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Kategorie: Anwalt Arbeitsrecht , 11.10.2022 (Lesedauer ca. 2 Minuten, 138 mal gelesen)

Was müssen Arbeitnehmer zur Teilzeit wissen?

Was müssen Arbeitnehmer zur Teilzeit wissen? © hati - Fotolia

Ob mehr Freizeit, mehr Zeit für die Familie oder zur Pflege von Angehörigen: Teilzeit macht Arbeit für Beschäftigte flexibler. Doch welche Vor- und Nachteile hat Teilzeitarbeit? Wer hat einen Anspruch auf Teilzeit? Wie beantragt man die Arbeitszeitreduzierung? Kann der Chef den Antrag auf Teilzeit auch ablehnen? Und wann ist die Rückkehr von Teilzeit in Vollzeit möglich?

Welche Vorteile hat Teilzeitarbeit?


Wer weniger arbeitet, hat mehr Freizeit. Das ist ein ganz entscheidender Vorteil bei der Teilzeitarbeit. Aber nicht nur für eine ausgeglichene Work-Life-Balance spricht das Teilzeitmodell, insbesondere für Familien kann Teilzeitarbeit im Hinblick auf die Kindererziehung und den Haushalt eine gute Option sein.

Gibt es bei Teilzeitarbeit auch Nachteile?


Wer weniger arbeitet, verdient auch weniger. Das ist wiederum ein großer Nachteil bei der Teilzeitarbeit. Damit einhergehend sinken auch die Ansprüche auf Arbeitslosengeld und die Rente. Das sollte gut überlegt sein, bevor man sich für die Teilzeitarbeit entscheidet.

Wer hat einen Anspruch auf Teilzeit?


Jeder Beschäftigte, der mindestens sechs Monate in einem Unternehmen mit mindestens 15 Mitarbeitern arbeitet, hat einen Anspruch auf Teilzeitarbeit. Auszubildende werden an dieser Stelle nicht mitgezählt.

Wie viel Stunden muss man mindestens bei Teilzeit arbeiten?


Es gibt keine festgelegte Stundenzahl wie viel ein Beschäftigter in Teilzeit arbeiten muss. Die zu leistende Arbeitszeit muss nur mit dem Arbeitgeber vereinbart im Arbeitsvertrag schriftlich festgelegt werden.

Wie beantragt man Teilzeit ?


Arbeitnehmer, die ihren Vollzeit-Job auf Teilzeit reduzieren wollen, müssen mindestens drei Monate vor dem gewünschten Beginn der Teilzeitarbeit dies bei ihrem Arbeitgeber beantragen. Dieser Antrag muss nicht zwingend schriftlich sein, aus Beweisgründen empfiehlt sich dies aber.

Im Antrag sollte stehen, in welchem Umfang die Arbeitszeit reduziert werden soll – also wie viel Stunden der Arbeitnehmer zukünftig in der Woche arbeiten möchte – und wie diese Arbeitszeit aufgeteilt werden soll. Gibt der Arbeitnehmer keine Arbeitszeitaufteilung an, kann der Arbeitgeber aufgrund seines Weisungsrechts dies nach eigenem Ermessen vornehmen.

Kann der Antrag auf Teilzeit auch abgelehnt werden?


Der Arbeitgeber kann den Antrag auf Teilzeitarbeit nur aus betrieblichen Gründen ablehnen. Das wäre etwa der Fall, wenn die Reduzierung der Arbeitszeit eine wesentliche Beeinträchtigung der Organisation, des Betriebsablaufs, der Betriebssicherheit oder unverhältnismäßig hohe Kosten für den Betrieb bedeuten würde.

Werden schon andere Arbeitnehmer in vergleichbaren Bereichen in Teilzeit beschäftigt, kann der Arbeitgeber den Antrag auf Teilzeit in der Regel nicht ablehnen.

Für die Ablehnung des Antrags auf Teilzeitarbeit muss der Arbeitgeber eine Frist beachten. Er muss die Ablehnung gegenüber dem Arbeitnehmer schriftlich spätestens einen Monat vor Beginn der beantragten Arbeitszeitverringerung erklären. Versäumt er diese Frist, verringert sich die Arbeitszeit, wie beantragt, ab dem gewünschten Datum.

Von Teilzeit zurück zur Vollzeit – geht das?


Unter bestimmten Voraussetzungen können Arbeitnehmer nach ihrer Teilzeit wieder Vollzeit arbeiten. Dafür wurde Anfang 2019 die sog. Brückenteilzeit eingeführt. Unter der sog. Brückenteilzeit versteht man eine zeitlich begrenzte Teilzeitarbeit, nach der der Arbeitnehmer wieder zurück in die Vollzeitarbeit kehrt. Die Arbeitszeit kann in einem Zeitrahmen von ein bis fünf Jahren verringert werden. Voraussetzung für die so. Brückenteilzeit ist, dass das Beschäftigungsverhältnis mehr als sechs Monate besteht und im Unternehmen mehr als 45 Beschäftigte arbeiten.

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