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Kategorie: Anwalt Mietrecht , 29.09.2023 (Lesedauer ca. 4 Minuten, 646 mal gelesen)

Schimmel: Wann können Mieter die Miete mindern?

Eine Frau versucht massiven Schimmelbefall an der Wand zu entfernen Eine Frau versucht massiven Schimmelbefall an der Wand zu entfernen © freepik - mko

Modriger Geruch oder dunkle Flecken an der Wand deuten auf einen Schimmelbefall in der Mietwohnung hin. Wer für den Schimmel in der Mietwohnung verantwortlich ist, gerät schnell zur Streitfrage zwischen Mieter und Vermieter. Doch welche Ursachen kann Schimmelbildung in der Mietwohnung haben? Wie oft müssen Mieter lüften? In welchen Fällen kann der Mieter die Miete wegen Schimmel in der Wohnung mindern? Wie geht er am besten bei der Mietminderung wegen Schimmelbefall vor? Und um wie viel darf der Mieter die Miete wegen Schimmelbefall reduzieren?

Woran erkenne ich Schimmel in der Mietwohnung?


Schimmelbefall erkennt man häufig durch dunkel Fleckenbildung an den Wänden oder der Decke. Aber Schimmel kann sich auch versteckt hinter Tapeten oder Verkleidungen bilden. Oft weist ein modriger Geruch auf Schimmelbildung in der Wohnung hin.

Welche Ursache hat der Schimmel in der Mietwohnung?


Tritt Schimmel in einer Mietwohnung auf sollte zuerst die Ursache geklärt werden. Neben einem unzureichenden Lüftungsverhalten des Mieters kann auch zu viel Feuchtigkeit in einem Wohnraum, etwa durch nasse Wäsche, zur Schimmelbildung führen.
Nahezu die Hälfte aller Schimmelfälle in Mietwohnung sind allerdings auf Baumängel zurückzuführen. Dies können fehlende Abdichtungen, zu dichte Fenster, Wärmebrücken oder eine nicht ausreichende Dämmung des Hauses sein.

Wie oft müssen Mieter ihre Wohnung lüften?


Eine Wohnung sollte mehrmals täglich gelüftet werden. Wie oft dies passieren sollte, wird von den Gerichten unterschiedlich beurteilt.
Nach Ansicht des Landgerichts (LG) Frankfurt/Main (Az. 2-17 S 89/11) kann vom Mieter verlangt werden, dass er vier Mal am Tag lüftet. Einen Lüftungsplan vom Vermieter muss der Mieter allerdings nicht befolgen.

Das LG Berlin (Az. 65 S 400/15) hält sechs Mal Stoßlüften am Tag, um Schimmelbefall zu vermieden, eine unzumutbare Verpflichtung für den Mieter.

Der Bundesgerichtshof (BGH) (Az. VIII ZR 271/17 und VIII ZR 67/18) stellt hingegen klar, dass täglich mehrmaliges Stoßlüften von rund 10 bis 15 Minuten zur Vermeidung von Schimmelbildung für den Mieter zumutbar ist.

Hat der Vermieter dem Mieter bei Abschluss des Mietvertrags ein Informationsblatt zum Thema Lüften aushändigt, in dem die dort aufgeführten Tipps unzureichend und falsch sind, haftet er für den Schimmelschaden, so das Landgericht Berlin (Az. 67 S 358/20).

Kann ich die Miete wegen Schimmel in der Mietwohnung mindern?


Eine Mietminderung wegen Schimmel ist möglich, wenn die Ursache der Schimmelbildung auf Baumängel und nicht auf das Verhalten des Mieters zurück zu führen ist, so das Landgericht (LG) Frankfurt/Oder (Az. 19 S 22/09).
Aber aufgepasst: Wurde während des Hausbaus die üblichen Baustandards eingehalten und stellt sich später Schimmelbildung aufgrund von Wärmebrücken heraus, hat der Mieter keinen Anspruch auf Mietminderung, so der BGH (Az. VIII ZR 271/17 und VIII ZR 67/18).

Wer muss die Ursache für den Schimmel in der Wohnung beweisen?


Der BGH (Az. XII ZR 272/97) hat schon früh pro Mieter entschieden, dass der Vermieter beweisen muss, dass die Schimmelbildung nicht in seinen Verantwortungsbereich fällt. Er muss also darlegen, ob Baumängel oder falsches Nutzungsverhalten des Mieters die Ursache für den Schimmel sind.

Wie gehe ich am besten bei einer Mietminderung wegen Schimmel vor?


Entdeckt ein Mieter Schimmelbildung in seiner Wohnung, die nicht auf sein eigenes Verhalten zurückzuführen ist, muss er dies umgehend dem Vermieter mitteilen, damit dieser eine Ausbreitung des Feuchtigkeitsschadens schnell verhindern kann. Eine sog. Mängelanzeige ist die Voraussetzung zur Geltendmachung einer Mietminderung.

In der – am besten schriftlichen - Mängelanzeige sollte der Mieter dem Vermieter genau darlegen wo und in welchem Ausmaß sich Schimmel in der Wohnung gebildet hat. Am besten verdeutlicht er dies mit Fotos. In der Mängelanzeige sollte dem Vermieter eine angemessene Frist zur Schimmelbeseitigung gesetzt werden. Bevor der Mieter die Miete mindern kann oder fristlos kündigt, muss er dem Vermieter die Chance geben, den Schimmel nachhaltig beseitigen zu können. Der Mieter kann nicht vorschnell eine fristlose Kündigung aussprechen und aus einer Wohnung mit Schimmel ausziehen, ohne dass der Vermieter die Möglichkeit hatte den Mangel zu beseitigen, so der Bundesgerichtshof (Az. VIII ZR 182/06). Auch erneut auftretender Schimmel muss dem Vermieter angezeigt werden.

Bleibt der Vermieter nach der Anzeige des Schimmelschadens untätig und lässt die gesetzte Frist verstreichen, kann der Mieter die Miete mindern. Dies gilt auch, wenn der Vermieter das Schimmelproblem nicht nachhaltig löst.

Wie viele Miete kann ich wegen Schimmel in der Mietwohnung mindern?


Wie hoch die Mietminderung bei Schimmel ausfällt hängt von der Intensität des Schimmelbefalls und der Anzahl der betroffenen Räume aus. Die Gerichte haben hierzu sehr unterschiedlich entschieden und sprechen je nach Einzelfall Mietminderungsquoten von 5 bis zu 100 Prozent aus.

Zur Orientierung einige Beispiele: Kleine Schimmelflecken an verschiedenen Stellen in der Wohnung berechtigten den Mieter zu einer Mietminderung von 7 Prozent, so das Amtsgericht (AG) Köln (Az. 63 S 690/09). Ein feuchter Keller mit Schimmel rechtfertigt eine Mietminderung von 10 Prozent, so das AG Bergheim (Az. 28 C 147/10). Bei einer Schimmelbildung im Bad ist laut AG Schöneberg (Az. 109 C 256/07) eine Mietminderung von 33 Prozent angebracht. Bedeckt Schimmel mehr als 50 Prozent der Fläche im Wohnzimmer, kann die Miete um 50 Prozent gemindert werden, so das LG Hamburg (Az. 307 S 144/07). Kommt es durch die Schimmelbildung zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen oder Gefahren für den Mieter, kann er die Miete laut AG Charlottenburg (Az. 203 C 607/06) um 100 Prozent mindern.

Wie hoch eine angemessene Mietminderung wegen Schimmel in Ihrem Fall sein kann, erfahren Sie von einem fachkundigen Anwalt für Mietrecht. Er berät sie kompetent zur Vorgehensweise bei einem Schimmelschaden und vertritt Ihre Rechte sowohl außergerichtlich wie auch vor Gericht.

erstmals veröffentlicht am 01.10.2021, letzte Aktualisierung am 29.09.2023

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