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Übergabe eines Geldbetrages zur Abfindung ©freepik - mko

Abfindung – Mit einem Anwalt für Arbeitsrecht mehr Geld rausholen!

Letzte Aktualisierung am 06.02.2023 / Lesedauer ca. 3 Minuten
Mit einer Abfindung entschädigt der Arbeitgeber den Arbeitsplatzverlust seines Arbeitnehmers. Nicht jeder gekündigte Arbeitnehmer hat einen Anspruch auf diese einmalige außerordentliche Zahlung und in der Regel sind harte Verhandlungen über eine Abfindung notwendig. Dabei sollten arbeits- und steuerrechtliche Aspekte stets im Auge behalten werden.

Abfindung richtig verhandeln – Darauf kommt es an

Es gibt verschiedene Gründe für eine Abfindung. Oft will sich der Arbeitgeber von seinem Arbeitnehmer freikaufen, aber auch Arbeitnehmer nehmen vor einem geplanten Unternehmenswechsel gerne noch eine Abfindungszahlung mit. Es gibt jedoch keinen gesetzlichen Anspruch des Arbeitnehmers auf Abfindung und die Abfindungsregelungen sind jeweils individuell zu treffen. Zu beachten ist, dass der Angestellte durch die Einigung mit seinem Arbeitgeber über eine Abfindung, sein Recht auf eine Kündigungsschutzklage verwirkt. Die Möglichkeit einer Kündigungsschutzklage hat ein Arbeitnehmer allerdings auch nur unter bestimmten Voraussetzungen. So muss seine Betriebszugehörigkeit wenigstens seit sechs Monaten bestehen und das Unternehmen darf auch kein Kleinbetrieb sein. Informationen über den Kündigungsschutz findet man im Kündigungsschutzgesetz, kurz KschG. Hier ist bspw. gleich unter §1 KSchG geregelt, dass es einer sozialen Rechtfertigung durch den Arbeitgeber bedarf um eine Kündigung rechtswirksam zu machen. §1a KschG informiert über den Abfindungsanspruch bei einer betriebsbedingten Kündigung. Gemeint ist damit die sog. Regelabfindung. Sie betragen in der Regel ein halbes bis ein ganzes Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr. Hat man Anspruch auf Sonderkündigungsschutz so kann dies die Abfindungssumme erhöhen. Die Abfindungshöhe kann maximal 15 Bruttomonatsgehälter betragen.

Muss die Abfindung versteuert werden?

Da die Abfindung kein Arbeitsentgelt ist, gehen von ihr keine Sozialabgaben wie Renten-, Kranken-, Pflege- oder Arbeitslosengeld ab. Der Abfindungsbetrag muss aber versteuert werden. Es besteht die Möglichkeit den Steuersatz zu minimieren, in dem die Abfindung auf zwei Jahre gesplittet wird. Die Abfindung wird bei der Einkommenssteuer als außerordentliche Einnahme behandelt, auf die die sog. Fünftelregelung angewendet werden kann. Damit wird die steuerliche Anrechnung der Abfindung auf fünf Jahre verteilt. Relevant wird die Zahlung einer Abfindung, wenn sich der Arbeitnehmer nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses arbeitslos meldet. Hier können Sperr- und Ruhefristen aufgrund der Abfindung entstehen.

Abfindung - Ein Anwalt für Arbeitsrecht hilft

Arbeitnehmer sollten sich nach Erhalt des Kündigungsschreibens und der Möglichkeit einer Abfindung von einem Experten für Arbeitsrecht beraten lassen. In einem Beratungsgespräch können dann die Vor- und Nachteile einer Abfindung gut überlegt werden. Ein Anwalt für Arbeitsrecht verfügt über die notwendige professionelle Distanz, um mit Ihrem Arbeitgeber hart und durchsetzungsstark auch und vor allem über die Höhe Ihrer Abfindung zu verhandeln. Er kennt die juristischen Fallstricke und wirtschaftlichen Auswirkungen, die bei einer Abfindung entstehen können. Lässt sich ein Termin vor dem Arbeitsgericht nicht umgehen, so vertritt er auch hier seinen Mandanten rechtssicher.

Checkliste 5 Tipps zur Abfindung

  • Unterzeichnen Sie nicht vorschnell eine Abfindungsvereinbarung, denn Verhandlungen mit dem Arbeitgeber lohnen sich!
  • Sammeln Sie Argumente für eine starke Verhandlungsposition (Position, Länge der Betriebszugehörigkeit, Sonderkündigungsschutz)
  • Holen Sie sich kompetenten Rat von einem Anwalt für Arbeitsrecht, der tagtäglich mit Abfindungen beschäftigt ist und alle notwendigen Verhandlungstaktiken kennt
  • Kalkulieren Sie zusammen mit Ihrem Anwalt genau, wie Ihre rechtliche und wirtschaftliche Lage mit der Annahme einer Abfindungszahlung aussieht
  • Beachten Sie auch die steuerrechtlichen Aspekte einer Abfindung

Wie kann ich eine Abfindung erfolgreich verhandeln?

  1. Informieren Sie sich über die gesetzlichen Abfindungsregelungen und die Regelungen Ihres Arbeitsvertrages.
  2. Stellen Sie sicher, dass Sie über alle rechtlichen und vertraglichen Rahmenbedingungen informiert sind.
  3. Setzen Sie sich selbst ein klares und realistisches Ziel über die Abfindungssumme und stellen Sie sicher, dass sie angemessen ist.
  4. Seien Sie vorbereitet und dokumentieren Sie alle Unterlagen, die Sie für Ihre Forderungen benötigen.
  5. Seien Sie höflich und respektvoll, aber verteidigen Sie auch wenn nötig Ihre Forderungen.
  6. Seien Sie bereit, Kompromisse zu schließen und versuchen Sie eine Lösung zu finden, die für beide Seiten akzeptabel ist.
  7. Bereiten Sie sich darauf vor ein Gegenangebot vorzuschlagen, falls Ihre ursprüngliche Forderung abgelehnt wird.
  8. Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen und seien Sie bereit, die Verhandlung aufzuschieben, wenn nötig.
  9. Wenn Sie das Gefühl haben nicht weiter zu kommen, beenden Sie den Verhandlungsprozess.

Abfindungsrechner nach einer Faustformel

Unser Abfindungsrechner ermittelt für Sie eine ungefähre Abfindung, die Sie in Anspruch nehmen könnten. Die tatsächliche Höhe einer Abfindung hängt immer von den Umständen des Einzelfalls ab. Suchen Sie daher nach einer Kündigung schnellstmöglich das Beratungsgespräch mit einer spezialisierten Anwältin oder einem spezialisierten Anwalt. Dennoch liefert der Rechner ein gutes Orientierungswerkzeug.
Jahre Betriebszugehörigkeit
Bruttogehalt
Die Abfindung beträgt nach der Faustformel --,-- €
Faustformel: ½ x Betriebszugehörigkeit in Jahren x Bruttogehalt
Die Berechnung erfolgt ohne Gewähr. Sollten Sie sich unsicher sein kontaktieren Sie bitte eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.
Ob man eine Abfindung bekommt und wie hoch sie ausfällt, ist in der Regel von mehreren Faktoren abhängig. Eine Fachkanzlei kann Ihnen beratend zur Seite stehen. Zum einen kommt es darauf an, ob der Arbeitnehmer selbst gekündigt hat oder ob er gekündigt wurde. Zum anderen spielen die Dauer und Art des Arbeitsverhältnisses sowie der Grund für die Kündigung eine Rolle.
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