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Kategorie: Anwalt Strafrecht ,
30.06.2023 (Lesedauer ca. 2 Minuten, 741 mal gelesen)
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Strafverfolgung: Wann hat man das Recht zu schweigen?

Strafverfolgung: Wann hat man das Recht zu schweigen? © freepik - mko

Wer in den Fokus einer Strafverfolgung geraten ist, darf nicht gezwungen werden sich selbst zu belasten. In diesem Fall hat man gegenüber den Ermittlungsbehörden oder dem Gericht ein Recht zu schweigen. Schweigen kann einem Beschuldigten nicht negativ ausgelegt werden, Aussagen hingegen schon. Doch was genau ist ein Aussageverweigerungsrecht? Worin besteht der Unterschied zum Auskunftsverweigerungsrecht? Und wer kann sich auf ein Zeugnisverweigerungsrecht berufen?

Was versteht man unter einem Aussageverweigerungsrecht?


Das Aussageverweigerungsrecht bestimmt, dass ein Beschuldigter gegenüber einem Gericht oder den Ermittlungsbehörden keine Angaben machen muss, die ihn selbst belasten. Keiner muss gegen sich selbst aussagen. Schweigen darf dem Beschuldigten nicht negativ ausgelegt werden, so das Bundesverfassungsgericht (Az. 2 BvR 326/92). Dieser Grundsatz gilt aber nur, wenn der Beschuldigte komplett zu den Tatvorwürfen schweigt. Sagt er teilweise aus, kann das Schweigen als Beweiszeichen gewertet werden.

Über das Aussageverweigerungsrecht muss der Beschuldigte belehrt werden. Diese Belehrung muss bei der ersten Vernehmung durch die Polizei, Staatsanwaltschaft oder den Ermittlungsrichter erfolgen. Auch vor Gericht nach Erhebung der Anklage vor Gericht muss für den Beschuldigten eine Belehrung über sein Aussageverweigerungsrecht erfolgen. Bleibt die Belehrung aus oder erfolgt sie fehlerhaft, darf die Aussage des Beschuldigten nicht gegen ihn verwendet werden.

Worin besteht der Unterschied zum Auskunftsverweigerungsrecht?


Das Auskunftsverweigerungsrecht betrifft nicht den Beschuldigten, sondern es gilt für Zeugen, die im Rahmen der Strafverfolgung befragt werden. Auch sie müssen sich nicht selbst oder nahe Angehörige durch eine Aussage belasten, die dazu führen kann, dass sie selbst oder nahe Angehörige wegen einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit verfolgt werden. Wichtigster Unterschied zum Aussageverweigerungsrecht ist, dass der Zeuge kein vollumfängliches Recht zum Schweigen hat. Er muss alle Fragen wahrheitsgemäß beantworten, die ihn oder seine nahen Angehörigen nicht belasten.

Als nahe Angehörige gelten der Ehegatte oder Lebenspartner eines Beschuldigten – auch wenn diese getrennt leben. Die Verlobte eines Beschuldigten gilt ebenso als nahe Angehörige wie auch Angehörige, die mit dem Beschuldigten in gerader Linie verwandt oder verschwägert sind – oder nach einer Trennung verschwägert waren.

Kommt während einer Befragung durch die Ermittlungsbehörden oder das Gericht die Erkenntnis auf, dass der Zeuge sich mit der Beantwortung der Frage selbst belasten würde, muss auch er über sein Auskunftsverweigerungsrecht belehrt werden.

Wer hat ein Zeugnisverweigerungsrecht?


Das Zeugnisverweigerungsrecht können Menschen aus persönlichen oder beruflichen Gründen haben. Wichtig ist, dass das Zeugnisverweigerungsrecht vollumfänglich gilt. Es müssen im Gegensatz zum Auskunftsverweigerungsrecht keinerlei Frage beantwortet werden.

Aus persönlichen Gründen kommt ein Zeugnisverweigerungsrecht für die oben aufgeführten nahen Angehörigen in Betracht. Nahe Angehörige müssen daher über ihr Zeugnisverweigerungsrecht vor einer Vernehmung belehrt werden.

Ein berufliches Zeugnisverweigerungsrecht haben Berufsgruppen, die Träger von Berufsgeheimnissen sind. Dazu gehören etwa Rechtsanwälte, Strafverteidiger, geistliche Seelsorger, Ärzte, Psychotherapeuten, Hebammen und Apotheker sowie deren Hilfspersonen. Durch deren Zeugnisverweigerungsrecht soll das Vertrauensverhältnis zwischen dem Berufsträger und seinem Gegenüber geschützt werden. Das Recht zu schweigen kann aber durch eine Entbindungserklärung aufgehoben werden. In diesem Fall muss der Befragte aussagen.

Unser Tipp: Recht zu schweigen – Fragen Sie einen Anwalt für Strafrecht!


Ob man im Rahmen einer Strafverfolgung sich auf sein Recht zu schweigen berufen sollte oder besser zum Tatvorwurf aussagt, hängt vom Einzelfall ab. Es ist daher immer sinnvoll sich den Rat eines erfahrenen Anwalts für Strafrecht einzuholen. Er berät zu kompetent zum weiteren Vorgehen und führt sie sicher durch das Strafverfahren.

erstmals veröffentlicht am 08.12.2017, letzte Aktualisierung am 30.06.2023

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