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anwaltssuche Übergabe eines Geldbetrages zur Abfindung
Übergabe eines Geldbetrages zur Abfindung ©freepik - mko

Letzte Aktualisierung am 2024-12-20 / Lesedauer ca. 4 Minuten

Im Rahmen der Beendigung eines Beschäftigungsverhältnisses entschädigt der Arbeitgeber den Arbeitnehmer mit einer Abfindung für den Verlust des Arbeitsplatzes. Ein Anspruch auf diese einmalige, außerordentliche Zahlung besteht jedoch nicht für jeden gekündigten Arbeitnehmer. In der Regel sind harte Verhandlungen über eine Abfindung notwendig, wobei stets arbeits- und steuerrechtliche Aspekte zu berücksichtigen sind.

Wie verhandelt man eine Abfindung richtig?

Die Gründe für eine Abfindung können vielfältig sein. In der Regel wird eine Abfindung vom Arbeitgeber gewährt, um sich von einem Arbeitnehmer freizukaufen. In einigen Fällen wird eine Abfindung jedoch auch vom Arbeitnehmer vor einem geplanten Unternehmenswechsel in Anspruch genommen. Es besteht jedoch kein gesetzlicher Anspruch auf eine Abfindung, und Abfindungsregelungen müssen jeweils individuell vereinbart werden.Es ist zu beachten, dass durch die Einigung über eine Abfindung das Recht auf eine Kündigungsschutzklage verwirkt wird. Die Möglichkeit einer Kündigungsschutzklage hat ein Arbeitnehmer allerdings auch nur unter bestimmten Voraussetzungen. So muss seine Betriebszugehörigkeit wenigstens seit sechs Monaten bestehen und das Unternehmen darf auch kein Kleinbetrieb sein (vgl. Kündigungsschutzgesetz, kurz KschG). Informationen über den Kündigungsschutz findet man im Kündigungsschutzgesetz, §1 KschG. Hier ist beispielsweise gleich geregelt, dass es einer sozialen Rechtfertigung durch den Arbeitgeber bedarf, um eine Kündigung rechtswirksam zu machen. Des Weiteren regelt §1a KschG den Abfindungsanspruch bei einer betriebsbedingten Kündigung, wobei es sich um die sogenannte Regelabfindung handelt, die in der Regel ein halbes bis ein ganzes Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr beträgt.Der Anspruch auf Sonderkündigungsschutz kann eine Erhöhung der Abfindungshöhe um maximal 15 Bruttomonatsgehälter zur Folge haben.

Muss die Abfindung versteuert werden?

Die Abfindung ist kein Arbeitsentgelt und unterliegt daher nicht der Sozialabgabenpflicht. Allerdings unterliegt sie der Steuerpflicht. Es besteht jedoch die Möglichkeit, den Steuersatz zu minimieren, indem die Abfindung auf zwei Jahre gesplittet wird. Die Abfindung wird bei der Einkommenssteuer als außerordentliche Einnahme behandelt, auf die die sogenannte Fünftelregelung angewendet werden kann, was eine Verteilung der steuerlichen Anrechnung auf fünf Jahre zur Folge hat.Die Zahlung einer Abfindung ist insbesondere dann von Relevanz, wenn sich der Arbeitnehmer nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses arbeitslos meldet, da in diesem Fall Sperr- und Ruhefristen aufgrund der Abfindung entstehen können.

Wie hilfte in Anwalt für Arbeitsrecht bei einer Abfindung?

Nach Erhalt einer Kündigung und der Möglichkeit einer Abfindung wird Arbeitnehmern empfohlen, sich von einem auf Arbeitsrecht spezialisierten Experten beraten zu lassen. In einem Beratungsgespräch können die Vor- und Nachteile einer Abfindung sorgfältig abgewogen werden. Ein Anwalt für Arbeitsrecht verfügt über die notwendige professionelle Distanz, um mit dem Arbeitgeber über die Höhe der Abfindung verhandeln zu können. Er ist mit den juristischen Fallstricken und wirtschaftlichen Implikationen einer Abfindung vertraut und kann seinen Mandanten auch bei einer gerichtlichen Verhandlung adäquat vertreten.

Checkliste 5 Tipps zur Abfindung

  • Unterzeichnen Sie nicht vorschnell eine Abfindungsvereinbarung, denn Verhandlungen mit dem Arbeitgeber lohnen sich!
  • Sammeln Sie Argumente für eine starke Verhandlungsposition (Position, Länge der Betriebszugehörigkeit, Sonderkündigungsschutz)
  • Holen Sie sich kompetenten Rat von einem Anwalt für Arbeitsrecht, der tagtäglich mit Abfindungen beschäftigt ist und alle notwendigen Verhandlungstaktiken kennt
  • Kalkulieren Sie zusammen mit Ihrem Anwalt genau, wie Ihre rechtliche und wirtschaftliche Lage mit der Annahme einer Abfindungszahlung aussieht
  • Beachten Sie auch die steuerrechtlichen Aspekte einer Abfindung

Wie kann ich eine Abfindung erfolgreich verhandeln?

  1. Informieren Sie sich über die gesetzlichen Abfindungsregelungen und die Regelungen Ihres Arbeitsvertrages.
  2. Stellen Sie sicher, dass Sie über alle rechtlichen und vertraglichen Rahmenbedingungen informiert sind.
  3. Setzen Sie sich selbst ein klares und realistisches Ziel über die Abfindungssumme und stellen Sie sicher, dass sie angemessen ist.
  4. Seien Sie vorbereitet und dokumentieren Sie alle Unterlagen, die Sie für Ihre Forderungen benötigen.
  5. Seien Sie höflich und respektvoll, aber verteidigen Sie auch wenn nötig Ihre Forderungen.
  6. Seien Sie bereit, Kompromisse zu schließen und versuchen Sie eine Lösung zu finden, die für beide Seiten akzeptabel ist.
  7. Bereiten Sie sich darauf vor ein Gegenangebot vorzuschlagen, falls Ihre ursprüngliche Forderung abgelehnt wird.
  8. Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen und seien Sie bereit, die Verhandlung aufzuschieben, wenn nötig.
  9. Wenn Sie das Gefühl haben nicht weiter zu kommen, beenden Sie den Verhandlungsprozess.

Abfindungsrechner nach einer Faustformel

Unser Abfindungsrechner ermittelt für Sie eine ungefähre Abfindung, die Sie in Anspruch nehmen könnten. Die tatsächliche Höhe einer Abfindung hängt immer von den Umständen des Einzelfalls ab. Suchen Sie daher nach einer Kündigung schnellstmöglich das Beratungsgespräch mit einer spezialisierten Anwältin oder einem spezialisierten Anwalt. Dennoch liefert der Rechner ein gutes Orientierungswerkzeug.

Jahre Betriebszugeh�rigkeit
Bruttogehalt
Die Abfindung betr�gt nach der Faustformel --,-- €
Faustformel: ½ x Betriebszugeh�rigkeit in Jahren x Bruttogehalt
Die Berechnung erfolgt ohne Gew�hr. Sollten Sie sich unsicher sein kontaktieren Sie bitte eine Rechtsanw�ltin oder einen Rechtsanwalt.

Abfindung – Wer, wie viel und wann? Abfindung – Wer, wie viel und wann? Ob man eine Abfindung bekommt und wie hoch sie ausfällt, ist in der Regel von mehreren Faktoren abhängig. Eine Fachkanzlei kann Ihnen beratend zur Seite stehen. Zum einen kommt es darauf an, ob der Arbeitnehmer selbst gekündigt hat oder ob er gekündigt wurde. Zum anderen spielen die Dauer und Art des Arbeitsverhältnisses sowie der Grund für die Kündigung eine Rolle.

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