Rechtsanwalt für Strafrecht in München Thalkirchen
Anwälte für Strafrecht, die im Umkreis von München Thalkirchen Mandate annehmen

Maximilian Richter
Fachanwalt für Strafrecht|7214Rotbuchenstraße 1, 81547 München
in 2.5 km Entfernung

Klaus Stadler
Zenettistraße 7, 80337 Münchenin 3.0 km Entfernung

Franz Bethäuser
Aidenbachstraße 217, 81479 Münchenin 3.0 km Entfernung

Jakob Martin
Schlierseestraße 73, 81539 Münchenin 3.5 km Entfernung

Peter Weitzdörfer
Tegernseer Landstraße 135, 81539 Münchenin 3.5 km Entfernung

Christian Finke
Fachanwalt für StrafrechtPettenkoferstraße 10a, 80336 München
in 3.9 km Entfernung

Stefan Korn
Pettenkoferstraße 24, 80336 Münchenin 3.9 km Entfernung

Gerald Aßner
Waldgartenstraße 49, 81377 Münchenin 4.3 km Entfernung

Antje Brandes
Fachanwalt für StrafrechtSonnenstraße 27, 80331 München
in 4.6 km Entfernung

Annette Stetten
Fachanwalt für StrafrechtAltheimer Eck 13/II, 80331 München
in 4.6 km Entfernung

Ingrid Babic
Fachanwalt für Strafrecht|6538Nymphenburger Straße 20, 80335 München
in 5.0 km Entfernung

Alexander Betz
Nymphenburger Straße 3 (Rückgebäude), 80335 Münchenin 5.0 km Entfernung

Volker Dembski
Nymphenburger Straße 17, 80335 Münchenin 5.0 km Entfernung

Patrick Ottmann
Fachanwalt für StrafrechtNymphenburger Straße 25, 80335 München
in 5.0 km Entfernung

Claudia Wüllrich
Zeppelinstraße 73, 81669 Münchenin 5.0 km Entfernung

Silke Beinroth
Sophienstraße 1, 80333 Münchenin 5.3 km Entfernung

Claudia Maria Gruber
Theatinerstraße 11, 80333 Münchenin 5.3 km Entfernung

Albrecht Göring
Fachanwalt für Strafrecht|6538Maximiliansplatz 17/I, 80333 München
in 5.3 km Entfernung

Susanne Hartlage
Fachanwalt für StrafrechtSophienstraße 1, 80333 München
in 5.3 km Entfernung

Annette Rosskopf
Theatinerstraße 44, 80333 Münchenin 5.3 km Entfernung

Carolin Schaal
Fachanwalt für Strafrecht|6538Sophienstraße 1, 80333 München
in 5.3 km Entfernung

Olaf Groborz
Donnersbergerstraße 46, 80634 Münchenin 5.6 km Entfernung

Ruben Doneleit
Maximilianstraße 35, 80539 Münchenin 5.7 km Entfernung

Noucha Nouriani
Maximilianstraße 29, 80539 Münchenin 5.7 km Entfernung

Marian Heidinger
Fachanwalt für Bank- und KapitalmarktrechtPrinzregentenstraße 48, 80538 München
in 6.0 km Entfernung

Bernhard Knies
Fachanwalt für Urheber- und MedienrechtWidenmayerstraße 34, 80538 München
in 6.0 km Entfernung

Daniel Christian Geiger
Fachanwalt für MedizinrechtSüdliche Münchner Straße 68, 82031 Grünwald
in 6.4 km Entfernung

Heidi Pioch
Südliche Münchner Straße 15, 82031 Grünwaldin 6.4 km Entfernung

Sieglinde Buchner-Hohner
Fachanwalt für StrafrechtHornsteinstraße 2, 81679 München
in 6.8 km Entfernung

Ann-Britt Kassel
Dom-Pedro-Straße 24, 80637 Münchenin 6.8 km Entfernung

Heinrich Figge
Ainmillerstraße 28, 80801 Münchenin 7.0 km Entfernung

Mathias Grasel
Heßstraße 90, 80797 Münchenin 7.1 km Entfernung

Barbara Kaniuka
Bauerstraße 22, 80796 Münchenin 7.2 km Entfernung

Maximilian Grashey
Fachanwalt für StrafrechtPasinger Bahnhofsplatz 2, 81241 München
in 7.4 km Entfernung

Christoph Unrath
Leuchtenbergring 3, 81677 Münchenin 7.7 km Entfernung

Manuel Lüdtke
Cosimastraße 2, 81927 Münchenin 9.9 km Entfernung

Isabella Komm
Fachanwalt für Strafrecht|6538Stuttgarter Straße 2, 80807 München
in 10.1 km Entfernung

Norbert Schmidt
Fliederstraße 31, 82110 Germeringin 13.5 km Entfernung

Claudia Christine Böhm
Böcklhofweg 39, 85540 Haarin 14.1 km Entfernung

Otto Mantell
Lindenweg 32, 82223 Eichenauin 18.0 km Entfernung
Das Strafrecht als Werkzeug der Rechtsprechung
Das Strafrecht ist Teil des öffentlichen Rechts und hauptsächlich im Strafgesetzbuch verankert. Zusätzlich zum Strafrecht gibt es das Nebenstrafrecht. Es enthält eine Reihe von Gesetzen, die das StGB erweitern. Genannt werden können hier u.a. das Versammlungsgesetz VersG, das Bundesdatenschutzgesetz BDSG oder auch das Handelsgesetzbuch HGB. Das Strafverfahrensrecht dient als Regelwerk für das verfahrensrechtliche Procedere eines Strafprozesses. Eine Sonderstellung des Strafrechtes nimmt das Jugendstrafrecht ein. Noch eine Besonderheit gilt für das Ordnungswidrigkeitenrecht, denn hier wird nicht mit Strafen sondern mit Geldbußen geandet. Wenn Sie mit strafrechtlichen Anschuldigungen konfrontiert sind, wenden Sie sich an einen Anwalt für Strafrecht in München Thalkirchen .
Die sachliche Zuständigkeit der Gerichte in Strafsachen wird vom Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) geregelt.
So regelt das Amtsgericht Verstöße bei denen die Straferwartung eine Freiheitsstrafe von nicht mehr als zwei Jahren beträgt. Bei einer Straferwartung von zwei bis vier Jahren liegt die Zuständigkeit beim Schöffengericht. Das Landgericht ist zuständig für Verfahren, die nicht in die Zuständigkeit des AG oder des Oberlandesgerichts gehören. Staatsschutzsachen werden immer vom Landgericht geregelt. Geht es z.B. um Staatsschutz oder Notarsachen, ist das Oberlandesgericht zuständig, wie auch für viele andere Verfahren.
Das BtMG – ein Bundesgesetz
Im BtMG ist streng geregelt, wer unter welchen Voraussetzungen zum Umgang mit Betäubungsmitteln berechtigt ist. Den Anbau oder Handel mit Betäubungsmitteln sowie auch deren Besitz nennt man Umgang. Es gibt Betäubungsmittel, wie Heroin, die wegen ihres hohen Suchtfaktors generell verboten sind. Welche Mittel das sind, steht in Anlage I des Betäubungsmittelgesetzes. Der Umgang mit diesen Stoffen ist verboten und wird strafrechtlich sanktioniert. Schon die Aufforderung zum Konsum von Betäubungsmitteln ist nicht rechtens. Dann gibt es die in Anlage II gelisteten Betäubungsmittel. Sie sind nicht verschreibungsfähig, dürfen aber zur Herstellung von therapeutischen Medikamenten hergestellt und vertrieben werden. In der Anlage III des Betäubungsmittelgesetzes werden wiederum Mittel aufgeführt, die, obwohl sie eine Suchtgefährdung darstellen, von therapeutischem Nutzen sind. Dies macht sie nicht nur verkehrs- sondern auch verschreibungsfähig. Der Umgang mit Betäubungsmitteln ist nur mit entsprechender Erlaubnis straffrei. Als Legitimation gilt ein vom Arzt unter bestimmten Voraussetzungen ausgestelltes Rezept. Sind Sie mit verbotenen Substanzen von der Polizei erwischt worden hilft ein Anwalt für Strafrecht in München Thalkirchen.
Drogen im Straßenverkehr
Symbolbild alkoholisiert Auto fahren mit Schnapps und Handschellen Nimmt man Betäubungsmittel zu sich, ist die aktive Teilnahme am Straßenverkehr untersagt. Es droht ein Bußgeldverfahren wegen des Verstoßes gegen die Straßenverkehrsordnung. Und nicht nur die Straßenverkehrsordnung würde missachtet, auch gegen das Betäubungsmittelgesetz würde verstoßen und es wäre mit einem Strafverfahren zu rechnen. Auch ist der Entzug der Fahrerlaubnis zu erwarten. Der Delinquent hat sich meist einer MPU (medizinisch-psychologische Untersuchung) zu unterziehen. Diese ist mit hohen Kosten verbunden und muss vom Verkehrssünder selbst getragen werden.
Ermittlungen wegen Körperverletzung?
Körperliche Misshandlung einer Person durch eine andere Person verursacht nennt man Körperverletzung. Nicht nur physische, sondern auch psychische Einwirkungen können zu einer Körperverletzung führen. Die Strafe bei Körperverletzung ist abhängig von ihrer Schwere und kann bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe nach sich ziehen. Die geplante Körperverletzung an sich ist schon strafbar. Eine Körperverletzung, einfach oder fahrlässig verursacht, verjährt bereits nach fünf Jahren. Wird sie als schwer oder gefährlich eingestuft, oder ist das Opfer ein Schutzbefohlener, so tritt eine Verjährung erst nach 10 Jahren ein. 20 Jahre Verjährungsfrist beträgt die Körperverletzung mit Todesfolge. Dem Opfer wird dringend empfohlen sich Rat bei einem Anwalt für Strafrecht zu holen. Es gibt auch die Möglichkeit bei Gericht einen eigenen Opferanwalt zu beantragen. Seine Tätigkeit ist kostenfrei. Ist man Opfer einer Körperverletzung so stehen einem Ansprüche nach dem Opferentschädigungsgesetz sowie Schmerzensgeldansprüche zu. Um sich vor dem richterlichen „Ermessensspielraum“ in Strafprozessen zu schützen, sollte man sich auch schon bei leichter Körperverletzung einem Anwalt anvertrauen. Folgenschwere Urteile sind für den Klienten unbedingt so gering wie möglich zu halten.
Jugendstrafrecht – Für wen?
Ladendiebin steckt Kosmetik in Hosentasche Junge Täter haben ein Sonderstrafprozessrecht, wenn sie sich bei Begehen der Straftat zwischen Kind- und Erwachsensein befinden. Hier wird der Erziehungsgedanke zugrunde gelegt und soll, durch erzieherische Maßnahmen, weitere Straftaten verhindern. Als noch nicht strafrechtlich verantwortlich gelten in Deutschland Kinder unter 14 Jahren. Folglich findet in diesen Fällen keine strafrechtliche Verfolgung oder gar Verurteilung statt. Für Jugendliche zwischen 14 und 18 kommt das Jugendstrafrecht zur Anwendung. Man geht in diesem Alter von einer sittlichen und geistigen Reife aus, die es dem Jugendlichen ermöglicht, das Unrecht der Tat zu erkennen und richtig zu handeln. In wenigen Fällen kann auch ein Heranwachsender noch bis zu seinem 21. Geburtstag nach Jugendstrafrecht verurteilt werden. Da das Jugendstrafrecht davon ausgeht, dass jugendliche Straftäter straffällig werden, weil erzieherische Defizite zugrunde liegen, soll diesen mit gezielten Erziehungsmaßregeln wie einem sozialen Training, oder der Unterbringung in einer betreuten Wohnform entgegengewirkt werden. Dem Richter stehen bei wiederholtem straffälligem Verhalten, weitere sogenannte Zuchtmittel zur Verfügung. Diese sind: Verwarnungen, gem. § 14 JGG (Jugendgerichtsgesetz), Auflagen gem. § 15 JGG oder auch der Jugendarrest gem. § 16 JGG, als „Warnschuss-Arrest“ bekannt,. Helfen Verwarnungen und Auflagen nicht den Jugendlichen zu gesellschaftlich angemessenem Verhalten zu erziehen, so kann auch eine Jugendstrafe verhängt werden. Bei der Jugendstrafe handelt es sich um eine Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten bis zu fünf Jahren.
Was ist Betrug?
Betrug wird in § 263 StGB definiert als Vermögensdelikt, da er das Vermögen des Täters durch vorsätzliche Täuschung mehrt und dem Betrogenen finanziellen Schaden zufügt. Absatz 3 des § 263 StGB behandelt den besonders schweren Fall des Betrugs, wie gewerbsmäßigen Betrug, Bandenbetrug als auch die Kombination, den gewerbsmäßigen Bandenbetrug. Im Strafgesetzbuch ist auch der Computerbetrug geregelt. Beim Computerbetrug findet keine Irreführung durch eine andere Person statt, sondern durch Computermanipulationen. Wird die Verarbeitung von Daten beeinflusst, so stellt dies eine Täuschungshandlung dar. Eine strafrechtliche Verfolgung wird auch bei Subventions- oder Kapitalanlagebetrug eingeleitet. Internetkriminalität umfasst jedwede bewusste Täuschung von Internetusern zur eigenen Vermögensmehrung. Phishing ist wohl mit die bekannteste Art des Internetbetrugs. Gefälschte E-Mails sollen vertrauensvolle Nutzer zur Herausgabe ihrer persönlichen Daten verführen. Diese werden dann von Betrügern missbräuchlich genutzt. Wurden Sie des Betruges beschuldigt, hilft ein Anwalt für Strafrecht. Der Anwalt hat das Recht zur Akteneinsicht und kann so schnell die Sachlage klar beurteilen. Gut beraten ist man, wenn man vor Ermittlungsbehörden erst einmal keine Angaben macht. Man nennt dies das Recht zu schweigen. Auch einer Vorladung durch die Polizei muss nicht Folge geleistet werden.