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Kategorie: Anwalt Versicherungsrecht , 05.10.2016 (Lesedauer ca. 1 Minute, 846 mal gelesen)

Der Fall Kachelmann: Ex-Geliebte muss 7.000 Euro Schadensersatz zahlen!

Der Fall Kachelmann und kein Ende: Jetzt hat das Oberlandesgericht Frankfurt/Main entschieden, dass eine Ex-Geliebte 7.000 Euro Schadensersatz an den bekannten Wettermoderator zahlen muss, für Kosten die dadurch entstanden sind, dass Kachelmann wegen Vergewaltigungsvorwürfen in U-Haft musste.

Zum Hintergrund: Die Ex-Geliebte hatte Kachelmann wegen Vergewaltigung angezeigt. Er soll ein Küchenmesser an ihren Hals gedrückt haben und sie zum Geschlechtsverkehr gezwungen haben. Wegen Fluchtgefahr wurde Kachelmann in Untersuchungshaft gebracht. Im anschließenden Strafverfahren wurde er von den Vergewaltigungsvorwürfen frei gesprochen.

Kachelmann klagte auf Schadensausgleich


Kachelmann klagte gegen seine Ex-Geliebte daraufhin auf einen Ausgleich des Schadens, der ihm entstanden ist, weil er in U-Haft saß. Er habe mehrere Sachverständigengutachten anfertigen lassen müssen um die Glaubwürdigkeit der Ex-Geliebten zu entkräften. Seine Schadensersatzklage belief sich auf rund 7.000 Euro.

Gericht gibt Kachelmann Recht


Mit Erfolg, entschied das Oberlandesgericht Frankfurt/Main (Aktenzeichen 18 U 5/14). Die Ex-Geliebte habe gegen den Wettermoderator wissentlich eine unwahre Strafanzeige gestellt, um ihn letztlich in U-Haft zu bringen. Sie habe sich damit der Freiheitsberaubung strafbar und damit auch schadensersatzpflichtig gemacht. Eine Beweisaufnahme habe ergeben, dass die Frau sich ihre Verletzungen selbst zugeführt habe. Sie habe im Ermittlungsverfahren Falschaussagen getroffen und ihre Aussagen vor Gericht zeigten erhebliche Defizite in der Plausibilität. Das Gericht hält es für ausgeschlossen, dass es sich hier um eine Autosuggestion handele, bei der die Ex-Geliebte nur glaubte, vergewaltigt geworden zu sein. Dies hätte die Beweisaufnahme eindeutig widerlegt.

erstmals veröffentlicht am 03.10.2016, letzte Aktualisierung am 05.10.2016

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