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Kategorie: Anwalt Verkehrsrecht , 31.03.2023 (Lesedauer ca. 3 Minuten, 1731 mal gelesen)

Teurer Schlagloch-Schaden: Wer haftet dafür?

Teurer Schlagloch-Schaden: Wer haftet dafür? © CC0 - Daniel Nanescu - splitshire.com

Mehr oder weniger große Schlaglöcher auf der Straße können schnell zu erheblichen Schäden am Fahrzeug führen. Wie sollte sich ein Geschädigter nach einem Schlagloch-Unfall verhalten? Wer haftet für Schlagloch-Schäden am Fahrzeug? Wann gibt es Schadensersatz nach einem Schlagloch-Unfall? Und zahlt die Kfz-Versicherung bei einem Schlagloch-Schaden?

Wer haftet für Schlagloch-Schäden an Fahrzeugen?


Für den Zustand der Straßen ist der Straßenbaulastträger verantwortlich. Bei Bundesstraßen trägt der Bund die Verantwortung für ordnungsgemäße Straßen, bei Landesstraßen das Land und für Gemeindestraßen die Kommune. Ihnen obliegt die Verkehrssicherungspflicht, dafür zu sorgen, dass Schlaglöcher für Verkehrsteilnehmer keine unerkannte Gefahrenquelle im Straßenverkehr darstellen.

Wann gibt es Schadensersatz nach einem Schlagloch-Unfall?


Der Straßenbaulastträger haftet für einen Schlagloch-Unfall, wenn er seine Verkehrssicherungspflicht verletzt hat. Dabei spielt die Regelmäßigkeit seiner Straßenzustandskontrollen, das Aufstellen von Warnhinweisschildern und die Tiefe des Schlaglochs eine entscheidende Rolle. Aber auch das Fahrverhalten des geschädigten Fahrzeughalters fällt bei der Beurteilung der Schadensersatzpflicht mit ins Gewicht.

Kann die Kommune nachweisen, dass regelmäßige Kontrollen der Schlaglöcher erfolgt sind, haftet sie nach Ansicht des Kammergerichts Berlin (Az. 9 U 188/13 nicht bei einem Schlagloch-Unfall.

Bezüglich der Tiefe des Schlaglochs begründet laut Oberlandesgericht (OLG) Celle (Az. 8 U 199/06) ein 20 Zentimeter tiefes Schlagloch auf einer stark befahrenen Durchgangsstraße einen Schadensersatzanspruch eines geschädigten Autofahrers. Nach der Ansicht des Landgerichts (LG) Lübeck (Az. 10 O 287/99) reicht es für eine Haftung der Kommune aus, wenn sie bei einem 15 Zentimeter tiefen Schlagloch keine Tempo-Begrenzungsschilder aufgestellt hat. Auch das LG Dresden (Az.16 O 1091/00) entschied, dass eine Kommune ihren Verkehrssicherungspflichten nicht nachgekommen ist, wenn ein Schlagloch-Unfall wegen einem 18 Zentimeter tiefen Schlagloch zwei Tage nach einer Kontrollfahrt durch die Kommune stattfand.

Bei für Verkehrsteilnehmer erkennbaren Schlaglöchern haftet die Kommune hingegen nicht, entschied das LG Rostock (Az. 4 O 139/04) im Fall eines Fahrradfahrers, dessen Rad beim Durchfahren eines für ihn erkennbaren Schlaglochs geschädigt wurde.
Die Kommune haftet auch nicht, wenn ein tiefergelegtes Fahrzeug durch erkennbare Unebenheiten auf der Fahrbahn beschädigt wird, entschied das OLG Koblenz (Az.12 U 1012/21). Der Ferrari-Fahrer blieb damit auf seinem 62.000-Euro-Schaden sitzen.

Leer ging auch ein durch ein Schlagloch geschädigter Motorradfahrer aus, der vor dem Schleswig-Holsteinische OLG (Az. 7 U 6/11) klagte. Laut Gericht hätte der Straßenzustand ihn dazu veranlassen müssen erheblich langsamer und umsichtiger zu fahren.

Gibt es auch Schadensersatz für Schlagloch-Schäden auf Nebenstraßen?


Auf wenig befahren Nebenstraßen haftet die Kommune nicht bei einem Schlagloch-Unfall, entschied das OLG Hamm (Az. 11 U 126/20). Im zugrundeliegenden Fall war ein Radfahrer aufgrund eines Schlaglochs auf einem Wirtschaftsweg gestürzt. Auf Nebenstraßen und Wirtschaftswegen müssen Verkehrsteilnehmer mit Schlaglöchern rechnen und ihre Fahrweise anpassen, so das Gericht. Auch das LG Osnabrück (Az. 1 O 1208/04) und das LG Coburg (Az. 13 O 17/08) lehne eine Haftung der Kommune für Schlaglöcher auf Nebenstraßen ab. Der Verkehrsteilnehmer müsse gerade bei Nebenstraßen und Wirtschaftswegen auf die Fahrbahn achten.

Zahlt die Kfz-Versicherung bei einem Schlagloch-Schaden?


Wer im Besitz einer Vollkaskoversicherung ist, bekommt einen Schlagloch-Schaden am Fahrzeug bezahlt. Der Versicherungsschutz gilt in der Regel aber nicht für Schäden an den Reifen, da diese als Verschleißteile von den Kfz-Versicherungen meist nicht ersetzt werden.

Doch Vorsicht: Wer einen Schlaglochschaden am Auto durch die Versicherung reguliert, sollte bedenken, dass sich damit der Schadensfreiheitsrabatt reduziert und im nächsten Jahr mit höheren Versicherungsbeiträgen zu rechnen ist. Manchmal rechnet es sich, den Schaden doch selbst zu zahlen.

Wie verhalten sich Autofahrer bei einem Unfall durch ein Schlagloch richtig?


Wer mit seinem Fahrzeug in ein Schlagloch fährt und es dabei zu einem Schaden kommt, sollte unbedingt an der Unfallstelle Beweise sichern. Es ist ratsam ein Foto vom Schlagloch zu machen, im besten Fall eins worauf man auch die Tiefe des Schlaglochs erkennen kann. Ist das aufgrund des fließenden Verkehrs nicht möglich, hilft gegebenenfalls eine Zeugenaussage vom Unfallgeschehen. Des Weiteren sollten die Schäden am Fahrzeug dokumentiert werden. Fehlende Warnhinweise sollten ebenfalls mit aufgenommen werden.

Stellt das Schlagloch eine besondere Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer da, ist zudem die Polizei zu verständigen.

Des Weiteren sollte die Vollkaskoversicherung umgehend vom Schaden informiert werden.


erstmals veröffentlicht am 21.02.2013, letzte Aktualisierung am 31.03.2023

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