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Finden Sie einen Anwalt für Strafrecht in Hamburg Altona für Ihre Rechtsfragen

Anwälte für Strafrecht, die im Umkreis von Hamburg Altona Mandate annehmen

Symbolbild Rechtsanwalt

Denise Lösing

Große Bergstraße 261, 22767 Hamburg
in 0.6 km Entfernung
Schwerpunkte: Strafrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Marc Meyer

Wohlers Allee 1, 22767 Hamburg
in 0.6 km Entfernung
Schwerpunkte: Strafrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Joachim Ertl

Max-Brauer-Allee 40, 22765 Hamburg
in 0.6 km Entfernung
Schwerpunkte: Strafrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Ute Mährlein

Fachanwalt für Verkehrsrecht
Goetheallee 6, 22765 Hamburg
in 0.6 km Entfernung
Schwerpunkte: Strafrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Serkan Tören

Bahrenfelder Straße 242, 22765 Hamburg
in 0.6 km Entfernung
Schwerpunkte: Strafrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Astrid Denecke

Elbchaussee 81, 22763 Hamburg
in 1.4 km Entfernung
Schwerpunkte: Strafrecht
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Joachim Lauenburg

Fachanwalt für Strafrecht|6538
Elbchaussee 87, 22763 Hamburg
in 1.4 km Entfernung
Schwerpunkte: Strafrecht
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Annika Hirsch

Fachanwalt für Strafrecht
Kieler Straße 2, 22769 Hamburg
in 2.0 km Entfernung
Schwerpunkte: Strafrecht
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Manfred Getzmann

Neuer Pferdemarkt 33, 20359 Hamburg
in 2.0 km Entfernung
Schwerpunkte: Strafrecht
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Gül Sabiha Pinar

Fachanwalt für Strafrecht
Neuer Pferdemarkt 33, 20359 Hamburg
in 2.0 km Entfernung
Schwerpunkte: Strafrecht
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Christian Denzel

Fachanwalt für Strafrecht
Schanzenstraße 1, 20357 Hamburg
in 2.9 km Entfernung
Schwerpunkte: Strafrecht
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Mathias Spohrer

Feldstraße 60, 20357 Hamburg
in 2.9 km Entfernung
Schwerpunkte: Strafrecht
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Anja Steinmüller

Feldstraße 60, 20357 Hamburg
in 2.9 km Entfernung
Schwerpunkte: Strafrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Florian Steinmüller

Feldstraße 60, 20357 Hamburg
in 2.9 km Entfernung
Schwerpunkte: Strafrecht
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Caroline Just

Fachanwalt für Strafrecht
Großneumarkt 24, 20459 Hamburg
in 3.0 km Entfernung
Schwerpunkte: Strafrecht
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Jürgen Just

Fachanwalt für Strafrecht
Großneumarkt 24, 20459 Hamburg
in 3.0 km Entfernung
Schwerpunkte: Strafrecht
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Anke Marten-Enke

Deichstraße 25, 20459 Hamburg
in 3.0 km Entfernung
Schwerpunkte: Strafrecht
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Gabriele Koch

Schefflerweg 4, 22605 Hamburg
in 3.1 km Entfernung
Schwerpunkte: Strafrecht
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Angela Wierig

Stellinger Weg 41, 20255 Hamburg
in 3.5 km Entfernung
Schwerpunkte: Strafrecht
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Verena Hüser

Randstraße 46 A, 22525 Hamburg
in 3.7 km Entfernung
Schwerpunkte: Strafrecht
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Jochen Bulowski

Grindelallee 20, 20146 Hamburg
in 3.8 km Entfernung
Schwerpunkte: Strafrecht
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Manfred Kartes

Rentzelstraße 34, 20146 Hamburg
in 3.8 km Entfernung
Schwerpunkte: Strafrecht
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Kristin Raddi

Fachanwalt für Strafrecht|6538
Mattentwiete 5, 20457 Hamburg
in 4.0 km Entfernung
Schwerpunkte: Strafrecht
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Lars Chr. Barnewitz

Fachanwalt für Strafrecht|7682
Neuer Wall 10, 20354 Hamburg
in 4.1 km Entfernung
Schwerpunkte: Strafrecht
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Jesko Baumhöfener

Fachanwalt für Strafrecht|6538
Colonnaden 49, 20354 Hamburg
in 4.1 km Entfernung
Schwerpunkte: Strafrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Ina Franck-Holst

ABC-Straße 12, 20354 Hamburg
in 4.1 km Entfernung
Schwerpunkte: Strafrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Farchonda Taher

Neuer Wall 26, 20354 Hamburg
in 4.1 km Entfernung
Schwerpunkte: Strafrecht
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Ozan Öztop

Gänsemarkt 44, 20354 Hamburg
in 4.1 km Entfernung
Schwerpunkte: Strafrecht
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Götz Glasenapp

Fachanwalt für Verkehrsrecht
Reesendamm 3, 20095 Hamburg
in 4.5 km Entfernung
Schwerpunkte: Strafrecht
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Andreas Lubitz

Fachanwalt für Strafrecht|3456
Mönckebergstraße 19, 20095 Hamburg
in 4.5 km Entfernung
Schwerpunkte: Strafrecht
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Axel Nolte

Fachanwalt für Strafrecht
Rothenbaumchaussee 17, 20148 Hamburg
in 4.6 km Entfernung
Schwerpunkte: Strafrecht
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Gabriela Garwing

Fachanwalt für Strafrecht|6538
Lange Reihe 51, 20099 Hamburg
in 5.3 km Entfernung
Schwerpunkte: Strafrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Sultan Maden-Celik

Fachanwalt für Familienrecht
Adenauerallee 2, 20097 Hamburg
in 5.6 km Entfernung
Schwerpunkte: Strafrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Corinna Schäfer

Loogeplatz 4, 20249 Hamburg
in 5.8 km Entfernung
Schwerpunkte: Strafrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Bettina Hindte

Fachanwalt für Strafrecht|6538
Schenkendorfstraße 15, 22085 Hamburg
in 6.0 km Entfernung
Schwerpunkte: Strafrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Kilian Deery

Barcastraße 8, 22087 Hamburg
in 6.2 km Entfernung
Schwerpunkte: Strafrecht
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Horst Meyer-Voyé

Fachanwalt für Strafrecht
Steendiek 8, 21129 Hamburg
in 6.6 km Entfernung
Schwerpunkte: Strafrecht
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Doris Dierbach

Fachanwalt für Strafrecht|6538
Barmbeker Straße 27a, 22303 Hamburg
in 7.6 km Entfernung
Schwerpunkte: Strafrecht
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Mehdi Shafai

Fachanwalt für Verkehrsrecht|204
Jarrestraße 2, 22303 Hamburg
in 7.6 km Entfernung
Schwerpunkte: Strafrecht
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Maike Otte

Striepenweg 43, 21147 Hamburg
in 9.5 km Entfernung
Schwerpunkte: Strafrecht

Infos zu Anwälte Strafrecht in Hamburg Altona
Strafrecht
Strafrecht ©freepik - mko

Schutz des Persönlichkeitsrechts durch das Strafrecht

Im Strafgesetzbuch ist das Strafrecht als Teil des öffentlichen Rechts zu finden. Es gibt viele Sparten des Strafrechts. So werden Strafbestände wie die Manipulation in Sportwettkämpfen genauso nach Strafrecht beurteilt wie der Straftatbestand des Drohens oder der Korruption. Das Strafverfahrensrecht dient als Regelwerk für das verfahrensrechtliche Procedere eines Strafprozesses. Das Jugendstrafrecht nimmt eine Sonderstellung im Strafrecht ein. Noch eine Besonderheit gilt für das Ordnungswidrigkeitenrecht, denn hier wird nicht mit Strafen sondern mit Geldbußen geandet. Am besten vertrauen Sie sich einem Anwalt für Strafrecht in Hamburg Altona an.

Das Gerichtsverfassungsgesetz regelt die sachlichen Zuständigkeiten und teilt je nach Strafmaß ein.

Erwartete Urteile die unter zwei Jahren Freiheitsentzug bleiben oder einem Streitwert bis maximal 5000 Euro Strafgeld liegen, regelt das Amtsgericht. Sollte die Straferwartung zwischen zwei und vier Jahren liegen, so wird Anklage vor dem Schöffengericht erhoben. Übersteigt das erwartete Strafmaß vier Jahre so ist schließlich das Landgericht zuständig. So zum Beispiel, wenn eine Sicherungsverwahrung oder Unterbringung in einer psychiatrischen Anstalt zu erwarten ist. Geht es z.B. um Staatsschutz oder Notarsachen, ist das Oberlandesgericht zuständig, wie auch für viele andere Verfahren.

Das Betäubungsmittelgesetz (BtMG)

Beim Betäubungsmittelgesetz ist der Umgang mit Betäubungsmitteln detailliert geregelt. Der Begriff Umgang fasst sowohl Anbau, Einfuhr, Ausfuhr, Herstellung und Vertrieb als auch den einfachen Besitz von Betäubungsmitteln zusammen. Die Anlage I des BtMG nennt die "nicht verkehrsfähigen Betäubungsmittel", also alle Substanzen, die keinen therapeutischen Nutzen aber hohes Suchtpotential aufweisen. Hierzu gehören alle illegalen Drogen wie u.a. Marihuana, Heroin selbstverständlich auch synthetische Drogen. Der Umgang, also das Herstellen, Vertreiben oder auch schon der Besitz einer „nicht geringen Menge“ dieser Betäubungsmittel ist in Deutschland verboten. Verkehrsfähige, aber nicht verschreibungsfähige Betäubungsmittel wie u.a. Methamphetamine werden zur Herstellung therapeutisch wirksamer Betäubungsmittel verwendet. Man findet eine Auflistung in Anlage II des BtMG. Anlage III des BtMG führt Medikamente auf, die süchtig machen können aber von therapeutischem Nutzen sind. Als solche sind sie also verkehrs- und verschreibungsfähig. Die Berechtigung zum Umgang mit Betäubungsmitteln der Anlage III haben in der Regel Apotheken, Krankenhäuser, Hospize und der Rettungsdienst. Als Legitimation gilt ein vom Arzt unter bestimmten Voraussetzungen ausgestelltes Rezept. Zögern Sie nicht einen Anwalt für Strafrecht in Hamburg Altona aufzusuchen wenn Sie wegen unerlaubter Substanzen belangt werden könnten.

Betäubungsmittel und Straßenverkehr

Spritzen Tabletten und Kapseln liegen auf einem TischSpritzen Tabletten und Kapseln liegen auf einem Tisch Nimmt man Betäubungsmittel zu sich, ist die aktive Teilnahme am Straßenverkehr untersagt. Geregelt wird dies durch die Straßenverkehrsordnung. Eine Zuwiderhandlung zieht ein Bußgeldverfahren nach sich. Des weiteren folgt ein Strafverfahren wegen eines Verstoßes gegen das BtMG. Die Führerscheinstelle wird prüfen, ob ein Entzug der Fahrerlaubnis aufgrund des Drogenkonsums angebracht ist. Häufig wird eine medizinisch-psychologische Untersuchung angeordnet. Sie ist sehr kostspielig. Zu tragen hat sie der Rechtsbrecher selbst.

Wann liegt Körperverletzung vor?

Körperliche Misshandlung einer Person durch eine andere Person verursacht nennt man Körperverletzung. Hierzu gehört auch physische Gewalt, wenn das Wohlbefinden durch z. B. massiver Bedrohung oder Ängstigung beeinträchtigt wird. Die Strafe bei Körperverletzung ist abhängig von ihrer Schwere und kann bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe nach sich ziehen. Die geplante Körperverletzung an sich ist schon strafbar. Eine einfache und fahrlässige Körperverletzung verjährt im strafrechtlichen Sinne nach fünf Jahren. Wird sie als schwer oder gefährlich eingestuft, oder ist das Opfer ein Schutzbefohlener, so tritt eine Verjährung erst nach 10 Jahren ein. 20 Jahre Verjährungsfrist beträgt die Körperverletzung mit Todesfolge. Als Opfer sollte man sich auf jeden Fall den juristischen Beistand eines Anwaltes für Strafrecht sichern. Es gibt die Möglichkeit bei Gericht einen, für das Opfer kostenlosen, Opferanwalt zu beantragen. Die Entscheidung liegt jedoch beim Gericht und ist vom jeweiligen Delikt abhängig. Es gibt das Opferentschädigungsgesetz, in dem die Schmerzensgeldansprüche eines Opfers geregelt sind. Wer wegen einer Körperverletzung angeklagt wird, muss sich vor Gericht verantworten und sollte sich mit einem Anwalt für Strafrecht schützen, auch wenn dieser erst ab mittelschwerer Körperverletzung verpflichtend ist. Strafen und Vorstrafen beeinträchtigen schließlich das ganze weitere Leben.

Interessantes zum Jugendstrafrecht

Ladendiebin steckt Kosmetik in HosentascheLadendiebin steckt Kosmetik in Hosentasche Es ist das Alter, nicht der Delikt, der darüber entscheidet ob das Jugendstrafrecht zur Anwendung kommt. Die Strafe hat hier den erzieherischen Gedanken im Vordergrund. Eine strafrechtliche Verfolgung haben Kinder, die zum Tatzeitpunkt noch nicht 14 Jahre alt waren, in Deutschland nicht zu fürchten. Das Jugendstrafrecht betrifft Kinder ab dem 14. Lebensjahr bis zu ihrem vollendeten 17. Lebensjahr. Hier wird eine geistige und sittliche Entwicklung vorausgesetzt, die das verursachte Unrecht verstehen und einsehen lässt. Das Jugendstrafrecht kann auch in manchen Fällen ausgeweitet werden auf Heranwachsende bis zum Alter von 21 Jahren. Mit Erziehungsmaßregeln sollen erkennbar gewordene Mängel in der Erziehung des Jugendlichen entgegengewirkt werden. Dem Richter stehen bei wiederholtem straffälligem Verhalten, weitere sogenannte Zuchtmittel zur Verfügung. Diese sind: Verwarnungen, gem. § 14 JGG (Jugendgerichtsgesetz), Auflagen gem. § 15 JGG oder auch der Jugendarrest gem. § 16 JGG, als „Warnschuss-Arrest“ bekannt,. Geht das Jugendgericht von einer erhöhten Rückfallgefahr aus, oder war die Straftat erheblich, so kann auch eine Jugendstrafe ausgesprochen werden. Als Jugendlichen kann einem Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren drohen.

Der Begriff „Betrug“ kurz definiert

Betrug verschafft dem Täter, durch eine absichtliche Täuschungshandlung, einen Vermögensvorteil und fügt dem Betrogenen finanziellen Schaden zu. Deshalb gilt Betrug als Vermögensdelikt. Besonders schwere Fälle des Betruges sind der Gewerbs- oder Bandenbetrug. Sie finden Erwähnung unter Absatz 3 des § 263 StGB. Die Absicht, sich oder einem Dritten durch u.a. unrichtige Gestaltung des Datenverarbeitungsprogramms einen Vorteil zu verschaffen, bedeutet einen Gesetzesbruch der im StGB als Computerbetrug genannt wird. Auch Subventions- oder Kapitalanlagebetrug wird strafrechtlich verfolgt. Immer öfter wird auch von Internetbetrug gesprochen. Gemeint ist auch hier die absichtliche Täuschung einer Person um das eigene Vermögen zu mehren und dem Opfer wissentlich einen Vermögensschaden zuzufügen. Dazu gehört auch das Phishing oder der Identitätsdiebstahl. Sind Sie des Betruges beschuldigt, so suchen Sie sich einen Anwalt für Strafrecht. Der Anwalt hat das Recht zur Akteneinsicht und kann so schnell die Sachlage klar beurteilen. Sie haben als Beschuldigter das Recht Ihre Aussage zu verweigern. Sie müssen einer Vorladung auch nicht Folge leisten.

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