Teurer Schlagloch-Schaden: Wer haftet dafür?
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Ein dumpfer Knall, ein Ruck und wenige Sekunden später die bange Gewissheit: Felge verbogen, Reifen hinüber, Fahrwerk beschädigt. Schlaglöcher sind längst kein kleines Ärgernis mehr, sondern können schnell Reparaturkosten im vierstelligen Bereich verursachen. Doch wer zahlt den Schlagloch-Schaden? Der Fahrer selbst, die Versicherung oder der Straßenbaulastträger?
- Wer ist für den Zustand der Straßen verantwortlich?
- Wie oft müssen Straßen auf Schlaglöcher kontrolliert werden?
- Wann haftet der Straßenbaulastträger nach einem Schlagloch-Unfall?
- Was gilt für Schlagloch-Schäden auf Nebenstraßen?
- Zahlt die Kfz-Versicherung bei einem Schlagloch-Schaden?
- Wie verhalten sich Verkehrsteilnehmer nach einem Schlagloch-Unfall richtig?
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Wer ist für den Zustand der Straßen verantwortlich?
Für den Zustand der Straßen ist der Straßenbaulastträger verantwortlich. Bei Bundesstraßen trägt der Bund die Verantwortung für ordnungsgemäße Straßen, bei Landesstraßen das Land und für Gemeindestraßen die Kommune. Ihnen obliegt die Verkehrssicherungspflicht, dafür zu sorgen, dass unvermutete Schlaglöcher für Verkehrsteilnehmer keine Gefahrenquelle im Straßenverkehr sind. Nicht zu erkennenden Schlaglöcher müssen beseitigt oder zumindest müssen Verkehrsteilnehmer vor ihnen mit entsprechenden Hinweisschildern gewarnt werden. Für erkennbare Schlaglöcher haftet die Kommune nicht, so das Landgericht (LG) Rostock (Az.4 O 139/04).
Wie oft müssen Straßen auf Schlaglöcher kontrolliert werden?
Der Straßenbaulastträger muss die Straßen in regelmäßigen Abständen auf Schlaglöcher kontrollieren. Wie oft diese Kontrolle stattzufinden hat, ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, sondern richtet sich u.a. an der Bedeutung der Straße für den Verkehr. Autobahnen und strak frequentierte Landstraßen müssen häufiger auf Schlaglöcher kontrolliert werden, als weniger für den Verkehr bedeutende Nebenstraßen.
Wann haftet der Straßenbaulastträger nach einem Schlagloch-Unfall?
Der Straßenbaulastträger haftet für einen Schlagloch-Unfall, wenn er seine Verkehrssicherungspflicht verletzt hat. Dabei spielt die Regelmäßigkeit seiner Straßenzustandskontrollen, das Aufstellen von Warnhinweisschildern und die Tiefe des Schlaglochs eine entscheidende Rolle. Aber auch das Fahrverhalten des geschädigten Fahrzeughalters fällt bei der Beurteilung der Schadensersatzpflicht des Straßenbaulastträgers mit ins Gewicht.
Kann die Kommune nachweisen, dass regelmäßige Kontrollen der Schlaglöcher erfolgt sind, haftet sie nach Ansicht des Kammergerichts (KG) Berlin (Az. 9 U 188/13 nicht bei einem Schlagloch-Unfall für den entstandenen Schaden.
Im Hinblick auf die Tiefe des Schlaglochs haben Verkehrsteilnehmer erst ab einer Schlaglochtiefe von 15 cm einen Anspruch auf Schadensersatz vom Straßenbaulastträger. Nach der Ansicht des LG Lübeck (Az. 10 O 287/99) reicht es für eine Haftung der Kommune aus, wenn sie bei einem 15 Zentimeter tiefen Schlagloch keine Tempo-Begrenzungsschilder aufgestellt hat. Auch das LG Dresden (Az.16 O 1091/00) entschied, dass eine Kommune ihren Verkehrssicherungspflichten nicht nachgekommen ist, wenn ein Schlagloch-Unfall wegen einem 18 Zentimeter tiefen Schlagloch zwei Tage nach einer Kontrollfahrt durch die Kommune stattfand. Laut Oberlandesgericht (OLG) Celle (Az. 8 U 199/06) begründet ein 20 Zentimeter tiefes Schlagloch auf einer stark befahrenen Durchgangsstraße einen Schadensersatzanspruch eines geschädigten Autofahrers.
Ob ein Schadensersatzanspruch bei einem Schlagloch-Unfall besteht, hängt auch von der Erkennbarkeit des Schlaglochs und vom Fahrverhalten des Geschädigten ab. Bei für Verkehrsteilnehmer erkennbaren Schlaglöchern haftet die Kommune nicht, entschied das LG Rostock (Az. 4 O 139/04) im Fall eines Fahrradfahrers, dessen Rad beim Durchfahren eines für ihn erkennbaren Schlaglochs geschädigt wurde. Verkehrsteilnehmer können nicht von einem immer einwandfreien Straßenbelag ausgehen.
Die Kommune haftet auch nicht, wenn ein tiefergelegtes Fahrzeug durch erkennbare Unebenheiten auf der Fahrbahn beschädigt wird, entschied das OLG Koblenz (Az.12 U 1012/21). Der Ferrari-Fahrer blieb damit auf seinem 62.000-Euro-Schaden sitzen.
Leer ging auch ein durch ein Schlagloch geschädigter Motorradfahrer aus, der vor dem Schleswig-Holsteinische OLG (Az. 7 U 6/11) klagte. Laut Gericht hätte der Straßenzustand ihn dazu veranlassen müssen erheblich langsamer und umsichtiger zu fahren.
Ein Autofahrer, der auf dem Weg zu einem Döner-Imbiss aus seinem Auto ausstieg und in ein 6 cm tiefes mit Wasser befülltes Schlagloch trat und sich den Fuß verletzte, erhält kein Schmerzensgeld von der Kommune, entschied das LG Flensburg (Az. 2 O 147/24). Laut Gericht war der schlechte Zustand des Seitenstreifens für den Autofahrer offensichtlich erkennbar.
Was gilt für Schlagloch-Schäden auf Nebenstraßen?
Auf wenig befahren Nebenstraßen haftet die Kommune nicht bei einem Schlagloch-Unfall, entschied das OLG Hamm (Az. 11 U 126/20). Im zugrundeliegenden Fall war ein Radfahrer aufgrund eines Schlaglochs auf einem Wirtschaftsweg gestürzt. Auf Nebenstraßen und Wirtschaftswegen müssen Verkehrsteilnehmer mit Schlaglöchern rechnen und ihre Fahrweise anpassen, so das Gericht. Auch das LG Osnabrück (Az. 1 O 1208/04) und das LG Coburg (Az. 13 O 17/08) lehnte eine Haftung der Kommune für Schlaglöcher auf Nebenstraßen ab. Der Verkehrsteilnehmer müsse gerade bei Nebenstraßen und Wirtschaftswegen auf den Zustand der cFahrbahn achten.
Zahlt die Kfz-Versicherung bei einem Schlagloch-Schaden?
Wer im Besitz einer Vollkaskoversicherung ist, bekommt einen Schlagloch-Schaden am Fahrzeug bezahlt. Der Versicherungsschutz gilt in der Regel aber nicht für Schäden an den Reifen, da diese als Verschleißteile von den Kfz-Versicherungen meist nicht ersetzt werden.
Doch Vorsicht: Wer einen Schlaglochschaden am Auto durch die Versicherung reguliert, sollte bedenken, dass sich damit der Schadensfreiheitsrabatt reduziert und im nächsten Jahr mit höheren Versicherungsbeiträgen zu rechnen ist. Manchmal rechnet es sich, den Schaden doch selbst zu zahlen.
Wie verhalten sich Verkehrsteilnehmer nach einem Schlagloch-Unfall richtig?
Ruhe bewahren und Sicherheit herstellen
Auch wenn kein anderes Fahrzeug beteiligt ist, gilt es zunächst die Sicherheit des Verkehrs zu beachten, das heißt kontrolliert, möglichst abseits des fließenden Verkehrs anhalten, den Warnblinker einschalten, vor dem Ausstieg eine Warnweste anziehen und ein Warndreieck aufstellen. Besonders bei Dunkelheit oder Regen ist das Warndreieck wichtig, um Folgeunfälle zu vermeiden.
Fahrzeug prüfen
Nicht jeder Schlaglochschaden ist sofort sichtbar, viele zeigen sich erst später. Schauen Sie sich die Reifen auf Beulen, Risse oder Druckverlust an. Bei den Felgen gilt es auf Haarrisse und Verformungen zu achten. Auch Stoßdämpfern und Achsgeometrie sollten überprüft werden – zieht das Auto nach einer Seite weg? Bei ungewöhnlichen Geräuschen oder Vibrationen sollten Sie nicht weiterfahren, sondern den Pannendienst rufen
Tipp: Auch Motorräder und Fahrräder sollten Rahmen, Gabel und Laufräder besonders sorgfältig prüfen – hier können kleine Schäden sicherheitskritisch sein.
Schaden und Unfallstelle lückenlos dokumentieren
Eine gute Dokumentation kann später für die Kostenübernahme entscheidend sein. Vom Schlagloch sollten aus mehreren Perspektiven Fotos gemacht werden. Um die Tiefe und Größe zu dokumentieren, empfiehlt es sich einen Schuh oder wenn vorhanden einen Zollstock neben das Schlagloch zu legen. Auch von der Beschilderung oder den fehlenden Warnhinweisen sollte ein Foto gemacht werden, ebenso von den sichtbaren Schäden am Fahrzeug. Des Weiteren ist es wichtig, sich den Ort, die Zeit und die Fahrtrichtung zu notieren. Sollte es Zeugen vom Schlagloch-Unfall geben, schreiben Sie sich bitte Namen, Adresse und Telefonnummer auf. Je genauer die Beweise sind, desto besser stehen die Chancen bei der Versicherung oder der Haftungsprüfung.
Polizei informieren - wann sinnvoll oder notwendig?
Nicht jeder Schlagloch-Unfall muss bei der Polizei gemeldet werden, manchmal ist es aber dringend ratsam, etwa wenn ein hoher Sachschaden entstanden ist, bei einem Personenschaden oder wenn das Schlagloch eine akute Gefahr für andere darstellt. Die Polizei kann den Schaden aufnehmen und die zuständige Straßenbehörde informieren.
Versicherung benachrichtigen
Auch bei vermeintlich kleinen Schäden sollten Sie Ihre Versicherung informieren. Die Teilkasko kann zum Beispiel Reifenschäden abdecken, die Vollkasko greift oft auch bei selbstverschuldeten Unfällen
Wichtig ist, dass Sie den Schaden zeitnah melden und Fotos und Angaben bereithalten.
Haftung der Straßenbaubehörde prüfen
Grundsätzlich gilt: Straßen müssen verkehrssicher sein. Eine Haftung der Kommune oder des Landes ist wie erörtert unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Aber Vorsicht: Die Beweislast liegt beim Geschädigten. Ohne Fotos, Zeugen oder Polizeiprotokoll sind Ersatzansprüche oft schwer durchzusetzen.
Reparatur nicht überstürzen
Bevor Sie Ihr Fahrzeug nach einem Schlagloch-Unfall reparieren lassen, sollten Sie die Schadensfreigabe der Versicherung abwarten, eventuell einen Kostenvoranschlag oder Gutachten einholen und alte, beschädigte Teile zur Beweissicherung aufbewahren. Gerade bei Felgen-, Achs- oder Fahrwerksschäden lohnt sich eine Achsvermessung, da Folgeschäden sonst unentdeckt bleiben.
erstmals veröffentlicht am 21.02.2013, letzte Aktualisierung am 12.01.2026
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