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Einen Anwalt für Verkehrsrecht in Trier auf Anwaltssuche finden

Leider haben wir keinen Anwalt für Verkehrsrecht gefunden. In der nachfolgenden Liste finden Sie daher Anwälte mit anderen Rechtsgebieten in Trier.
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Andreas Ammer

Metzelstraße 30, 54290 Trier
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Helmut Beck

Brückenstraße 9, 54290 Trier
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Ralf Becker

Metzelstraße 30, 54290 Trier
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Anne Bosch

Bruchhausenstraße 23, 54290 Trier
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Wolfgang Braun

Fachanwalt für Arbeitsrecht
Böhmerstraße 25, 54290 Trier
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Christian Burg

Böhmerstraße 10 a, 54290 Trier
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Marina Simone Buron

Fachanwalt für Familienrecht
Fleischstraße 67, 54290 Trier
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Jürgen Erfurth

Dietrichstraße 20 a, 54290 Trier
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Frank Ernser

Fachanwalt für Verkehrsrecht|6538
Fahrstraße 12, 54290 Trier
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Alexandra Fischer-Horn

Fachanwalt für Familienrecht
Konstantinstraße 19, 54290 Trier
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Ralf Glandien

Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht|6538
Fleischstraße 67, 54290 Trier
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Anja Hartkorn

Saarbrücker Straße 14, 54290 Trier
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Ralph Herber

Fachanwalt für Steuerrecht|6538
Ostallee 3-5, 54290 Trier
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Jakob B. Joeres

Metzelstraße 30, 54290 Trier
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Lilla Juharos

Zuckerbergstraße 25, 54290 Trier
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Lilla Juharos

Fachanwalt für Strafrecht|6538
Zuckerbergstraße 25, 54290 Trier
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Franz Kibler

Brotstraße 1, 54290 Trier
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Berthold Kohl

Fachanwalt für Steuerrecht|3456
In der Olk 25 - 26, 54290 Trier
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Kristian Kreuter

Zuckerbergstraße 25, 54290 Trier
Symbolbild Rechtsanwalt

Nicole Kürten

Fachanwalt für Familienrecht|204
Glockenstraße 10, 54290 Trier
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Michael Manfred Lang

Brotstraße 29, 54290 Trier
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Stephanie Lang

Fachanwalt für Steuerrecht|204
In der Olk 25 - 26, 54290 Trier
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Gerhard J. Mindermann

Fleischstraße 34-36, 54290 Trier
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Hermann Müller

Hauptmarkt 14, 54290 Trier
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Silke Müller-Thönißen

Frauenstraße 8-9, 54290 Trier
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Stephan Oberbillig

Fachanwalt für Verkehrsrecht
Rindertanzstraße 7a, 54290 Trier
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Alexander Pochilko

Hawstraße 1a, 54290 Trier
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Thomas Roggenfelder

Konstantinstraße 19, 54290 Trier
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Reinhold Schmitt

Fachanwalt für Familienrecht|204
Metzelstraße 30, 54290 Trier
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Helge Schoenewolf

Frauenstraße 8-9, 54290 Trier
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Martha Schwiering

Fachanwalt für Strafrecht|6538
Brotstraße 1, 54290 Trier
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Silvia Sommer-Radke

Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Kalenfelsstraße 5 a, 54290 Trier
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Frank Tenbrock

Metzelstraße 30, 54290 Trier
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Romy Thill

Bruchhausenstraße 23, 54290 Trier
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Hans-Georg Veit

Neustraße 17-18, 54290 Trier
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Rebecca Joelle Weides

Metzelstraße 10a, 54290 Trier
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Bernward Wittschier

Fachanwalt für Verkehrsrecht|6538
Rindertanzstraße 7a, 54290 Trier
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Rainer Zahnhausen

Konstantinstraße 19, 54290 Trier
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Stefan Zenzen

Fachanwalt für Arbeitsrecht|6538
Simeonstraße 59, 54290 Trier

Infos zu Anwälte Verkehrsrecht in Trier
Verkehrsrecht
Verkehrsrecht ©freepik - mko

Die Sparten des Verkehrsrechts

Vor allem findet man hier das Ordnungswidrigkeitenrecht, das Verkehrsstrafrecht, das Verkehrszivilrecht und das Verkehrsverwaltungsrecht.

Die Verkehrsordnungswidrigkeit

Schadensaufnahme nach einem UnfallSchadensaufnahme nach einem Unfall Das Recht für Ordnungswidrigkeiten regelt und ahndet Verstöße, wie das Parken im Halteverbot, das Überfahren roter Ampeln, Geschwindigkeitsüberschreitungen und dergleichen. Auch Alkohol am Steuer ist zunächst eine Ordnungswidrigkeit, jedoch kann daraus schnell eine Straftat werden.

Führerschein auf Probe und das Verkehrsrecht

Alkohol ist nicht nur für Fahranfänger absolut tabu. Die sogenannte Null-Promille-Grenze gilt auch für Autofahrer unter 21 Jahren. Geregelt ist dies im Straßenverkehrsordnungsgesetz unter § 24c. Wird in der Probezeit gegen die StVO (Straßenverkehrsordnung) gehandelt, wird das Vergehen in schwerwiegende, sogenannte A-Verstöße, und in weniger schwerwiegende B-Verstöße unterteilt. Die Folge eines A-Verstoßes ist die Verlängerung der Probezeit um zwei weitere Jahre. Unter Alkohol- oder Drogeneinfluss Auto zu fahren, ist ein Risiko für die allgemeine Verkehrssicherheit, da damit das Leben anderer Verkehrsteilnehmer aufs Spiel gesetzt wird. Es wird deshalb als A-Verstoß gewertet. Ein Fahranfänger hat nicht nur mit einer verlängerten Probezeit zu rechnen sondern auch mit einem Bußgeld in Höhe von mindestens 250 Euro und er bekommt einen Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg eingetragen. Übersteigt die Alkoholkonzentration im Blut 0,49 Promille, verdoppelt sich das Bußgeld auf 500 Euro, der Eintrag in Flensburg wird mit zwei Punkten angehoben und es wird ein einmonatiges Fahrverbot erteilt. Zusätzlich ist ein Aufbauseminar zu absolvieren. Ein weiterer A-Verstoß führt dann, neben zwei weiteren Punkten, zu einer schriftlichen Verwarnung, einem Bußgeld von 1000 Euro einem dreimonatigen Fahrverbot und der Empfehlung zu einer verkehrspsychologischen Beratung. Wiederholungstäter haben mit 1.500 Eure Bußgeld, drei Monaten Fahrverbot und zwei Punkten im Flensburger Register zu rechnen. Ab 1,1 Promille handelt es sich bereits um eine Straftat, nicht mehr nur um eine Ordnungswidrigkeit. Die zuständigen Paragraphen findet man nun im Verkehrsstrafrecht. Bei der Einstufung als Straftat muss man mit einer Freiheits- oder Geldstrafe und drei Punkten in Flensburg rechnen. Zusätzlich kann der Entzug der Fahrerlaubnis drohen. Das Fahreignungsregister in Flensburg, im Volksmund auch Verkehrssünderkartei genannt, arbeitet mit einem Punktesystem. Verkehrssünder müssen also bei Verstößen im Straßenverkehr damit rechnen, dass ihnen Punkte in ihrer persönliche Kartei eingetragen werden.

Die Punkte in Flensburg und ihre Bedeutung

Bei einem Punktekonto von 8 Punkten ist sofort und automatisch der Führerschein von der Fahrerlaubnisbehörde einzuziehen. § 29 StVG besagt, dass eingetragene Punkte nach Verstreichen einer bestimmten Frist wieder getilgt werden. Diese Tilgungsfristen der jeweiligen Delikte verstreichen unabhängig von einander. Fünf Jahre bleiben Punkte eingetragen, wenn der Alkoholverstoß nur eine Ordnungswidrigkeit nach sich gezogen hat. Alkoholverstöße die einen Straftatbestand erfüllen bleiben für zehn Jahre im Fahreignungsregister erhalten.

Andere Länder – andere Sitten, Promillegrenzen im Ausland

Ein KFZ Schlüssel vor einer Flasche mit AlkoholEin KFZ Schlüssel vor einer Flasche mit Alkohol Im EU-Ausland liegt die Promillegrenze ebenfalls überwiegend bei 0,5. Lediglich das Bußgeld variiert stark. Diese Grenzwerte sind ohne Gewähr, da sie jederzeit veränderten Bestimmungen unterliegen können.

Die allgemeine Promillegrenze liegt bei unseren europäischen Nachbarn in

  • Belgien bei 0,5 ‰ (180 € Bußgeld)
  • Dänemark bei 0,5 ‰ (ein Monatsverdienst)
  • Finnland 0,5 ‰ (ab 15 Tagessätzen)
  • Frankreich 0,5 ‰ (ab 135 € Bußgeld)
  • Griechenland 0,5 ‰ (ab 80 € Bußgeld)
  • Großbritannien 0,5 ‰ (ab 80 € Bußgeld)
  • Italien 0,5 ‰ (ab 530 € Bußgeld)
  • Kroatien 0,5 ‰ (ab 95 € Bußgeld)
  • Niederlande 0,5 ‰ (ab 325 € Bußgeld)
  • Österreich 0,5 ‰ (ab 300 € Bußgeld)
  • Polen 0,2 ‰ (bis 1.200 € Bußgeld)
  • Portugal 0,5 ‰ (ab 250 € Bußgeld)
  • Schweden 0,2 ‰ (ab 40 Tagessätze)
  • Schweiz 0,5 ‰ (ab 520 € Bußgeld)
  • Spanien 0,5 ‰ (ab 500 € Bußgeld)
  • Tschechien 0,0 ‰ (ab 100 € Bußgeld)
  • Ungarn 0,0 ‰ (ab 100 € Bußgeld)

Die Promillegrenzen werden nach Bestehen der Probezeit und einem Mindestalter von 21 Jahren leicht angehoben.

leichter Blechschaden an einem roten KFZleichter Blechschaden an einem roten KFZ Allerdings kann auch hier schon mit nur 0,3 Promille der Führerschein entzogen werden, wenn der Fahrer den Straßenverkehr gefährdet. Bei einem Blutalkoholspiegel zwischen 0,5 und 1,09 Promille wird eine Trunkenheitsfahrt als Ordnungswidrigkeit angesehen, wenn der Fahrer keinen Unfall verursacht hat und auch keine Ausfallerscheinungen zeigt. Die Folgen sind 500 Euro Bußgeld, zwei Punkte in Flensburg und ein einmonatiges Fahrverbot. Der zweite Verstoß führt dann bereits zu 1000 Euro Strafe, erneut zwei Punkte in Flensburg und drei Monaten Fahrverbot. Für Wiederholungstäter sind die Strafen dann erneut gestiegen. So ist nun eine Geldstrafe in Höhe von 1.500 Euro fällig, zusätzlich zu zwei weiteren Punkten in Flensburg und einem Fahrverbot von drei Monaten. Ein Fahrverbot aufgrund einer Alkoholfahrt kann unter Umständen vermieden werden, wenn der Autofahrer beruflich auf sein Auto angewiesen ist. Voraussetzung ist allerdings, dass es sich um einen erstmaligen Verstoß handelt. Ab 1,1 Promille Blutalkoholkonzentration spricht man von einer absoluten Fahruntüchtigkeit. Deshalb hat diese Grenze auch rechtliche Konsequenzen. Trunkenheit am Steuer wird ab nun als Straftat bewertet. Der Entzug des Führerscheins für mindestens sechs Monaten droht ebenso wie eine Geld- oder Freiheitsstrafe und drei Punkte in Flensburg. Bei besonders schweren Vergehen, muss ein Trunkenheitsfahrer auch damit rechnen, dass er den Führerschein nicht mehr wieder zurück bekommt. Mit einer Strafanzeige darf auch ein betrunkener Radfahrer rechnen, wenn er an einem Unfall beteiligt ist, oder durch sein auffälliges Verhalten im Straßenverkehr auffällt. Eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) wird in der Regel bei einer Blutalkoholkonzentration ab 1,6 Promille angeordnet, auch ein Führerscheinentzug kann veranlasst werden.

Führerscheinentzug und MPU

Radargerät auf einem StativRadargerät auf einem Stativ Meist ist die erfolgreiche Teilnahme an einer MPU der einzige Weg seinen Führerschein wieder zu erlangen. Die MPU ist ein Verfahren, bei dem aus unterschiedlichsten Gründen die Fahreignung einer Person geprüft wird. Die Medizinisch Psychologische Untersuchung hat eine relativ hohe Durchfallquote von über einem Drittel. Es empfiehlt sich daher frühzeitig über die MPU zu informieren und mit den Vorbereitungen zu beginnen. Wer von der Polizei mit Alkohol am Steuer erwischt wurde, sollte folgende Punkte unbedingt beachten: Sie müssen der Polizei nicht aufzählen wie viel und was Sie getrunken haben. Kontaktieren Sie umgehend einen Anwalt für Verkehrsrecht!

Auch Teil des Verkehrsrechts – das Verkehrsstrafrecht

Blauer Fahrradhelm liegt auf der Straße nach einem UnfallBlauer Fahrradhelm liegt auf der Straße nach einem Unfall Im Gegensatz zu Ordnungswidrigkeiten handelt es sich hierbei um schwerwiegendere Verstöße. Autofahrten unter Alkoholeinfluss mit über 1,6 Promille zum Beispiel oder die Teilnahme am Straßenverkehr unter Drogeneinfluss Das Verkehrsstrafrecht ist Teil des Verkehrsrechts und hat als solches die Aufgabe, die Sicherheit im Straßenverkehr zu gewährleisten. Es wird von einer tendenziell bewusst ausgeübten Straftat ausgegangen. Einer Ordnungswidrigkeit wird eher Fahrlässigkeit angenommen. Straftaten werden durch ihre schwereren Auswirkungen auf andere Verkehrsteilnehmer strenger bestraft. Eine Gerichtsverhandlung ist fast immer die Konsequenz. Hilfreich ist dann eine fachgerechte Unterstützung durch einen Anwalt für Verkehrsrecht.

Das Verkehrszivilrecht, ein weiteres Rechtsgebiet

Röntgenaufnahme eines gebrochenen UnterschenkelsRöntgenaufnahme eines gebrochenen Unterschenkels Als Unfallfolge ergeben sich oft Schadensersatzansprüche oder die Forderung von Schmerzensgeld. Geregelt werden sie durch das Verkehrszivilrecht. Ohne große Verzögerung ist die eigene Kfz-Haftpflichtversicherung zu informieren, wenn man selbst einen Unfall verursacht hat. Ist man vollkaskoversichert, so wird im Schadensfall auch der Schaden am eigenen Auto ersetzt. Erst wenn die Schuldfrage geklärt werden konnte, wird der Schadensfall abgewickelt. Die Regulierung des Kfz-Haftpflichtschadens kann einem Anwalt überlassen werden. Seine Kosten trägt die Haftpflichtversicherung in Höhe des Regulierungsanteils. Bei 100 % Regulierung übernimmt die Versicherung die vollständigen Anwaltskosten. Die Haftung im Falle eines Unfalles betrifft nicht nur den Kfz-Führer, sondern auch den Kfz-Halter. Es sei denn der Halter kann die Unabwendbarkeit des Unfalles nachweisen oder auf höhere Gewalt verweisen. Unfälle die im EU-Ausland passieren, unterliegen in erster Linie dem jeweiligen Recht in dem der Unfall geschehen ist. Um Ansprüche durchzusetzen und den entstandenen Schaden zu regulieren nimmt man am besten einen Anwalt für Verkehrsrecht in Anspruch.

Was regelt das Verkehrsverwaltungsrecht?

Das Verkehrsverwaltungsrecht beschäftigt sich unter anderem mit der Erteilung oder Entziehung der Fahrerlaubnis oder Fahrauflagen. Im Fahrerlaubnisrecht findet man die Regelungen für den Führerschein auf Probe und auch das Fahreignungsregister (FAER), in welchem wiederum das Punktesystem bei Ordnungswidrigkeiten zu finden ist. Ein Anwalt für Verkehrsrecht kann Ihnen bei allen Delikten des Verkehrsrechts sehr hilfreich sein. Mit dem Recht auf Akteneinsicht, kann er die Rechtslage klar einschätzen und Ihnen mögliche Vorteile herausarbeiten.

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