Zerstörte Vertrauensgrundlage: Wann ist eine fristlose Kündigung des Mietverhältnisses möglich?
Bei einer zerstörten Vertrauensgrundlage kann sowohl der Vermieter, als auch der Mieter das Mietverhältnis fristlos aus wichtigem Grund kündigen. Das gilt sowohl für Gewerberäume, als auch für Mietverhältnisse über Wohnraum.
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Achtung: In einem Mietverhältnis kann eine "Schummelei", die dem Mieter nicht wichtig vorkommt, sehr schnell zu einer fristlosen Kündigung führen.
Fachanwaltstipp Mieter: Maßnahmen, die die Mietsache betreffen, sollten Sie mit dem Vermieter (wahrheitsgemäß) besprechen. Das Urteil zeigt, dass die Gerichte die Vertrauensgrundlage eines Mietverhältnisses sehr ernst nehmen. Gerade wenn Sie häufig Streit und Meinungsverschiedenheiten mit dem Vermieter haben, sollten Sie es sich gut überlegen, was Sie dem Vermieter mitteilen. Manch ein Vermieter wartet nur auf eine Gelegenheit, Ihr Mietverhältnis frühzeitig zu beenden.
Fachanwaltstipp Vermieter: Das Urteil sollte Sie hellhörig machen. Es kann sich lohnen, die Angaben des Mieters zu überprüfen. Wahrheitswidrige Aussagen oder Täuschungen müssen Sie sich nicht gefallen lassen.
von Alexander Bredereck
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