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Arbeitsrecht – ein Überblick

Über viele Gesetzbücher erstreckt sich das deutsche Arbeitsrecht. Etwa durch den Mutterschutz, der Mutter und Kind während der Schwangerschaft rechtliche Sicherheit gewährt. Anschließend regelt das BEEG dann die Elternzeit. Es gibt auch gesetzliche Regelungen zur Altersteilzeit oder zur Arbeitsunfähigkeit. Wichtig sind auch die gesetzlichen Berufsgenossenschaften. Die Anmeldung seiner Mitarbeiter bei der Berufsgenossenschaft muss in jedem Fall durch den Arbeitgeber erfolgen. Das Thema Mindestlohn indessen ist im MiLoG geregelt. Für den Bereich Zeitarbeit gibt es hierfür übrigens ganz ähnliche Regelungen. Sogar für einen Aufhebungsvertrag gibt es gesetzliche Regelungen auch wenn diese nicht direkt dem Arbeitsrecht zugeordnet werden können. Die Klärung einer Scheinselbständigkeit hingegen betrifft nicht nur das Arbeitsrecht sondern auch noch das Sozialrecht.

Corona im Arbeitsrecht

Die Covid-19 Pandemie hat auch einige Sonderregelungen das Arbeitsrecht betreffend nötig werden lassen. Da sind zum Beispiel die Verlängerung des Kurzarbeitergeldes. Dann ist es vorübergehend möglich sich telefonisch krankschreiben zu lassen und es gibt den § 27 BEEG mit seinen Sonderregelungen zum Elterngeld.

Sonderregelungen in Zeiten von Corona

  • Ausweitung des Kurzarbeitergeldes
    • Dauer des Kurzarbeitergeldes beträgt in Coronazeiten 21 Monate statt zwölf Monate
    • Höhe des Kurzarbeitergeldes ist gestiegen
    • Sozialabgaben können zu 50% erstattet werden
  • Telefonische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung gilt nun bis zum 31.3.2021
  • Entschädigungsansprüche nach dem Infektionsschutzgesetz
    • Entschädigungen möglich wegen Betreuung von Kindern oder Angehörigen
    • keinen Anspruch auf Entschädigung bei Quarantäne nach Reise in ein Risikogebiet

Regelungen im Arbeitsvertrag

Arbeitsvertrag wird zur Unterzeichnung vorgelegtArbeitsvertrag wird zur Unterzeichnung vorgelegt Das rechtliche Verhältnis zwischen den Vertragsparteien regelt der Gesetzgeber durch das Arbeitsrecht. Arbeitsverträge sind unkompliziert zu erstellen, sie erfordern auch keine bestimmte Form. Jedoch erleichtert es das künftige Arbeitsverhältnis, wenn möglichst viel im Vorfeld geklärt wurde. Denn ein sorgfältig ausgearbeiteter Arbeitsvertrag berücksichtigt bereits rechtliche Vorgaben und viele Unklarheiten können dadurch vermieden werden. Formulierungen in Arbeitsverträgen sind meist standardisiert und es ist sehr einfach und unkompliziert eine Vorlage zu nützen. Das Arbeitsfeld, Aufgaben, Probezeit, Schichtarbeit, dies und ähnliches ist zu ergänzen und die Angaben der Firma und des künftigen Angestellten müssen hinzugefügt werden. Wichtig ist natürlich die Einigung und das schriftliche Festhalten des vereinbarten Arbeitsentgeltes sowie mögliche Extraleistungen, das Urlaubsgeld oder Weihnachtsgeld etwa. Auch die Zusicherung einer Betriebsrente als wichtige Säule der eigenen Altersvorsorge sollte schriftlicher Bestandteil des Vertrages sein. Müssen Sie das Internet beruflich nutzen? Dann machen klare Regelungen zur privaten Nutzung am Arbeitsplatz Sinn, um Streitigkeiten von vornherein zu vermeiden. Als Arbeitgeber möchte man vielleicht den Zeitpunkt und die Art der Krankmeldung klären. Genügt ein Anruf, oder soll ein Attest gebracht werden und ist eine bestimmte Uhrzeit wichtig zu der die telefonische Krankmeldung einzugehen hat? Hat man Kinder, so ist es vorausschauend vertraglich zu vereinbaren, ob es eine Lohnfortzahlung gibt, wenn man mit der Betreuung eines erkrankten Kindes beschäftigt ist und deshalb nicht arbeiten kann. Gibt es wichtige Daten die der Geheimhaltung bedürfen oder auch ganz allgemeiner Datenschutz, welche sonstigen Bedingungen stellt die Firma. Im Arbeitsvertrag kann dies gut geregelt werden. Oftmals führen gerade nicht vorhandene Formulierungen zu Streitigkeiten im Arbeitsrecht. Aus rechtlicher Perspektive heikel sind besonders die Fälle, in denen der Passus "Nebenabreden gibt es nicht" fehlt. Deshalb sollte darauf bestanden werden. Damit kann sich dann niemand auf mündliche Vereinbarungen beziehen. Dies verhindert möglicherweise eine unnötig erschwerte gerichtliche Klärung. Kontaktieren Sie im Streitfall einen Anwalt für Arbeitsrecht in München.

Arbeitsverträge mit zeitlicher Befristung

Chef und Arbeitnehmerin unterzeichnen ZeitvertragChef und Arbeitnehmerin unterzeichnen Zeitvertrag Sucht man die rechtlichen Hintergründe von befristeten Arbeitsverträgen, so findet man diese im Teilzeit- und Befristungsgesetz. Möchte man einen Arbeitsvertrag befristen, so gibt es zwei mögliche Varianten dies zu tun, zeitbefristet oder zweckgebunden. Ist ein Vertrag zweckbefristet, so wird ein bestimmtes Projekt oder Ziel verfolgt. Ist es erreicht, so endet der Vertrag. Bei der Zeitbefristung ist ein Datum gesetzt zu dem der Vertrag endet. Mit Befristungen können Unternehmen Mitarbeiter gezielt für ein Projekt einstellen. Klar ist, dass der Arbeitnehmer sich über die Befristung sehr genau informieren sollte – und zwar vor der Unterschrift! Auch ihm bietet eine Befristung durchaus Vorteile. Denn er kann in aller Ruhe prüfen, ob der besagte Arbeitsplatz tatsächlich zu ihm passt? Möglich ist, dass dem Arbeitnehmer, an die Befristung anschließend, eine Festanstellung im Unternehmen angeboten wird. Vielleicht ergibt sich daraus anschließend ein vorteilhafter Wechsel innerhalb der Firma. Für den Arbeitgeber hat ein befristeter Arbeitsvertrag, auch Zeitvertrag genannt, diverse Pluspunkte. Der wichtigste Punkt, übrigens nicht nur aus Unternehmersicht, ist sicher die Flexibilität. Außerdem können auch Kollegen über einen längeren Zeitraum prüfen, ob der befristete Beschäftigte auf die Stelle und ins Unternehmen passt.

Wie oft dürfen Arbeitgeber die Befristung verlängern?

lächelnder Mann schüttelt Handlächelnder Mann schüttelt Hand Prinzipiell lässt sich festhalten, dass eine zeitliche Befristung, hat sie keinen Sachgrund, in der Regel nach zwei Jahren nicht mehr verlängerbar ist. Gemäß § 14 Abs. 2 S. 1 TzBfG ist eine Verlängerung eines sachgrundlos befristeten Arbeitsvertrages bis zu drei Mal möglich, wobei allerdings die Gesamtdauer des Arbeitsverhältnisses zwei Jahre nicht überschreiten darf. Die zweckgebundene Befristung endet mit der Erfüllung des angegebenen Zweckes. Mit Entfristung ist der Wegfall der Befristung gemeint. Es ist dann zu einem unbefristeten Arbeitsverhältnis geworden. Dies kann auch versehentlich geschehen. Dies geschieht, Änderung der Bedingungen eines sachgrundlos befristeten Vertrags – etwa die vereinbarte Stundenzahl. Dies mündet rechtlich in einen neuen Vertrag. Befristete Arbeitsverträge dürfen nur während einer noch laufenden Befristung verlängert werden.

Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Kündigung und der Kündigungsschutz

aufgeregter Chef wirft Unterlagen und beschimpft schwangere Arbeitnehmerinaufgeregter Chef wirft Unterlagen und beschimpft schwangere Arbeitnehmerin Grundsätzlich kann jeder Vertrag gekündigt werden. Für die Kündigungsfrist ist oft die Betriebsvereinbarung maßgeblich. Ist die Probezeit nach sechs Monaten beendet, beginnt der Schutz des Angestellten durch das KSchG. Kleine Betriebe mit bis zu 10 Arbeitnehmern erfasst das KSchG jedoch nicht. Hier gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen. Arbeitnehmer sollen durch das KSchG gesetzlich vor willkürlichen oder sachfremd motivierten Kündigungen geschützt werden. Da sie als potentiell wirtschaftlich schwächer als der Arbeitgeber gelten. Eine ordentliche Kündigung ist lt. Kündigungsschutzgesetz nur gerechtfertigt, wenn der Kündigungsgrund in der Person oder dem Verhalten des Angestellten liegt oder wenn betriebliche Erfordernisse es nötig machen.

Kündigungsschutzgesetz lässt Widerspruch zu

Richterhammer und WaageRichterhammer und Waage Berücksichtigt eine Kündigung einen der oben genannten Gründe nicht, so kann man sich auf das KSchG berufen. Um hier alles richtig zu machen, ist es hilfreich sich bei einem Anwalt für Arbeitsrecht Unterstützung zu holen, gerade auch wenn es um das Thema Abfindung geht. Bestimmte Personengruppen genießen Sonderkündigungsschutz, hier gehören Schwangere und Mütter nach der Entbindungszeit genauso dazu wie Wehrdienstleistende oder Auszubildende. Der besondere Schutz ist entweder ihrer konkreten Lebenssituation geschuldet oder der Aufgabe die sie im Betrieb übernommen haben und leicht zu Differenzen mit dem Arbeitgeber führen könnten. Bei diesen Personengruppen ist eine Kündigung nur unter besonders engen Voraussetzungen möglich. Oft bedarf eine Kündigung in diesen Fällen der Zustimmung der zuständigen Behörde. Auch dann, wenn der Arbeitgeber – ohne diesen besonderen Kündigungsschutz – betriebsbedingt, verhaltensbedingt oder krankheitsbedingt kündigen könnte.

Die gesetzliche Kündigungsfrist

Verlust Arbeitsplatz UmzugskartonVerlust Arbeitsplatz Umzugskarton Sind im Vertrag keine Kündigungsmodalitäten festgehalten, so gilt für den Arbeitnehmer die gesetzliche Kündigungsfrist von vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats. Wird die Kündigung von Firmenseite ausgesprochen, so ist die Kündigungsfrist der Angestellten unterschiedlich lang. Einfach gehalten ist die Kündigung während der Probezeit. Ohne Einhaltung von Terminen ist sie hier jederzeit möglich und die Frist beträgt lediglich zwei Wochen. Ist die Probezeit vorbei, gelten gestaffelte Kündigungsfristen. Gibt es für den Unternehmer bei einer Betriebszugehörigkeit seines Angestellten bis zu zwei Jahren, noch die Möglichkeit auch zum 15. eines Kalendermonats mit einer vierwöchigen Frist zu kündigen, so kann ihm ab dann nur noch zum Monatsende gekündigt werden. Von zwei bis fünf Jahren Betriebszugehörigkeit beträgt sie noch einen Monat, erhöht sich dann aber alle zwei bis drei Jahre um jeweils einen weiteren Monat. Allerdings gilt: Im Arbeitsvertrag oder im Tarifvertrag kann etwas anderes vereinbart worden sein. Kontrollieren Sie im Kündigungsfall deshalb immer die vertraglichen Vereinbarungen bzw. Tarifvereinbarungen und ziehen Sie den Rat eines Anwaltes für Arbeitsrecht in München heran.

Was ist die außerordentliche Kündigung

Frauen werden von Chef beschimpftFrauen werden von Chef beschimpft Es gibt neben der ordentlichen Kündigung auch die Möglichkeit der außerordentlichen Kündigung. Sie ist jedoch eher selten. Meist hat eine Abmahnung der außerordentlichen Kündigung vorauszugehen. Zusätzlich bedarf eine derart drastische Maßnahme eines schwerwiegenden Grundes. Als mögliche Gründe aus Arbeitgebersicht sind zum Beispiel Mobbing, sexuelle Belästigung von Kollegen oder auch die Beleidigung des Arbeitgebers. Der Arbeitgeber hat nach Kenntnisnahme des Kündigungsgrundes zwei Wochen Zeit die fristlose Kündigung auszustellen. Ein Anwalt für Arbeitsrecht in München kann klären, ob die Kündigung anfechtbar ist. Allerdings hat auch der Arbeitnehmer unter bestimmten Bedingungen das Recht außerordentlich zu kündigen. Einen triftigen Grund braucht auch er für einen so drastischen Schritt, auch eine vorausgehende Abmahnung kann erforderlich sein. Beispiele von gewichtigen Gründen, die den Arbeitnehmer zu einer außerordentlichen Kündigung berechtigen sind grobe Beleidigungen oder Tätlichkeiten, wiederholte sexuelle Belästigung sowie Arbeitsschutzverletzungen.

Das Arbeitszeugnis

Symbolbild Unterschrift ArbeitszeugnisSymbolbild Unterschrift Arbeitszeugnis Das Ausstellen eines qualifizierten Arbeitszeugnisses gehört zu den Pflichten eines Unternehmers seinen Mitarbeiter gegenüber. Dies ist in § 630 des Bürgerlichen Gesetzbuches festgelegt. Ebenso besteht ein Anspruch auf, ein in regelmäßigen Abständen ausgestelltes Zwischenzeugnis. Das ist auch wichtig bei wechselnden Vorgesetzten. Es wird somit die bisherige Zufriedenheit des Chefs festgehalten. Wird ein qualifiziertes Arbeitszeugnis gewünscht, so hat die wahrheitsgemäße Beurteilung immer wohlwollend formuliert zu sein. Allerdings habe der Arbeitnehmer auch mit einer befriedigend bewerteten Leistung zufrieden zu sein, so urteilte das Bundesarbeitsgericht 2014. Tatsächlich gibt es sehr kleine, aber feine Unterschiede, die in einem Zeugnis die Leistungsbewertung ausmachen können. Ein „stets“ vor einer „vollen Zufriedenheit“, würde in Zeugnisnoten ausgedrückt, eine ganze Note besser gewertet als wenn es fehlte. Fühlt man sich mit seinem erhaltenen Zeugnis nicht gerecht bewertet, kann der Gang zum Anwalt für Arbeitsrecht Klarheit schaffen. Nur so kann man gänzlich sicher sein, dass keine negativen, unzulässigen Sätze enthalten sind. Nur ein positives Zeugnis ist auf dem Arbeitsmarkt hilfreich. Jeder Unternehmer wird sich für einen Bewerber mit gutem Zeugnis entscheiden und sich nicht dem Risiko aussetzen, das ein Bewerber mit schlechtem Zeugnis birgt. Nützen Sie mit anwaltssuche.de die kostenfreie Kontaktaufnahme zu einem Arbeitsrechtsanwalt in München.

Hilfreich: Checkliste Kündigung Arbeitsverhältnis

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