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Kategorie: Anwalt Zivilrecht ,
21.11.2023 (Lesedauer ca. 4 Minuten, 1290 mal gelesen)
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Black Friday: 7 Tipps für eine erfolgreiche Schnäppchenjagd!

junge Frau beim Shoppen in einem Schuhladen junge Frau beim Shoppen in einem Schuhladen © freepik - mko

Ob im Einzelhandel oder in Onlineshops: Am Black Friday oder Cyber Monday lockt der Handel Kunden mit Super-Angeboten und Extra-Rabatten. Die Rabattschlacht Ende November hat sich zum größten Shopping-Events des Jahres entwickelt. Doch worauf sollten Kunden bei den Black-Friday-Sales achten? Kann reduzierte Ware bei Nichtgefallen umgetauscht werden? Was gilt für fehlerhafte Schnäppchen? Und ist ein Umtausch nur in der Originalverpackung möglich?

1. Machen Sie den Vorher/Nachher-Preisvergleich!


Damit Schnäppchenjäger am Black Friday oder Cyber Monday nicht in die Rabattfallen der Händler geraten, sollten sie die Produkt-Preise bereits vor dem Black Friday bei verschiedenen Händlern vergleichen und den üblichen Marktpreis ermitteln. Oft werden Produkte am Black Friday im Originalpreis teurer ausgezeichnet als noch einige Tage zuvor, so dass mit Abzug des Rabatts keine Ersparnis zum üblichen Marktpreis erzielt wird. Oder Händler ziehen den Rabatt nicht vom derzeit üblichen Marktpreis, sondern von der höheren unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers, ab.

2. Achten Sie auf B-Ware und Sondermodelle!


In vielen Fällen versuchen Händler auch mit den Sale-Aktionen an Black Friday Lagerware oder B-Ware abzuverkaufen. Käufer sollten also unbedingt bei der Produktbeschreibung darauf achten, was für ein Produkt sie erwerben. Oft werden für diese Rabatt-Aktionen gerade bei Elektroartikel Sondermodelle angeboten. Die sehen zwar gleich aus, haben aber unter Umständen bestimmte Funktionen, die das herkömmliche Modell nicht hat.

3. Kaufen Sie nicht unter Druck!


Bei Countdown-Aktionen sollten Schnäppchenjäger sich nicht von einer angeblich limitierten Anzahl eines Produkts oder einer zeitlichen Begrenzung bei ihrer Kaufentscheidung unter Druck setzen lassen.

4. Lassen Sie sich den Umtausch garantieren!


Ob lila Plüschpantoffeln oder Kopfhörer im Leoparden-Look: Im Rausch der Schnäppchenjagd kaufen Verbraucher aufgrund der extremen Preisreduzierung Dinge, die dann ausgepackt zu Hause nicht mehr gefallen. Wichtig zu wissen: Käufer haben bei fehlerfreier reduzierter Ware kein generelles Umtauschrecht! Ob die Ware wegen Nichtgefallen umgetauscht werden kann, hängt allein von der Kulanz des Händlers ab. Es empfiehlt sich daher bereits beim Einkauf nach Umtauschmöglichkeiten bei reduzierter Ware zu fragen und sich die Umtauschmöglichkeit am besten auf dem Kassenzettel vermerken zu lassen.

5. Akzeptieren Sie keine fehlerhafte Sale-Ware!


Auch Waren, die im Rahmen des Black Fridays erworben wurden, müssen fehlerfrei sein. Dem Käufer steht bei defekter Ware ein gesetzlicher Gewährleistungsanspruch von zwei Jahren zu. Der Händler darf zweimal eine Reparatur oder Ersatzlieferung durchführen, scheitern diese, bekommt der Kunde sein Geld zurück. Um von den Gewährleistungsrechten problemlos Gebrauch machen zu können, sollte der Kassenzettel unbedingt zwei Jahre aufbewahrt werden!

Etwas anderes gilt nur dann, wenn die Ware ausdrücklich wegen eines Mangels reduziert wurde. In diesem Fall kann der Käufer später nicht wegen diesem Mangel Gewährleistungsansprüche geltend machen. Oft handelt es sich bei den am Black Friday angebotenen Produkten auch um sogenannte B-Ware oder Vorführmodelle. Das heißt, die Ware oder die Verpackung weisen kleine Mängel auf. Der Verkäufer muss auf diese Mängel hinweisen. Ein Loch im Pullover oder ein Riss in der Glasvase muss also auch auf dem Etikett oder direkt an der Ware gut erkennbar für den Käufer gekennzeichnet sein. Diese Produktfehler kann der Kunde nach dem Kauf nicht mehr reklamieren. Andere- nicht ausgewiesene- Fehler können allerdings nach wie vor beanstandet werden.

Übrigens: Fehlerhafte Ware, die zum Umtausch berechtigt, muss vom Kunden nicht in der Originalverpackung an den Händler zurückgegeben werden. Der Verkäufer muss die Ware auch ohne Originalverpackung zum Umtausch annehmen. Eine Ausnahme besteht nur dann, wenn die Verpackung Bestandteil der Ware ist, etwa bei Sammlerartikel.

6. Vergessen Sie die Versandkosten beim Online-Shopping nicht!


Wichtig: Zum Kaufpreis kommt beim Online-Handel in der Regel noch Versandkosten hinzu. Auch weitere Zusatzkosten, wie Zoll, sollten Käufer bei ihrer Kaufentscheidung berücksichtigen.

7. Machen Sie bei Online-Fehlkäufen vom Widerrufsrecht Gebrauch!


Hat ein Käufer im Internet ein Produkt gekauft, steht ihm nach dem Fernabsatzgesetz ein 14tägiges Widerrufsrecht zu. Das gilt auch am Black-Friday! Der Käufer kann seinen Kauf widerrufen, egal, ob die Ware mangelhaft oder mangelfrei ist. Der Käufer muss seinen Widerruf dem Verkäufer mitteilen, aber nicht begründen. Die 14tägige Widerrufsfrist gilt nur, wenn der Käufer vom Verkäufer eine Widerrufsbelehrung erhalten hat. Fehlt diese, kann der Käufer die Ware noch nach einem Jahr zurückschicken.

Aber aufgepasst: Es gibt auch Produkte und Dienstleistungen bei denen dem Kunden kein Widerrufsrecht zu steht. Das ist etwa bei Waren der Fall, die individuell für den Kunden angefertigt werden ober schnell verderblich sind. Für Arzneimittel, Kosmetikprodukte und versiegelten Hygieneprodukten gibt es auch keine Möglichkeit den Online-Kauf zu widerrufen. Gleiches gilt für Computersoftware, DVDs oder Computerspiele, die versiegelt geliefert und vom Kunden geöffnet wurden.
Verträge über Dienstleistungen, wie Speiselieferungen, Autovermietungen, Beherbergungen oder Strom- und Gaslieferungen, können vom Verbraucher ebenfalls nicht widerrufen werden.

Weitere interessante Informationen zum Online-Shopping finden Sie in unserem Rechtstipp „Online-Shopping: Ihre Rechte als Verbraucher! “.

Woher kommt der Black Friday?


Seit den 60er Jahren wird in den USA am Tag nach Thanksgiving mit dem sog. Black Friday das Weihnachtsgeschäft eröffnet. Der Black Friday hat sich mit seinen Rabattaktionen seither zum umsatzstärksten Tag des Jahres in den USA entwickelt. In Deutschland kennt man den Black Friday seitdem die Firma Apple vor rund 15 Jahren zum ersten Mal mit Black-Friday-Sales warb.


erstmals veröffentlicht am 15.01.2017, letzte Aktualisierung am 21.11.2023

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