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Anwaltssuche für Arbeitsrecht in Karlsruhe Durlach

Rechtsanwalt Christian Süß Karlsruhe
Rechtsanwalt Christian Süß
Kanzlei Hirt-Kremling Süß
Rechtsanwalt
Ernst-Friedrich-Straße 7, 76227 Karlsruhe
0721 - 1618322
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Christian Süß, Ihr Rechtsanwalt für Arbeitsrecht, Strafrecht und Verkehrsrecht in Karlsruhe Durlach. Sie benötigen rechtlichen Beistand oder juristische Beratung im Arbeitsrecht, im Strafrecht oder im Verkehrsrecht? Ich helfe Ihnen sehr gerne weiter. Kontaktieren Sie mich bitte direkt über das Kontaktformular auf meinem Profil auf dieser Seite oder telefonisch in der Kanzlei. Sollten Sie mich nicht direkt erreichen, hinterlassen Sie mir bitte eine Nachricht. Ich melde mich umgehend zurück. Rechtliche Beratung und Vertretung in zahlreichen Rechtsgebieten – wie kann ich Sie am besten unterstützen?. Nach meinem Studium der Rechtswissenschaften wurde ich im Jahr 2009 zur Anwaltschaft zugelassen. Seither habe ich mich in den oben genannten drei Rechtsgebieten besonders spezialisiert. Ich berate und vertrete Sie aber ebenso entschieden und kompetent in zahlreichen weiteren Rechtsgebieten. Fragen Sie einfach nach! Im Laufe der Jahre hat sich in der Praxis für mich das Vorgehen bewährt, zu Beginn eines Mandats zunächst ein vertrauliches, intensives und ausführliches ...mehr
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Infos zu Anwälte Arbeitsrecht in Karlsruhe Durlach
Angestellte in einem Cafe
Angestellte in einem Cafe ©freepik - mko

Arbeitsrecht - ein Überblick

Über viele Gesetzbücher erstreckt sich das deutsche Arbeitsrecht. Da wäre beispielsweise der Mutterschutz, der Mutter und Kind während der Schwangerschaft durch das MuSchG Schutz gewährt wird. Die anschließende Elternzeit wird anschließend durch das BEEG geregelt. Ebenso gibt es Gesetze für Altersteilzeit oder Arbeitsunfähigkeit. Berufsgenossenschaften als Unfallversicherungen sind dann durch das SGB IV geregelt. Bereits ab einem Mitarbeiter muss sich ein Unternehmen bei der zuständigen Berufsgenossenschaft anmelden. Das Thema Mindestlohn indessen ist im MiLoG geregelt. Für den Bereich Zeitarbeit gibt es hierfür übrigens ganz ähnliche Regelungen. Sogar rechtliche Fragen zum Aufhebungsvertrag können durch das Gesetz beantwortet werden, auch wenn hierfür nicht das Arbeitsrecht zuständig ist. Eine Scheinselbständigkeit muss übrigens nicht nur arbeitsrechtlich sondern auch aus sozialrechtlicher Sicht abgeklärt werden.

Arbeitsrecht während einer Pandemie

Die Corona Pandemie hat die Regierung zu einigen Übergangsvorschriften das Arbeitsrecht betreffend genötigt. Kurzarbeit kann nun vorübergehend für 24 Monate beantragt werden anstelle der regulären 12 Monate. Dann gibt es aber auch die Sonderregelungen im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz durch den § 27 BEEG.

Sonderregelungen in Pandemiezeiten, zuletzt Corona

  • Ausweitung des Kurzarbeitergeldes
    • Dauer des Kurzarbeitergeldes betrug in Coronazeiten 21 Monate statt zwölf Monate
    • Höhe des Kurzarbeitergeldes ist gestiegen
    • Sozialabgaben können zu 50% erstattet werden
  • Telefonische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
  • Entschädigungsansprüche nach dem Infektionsschutzgesetz
    • Entschädigungen möglich wegen Betreuung von Kindern oder Angehörigen
    • keinen Anspruch auf Entschädigung bei Quarantäne nach Reise in ein Risikogebiet

Der Arbeitsvertrag - alle wichtigen Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Arbeitsvertrag wird zur Unterzeichnung vorgelegtArbeitsvertrag wird zur Unterzeichnung vorgelegt Auch wenn ein Arbeitsvertrag noch so lose formuliert sein mag, einige arbeitsrechtliche Dinge müssen beachtet werden. Arbeitsverträge sind unkompliziert zu erstellen, sie erfordern auch keine bestimmte Form. Dennoch ist es für beide Seiten sinnvoll vorab möglichst viel zu klären. Denn ein sorgfältig ausgearbeiteter Arbeitsvertrag berücksichtigt bereits rechtliche Vorgaben und viele Unklarheiten können dadurch vermieden werden. Im Internet findet man viele fast identische Vorlagen von Arbeitsverträgen, die kostenlos bereitgestellt und ausgedruckt werden können. Das Aufgabenfeld ist separat zu beschreiben, Arbeitszeit, Urlaubsanspruch, etwaige getroffene Zusatzabsprachen und die beiden Vertragsparteien sind zu ergänzen. Wie hoch ist das Gehalt? Gibt es Zuwendungen des Arbeitgebers wie ein dreizehntes Monatsgehalt, Weihnachtsgeld, Erfolgsprämien, Kita-Zuschüsse etc., oder wieviel Urlaubsanspruch man hat? Leistungen für Altersvorsorge oder andere Sparprogramme, so sie denn gewährt werden, sollten im Arbeitsvertrag stehen. Ist der Umgang mit privatem Surfen oder Telefonieren am Arbeitsplatz vertraglich geregelt, so gibt es später weniger Streitpunkte. Man kann im Vertrag auch festlegen bis wann man sich krankgemeldet haben muss und im längeren Krankheitsfall, wie die Lohnfortzahlung geregelt ist. Vertraglich lässt sich auch gut der Anspruch auf Entgeltfortzahlung bei der Erkrankung naher Angehöriger und der damit nötig gewordenen Pflege vereinbaren. Dem Arbeitgeber wird eventuell der Umgang mit Firmengeheimnissen oder datenschutzrechtlichen Bedingungen wichtig sein. Wenn es zu Schwierigkeiten kommt, dann deshalb, weil etwas nicht schriftlich geregelt ist. Um sicher zu gehen, sollten sogenannte Nebenabreden explizit ausgeschlossen werden. Zusatzvereinbarungen, die nicht schriftlich niedergelegt sind, können somit nicht geltend gemacht werden. Das macht es letztlich auch für einen Arbeitsrichter einfacher, eine klare Entscheidung zu treffen. Ein Anwalt für Arbeitsrecht in Karlsruhe Durlach liefert zuverlässigen Rechtsrat.

Der befristete Arbeitsvertrag

Chef und Arbeitnehmerin unterzeichnen ZeitvertragChef und Arbeitnehmerin unterzeichnen Zeitvertrag Informationen über befristete Arbeitsverträge findet man im Teilzeit- und Befristungsgesetz. Es gibt zwei unterschiedliche Befristungsmöglichkeiten, die zweckgebundene Befristung und die zeitgebundene Befristung. Die Zeitbefristung sieht eine bestimmte Zeitspanne der Beschäftigung als Schwerpunkt, etwa bei einer Mutterschaftsvertretung, die Zweckbefristung verfolgt die Erfüllung eines bestimmten Zieles, wie z.B. das Spargelstechen im Frühjahr. Befristete Arbeitsverträge sind bei Projektarbeiten sehr beliebt in Unternehmen. Klar ist, dass der Arbeitnehmer sich über die Befristung sehr genau informieren sollte - und zwar vor der Unterschrift! Ein befristeter Arbeitsvertrag kann auch für den Angestellten ein interessantes Modell sein. Er muss sich so nicht gleich fest binden und hat eine längere Testphase. Ein zusätzlicher Anreiz ein befristetes Arbeitsangebot anzunehmen ist die Aussicht im Unternehmen eine dauerhafte Anstellung zu finden. Oder man bekommt eventuell sogar eine noch passendere Tätigkeit im Unternehmen angeboten. Mit zeitlich begrenzten Verträgen haben Geschäftsinhaber gleich mehrere Vorteile, die sie nutzen können. So können Personalkosten rasch an die Auftragslage angepasst werden. Überdies kann die Qualifikation des befristet Angestellten über einen längeren Zeitraum begutachtet werden.

Wie oft darf die Befristung verlängert werden?

lächelnde Frau unterzeichnet Vertraglächelnde Frau unterzeichnet Vertrag Eine sachgebundene zeitliche Befristung hat keine Maximalbefristung. Allerdings ist zu beachten, dass eine lange Gesamtdauer, oder auch eine hohe Anzahl von Befristungen als Zeichen eines Rechtsmissbrauchs gedeutet werden können. Ist die Befristung nicht sachgebunden darf sie normalerweise längstens zwei Jahre inklusive von max. drei Verlängerungen andauern. Ist eine Befristung zweckbefristet, so endet sie mit der Erfüllung des Zieles. Eine Kündigung ist nicht nötig, lediglich eine Ankündigung des Vertragsendes muss zwei Wochen vorher angekündigt werden. Aus befristeten Arbeitsverträgen werden häufig, ohne bewusstes Herbeiführen, unbefristete - dies nennt man dann Entfristung. Dies geschieht, Änderung der Bedingungen eines sachgrundlos befristeten Vertrags - etwa die vereinbarte Stundenzahl. Dies ist dann keine Veränderung des bereits bestehenden Vertrages, sondern als gänzlich neuer Arbeitsvertrag zu verstehen. Befristete Arbeitsverträge dürfen nur während einer noch laufenden Befristung verlängert werden.

Näheres über den Kündigungsschutz und die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses

aufgeregter Chef wirft Unterlagen und beschimpft schwangere Arbeitnehmerinaufgeregter Chef wirft Unterlagen und beschimpft schwangere Arbeitnehmerin Grundsätzlich kann jeder Vertrag gekündigt werden. Welche Bestimmungen für die Kündigung gelten, kann im Arbeitsvertrag festgehalten sein, oder im Tarifvertrag oder auch in der Betriebsvereinbarung. Erst nach Ende der Probezeit, also nach sechs Monaten, schützt das KSchG den Mitarbeiter vor ungerechtfertigter Kündigung. Nur Betriebe mit über 10 Angestellten müssen das KSchG beachten. Sind es weniger Arbeitnehmer so gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen. Um eine Existenzbedrohung zu verhindern sollen die Arbeitnehmer so vor sachfremd motivierten Kündigungen geschützt werden. Sozial ungerechtfertigte Kündigungen sind durch das KSchG nicht möglich. Dies ist unter § 1 Absatz 2 Satz 1 beschrieben. Fragen zum Thema Kündigungsschutz kann eine Kanzlei für Arbeitsrecht rechtssicher beantworten und für ihren Mandanten die bestmögliche Beratung bieten.

Widerspruch bei erhaltener Kündigung

deprimierter Arbeitnehmer am Schreibtischdeprimierter Arbeitnehmer am Schreibtisch Berücksichtigt eine Kündigung einen der oben genannten Gründe nicht, so kann man sich auf das KSchG berufen. Ein Anwalt oder Fachanwalt für Arbeitsrecht kann zweifelhafte Kündigungen prüfen, anfechten, Fristen ermitteln, oder auch eine gerechte Abfindung für seinen Mandanten verhandeln. Bestimmte Personengruppen genießen Sonderkündigungsschutz, hier gehören Schwangere und Mütter nach der Entbindungszeit genauso dazu wie Wehrdienstleistende oder Auszubildende. Der besondere Schutz ist entweder ihrer konkreten Lebenssituation geschuldet oder der Aufgabe die sie im Betrieb übernommen haben und leicht zu Differenzen mit dem Arbeitgeber führen könnten. Eine Kündigung dieser Personengruppen ist nur unter besonders strengen Voraussetzungen und bei Vorliegen eines wichtigen Grundes möglich. Sucht man Informationen über Kündigungsschutzklagen, so kann hier ein Arbeitsrechtsanwalt weiterhelfen.

Mehr über die gesetzlichen Kündigungsfristen

Frau weintFrau weint Die gesetzliche Kündigungsfrist gem. § 622 BGB beträgt sowohl für Arbeiter als auch für Angestellte vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats. Wird die Kündigung von Firmenseite ausgesprochen, so ist die Kündigungsfrist der Angestellten unterschiedlich lang. Unkompliziert ist die Regelung während der Probezeit. Hier gilt eine zweiwöchige Frist und dies jederzeit. Ab dem Ende der Probezeit erhöht sich die Kündigungsfrist abhängig von der Betriebszugehörigkeit. Beträgt die gesetzliche Kündigungsfrist nun bei einer zweijährigen Betriebszugehörigkeit noch einen Monat, so wird sie ab den Jahren fünf, acht, zehn, zwölf, fünfzehn, achtzehn und zwanzig jeweils um einen weiteren Monat verlängert. Sie beginnt dann jeweils zum Monatsende. Allerdings gilt: Im Arbeitsvertrag oder im Tarifvertrag kann etwas anderes vereinbart worden sein. Kontrollieren Sie im Kündigungsfall deshalb immer die vertraglichen Vereinbarungen bzw. Tarifvereinbarungen und ziehen Sie auch für diese Angelegenheit den Rat und die Ersteinschätzung eines Anwaltes für Arbeitsrecht in Karlsruhe Durlach heran.

Die fristlose Kündigung

Frau räumt ihren ArbeitsplatzFrau räumt ihren Arbeitsplatz In wenigen Fällen kann auch eine außerordentliche Kündigung nötig sein. Hier gibt es jedoch Voraussetzungen die eingehalten werden müssen. So bedarf es, im Gegensatz zur ordentlichen Kündigung immer eines schwerwiegenden Grundes. Meist muss der Kündigung zusätzlich eine Abmahnung vorausgegangen sein. Gründe des Arbeitgebers für eine fristlose Kündigung sind unter anderem Arbeitsverweigerung des Arbeitnehmers oder strafbare Handlungen wie Diebstahl, Mobbing oder Veruntreuung. Es bleiben dem Arbeitgeber nach Kenntnisnahme des Grundes genau zwei Wochen Zeit um eine tatsächliche außerordentliche Kündigung auszusprechen. Die außerordentliche Kündigung sollte unbedingt von einem Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Karlsruhe Durlach kontrolliert werden. Oft ist sie nicht rechtens. Allerdings hat auch der Arbeitnehmer unter bestimmten Bedingungen das Recht außerordentlich zu kündigen. Die fristlose Kündigung muss auch wenn sie vom Arbeitnehmer ausgeht stichhaltig begründet werden. Grobe Beleidigungen, grobe Tätlichkeiten, wiederholte sexuelle Belästigung, die Verletzung des Arbeitsschutzes, dies sind nur einige Gründe die eine außerordentliche Kündigung des Arbeitnehmers rechtfertigen können. Bei Problemen das Arbeitsrecht betreffend wenden Sie sich für eine Erstberatung an eine Anwaltskanzlei für Arbeitsrecht.

Das Anrecht auf ein Arbeitszeugnis

Nahaufnahme Unterschrift unter ArbeitszeugnisNahaufnahme Unterschrift unter Arbeitszeugnis Das Anrecht auf ein Arbeitszeugnis ist dem Arbeitnehmer sicher. Das ist gesetzlich im Bürgerlichen Gesetzbuch vorgeschrieben. Übrigens können Arbeitnehmer, in vernünftigen Abständen, auch ein sogenanntes Zwischenzeugnis einfordern, nicht nur bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Diese Möglichkeit sollte genutzt werden um die eigene Qualifikation jederzeit nachweisen zu können. Für das qualifizierte Arbeitszeugnis besteht die Wohlwollenspflicht. Es dürfen also keine dem Arbeitnehmer schädigenden, negativen Formulierungen enthalten sein. Vor Gericht einklagbar ist ein Zeugnis erst, wenn es schlechter als befriedigend bewertet wurde. Oftmals wird ein Zeugniscode vermutet, der die Zufriedenheit des Vorgesetzten in schöne Floskeln hüllt. Tatsächlich gibt es eine Art der Zensur. So entspricht ein "zu unser vollen Zufriedenheit" der Schulnote befriedigend und ein "stets zu unserer vollsten Zufriedenheit" der Schulnote sehr gut. Als Arbeitskraft ist man oft besser beraten, sich die Meinung eines Arbeitsrechtlers einzuholen um die reale Bewertung seines Arbeitszeugnisses zu erfahren und sich eventuell gegen ungerechtfertigte Passagen zu wehren. Dies ist die sicherste Möglichkeit um eine gerechte Bewertung der eigenen Leistungen sicher zu stellen. Man muss sich der Folgen einer schlechten Bewertung seiner Tätigkeit bewusst sein. Künftige Arbeitgeber werden sich immer für einen Bewerber mit positiven Bewertungen entscheiden, solange sie die Auswahl haben. Nutzen Sie mit anwaltssuche.de die kostenfreie Kontaktaufnahme zur Besprechung Ihres Anliegens mit einem Anwalt oder Fachanwalt mit dem Rechtsgebiet Arbeitsrecht in Karlsruhe Durlach.

Wobei kann der Anwalt oder Fachanwalt für Arbeitsrecht helfen?

Ohne die Beratung und die fachlichen Kenntnisse, die ein Anwalt für Arbeitsrecht hat, mag eine persönliche Situation aussichtslos erscheinen. So kann der Anwalt oder Fachanwalt kompetent bei allen Streitigkeiten das Arbeitsrecht betreffend helfen wie etwa betriebsverfassungsrechtliche Angelegenheiten oder einer Entlassung wegen vorgeworfenem Fehlverhalten. Drohende Konsequenzen kann er so außergerichtlich oder aber wenn notwendig auch gerichtlich so klein wie möglich halten. Dem Mandanten ist die anwaltliche Vertretung eine große Hilfe und Erleichterung. Die Arbeit und Erfahrung des Anwalts können Klagen vor dem Arbeitsgericht sehr viel besser durchgesetzt werden.

Welche Kosten können bei einem arbeitsrechtlichen Streit anfallen?

Mandanten müssen mit Anwaltskosten, möglicherweise Gerichtsgebühren und Gutachterkosten sowie mit Reisekosten rechnen.

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