Ladendiebstahl: Wann mache ich mich strafbar?

Der Griff ins Regal, das schnelle Verstauen der Ware in der Tasche und der Weg zur Tür ohne zu bezahlen - ein Ladendiebstahl ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine strafbare Handlung. Doch ab wann macht man sich tatsächlich wegen Ladendiebstahl strafbar? Reicht schon das Einstecken eines Artikels in die Jackentasche? Oder erst das Verlassen des Geschäfts? Mit welchen Strafen muss ein Ladendieb rechnen? Und was gilt es schnell zu tun, wenn man eine Anzeige wegen Ladendiebstahl erhält?
- Ist der Diebstahl von geringwertigen Sachen strafbar?
- Wann beginnt der Ladendiebstahl?
- Dürfen Ladendetektive einen Dieb festhalten und durchsuchen?
- Welche Strafen drohen einem Ladendieb?
- Wann droht bei einem Ladendiebstahl eine Freiheitsstrafe?
- Wird ein Ladendiebstahl nur nach einer Anzeige verfolgt?
- Wann verjährt ein Ladendiebstahl?
- Anzeige wegen Ladendiebstahl erhalten – und jetzt?
- Welche weiteren Folgen kann ein Ladendiebstahl haben?
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Ist der Diebstahl von geringwertigen Sachen strafbar?
Der Ladendiebstahl ist nicht als eigenständiges Delikt im deutschen Strafrecht normiert. Unter Ladendiebstahl versteht man allgemein den Diebstahl von geringwertigen Sachen in einem Geschäft oder Ladenlokal. Am meisten werden laut Auskunft von führenden Discountern Waren wie Kaffee, Lachs, Spirituosen, Süßigkeiten, Waschmittel, Parfüm und Kosmetik, Markenkleidung und Elektroartikel geklaut. Dabei finden die meisten Ladendiebstahle in Drogeriemärkten und Geschäften mit Selbstbedienungskassen statt.
Das Oberlandesgericht (OLG) Braunschweig (Az. 1 ORs 15/24) hält den Diebstahl von vier Packungen Entrecôte im Wert von insgesamt 33,19 Euro für einen Diebstahl geringwertiger Sachen, da die Grenze für die Geringwertigkeit laut Gericht aufgrund der Preisentwicklung bei 40 Euro anzusetzen sei.
Wichtig: Auch bei einem Diebstahl von geringwertigen Sachen handelt es sich um einen Diebstahl im Sinne des Strafgesetzbuches. Wer also „eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen,“ macht sich wegen Diebstahl strafbar – der Wert der gestohlenen Sache spielt dabei keine Rolle.
Wann beginnt der Ladendiebstahl?
Ein weit verbreiteter Irrtum ist, dass noch kein Diebstahl vorliegt, wenn das Geschäft noch nicht verlassen wurde. Das ist falsch. Strafbar macht man sich nicht erst beim Verlassen des Geschäfts, sondern bereits dann, wenn die Ware dem „Gewahrsam“ des Ladens entzogen wird, also wenn ein Diebstahlsvorsatz vorliegt und die Ware in persönlicher Kontrolle versteckt oder für die Kasse unzugänglich gemacht wurde. So etwa wenn ein Kunde Ware einsteckt und vorgibt sich nur umzuschauen oder wenn ein Kunde das Etikett der Ware vertauscht. In solchen Fällen ist der Diebstahl bereits vollendet, obwohl der Laden noch nicht verlassen wurde.
Wichtig zu wissen: Auch der Versuch eines Ladendiebstahls ist strafbar! Wer also beim Klauen erwischt wurde, kann auch wegen versuchtem Diebstahl strafrechtlich verfolgt werden.
Dürfen Ladendetektive einen Dieb festhalten und durchsuchen?
Ladendetektive dürfen Verdächtige vorläufig festhalten, wenn sie auf frischer Tat ertappt werden. Sie dürfen die Polizei rufen, Personalien feststellen und zur Klärung des Ladendiebstahls beitragen. Eine körperliche Durchsuchung dürfen sie jedoch nicht eigenständig durchführen, das ist der Polizei vorbehalten.
Welche Strafen drohen einem Ladendieb?
Erwachsene, die bei einem Ladendiebstahl erwischt werden, müssen mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe rechnen. Die Höhe der Strafe hängt von den Umständen des Falls und auch vom Wert des Diebesguts ab.
Wer zum ersten Mal bei einem Ladendiebstahl erwischt wird, dem droht in der Regel keine Freiheitsstrafe, sondern eine Geldstrafe.
Ein Diebstahl geringerwertiger Sachen wird nur auf Antrag des Geschädigten/Bestohlenen strafrechtlich verfolgt. Die Grenze, wann ein Diebstahl geringwertig ist, ist nicht gesetzlich festgelegt. Sie wird von den Gerichten in der Regel bei um die 50 Euro angesetzt.
Neben der strafrechtlichen Verfolgung muss der Ladendieb in der Regel mit einem Hausverbot des betroffenen Geschäfts rechnen.
Ob seine Tat ins Führungszeugnis aufgenommen wird, hängt von der Höhe der Strafe ab. Dort werden Geldstrafen ab 91 Tagessätzen eingetragen.
Wann droht bei einem Ladendiebstahl eine Freiheitsstrafe?
Eine Freiheitsstrafe – mit oder ohne Bewährung - kann bei einem Ladendiebstahl aus unterschiedlichen Gründen verhängt werden.
Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Oldenburg (Az. 1 Ss 261/14) führte der Diebstahl von zwei Flaschen Whisky im Wert von insgesamt rund 48 Euro in einem Lebensmittelmarkt zu einer Freiheitsstrafe von drei Monaten ohne Bewährung. Das Gericht vertrat die Auffassung, dass eine gestohlene Sache nicht mehr als geringwertig anzusehen ist, wenn sie einen Wert von mehr als 25 oder 30 Euro hat.
Auch das OLG Hamm (Az.1 RVs 82/14) stellt klar, dass ein Diebstahl von einer Flasche Wodka im Wert von 4,99 Euro zu einer Freiheitsstrafe von drei Monaten ohne Bewährung führen kann. Im zu entscheidenden Fall war der Dieb alkoholkrank, wegen Diebstahls in erheblichem Umfang vorbestraft und hat bereits Hafterfahrung. Laut Gericht macht es Sinn auch zur Ahndung von Bagatellstraftaten kurzzeitige Freiheitsstrafen zu verhängen. Hier sei der Wodka-Dieb mehrfach einschlägig vorbestraft. Weder die gegen ihn verhängten Geldstrafen noch eine Bewährungsstrafe hätten ihn von der Wiederholung eines neuen Ladendiebstahls abbringen können. Daher sei eine kurzzeitige Freiheitsstrafe jetzt angebracht.
In einer Entscheidung urteilte das OLG Oldenburg (Az. Ss 187/08) hingegen, dass bei einem Diebstahl von geringwertigen Sachen – selbst wenn dieser wiederholt geschieht – höchstens ein Monat Freiheitsstrafe angebracht ist.
Das Landgericht (LG) Kleve (Az. 216 NS 12/08) stellt in einer Entscheidung klar, dass bei einem Diebstahl einer Packung Zigaretten im Wert von rund 6 Euro selbst bei einschlägigen Vorstrafen und einer laufenden Bewährung dies nicht zwingend mit einer Freiheitsstrafe geahndet werden muss.
Wird ein Ladendiebstahl nur nach einer Anzeige verfolgt?
Grundsätzlich wird ein Diebstahl geringwertiger Sachen nur auf Antrag, also aufgrund einer Anzeige des Geschädigten, verfolgt. Der Bundesgerichtshof (Az. 6 StR 546/22) stellt aber klar, dass eine Strafverfolgungsbehörde auch ohne Antrag einen Diebstahl geringwertiger Sachen verfolgen kann, wenn ein besonderes öffentlichen Interesse an der Strafverfolgung besteht.
Wann verjährt ein Ladendiebstahl?
Die Verjährung der Strafverfolgung richtet sich im deutschen Strafrecht nach der Höhe der Strafandrohung der Straftat. Der Straftatbestand „Diebstahl“ kann höchstens mit fünf Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden, das heißt, der Diebstahl kann fünf Jahre nach dem Tatende nicht mehr strafrechtlich verfolgt werden.
Anzeige wegen Ladendiebstahl erhalten – und jetzt?
Wer eine Anzeige wegen Ladendiebstahl erhält, sollte sich umgehend mit einem Anwalt für Strafrecht in Verbindung setzen. Dieser berät Sie, ob und wie Sie sich zu dem Tatvorwurf äußern sollen und welche Verteidigungsstrategie erfolgversprechend ist.
Wichtig zu wissen: In vielen Fällen erhalten Beschuldigte einen Anhörungsbogen von der Polizei, den sie aber nicht ausfüllen müssen. Holen Sie sich den Rat eines erfahrenen Strafverteidigers.
Welche weiteren Folgen kann ein Ladendiebstahl haben?
Unabhängig vom Strafverfahren kann der Ladenbesitzer zivilrechtliche Ansprüche gegenüber dem Dieb geltend machen, etwa Schadensersatz, wenn Ware beim Diebstahl beschädigt wurde. Zudem müssen Ladendieb mit einem Hausverbot rechnen.
erstmals veröffentlicht am 06.02.2015, letzte Aktualisierung am 16.06.2025
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