anwaltssuche
Suche

Anwalt für Zeitarbeit: Ihre Rechte als Leiharbeitnehmer kennen und durchsetzen

Rechtsanwalt Dr. Ilkka-Peter Ahlborn, LL.M. Bielefeld
Rechtsanwalt Dr. Ilkka-Peter Ahlborn, LL.M.
Rechtsanwalt & Notar · Fachanwalt für Arbeitsrecht · Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Westerfeldstraße 1-3, 33611 Bielefeld
Zu meinem Profil
Rechtsanwalt Ludwig-Mario Azzola Wiesbaden
Rechtsanwalt Ludwig-Mario Azzola
Knab Azzola & Partner
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Arbeitsrecht · Fachanwalt für Insolvenzrecht
Kaiser-Friedrich-Ring 11, 65185 Wiesbaden
Zu meinem Profil
Rechtsanwalt Felix Beer Schwabach
Rechtsanwalt Felix Beer
Rechtsanwalt
Penzendorferstraße 20, 91126 Schwabach
Zu meinem Profil
Rechtsanwalt Peter Blaumoser Gilching
Rechtsanwalt Peter Blaumoser
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Arbeitsrecht · Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Waldstraße 1a, 82205 Gilching
Zu meinem Profil
Rechtsanwältin Sibylle Brack Schweinfurt
Rechtsanwältin Sibylle Brack
Georg-Wichtermann-Platz 11, 97421 Schweinfurt
Zu meinem Profil
weitere Anwälte laden ...

anwaltssuche Stundenglass mit Sand gefüllt
Stundenglass mit Sand gefüllt ©freepik - mko
Letzte Aktualisierung am 2026-07-13 / Lesedauer ca. 3 Minuten

Die Zeitarbeit ist für viele Menschen ein Einstieg in den Arbeitsmarkt oder eine flexible Beschäftigungsform – doch sie bringt zahlreiche rechtliche Besonderheiten mit sich. Ein Anwalt für Zeitarbeit hilft Ihnen dabei, Ihre Ansprüche zu verstehen, Konflikte mit dem Verleiher oder Entleiher zu lösen und Ihre Position rechtlich abzusichern. Ob es um Lohnfragen, Kündigungen oder die Gleichbehandlung mit Stammbeschäftigten geht: Wer die Unterstützung durch einen Anwalt für Zeitarbeit in Anspruch nimmt, vermeidet kostspielige Fehler und kann seine Rechte gezielt durchsetzen. In diesem Rechtstipp erfahren Sie verständlich, worauf es ankommt.

Was bedeutet Zeitarbeit eigentlich rechtlich?

Zeitarbeit, auch Leiharbeit oder Arbeitnehmerüberlassung genannt, beschreibt ein Dreiecksverhältnis. Sie sind bei einem Zeitarbeitsunternehmen, dem sogenannten Verleiher, fest angestellt. Dieser überlässt Sie jedoch gegen Bezahlung an ein anderes Unternehmen, den Entleiher, in dessen Betrieb Sie tatsächlich arbeiten. Das Besondere: Ihr Arbeitsvertrag besteht ausschließlich mit dem Verleiher, während Sie den Weisungen des Entleihers folgen. Diese Konstellation ist im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) geregelt und wirft viele Fragen auf, bei denen ein erfahrener Anwalt für Zeitarbeit wertvolle Orientierung bietet. Gerade weil die Verantwortlichkeiten zwischen Verleiher und Entleiher aufgeteilt sind, kommt es häufig zu Unklarheiten über Zuständigkeiten und Ansprüche.

Gleiche Rechte für Leiharbeitnehmer

Ein zentrales Prinzip in der Zeitarbeit ist die Gleichbehandlung. Als Leiharbeitnehmer haben Sie grundsätzlich Anspruch auf dasselbe Arbeitsentgelt wie vergleichbare Stammbeschäftigte im Entleiherbetrieb – spätestens nach neun Monaten Einsatz. Zudem haben Sie ein Recht auf gleiche Arbeitsbedingungen, etwa beim Zugang zu Gemeinschaftseinrichtungen oder bei Pausenregelungen. In der Praxis werden diese Ansprüche jedoch oft nicht korrekt umgesetzt, häufig durch Tarifverträge, die abweichende Regelungen erlauben. Ein Anwalt für Zeitarbeit prüft, ob Ihre Leiharbeitnehmerrechte eingehalten werden und ob Sie unter Umständen Nachzahlungen verlangen können. Wer das Gefühl hat, schlechter behandelt zu werden als die feste Belegschaft, sollte diese Frage rechtlich klären lassen.

Häufige Konflikte in der Zeitarbeit

Streitigkeiten in der Zeitarbeit entstehen aus den unterschiedlichsten Gründen. Oft geht es um falsche oder zu niedrige Lohnzahlungen, nicht vergütete Überstunden oder fehlende Urlaubsansprüche. Auch Kündigungen sorgen regelmäßig für Konflikte, etwa wenn der Verleiher kündigt, weil gerade kein Einsatz verfügbar ist. Ein weiteres typisches Problem ist die unrechtmäßige Befristung von Arbeitsverträgen. Hinzu kommen Fragen zur sogenannten Höchstüberlassungsdauer: Werden Sie länger als 18 Monate an denselben Entleiher überlassen, kann unter Umständen ein Arbeitsverhältnis direkt mit dem Entleiher entstehen. Ein Anwalt für Zeitarbeit kann beurteilen, ob in Ihrem Fall ein solcher Anspruch auf Übernahme besteht oder ob andere Rechtsfolgen eintreten.

Kündigung und Übernahme: Wann lohnt sich rechtlicher Beistand?

Auch in der Leiharbeit gilt der gesetzliche Kündigungsschutz, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind. Eine Kündigung muss formgerecht erfolgen und sozial gerechtfertigt sein, sobald das Kündigungsschutzgesetz Anwendung findet. Häufig versuchen Verleiher jedoch, sich von Beschäftigten zu trennen, wenn deren Einsatz endet – das ist nicht ohne Weiteres zulässig. Wenn Sie eine Kündigung erhalten haben, sollten Sie schnell handeln, denn die Frist für eine Kündigungsschutzklage beträgt nur drei Wochen. Ein Anwalt für Zeitarbeit prüft die Rechtmäßigkeit der Kündigung und vertritt Sie notfalls vor dem Arbeitsgericht. Ebenso relevant ist die Frage nach der Übernahme in ein festes Arbeitsverhältnis beim Entleiher, die unter bestimmten Voraussetzungen rechtlich durchsetzbar sein kann.

Wann sollten Sie einen Anwalt für Zeitarbeit einschalten?

Grundsätzlich gilt: Je eher Sie sich rechtlichen Rat holen, desto besser. Schon bei Unsicherheiten über Ihren Arbeitsvertrag, bei ausbleibender Bezahlung oder bei einer drohenden Kündigung lohnt sich der Gang zu einem spezialisierten Rechtsanwalt für Arbeitnehmerüberlassung. Ein erfahrener Fachanwalt für Arbeitsrecht mit Schwerpunkt Zeitarbeit kennt die typischen Fallstricke und kann Ihre Erfolgsaussichten realistisch einschätzen. Warten Sie nicht, bis wichtige Fristen verstrichen sind, sondern sichern Sie Ihre Ansprüche rechtzeitig ab. Ein Anwalt für Zeitarbeit ist Ihr verlässlicher Ansprechpartner für alle Fragen rund um Leiharbeit und Arbeitnehmerüberlassung.

Hilfe zu Ihrer Anwaltsuche?
Hilfe zur Anwaltssuche
Datenschutzeinstellungen
anwaltssuche.de verwendet Cookies, um die Funktionsfähigkeit unserer Website zu gewährleisten. Außerdem setzen wir zur Weiterentwicklung unserer Website im Sinne der Nutzer zusätzliche Cookies ein. Mit dem Klick auf den Button „Cookies zulassen“ stimmen Sie der Verwendung der von uns für die genannten Zwecke eingesetzten Cookies zu. Über den Button „Einstellungen verwalten“ können Sie sich über die eingesetzten Cookies informieren und den Umfang Ihrer Einwilligung konfigurieren.