Weihnachtsgeschenke im Geschäftsleben: Grenze zur Bestechung ist fließend!

In der Vorweihnachtszeit drücken viele Unternehmen ihren Geschäftspartnern mit Weihnachtsgeschenken ihre Wertschätzung aus. Oft handelt es sich dabei nicht nur um einen Kugelschreiber oder eine Flasche Wein, sondern um teure Einladungen zu Events oder hochwertige Luxusartikel. In diesem Fall wird das Weihnachtsgeschenk schnell ein Fall für den Compliance-Beauftragten.
Wann sind Weihnachtsgeschenke ein Bestechungsversuch?
Die Grenze zwischen erlaubten Weihnachtsgeschenken und strafbarer Bestechung ist fließend! In vielen Unternehmen gibt es daher Compliance-Vorschriften, die den Umgang mit Weihnachtsgeschenken regeln.
Grundsätzlich entscheidet der Wert des Weihnachtsgeschenks darüber, ob es als Bestechungsversuch gewertet werden sollte. Verschenkt ein Unternehmen Kugelschreiber oder Kalender an seine Geschäftspartner, kann darin nur schwer eine versuchte Bestechung erkannt werden. Bei VIP-Karten für ein Konzert oder ein Sportevent sieht das schon anders aus: Teure Weihnachtsgeschenke stehen schon im Verdacht den Geschäftspartner zu einer bestimmten Handlung zu motivieren.
Wie können sich Unternehmen schützen?
Damit Weihnachtsgeschenke unter Geschäftspartner keine unangenehmen Folgen haben, sollten folgende Punkte eingehalten werden:
Weihnachtsgeschenke sollten grundsätzlich in einem angemessenen finanziellen Rahmen sein – lieber preiswerter als zu luxuriös. Es empfiehlt sich Geschäftspartner im Vorfeld von den eigenen Compliance-Regeln zu informieren. Transparenz bei Schenken und Beschenkt werden kann Compliance-Vorwürfe entkräften. Aus diesem Grund sollten Weihnachtsgeschenke dokumentiert werden.
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"In der Vorweihnachtszeit fragen die Menschen immer wieder bei uns in den Arbeitsgemeinschaften nach, ob sie zusätzliches Geld zum Kauf von Weihnachtsgeschenken bekommen können...





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