Hartz IV und Wohnen: Mietkosten, Mehrbedarf, Zuschüsse

Das Jobcenter übernimmt für Sozialleistungsempfänger die Kosten für Unterkunft und Heizung. Doch welche Wohnkosten sind damit konkret abgedeckt? Wie hoch darf die Miete und wie groß darf die Wohnung sein? Zahlt das Jobcenter auch die Nebenkosten? Wer trägt die Mietkaution? Was geschieht mit Mietschulden des Hartz IV-Empfängers? Haben Sozialleistungsempfänger auch einen Anspruch auf Geld für neue Möbel, Hausrat, Auto und Urlaub?
- Welche Kosten übernimmt das Jobcenter bei Hartz IV-Mietern?
- Nebenkosten: Regelbedarf, Mehrbedarf oder Unterkunftskosten?
- Zahlt das Jobcenter auch die Mietkaution?
- Welche Unterkünfte sind zum Wohnen geeignet?
- Mieter oder Vermieter – An wen wird gezahlt?
- Zahlt der Staat auch Mietschulden?
- Wann müssen Umzugskosten übernommen werden?
- Ist eine Kürzung von Hartz IV wegen Wohnen in einer Wohngemeinschaft möglich?
- Kann auch der Eigentümer einer selbstgenutzten Immobilie Hartz IV beziehen?
- Welche Leistungen erhalten Hartz IV-Empfänger mit eigner Immobilie?
- Werden die Kosten für neue Möbel und Hausrat als Mehrbedarf übernommen?
- Gibt es vom Jobcenter einen Zuschuss fürs Auto und für Urlaub?
- Probleme bei Hartz IV? Kontaktieren Sie einen Anwalt
- Hartz IV und Wohnen: Häufige Fragen und Antworten
Welche Kosten übernimmt das Jobcenter bei Hartz IV-Mietern?
Nebenkosten: Regelbedarf, Mehrbedarf oder Unterkunftskosten?
Zahlt das Jobcenter auch die Mietkaution?
Wird aufgrund eines Wohnungswechsels eine Mietkaution fällig, muss der Hartz IV-Empfänger diese grundsätzlich aus eigenen Mitteln erbringen. Ist ihm dies nicht möglich, kann er beim Jobcenter ein Darlehn beantragen. In der Regel werden dann während des Darlehnszeitraum monatlich zehn Prozent von seinem Regelbedarf zur Tilgung des Darlehns einbehalten.Welche Unterkünfte sind zum Wohnen geeignet?
Nach einer Entscheidung des LSG Baden-Württemberg (Az. L 9 AS 5116/15) ist die Fahrerkabine es offenen Pritschenwagens keine geeignete Unterkunft für die ein Hartz IV -Empfänger Kostenübernahme vom Jobcenter verlangen kann. Anders beurteilt wird die Nutzung eines Wohnmobils als Unterkunft. Laut Bundessozialgericht (Az. B 14 AS 79/09 R) kann im Einzelfall auch hier der Wohnbedarf gedeckt sein. Die Unterhaltungskosten des Wohnmobils sind dann Kosten der Unterkunft. Laut Verwaltungsgericht Trier (Az. 2 K 1082/10.TR) ist ein Wohnwagen nicht als dauerhafte Unterkunft geeignet. Daher gibt es in diesem Fall auch kein Wohngeld.Mieter oder Vermieter – An wen wird gezahlt?
Grundsätzlich zahlt das Jobcenter die Kosten für Unterbringung und Heizung an den Mieter und dieser leitet die Zahlung an den Vermieter weiter. Gibt es allerdings Probleme mit Mietrückständen, unpünktlichen Mietzahlungen oder das Girokonto des Sozialleistungsempfängers befindet sich im Dispo, kann das Jobcenter die Wohnkosten auch direkt an den Vermieter auszahlen. Trotz dieser Möglichkeit hat ein Vermieter aber keinen Anspruch gegenüber dem Jobcenter auf Zahlung der Wohnungsmiete eines Hartz IV-Mieters, sondern nur eine Empfangsberechtigung im Hinblick auf die Miete, so das Bayerische Landessozialgericht (Az. L 7 AS 263/15). Dies stellt auch das Landessozialgericht Celle-Bremen (Az. L 11 AS 578/20) klar, wonach dem Vermieter kein einklagbarer Anspruch auf Zahlung der Miete direkt an ihn zusteht.Zahlt der Staat auch Mietschulden?
Wann müssen Umzugskosten übernommen werden?
Bei der Übernahme der Umzugskosten durch das Jobcenter muss unterschieden werden: Erfolgt der Umzug auf Aufforderung durch das Jobcenter oder auf Initiative des Hartz IV-Empfängers. Ordnet das Jobcenter einen Umzug in eine angemessene Wohnung an, muss es auch die Kosten für den Umzug tragen. Beruht der Umzug in eine andere Wohnung auf der Initiative des Sozialleistungsempfängers, erfolgt eine Kostenübernahme durch das Jobcenter nur in Ausnahmefällen und auf Antrag. Nach einer Entscheidung des Sozialgerichts Braunschweig (Az. 52 AS 1446/18) muss das Jobcenter die Umzugskosten – ggfs. sogar rückwirkend – übernehmen, wenn der Hartz IV-Empfänger einen nachvollziehbaren Grund für den Umzug hat und die Kosten der neuen Wohnung angemessen sind. Gründe für einen Umzug, die vom Jobcenter meist anerkannt werden, können Familienzuwachs, Heirat, Trennung, neue Arbeitsstelle, Alter/Krankheit oder Kündigung durch den Vermieter, sein. Vor einem eigeninitiierten Umzug sollte immer eine Kostenzusage durch das Jobcenter eingeholt werden, ansonsten bleibt man möglicherweise auf den Umzugskosten sitzen und es drohen Kürzungen der Hartz IV-Leistungen. Wichtig zu wissen: Das Jobcenter finanziert nur selbst organisierte und durchgeführte Umzüge mit einem bestimmten Pauschalbetrag. Die Kosten für Umzugsunternehmen werden in der Regel nicht erstattet. Wer als Hartz-IV-Empfänger mit Hilfe eines Maklers sein Haus verkauft, um in eine kleinere Wohnung zu ziehen, kann keinen Ersatz der Maklerkosten verlangen, so das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen (Az. L 19 AS 61/08). Übrigens: Nach einer Entscheidung des Sozialgerichts Berlin (Aktenzeichen S 157 AS 32385/10) werden die Kosten für die Renovierung einer neu gemieteten Wohnung nicht vom Jobcenter übernommen. In Berlin gebe es genügend Wohnungen, die auch ohne eine Renovierung sofort bezugsfähig sind, so das Gericht.Ist eine Kürzung von Hartz IV wegen Wohnen in einer Wohngemeinschaft möglich?
Die Sozialleistung Hartz IV darf nicht gekürzt werden, weil der Sozialleistungsempfänger in einer Wohngemeinschaft lebt. Das Bundessozialgericht (Az. B 14/11b AS 61/06 R) stellt klar, dass eine Wohngemeinschaft nicht wie eine Bedarfsgemeinschaft behandelt werden darf.Kann auch der Eigentümer einer selbstgenutzten Immobilie Hartz IV beziehen?
Welche Leistungen erhalten Hartz IV-Empfänger mit eigner Immobilie?
Hartz IV-Empfänger, die in einer angemessenen eigenen Immobilie wohnen, erhalten vom Jobcenter Leistungen etwa für die Grundsteuer und öffentliche Abgaben, Versicherungen, umlagefähige Nebenkosten/ Heiz- und Warmwasserkosten (siehe oben) sowie Leistungen für unabwendbare Reparaturen oder Instandsetzungsarbeiten an der Immobilie. So hat ein Hartz IV-Empfänger nach einem Urteil des Landessozialgerichts Sachsen-Anhalt (Az. L 5 AS 423/09 B ER) einen Anspruch auf Zahlung einer neuen Haustüre, wenn diese so beschädigt ist, dass sie nur noch ausgetauscht werden kann. Das Gericht beschränkt den Anspruch allerdings auf die preiswerteste Haustüre aus dem Baumarkt. Bei defekten Rollläden entschied das Hessische Landessozialgericht (Az. L 7 AS 334/09 B ER) im Hinblick auf die Übernahme der Kosten, dass jedenfalls keine Eilbedürftigkeit bei dieser Instandhaltungsmaßnahme bestehe. Unter ganz bestimmten Voraussetzungen gewährt das Jobcenter ein Darlehn oder ein Zuschuss für die Tilgungsraten der eigenen Immobilie. So geht aus einem Urteil des Hessischen Landessozialgerichts (Aktenzeichen L 6 AS 422/12) hervor, dass ein solcher Anspruch besteht, wenn die Immobilie vor dem Bezug von Hartz IV-Leistungen erworben wurde, die Finanzierung fast abgeschlossen ist, die Tilgungsraten den örtlich angemessenen Mietkosten entsprechen und ohne das Darlehn vom Jobcenter ein Verlust der selbstgenutzten Immobilie drohen würde. Zinsen zur Tilgung früherer Immobilienschulden müssen nicht im Rahmen der Aufwendungen für die Unterkunft vom Jobcenter übernommen werden, entschied das Bundessozialgericht (Az.B 14 AS 26/18). Hier handele es sich nicht um einen aktuell auftretenden Bedarf aufgrund einer aktuellen Zahlungsverpflichtung, sondern um Altschulden.Werden die Kosten für neue Möbel und Hausrat als Mehrbedarf übernommen?
Gibt es vom Jobcenter einen Zuschuss fürs Auto und für Urlaub?
Probleme bei Hartz IV? Kontaktieren Sie einen Anwalt
Wer Hartz IV-Leistungen zum Wohnen und Leben beantragen will oder bereits erhält, sollte die Beratung eines erfahrenen und fachkundigen Anwalts für Sozialrecht in Anspruch nehmen. So gehen Ihnen keine Sozialleistungen verloren, die Ihnen zustehen.Hartz IV und Wohnen: Häufige Fragen und Antworten
Die Kosten einer angemessenen Mietwohnung werden vom Jobcenter übernommen. Ist die Mietwohnung zu groß oder zu teuer, kann ein Umzug gefordert werden.
+ Was ist mit Betriebskostennachzahlungen?Hat das Jobcenter die Übernahme der Mietkosten bewilligt, gilt dies in der Regel auch für die Betriebskosten. Die Kosten für Haushaltsstrom sind im Regelbedarf berücksichtigt und werden nicht gesondert übernommen.
+ Übernimmt das Jobcenter die Umzugskosten?Das Jobcenter übernimmt nur die Kosten für einen Umzug, der von ihm veranlasst wurde. In Ausnahmefällen werden auf Antrag auch die Kosten für einen selbstinitiierten Umzug erstattet.
+ Was ist mit den Kosten für Kühlschrank, Waschmaschine und Möbeln?Die Kosten für Hausrat, Möbel und Elektrogeräte werden nur im Rahmen der Erstausstattung übernommen.
+ Finanziert mir das Jobcenter ein Auto?Ist ein Autokauf aufgrund einer Arbeitsaufnahme notwendig, kann das Jobcenter auf Antrag ein Darlehn gewähren.
+ Habe ich Anspruch auf einen Zuschuss zum Urlaub?Zuschüsse für Urlaubsreisen werden nicht vom Jobcenter geleistet. Wer Urlaub machen möchte, muss sich diesen aus dem Regelbedarf zusammensparen.
erstmals veröffentlicht am 13.11.2019, letzte Aktualisierung am 10.06.2022
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