Sturmschäden: Welche Schäden zahlt welche Versicherung?

Das Sturmtief Burglind fegte in der letzten Nacht über Teile von Deutschland und verursachte dabei kleine und große Schäden rund ums Haus. Gegenstände die sich im Freien befinden, sind oft nicht vom Schutz der Hausratversicherung umfasst. Wir haben Ihnen Urteile zusammengestellt, die zeigen welche Schäden von der Versicherung bezahlt werden, und welche nicht.
Sturmschaden erst ab Windstärke 8
Versicherungen kommen für Sturmschäden in der Regel erst ab einer Windstärke 8 auf. Der Versicherungsnehmer muss den Grad der Windstärke aber nicht beweisen. Das entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe ( AZ 12 U 251/04 ): Es sei ausreichend, dass zum Schadenszeitpunkt in der näheren Umgebung des Hauses diese Windstärke gemessen wurde.
Vorschäden schließen Versicherungsschutz nicht aus!
Weist ein Wohngebäude bereits Vorschäden aus, die den Sturmschaden begünstigen, muss die Gebäudeversicherung trotzdem für den Sturmschaden aufkommen. Dies hat das Oberlandesgericht Saarbrücken ( AZ 5 U 496/05-53) in einem Fall entschieden, bei dem der schon beschädigte Außenputz eines Hauses vom Sturm abgelöst wurde.
Aber Vorsicht: Kein Versicherungsschutz für Außenmarkise bei Sturm!
Bei einem Sturm mit Windstärke 8 muss jedem klar sein, dass es zu Windstößen
kommen kann, die eine Außenmarkise zerstören können. Fährt man diese dann nicht
ein, verliert man wegen grober Fahrlässigkeit den Versicherungsschutz. Dies entschied das Amtsgericht München (AZ 112 C 31663/08).
Kein Versicherungsschutz für Gartenmöbel und Gegenstände auf der offenen Terrasse!
Auch Gartenmöbel und Sachen, die auf einer offenen Terrasse stehen, fallen nicht unter den Versicherungsschutz der Hausratversicherung. Nach einer Entscheidung des Amtsgerichts München schützt die Hausratsversicherung nur Gegenstände, die sich an dem durch den Vertrag festgelegten Versicherungsort befänden. Eine wertvolle Stahlplastik auf einer offenen Terrasse, die durch ein Unwetter stark beschädigt wurde, falle daher nicht mehr unter den Versicherungsschutz der Hausratversicherung.
Unser Tipp:Gartenmöbel oder andere Gegenstände sollten bei einem aufkommenden Unwetter besser im Gebäude untergestellt werden. Wer dies nicht möchte, sollte möglicherweise seine Versicherung um diese Positionen erhöhen.
Sturmschäden am Auto
Beulen von Hagelkörnern, herumfliegenden Dachziegeln oder auch Schäden durch einen vom Sturm umgefallenen Baum sind Sturmschäden die von der Teil- oder Vollkaskoversicherung übernommen werden. Auch für indirekte Schäden durch umherfliegende Gegenstände haftet die Versicherung. Allerdings sprechen die Versicherer erst ab Windstärke 8 (ca. 70 km/h) von einem Sturm.
erstmals veröffentlicht am 07.08.2012, letzte Aktualisierung am 03.01.2018
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Die Betroffenen des Sturmtiefs „Xynthia“ sollen sich schnell mit ihrem Versicherer in Verbindung setzen und ihre Schäden melden. Das raten die deutschen Versicherer ihren Kunden.





Der Sturm der letzten Tage hat zu etlichen Schäden geführt. Versicherte sind in solchen Fällen auf schnelle Hilfe durch ihre Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung angewiesen.




