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Kategorie: Anwalt Versicherungsrecht , 02.04.2024 (Lesedauer ca. 3 Minuten, 1279 mal gelesen)

Missglückte Frisur: Wann muss der Friseur Schadensersatz zahlen?

sehr ärgerlicher Frau sehr ärgerlicher Frau © freepik - mko

Haare zu kurz, Haarfärbung missraten oder Verletzungen auf der Kopfhaut nach einer Dauerwelle: In welchen Fällen muss der Friseur seinen Kunden Schadensersatz und Schmerzensgeld zahlen? Hat der Friseur bei einer misslungen Friseur ein Recht auf Nachbesserung? Und wieviel Geld steht einem Kunden nach einem Haar-Desaster zu?

Für welche Frisuren-Flops haftet der Friseur?


Der Friseur haftet immer dann für missglückte Frisuren, wenn sein Werk objektiv einen Mangel aufweist, wenn also die Ist-Beschaffenheit von der Soll-Beschaffenheit der Frisur abweicht. Grüne statt blonde Haare oder ein schief geschnittener Pony sind sicher als Mangel anzusehen. Auch Verätzungen der Kopfhaut oder einen Schnitt ins Ohr führen zu Schadensersatz- und Schmerzensgeldforderungen des Kunden.

Muss das lange Haar einer Kundin aufgrund einer misslungenen Haarfärbung kinnlang gekürzt werden und hat die Kundin aufgrund dieser neuen Frisur mit Beeinträchtigungen in ihrem Leben zu rechnen, haftet der Friseur auf Schadensersatz und Schmerzensgeld, so das Landgericht (LG) Berlin (Az.23 O 539/01).

Eine Kundin wollte sich beim Friseur einen sog. Ombré Style färben lassen. Dabei verläuft eine Haarfarbe vom Haaransatz bis zu den Haarspitzen in eine andere Haarfarbe. Dem Friseur wollte diese Haarfärbung auch nach mehrmaligen Versuchen nicht gelingen. Das AG Coburg (Az.12 C 1023/13) verurteilte den Friseur zur Erstattung der Friseurkosten.

Wie viel Geld kann ich bei einer missratenen Frisur vom Friseur verlangen?


Wie viel Schadensersatz oder Schmerzensgeld ein Friseur aufgrund einer missglückten Frisur zahlen muss, hängt immer vom Ausmaß des Styling-Unfalls ab.

18.000 Euro Schmerzensgeld wurden einer Kundin vom OLG Koblenz (Az.12 U 71/13) zugesprochen, bei der nach einer Haarfärbung Haare zum Teil dauerhaft ausgefallen waren und die dadurch psychische litt.

5.000 Euro Schmerzensgeld sprach das LG Coburg (Az. 21 O 205/09) einer Kundin zu, bei der aufgrund einer mangelhaften Blondierung eine dauerhafte kahle Stelle am Kopf entstanden war.

5.000 Euro Schmerzensgeld erhielt auch eine Kundin, die nach einer misslungenen Blondierung starke Verätzungen der Kopfhaut erlitt und sich einer Schmerztherapie unterziehen musste, so das OLG Köln (Az. 20 U 287/19).

4.000 Euro Schmerzensgeld steht einer Kundin zu, die infolge einer fehlerhaften Blondierung schwere Verätzungen auf der Kopfhaut erlitt, so das LG Köln (Az. 7 O 216/17).

4.000 Euro Schmerzengeld sprach das OLG Bremen (Az. 3 U 69/10) einer Kundin zu, die schwere Verletzungen an der Kopfhaut nach einer Haarentkrausung erlitt.

4.000 Euro Schmerzengeld erhielt auch eine Kundin, die aufgrund einer fehlerhaften Blondierung Verbrennungen am Hinterkopf ertragen musste, entschied das AG München (Az. 159 C 18073/21).

3.000 Euro Schmerzengeld sprach das LG Arnsberg (Az. 3 S 111(10) einer Kundin zu, bei der sich nach der Färbung der Haare die Kopfhaut ablöste, ihr Haar ausfiel und sie eine Zeit lang eine Perücke tragen musste.

3.000 DM muss der Friseur einer Kundin laut OLG Köln (Az. 19 U 62/99) für eine Schädigung ihres Haars aufgrund einer fehlerhaften Dauerwellenbehandlung zahlen.

6.000 DM kann eine Kundin vom Friseur verlangen, bei der nach einer unsachgemäßen Haarbehandlung großflächig das Haar ausfiel und nachhaltig geschädigt wurde, so das AG Erkelenz (Az. 6 C 509/93).

1.000 Euro stehen einer Kundin zu, die nach einer fehlerhaften Blondierung unter Haarausfall litt, so das AG Erkelenz (Az. 8 C 351/08).

1.000 DM Schmerzengeld erhält eine Kundin, die wegen einer fehlerhaften Dauerwelle eine Kurzhaarfrisur tragen musste, so das AG Hannover (Az. 510 C 705/94).

300 Euro kann eine Kundin bei einer misslungenen Haarfärbung vom Friseur verlangen, so das LG Mönchengladbach (Az. 5 S 59/09).

500 DM sprach das AG Köln (Az.141 C 5/01) einer Kundin wegen einer missglückten Dauerwelle zu.

200 DM steht einer Kundin laut AG Siegen (Az. 6 C 3010/88) für eine missglückte Dauerwelle zu.

Muss der Friseur mich über mögliche Allergien gegen Haarfärbemittel aufklären?


Ja, entschied das AG Brandenburg (Az. 34 C 20/20) im Fall eines Friseurs, der seine Kundin nicht über die Möglichkeit einer allergischen Reaktion auf das im Haarfärbemittel enthalte Henna und Ammoniak aufgeklärt hatte.

Hat der Frisur ein Recht auf Nachbesserung bei einer missglückten Frisur?


Ja, wie bei jedem Gewährleistungsanspruch darf auch der Friseur nach einer missratenen Frisur nachbessern. Dafür muss der Kunde ihm eine angemessene Frist lassen. Der Kunde kann nicht auf eine sofortige Nachbesserung der Frisur bestehen, wenn das dem Friseur terminlich nicht möglich ist, entschied das AG München (Az. 213 C 8595/18).

Wann muss ich ein missratenes Haar-Styling hinnehmen?


Ein Kunde hat gegenüber einem Friseur nur dann ein Recht auf Gewährleistung, wenn dem Friseur eine Pflichtverletzung bei seinem Handwerk vorzuwerfen ist. Allein der Umstand, dass einem Kunden die Frisur nicht gefällt, führt noch nicht zu einem Schadensersatzanspruch, so das AG München (Az. 173 C 15875/11). In diesem Fall muss er die Frisur hinnehmen und darauf vertrauen, dass Haar wieder wachsen!



erstmals veröffentlicht am 11.10.2023, letzte Aktualisierung am 02.04.2024

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