ist der Anwalt frei wählbar?
- Deckt der Versicherungsschutz auch Angehörige ab?
- Wie verhalte ich mich im Schadensfall richtig?
Welche Bereiche deckt eine Rechtsschutzversicherung ab?
Mit Hilfe einer Rechtsschutzversicherung, oder landläufig auch Rechtsschutz genannt, können Sie Ihre Interessen rechtlich vertreten (lassen). Für die anfallenden Kosten müssen Sie nicht privat aufkommen, sondern diese sind von der Versicherung abgedeckt. Natürlich zahlt die Versicherung nicht per se alle Kosten, die für einen Anwalt oder im Gerichtsverfahren anfallen. Welchen Versicherungsschutz Sie tatsächlich genießen, hängt vom vereinbarten Leistungsbereich ab. So können Sie sich grundsätzlich als Privatperson, Kfz-Fahrer, Mieter oder Vermieter oder als Arbeitnehmer absichern.Welche Kosten übernimmt eine Rechtsschutz?
Normalerweise übernimmt eine Rechtsschutzversicherung folgende Kosten:- Anwaltskosten: Gehen Sie mit Ihrem Rechtsproblem zu einem Anwalt, übernimmt die Versicherung die anfallenden Kosten. Doch Vorsicht: Der Rechtsanwalt muss nach der gesetzlichen Gebührenordnung abrechnen. Tut er dies nicht, müssen Sie gegebenenfalls die Differenz bezahlen. Klären Sie das bitte im Vorfeld mit dem gewünschten Anwalt und der Versicherung ab.
- Kosten im Gerichtsverfahren: Das beinhaltet die Gerichtskosten, ggf. Kosten für einen Gerichtsvollzieher, für Zeugen oder Sachverständige sowie ggf. Kosten der Gegenseite.
- Sonderfall Strafrecht: Im Strafverfahren stellt die Rechtsschutz in der Regel die Kaution.
- Sonderfall Ausland: Sollten im Ausland Unterlagen übersetzt werden müssen, übernimmt die Rechtsschutz die dafür anfallenden Kosten wie auch – je nach Vertrag - die Stellung einer Kaution.
Welche Kosten übernimmt die Rechtsschutz nicht?
Es gibt Sachverhalte, bei denen die Versicherungen grundsätzlich die Zahlung verweigern, darunter fallen insbesondere:- Alle Fälle, die sich vor Versicherungsbeginn angebahnt haben oder viele Fälle, die innerhalb der ersten drei Monate nach Versicherungsbeginn begonnen haben
- Grundsätzlich alle vorsätzlich begangenen Straftaten
- Bestimmte Verfahren: Grundsätzlich Verfahren vor dem Verfassungsgericht oder Verfahren vor internationalen Gerichten