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Rechtsanwälte und Kanzleien für Strafrecht in Heidelberg Eppelheim finden

Rechtsanwälte aus Heidelberg Eppelheim & Umgebung mit Fachgebiet Strafrecht. Wählen Sie hier schnell und einfach den Anwalt für Ihren Rechtsfall.

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Rechtsanwalt Claus Schwerter Bruchsal
Rechtsanwalt Claus Schwerter
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Rechtsanwalt · Fachanwalt für Strafrecht
Schönbornstraße 33, 76646 Bruchsal
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Strafrecht
Strafrecht ©freepik - mko

StGB – Was das Strafrecht regelt

Das Strafrecht ist Teil des öffentlichen Rechts und hauptsächlich im Strafgesetzbuch verankert. Straßenverkehrsgesetz, Tierschutzgesetz, Transplantationsgesetz genauso wie das Embryonenschutzgesetz oder das Asylgesetz, sie alle sind sog. Nebengesetze des Strafrechtes. Damit ein Strafprozess geregelt und strukturiert ablaufen kann gibt es das Strafverfahrensrecht. Hier ist der Ablauf eines Strafprozesses anhand von Verfahrensregeln festgelegt. Jugendliche und junge Erwachsene werden nach einem Spezialgebiet des Strafrechts, dem Jugendstrafrecht, verurteilt. Es gibt auch ein Gesetz über Ordnungswidrigkeiten. Hier ist nicht das Gericht zuständig, sondern die zuständigen Verwaltungsbehörden des Bundes, Landes oder der Gemeinde. Erst ein Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid, muss dann dem Amtsgericht übergeben werden. Ein Anwalt für Strafrecht in Heidelberg Eppelheim bietet Sicherheit.

Welche Gerichte sind bei strafrechtlichen Angelegenheiten zuständig?

Erwartete Urteile die unter zwei Jahren Freiheitsentzug bleiben oder einem Streitwert bis maximal 5000 Euro Strafgeld liegen, regelt das Amtsgericht. Bei einer Straferwartung von zwei bis vier Jahren fällt das Delikt in die Zuständigkeit des Schöffengerichts. In die Zuständigkeit des Landgerichtes fallen Delikte die weder das Amtsgericht noch das Schöffengericht bearbeiten. Staatsschutzsachen werden immer vom Landgericht geregelt. Oberlandesgerichte verhandeln Straftaten zur Vorbereitung eines Angriffskriegs, des Hochverrates, des Landesverrates sowie bei Terrorismus.

Das BtMG – ein Bundesgesetz

Um Missbrauch von Betäubungsmitteln zu unterbinden gibt es strenge Gesetze. Man findet sie als Bundesgesetz im Betäubungsmittelgesetz. Die Herstellung, die Aus- und Einfuhr, der Vertrieb von Betäubungsmitteln oder deren Aufbewahrung, all dies wird unter dem Begriff Umgang zusammengefasst. Die Anlage I des BtMG nennt die "nicht verkehrsfähigen Betäubungsmittel", also alle Substanzen, die keinen therapeutischen Nutzen aber hohes Suchtpotential aufweisen. Hierzu gehören alle illegalen Drogen wie u.a. Marihuana, Heroin selbstverständlich auch synthetische Drogen. Nur aus wissenschaftlichen Zwecken, oder anderen im öffentlichen Interesse liegenden Zwecken, darf man ausnahmsweise Umgang mit BtM aus Anlage I haben. Verkehrsfähige, aber nicht verschreibungsfähige Betäubungsmittel wie u.a. Methamphetamine werden zur Herstellung therapeutisch wirksamer Betäubungsmittel verwendet. Man findet eine Auflistung in Anlage II des BtMG. Dann gibt es noch die Anlage III des BtMG. Diese Betäubungsmittel sind verkehrsfähig und verschreibungsfähig. Das heißt: Mit Berechtigung darf man sie herstellen, vertreiben und mit Rezept auch als Patient kaufen. Nur das BfArM (Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte) kann den Umgang mit Betäubungsmitteln erlauben. Sieht ein Arzt eine medizinische Indikation gegeben, so darf er z.B. Amphetamine oder auch Cannabis verschreiben und berechtigt damit den Patienten auch zum Konsum. Zögern Sie nicht einen Anwalt für Strafrecht in Heidelberg Eppelheim aufzusuchen wenn Sie wegen unerlaubter Substanzen belangt werden könnten.

Drogenerkennung im Straßenverkehr

Frau hält eine Kapsel Extasy wischen den FingernFrau hält eine Kapsel Extasy wischen den Fingern Nimmt man Betäubungsmittel zu sich, ist die aktive Teilnahme am Straßenverkehr untersagt. Geregelt wird dies durch die Straßenverkehrsordnung. Eine Zuwiderhandlung zieht ein Bußgeldverfahren nach sich. Auch ein Strafverfahren nach dem Betäubungsmittelgesetz wird eingeleitet. Auch ist der Entzug der Fahrerlaubnis zu erwarten. Der Delinquent hat sich meist einer MPU (medizinisch-psychologische Untersuchung) zu unterziehen. Zu begleichen sind die Kosten vom Verursacher.

Körperverletzung nach § 223 StGB – Strafen und Folgen

Die von einem Anderen herbeigeführte körperliche Schädigung eines Menschen nennt man strafrechtlich Körperverletzung. Wichtig zu wissen ist, dass auch physische Gewalt unter den Tatbestand der Körperverletzung fallen. Ob Geldbuße oder Haftstrafe verhängt wird, das ist abhängig von der Schwere der Tat. Auch eine versuchte Körperverletzung ist strafbar. Die kürzeste Verjährungsfrist beim Straftatbestand der Körperverletzung beträgt fünf Jahre und gilt für die fahrlässige und die einfache Körperverletzung. Eine schwere oder gefährliche Körperverletzung sowie die Misshandlung Schutzbefohlener verjährt nach 10 Jahren. Die längste Verjährungsfrist bei Körperverletzung beträgt 20 Jahre. Sie gilt für Körperverletzung mit Todesfolge und auch bei Verstümmelung weiblicher Genitalien. Als Opfer sollte man sich auf jeden Fall den juristischen Beistand eines Anwaltes für Strafrecht sichern. Das Gericht kann auf Antrag entscheiden ob ein Opferanwalt gestellt werden kann, dessen Kosten trägt dann der Staat. Ist man Opfer einer Körperverletzung so stehen einem Ansprüche nach dem Opferentschädigungsgesetz sowie Schmerzensgeldansprüche zu. Eine Anklage wegen Körperverletzung kann sehr schnell zu Verurteilungen führen, die nicht absehbar waren, deshalb sollte man auch bei leichter Körperverletzung unbedingt einen Anwalt an seiner Seite haben. Konsequenzen von Eintragungen ins Führungszeugnis bis Freiheitsentzug sind auch für das weitere Leben prägend.

Für wen gilt das Jugendstrafrecht?

Taschendieb stiehlt Geldbeutel aus GesäßtascheTaschendieb stiehlt Geldbeutel aus Gesäßtasche Nicht das Delikt entscheidet über Jugendstrafrecht sondern das Alter des Straftäters. Auch wenn jugendliche Täter mit Strafen zu rechnen haben, so steht beim Jugendstrafrecht eindeutig die Einordnung in das soziale Leben der sich in der Entwicklung befindlichen Menschen im Vordergrund. Eine strafrechtliche Verfolgung haben Kinder, die zum Tatzeitpunkt noch nicht 14 Jahre alt waren, in Deutschland nicht zu fürchten. Im Alter von 14 bis 18 Jahren findet das Jugendstrafrecht Anwendung. In diesem Alter wird vorausgesetzt, dass sie die Falschheit ihres Handelns verstehen. In wenigen Fällen kann auch ein Heranwachsender noch bis zu seinem 21. Geburtstag nach Jugendstrafrecht verurteilt werden. Positiven Einfluss nehmen möchte man im Jugendstrafrecht auf die Erziehung der Jugendlichen. Deshalb sind Strafen hier erzieherischer Natur wie z.B. der Täter-Opfer-Ausgleich und verfolgen damit den Besserungsgedanken. Helfen diese ersten Maßregeln dem Jugendlichen nicht, so werden als weitere Sanktionen Verwarnungen oder Auflagen, wie das Einfordern einer Entschuldigung beim Geschädigten, eingesetzt um ihn zur Einsicht zu bringen. Geht das Jugendgericht von einer erhöhten Rückfallgefahr aus, oder war die Straftat erheblich, so kann auch eine Jugendstrafe ausgesprochen werden. Diese Jugendstrafe kann dann als Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis fünf Jahren angesetzt werden.

Betrug

Als sogenannter Vermögensdelikt, wie er in § 263 StGB definiert ist, verschafft er dem Täter durch bewusstes Vorspiegeln falscher Tatsachen, oder das absichtliche Verschweigen von Informationen, einen Vermögensvorteil. Das Herbeiführen eines besonders großen Vermögensverlustes, ab 50.000 Euro, wird als besonders schwerer Fall des Betrugs gewertet. Im Strafgesetzbuch ist auch der Computerbetrug geregelt. Beim Computerbetrug findet keine Irreführung durch eine andere Person statt, sondern durch Computermanipulationen. Wird die Verarbeitung von Daten beeinflusst, so stellt dies eine Täuschungshandlung dar. Wird eine gewährte Subvention missbraucht, oder wird ein Kapitalanleger am Kapitalmarkt vorsätzlich getäuscht so handelt es sich um Subventions- bzw. Kapitalanlagebetrug und wird als solcher strafrechtlich verfolgt. Internetbetrug ist eine weitere Variante des Betruges. Hier werden gutgläubige Nutzer betrogen. Das sogenannte Phishing, oder ein Identitätsdiebstahl fällt darunter, wie auch Täuschungen beim Onlineshopping. Sind Sie des Betruges beschuldigt, so suchen Sie sich einen Anwalt für Strafrecht. Als Anwalt hat er Akteneinsicht zu bekommen und kann die Sachlage rechtssicher einschätzen. Bei einer Vorladung als Beschuldigter sollten Sie gegenüber den Ermittlungsbehörden keine Angaben machen, Sie müssen der Vorladung der Polizei auch nicht Folge leisten, machen Sie von Ihrem Schweigerecht Gebrauch.

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