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Anwaltssuche für Strafrecht in München Westpark

Anwälte für Strafrecht, die im Umkreis von München Westpark Mandate annehmen

Symbolbild Rechtsanwalt

Gerald Aßner

Waldgartenstraße 49, 81377 München
in 2.6 km Entfernung
Schwerpunkte: Strafrecht
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Klaus Stadler

Zenettistraße 7, 80337 München
in 3.2 km Entfernung
Schwerpunkte: Strafrecht
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Christian Finke

Fachanwalt für Strafrecht
Pettenkoferstraße 10a, 80336 München
in 3.5 km Entfernung
Schwerpunkte: Strafrecht
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Stefan Korn

Pettenkoferstraße 24, 80336 München
in 3.5 km Entfernung
Schwerpunkte: Strafrecht
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Olaf Groborz

Donnersbergerstraße 46, 80634 München
in 3.8 km Entfernung
Schwerpunkte: Strafrecht
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Ingrid Babic

Fachanwalt für Strafrecht|6538
Nymphenburger Straße 20, 80335 München
in 4.1 km Entfernung
Schwerpunkte: Strafrecht
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Alexander Betz

Fachanwalt für Strafrecht|6538
Nymphenburger Straße 3 (Rückgebäude), 80335 München
in 4.1 km Entfernung
Schwerpunkte: Strafrecht
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Volker Dembski

Nymphenburger Straße 17, 80335 München
in 4.1 km Entfernung
Schwerpunkte: Strafrecht
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Patrick Ottmann

Fachanwalt für Strafrecht
Nymphenburger Straße 25, 80335 München
in 4.1 km Entfernung
Schwerpunkte: Strafrecht
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Franz Bethäuser

Aidenbachstraße 217, 81479 München
in 4.5 km Entfernung
Schwerpunkte: Strafrecht
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Maximilian Grashey

Fachanwalt für Strafrecht
Pasinger Bahnhofsplatz 2, 81241 München
in 4.6 km Entfernung
Schwerpunkte: Strafrecht
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Antje Brandes

Fachanwalt für Strafrecht
Sonnenstraße 27, 80331 München
in 4.7 km Entfernung
Schwerpunkte: Strafrecht
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Annette Stetten

Fachanwalt für Strafrecht
Altheimer Eck 13/II, 80331 München
in 4.7 km Entfernung
Schwerpunkte: Strafrecht
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Maximilian Richter

Fachanwalt für Strafrecht|7214
Rotbuchenstraße 1, 81547 München
in 4.8 km Entfernung
Schwerpunkte: Strafrecht
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Silke Beinroth

Sophienstraße 1, 80333 München
in 4.9 km Entfernung
Schwerpunkte: Strafrecht
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Claudia Maria Gruber

Theatinerstraße 11, 80333 München
in 4.9 km Entfernung
Schwerpunkte: Strafrecht
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Albrecht Göring

Fachanwalt für Strafrecht|6538
Maximiliansplatz 17/I, 80333 München
in 4.9 km Entfernung
Schwerpunkte: Strafrecht
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Susanne Hartlage

Fachanwalt für Strafrecht
Sophienstraße 1, 80333 München
in 4.9 km Entfernung
Schwerpunkte: Strafrecht
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Annette Rosskopf

Theatinerstraße 44, 80333 München
in 4.9 km Entfernung
Schwerpunkte: Strafrecht
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Carolin Schaal

Fachanwalt für Strafrecht|6538
Sophienstraße 1, 80333 München
in 4.9 km Entfernung
Schwerpunkte: Strafrecht
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Ann-Britt Kassel

Dom-Pedro-Straße 24, 80637 München
in 5.0 km Entfernung
Schwerpunkte: Strafrecht
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Jakob Martin

Schlierseestraße 73, 81539 München
in 5.3 km Entfernung
Schwerpunkte: Strafrecht
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Peter Weitzdörfer

Tegernseer Landstraße 135, 81539 München
in 5.3 km Entfernung
Schwerpunkte: Strafrecht
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Ruben Doneleit

Maximilianstraße 35, 80539 München
in 5.7 km Entfernung
Schwerpunkte: Strafrecht
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Noucha Nouriani

Maximilianstraße 29, 80539 München
in 5.7 km Entfernung
Schwerpunkte: Strafrecht
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Mathias Grasel

Fachanwalt für Strafrecht|6538
Heßstraße 90, 80797 München
in 5.9 km Entfernung
Schwerpunkte: Strafrecht
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Marian Heidinger

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Prinzregentenstraße 48, 80538 München
in 6.2 km Entfernung
Schwerpunkte: Strafrecht
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Bernhard Knies

Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Widenmayerstraße 34, 80538 München
in 6.2 km Entfernung
Schwerpunkte: Strafrecht
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Barbara Kaniuka

Bauerstraße 22, 80796 München
in 6.4 km Entfernung
Schwerpunkte: Strafrecht
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Heinrich Figge

Ainmillerstraße 28, 80801 München
in 6.4 km Entfernung
Schwerpunkte: Strafrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Claudia Wüllrich

Zeppelinstraße 73, 81669 München
in 6.8 km Entfernung
Schwerpunkte: Strafrecht
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Sieglinde Buchner-Hohner

Fachanwalt für Strafrecht
Hornsteinstraße 2, 81679 München
in 7.3 km Entfernung
Schwerpunkte: Strafrecht
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Daniel Christian Geiger

Fachanwalt für Medizinrecht
Südliche Münchner Straße 68, 82031 Grünwald
in 8.3 km Entfernung
Schwerpunkte: Strafrecht
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Heidi Pioch

Südliche Münchner Straße 15, 82031 Grünwald
in 8.3 km Entfernung
Schwerpunkte: Strafrecht
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Christoph Unrath

Leuchtenbergring 3, 81677 München
in 8.7 km Entfernung
Schwerpunkte: Strafrecht
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Isabella Komm

Stuttgarter Straße 2, 80807 München
in 9.2 km Entfernung
Schwerpunkte: Strafrecht
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Manuel Lüdtke

Cosimastraße 2, 81927 München
in 10.4 km Entfernung
Schwerpunkte: Strafrecht
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Norbert Schmidt

Fliederstraße 31, 82110 Germering
in 11.1 km Entfernung
Schwerpunkte: Strafrecht
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Otto Mantell

Lindenweg 32, 82223 Eichenau
in 15.4 km Entfernung
Schwerpunkte: Strafrecht
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Claudia Christine Böhm

Böcklhofweg 39, 85540 Haar
in 16.0 km Entfernung
Schwerpunkte: Strafrecht

Infos zu Anwälte Strafrecht in München Westpark
Strafrecht
Strafrecht ©freepik - mko

Das Strafrecht – Definition und Hintergründe

Das Rechtsgebiet Strafrecht ist ein Teil des öffentlichen Rechts und im Strafgesetzbuch zu suchen. Es gibt viele Sparten des Strafrechts. So werden Strafbestände wie die Manipulation in Sportwettkämpfen genauso nach Strafrecht beurteilt wie der Straftatbestand des Drohens oder der Korruption. Damit ein Strafprozess geregelt und strukturiert ablaufen kann gibt es das Strafverfahrensrecht. Hier ist der Ablauf eines Strafprozesses anhand von Verfahrensregeln festgelegt. Das Jugendstrafrecht nimmt eine Sonderstellung im Strafrecht ein. Das Ordnungswidrigkeitenrecht gehört streng genommen nicht zum Strafrecht, da diese nicht mit Geld- oder Freiheitsstrafen, sondern mit Geldbußen geahndet werden. Am besten vertrauen Sie sich einem Anwalt für Strafrecht in München Westpark an.

Die sachliche Zuständigkeit der Gerichte in Strafsachen wird vom Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) geregelt.

Liegt die Prognose für das Strafmaß unter zwei Jahren Freiheitsentzug, oder liegt der Streitwert unter 5000 Euro, so ist das Amtsgericht zuständig. Sollte die Straferwartung zwischen zwei und vier Jahren liegen, so wird Anklage vor dem Schöffengericht erhoben. Übersteigt das erwartete Strafmaß vier Jahre so ist schließlich das Landgericht zuständig. Das Landgericht ist auch zuständig, wenn man gegen ein Urteil des Amtsgerichtes Einspruch erheben möchte. Das Oberlandesgericht ist zuständig, wenn gegen Urteile der Amtsgerichte Revision beantragt wird oder auch bei Beschwerden über Beschlüsse der Landgerichte.

Das Betäubungsmittelgesetz

Beim Betäubungsmittelgesetz ist der Umgang mit Betäubungsmitteln detailliert geregelt. Der Begriff Umgang fasst sowohl Anbau, Einfuhr, Ausfuhr, Herstellung und Vertrieb als auch den einfachen Besitz von Betäubungsmitteln zusammen. Von den ca. 200 aufgelisteten Betäubungsmitteln in den Anlagen I bis III, sind die Mittel unter Anlage I verboten, also nicht verkehrsfähig, da ihr Suchtpotential sehr hoch ist und sie keinen therapeutischen Nutzen haben. Der Umgang mit diesen Stoffen ist verboten und wird strafrechtlich sanktioniert. Schon die Aufforderung zum Konsum von Betäubungsmitteln ist nicht rechtens. Wird ein Stoff zur Herstellung eines Medikaments benötigt, so darf er (so die Berechtigung erteilt wurde) hergestellt und vertrieben werden. Er ist aber, als Substanz in Anlage II gelistet, nicht verschreibungsfähig. Die Anlage III des BtMG wiederum enthält die "verkehrsfähigen und verschreibungsfähigen" Betäubungsmittel. Es handelt es sich hier um Medikamente die ein physisches oder psychisches Abhängigkeitspotential haben, wie Morphin oder Morphinderivate, auch Barbiturate und noch viele mehr. Der Umgang mit Betäubungsmitteln ist nur mit entsprechender Erlaubnis straffrei. BtM-Rezepte dürfen ausschließlich von Ärzten ausgestellt werden, nur bei begründeter Anwendung und nur wenn der beabsichtigte Zweck nicht anders zu erreichen ist. Ein Anwalt für Strafrecht in München Westpark leistet Rat und Hilfe bei BTMG Vergehen.

Drogen im Straßenverkehr

Spritzen Tabletten und Kapseln liegen auf einem TischSpritzen Tabletten und Kapseln liegen auf einem Tisch Nimmt man Betäubungsmittel zu sich, ist die aktive Teilnahme am Straßenverkehr untersagt. Bei Zuwiderhandlung ist mit einem Bußgeldverfahren zu rechnen. Zusätzlich wird ein Strafverfahren eingeleitet wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz. Bei Drogenkonsum wird die Führerscheinstelle entscheiden ob ein Entzug der Fahrerlaubnis angebracht ist. Der Delinquent hat sich meist einer MPU (medizinisch-psychologische Untersuchung) zu unterziehen. Diese ist mit hohen Kosten verbunden und muss vom Verkehrssünder selbst getragen werden.

Körperverletzung, Tatbestand im deutschen Strafrecht

Erleidet eine Person durch bewusstes Handeln eines Anderen körperlichen Schaden, so spricht man von Körperverletzung. Als Körperverletzung wird auch physische Gewalt angesehen. Eine Körperverletzung wird mit einer Geldbuße oder einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren geahndet. Die sogenannte Versuchsstrafbarkeit, also die beabsichtigte Körperverletzung, stellt bereits eine strafbare Handlung dar. Nach fünf Jahren verjährt sowohl die einfache als auch die fahrlässige Körperverletzung. Die schwere oder auch gefährliche Körperverletzung verjährt erst nach 10 Jahren. Die längste Verjährungsfrist bei Körperverletzung beträgt 20 Jahre. Sie gilt für Körperverletzung mit Todesfolge und auch bei Verstümmelung weiblicher Genitalien. Ein Anwalt für Strafrecht vertritt Opfer einer Körperverletzung rechtssicher. Kostenlos wird in einigen Fällen über das Gericht auch ein sogenannter Opferanwalt ermöglicht. Als Opfer einer Körperverletzung hat man Anspruch auf Schmerzensgeld. Dies ist im Opferentschädigungsgesetz geregelt. Bei einer Anklage wegen Körperverletzung ist ein Anwalt für Strafrecht vor Gericht unbedingt anzuraten, auch wenn er erst ab mittelschwerer Körperverletzung Pflicht ist. Die Folgen für die Zukunft können durch ihn minimiert werden.

Für wen gilt das Jugendstrafrecht?

Taschendieb stiehlt Geldbörse aus einem RucksackTaschendieb stiehlt Geldbörse aus einem Rucksack Junge Täter haben ein Sonderstrafprozessrecht, wenn sie sich bei Begehen der Straftat zwischen Kind- und Erwachsensein befinden. Auch wenn jugendliche Täter mit Strafen zu rechnen haben, so steht beim Jugendstrafrecht eindeutig die Einordnung in das soziale Leben der sich in der Entwicklung befindlichen Menschen im Vordergrund. In Deutschland sind Kinder, die bei der Tat unter 14 Jahre alt waren, strafrechtlich nicht verantwortlich. Es findet also keine strafrechtliche Verfolgung oder Verurteilung statt. Bei Jugendlichen zwischen 14 und 18 Jahren findet das Jugendstrafrecht Anwendung. Die geistige und sittliche Entwicklung muss weit genug sein, um das Unrecht der Tat zu verstehen und einzusehen. Das Jugendstrafrecht kann auch in manchen Fällen ausgeweitet werden auf Heranwachsende bis zum Alter von 21 Jahren. Jugendlichen soll durch Weisungen richtiges Verhalten nahegebracht werden. Weitere Straftaten sollen so verhütet werden. Zuchtmittel wie das Erteilen einer Verwarnung, Auflagen oder Jugendarrest stellen die nächste Stufe bei Sanktionen dar. Wird die Rückfallgefahr des jugendlichen Straftäters als sehr hoch erachtet, so kann auch eine Jugendstrafe veranlasst werden. Ist eine Haftstrafe angeordnet, so wird der Jugendliche in eine Jugendhaftanstalt eingewiesen. Die Haftstrafe beträgt zwischen sechs Monaten und fünf Jahren.

Was ist Betrug?

Betrug ist das absichtliche Täuschen einer Person mit der Absicht sich einen finanziellen oder materiellen Vermögensvorteil zu verschaffen. Das Herbeiführen eines besonders großen Vermögensverlustes, ab 50.000 Euro, wird als besonders schwerer Fall des Betrugs gewertet. Wird ein Vermögensvorteil verschafft, der durch unrichtige Gestaltung eines Datenverarbeitungsvorgangs erwirkt wird, oder werden Daten unbefugt verwendet, so begeht man Computerbetrug nach § 263a StGB. Auch Subventions- oder Kapitalanlagebetrug wird strafrechtlich verfolgt. Die absichtliche Täuschung funktioniert auch im Internet. Deshalb gibt es auch den Begriff Internetbetrug. Auch hier gilt als Voraussetzung die Absicht des Täters sich selbst zu bereichern und das Vermögen des Opfers zu verringern. Auch die Abo-Falle gehört zum Internetbetrug. Die Kunden willigen, durch geschickt getarnte Formulierungen, unwissentlich in einen kostenpflichtigen Abo-Vertrag ein. Sind Sie des Betruges beschuldigt, so suchen Sie sich einen Anwalt für Strafrecht. Als Anwalt kann er sich schnell über die Sachlage durch Akteneinsicht informieren und seinen Klienten so bestmöglich vertreten. Sie haben als Beschuldigter das Recht Ihre Aussage zu verweigern. Sie müssen einer Vorladung auch nicht Folge leisten.

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