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Altersteilzeit: Ist sie wirklich die stabile Brücke in die Rente?

Letzte Aktualisierung am 2025-09-19 / Lesedauer ca. 4 Minuten

Seit 1996 gibt es das Modell der Altersteilzeit. Verschiedene Ansätze sollen es Angestellten ab 55 Jahren ermöglichen einen sanften Übergang in das Rentenalter zu finden indem die Arbeitszeit halbiert wird. Das Gehalt des Angestellten jedoch soll dabei jedoch bei mindestens 70 % seines bisherigen Gehaltes bleiben und die Einzahlung in die Rentenkasse während dieser Zeit sogar mindestens 80%. Die notwendige Aufstockung der Beiträge trägt der Arbeitgeber. Diesem bietet sich dadurch die Gelegenheit, das Wissen des erfahrenen Mitarbeiters langsam an einen jüngeren Angestellten weiterzugeben. Der Staat wiederum profitiert durch geringere Arbeitslosigkeit. Möchte ein Arbeitnehmer dieses Modell für sich in Anspruch nehmen, so findet er es geregelt im Alterteilzeitgesetz (AltTZG). Die Bundesagentur für Arbeit förderte die Altersteilzeit auch geraume Zeit. Das tut sie heute jedoch nur noch für Anträge die vor dem 01.01.2010 gestellt wurden. Einen gesetzlichen Anspruch auf Altersteilzeit gibt es nicht!

Welche rechtlichen und persönlichen Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit eine Altersteilzeitregelung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber vereinbart werden kann?

Einer Altersteilzeitregelung ist für beide Seiten, also Angestellter und Arbeitgeber, freiwillig. Sollte ein Unternehmen durch Betriebsvereinbarungen oder Tarifverträge doch verpflichtet sein Altersteilzeit zuzulassen, so gilt eine Grenze von max. 5% aller Mitarbeiter denen eine Altersteilzeit genehmigt werden muss. Der Angestellte muss zudem in den vergangenen fünf Jahren mindestens 1.080 Kalendertage sozialversicherungspflichtig gewesen sein (Stand 2013). Hier ist es nicht wichtig, ob es sich um eine Teil- oder Vollzeitbeschäftigung handelte. Außerdem muss die Arbeitszeit der Altersteilzeit auf die Hälfte der bisherigen Arbeitszeit vermindert werden. Zusätzlich muss ein neuer Arbeitsvertrag geschlossen werden mit den neuen Regelungen und dessen Vertragsende muss zwingend mit dem Beginn der Altersrente enden. Eine weitere Voraussetzung ist, dass noch mindestens drei Jahre bis zum Renteneintritt des Angestellten liegen. Nachzulesen sind diese Regelungen in § 2 Abs. 1 AltTZG.

Wie profitieren Arbeitgeber und Arbeitnehmer vom gleitenden Übergang in den Ruhestand durch Altersteilzeit?

Der große Vorteil für beide Seiten ist bereits angeklungen: Arbeitgeber und Arbeitnehmer können sich allmählich darauf vorbereiten, dass der Mitarbeiter einmal nicht mehr da sein wird. Der Arbeitgeber versucht die entstehende Kluft mit jungen Leuten nach und nach zu schließen, der Arbeitnehmer kann sich in seiner gewonnenen freien Zeit nach einem sozialen Engagement oder sonstigen Hobbies und künftige Aktivitäten umschauen.

Welche Modelle der Altersteilzeit gibt es und in welchen Fällen eignet sich das Blockmodell besonders?

Es gibt generell zwei Möglichkeiten, eine Altersteilzeit zu vereinbaren. Bei der kontinuierlichen Altersteilzeit reduziert der Arbeitnehmer seine Arbeitszeit über den gesamten Zeitraum auf die Hälfte. Beim Blockmodell arbeitet der Mitarbeiter in der ersten Phase ganz normal Vollzeit und wird in der zweiten Phase komplett freigestellt. Obwohl die oben genannten Vorteile beim Blockmodell auf den ersten Blick vielleicht nicht mehr greifen, ist dieses Modell für bestimmte Branchen dennoch für beide Seiten das bessere.

Hat ein Arbeitnehmer in der Altersteilzeit besonderen Kündigungsschutz?

Nein, allein durch die Vereinbarung von Altersteilzeit genießt ein Arbeitnehmer keinen besonderen Kündigungsschutz. Es sei denn, ein Tarifvertrag oder eine individuelle Vereinbarung sieht dies ausdrücklich vor. Daher ist es ratsam, in Altersteilzeitverträgen eine Klausel aufzunehmen, die eine ordentliche Kündigung durch den Arbeitgeber ausschließt.

Was passiert mit der Altersteilzeit, wenn der Arbeitnehmer während der Freistellungsphase verstirbt?

Sollte der Arbeitnehmer während der Freistellungsphase versterben, endet das Arbeitsverhältnis in der Regel mit dem Tod. Dies kann Auswirkungen auf die Abwicklung der Altersteilzeit haben, insbesondere im Hinblick auf noch ausstehende Zahlungen. In solchen Fällen können vertragliche oder tarifliche Regelungen greifen, die klären, ob und in welchem Umfang Ansprüche auf Hinterbliebene übergehen.

Kann ein Arbeitnehmer während der Altersteilzeit Mehrarbeit leisten?

Grundsätzlich ist Mehrarbeit während der Altersteilzeit möglich, jedoch begrenzt. Die Mehrarbeit darf den Umfang der Geringfügigkeitsgrenze nicht überschreiten, um den Anspruch auf Erstattung der Altersteilzeitleistungen durch die Bundesagentur für Arbeit nicht zu gefährden. Dies bedeutet, dass maximal 15 Stunden Mehrarbeit monatlich zulässig sind.

Wie wirkt sich eine Lohnerhöhung während der Freistellungsphase auf die Vergütung aus?

Kommt es während der Freistellungsphase zu einer Lohnerhöhung, hat dies grundsätzlich keinen Einfluss auf die Vergütung, die der Arbeitnehmer erhält. Maßgeblich ist das Entgelt, das der Arbeitnehmer während der Arbeitsphase der Altersteilzeit erarbeitet hat. Eine Ausnahme kann bestehen, wenn vertraglich oder tariflich etwas anderes vereinbart wurde.

Kann ein Arbeitnehmer während der Altersteilzeit eine andere Beschäftigung aufnehmen?

Eine Nebentätigkeit während der Altersteilzeit ist grundsätzlich möglich, jedoch nur im Rahmen der arbeitsvertraglichen und gesetzlichen Vorgaben. Die Nebentätigkeit darf die Altersteilzeitregelungen nicht beeinträchtigen, insbesondere nicht den Anspruch auf Aufstockungsleistungen oder die Erstattung durch die Bundesagentur für Arbeit gefährden. Eine Zustimmung des Arbeitgebers ist in der Regel erforderlich.

Warum ist eine individuelle Beratung durch einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht vor Abschluss eines Altersteilzeitvertrags besonders wichtig?

Vor der Unterzeichnung eines entsprechenden Vertrags müssen sich beide Seiten im Einzelfall genauestens über die Vor- und Nachteile informieren. Hierzu kann ein Rechtsanwalt für Arbeitsrecht entscheidende Informationen liefern. Denn vor allem Arbeitnehmer müssen sich im Klaren darüber sein, dass je nach Vereinbarung auch ein geringeres Einkommen bzw. ein geringerer Rentenanspruch bzw. eine niedrigere Rente die Folge sein können. Nehmen Sie deshalb gleich unverbindlich Kontakt mit einem Rechtsanwalt für Arbeitsrecht auf und vereinbaren Sie ein Beratungsgespräch.

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