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Die Scheidung - das Aus für Ehe und Partnerschaft
Besteht die Lebensgemeinschaft zwischen den Ehegatten nicht mehr und wird auch eine Wiederherstellung nicht erwartet, folgt in aller Regel die Scheidung. Die räumliche Trennung der Partner ist seit einem Jahr vollzogen und beide wollen die Scheidung, oder sie leben seit mindestens drei Jahren getrennt und nur ein Partner möchte die Ehe beenden.
Scheidung unter einem Jahr Trennung
Ohne Trennungsjahr geschieden zu werden ist dann möglich, wenn es für einen Partner eine unzumutbare Härte bedeuten würde. Dies muss aus Gründen erfolgen, die in der Person des anderen Ehepartners liegen.
Der Regelfall ist die Scheidung nach einem Trennungsjahr
Neben getrennten Konten ist es auch wichtig, dass ab dem Tag der Trennung jeder Partner für seine Verbindlichkeiten selbst aufkommt, auch wenn eine räumliche Trennung wirtschaftlich nicht tragbar ist. Auch nach einem Jahr der Trennung kann keine Scheidung ohne Begründung durchgesetzt werden. Hier kann er sich auch auf Gründe berufen, die der scheidungswillige Partner selbst verursacht hat, wie beispielsweise eine neue Beziehung. Verstehen sich die Partner noch gut, haben sich also einfach auseinandergelebt, dann bietet sich die Möglichkeit einer einvernehmlichen Scheidung. Das deutsche Scheidungsrecht gibt vor, dass ein Anwalt die Vertretung vor Gericht übernimmt. Mit uns finden Sie schnell und unkompliziert einen Scheidungsanwalt in Ihrer Gegend.
Drei Trennungsjahre
Widerspricht ein Partner einer Scheidung, so verlängert sich die Zeit der Trennung auf drei Jahre. Das Gesetz geht davon aus, dass nach drei Trennungsjahren die Ehe zerrüttet ist, in diesem Fall bedarf es keiner Begründung mehr. Bei uns finden Sie erfahrene Juristen für das Rechtsgebiet Scheidungsrecht.
Es gilt bei einer Trennung an viele Dinge zu denken.
Wer trägt zukünftig die Verantwortung für die Kinder und wer leistet welche Unterhaltszahlungen. Außerdem gibt es gemeinsam erworbene Gegenstände und eventuell gemeinsam gespartes Geld, das es nun aufzuteilen gilt. Ein Anwalt für Familienrecht in München Ludwigsvorstadt liefert zuverlässigen Rechtsrat.
Ein großer Streitpunkt bei einer Scheidung ist natürlich oft das Vermögen.
Der wirtschaftliche Zugewinn während der Ehe ist anlässlich der Scheidung auszugleichen.
In den letzten Jahren lag die Anzahl an Scheidungen auf hohem Niveau.
Wie läuft das Scheidungsverfahren ab. Zum Schutz aller Beteiligten im Scheidungsverfahren existiert ein Anwaltszwang. Maßgeblich für die örtliche Zuständigkeit eines Gerichts ist in der Regel der Aufenthaltsort der minderjährigen Kinder. Wird die Ehe kinderlos geschieden, so ist das Gericht zuständig, in dessen Bezirk der Antragsgegner wohnt, es sei denn einer der Partner wohnt noch in der ehemals gemeinsamen Wohnung, dann ist das dortige Familiengericht zuständig. Im Verfahren stellt wenigstens ein Ehepartner den Antrag auf Scheidung. Während des Ehescheidungsverfahrens ist von Amts wegen ein Versorgungsausgleich durchzuführen um z.B. Rentenanwartschaften zu ermitteln. Besteht Klarheit über den Versorgungsausgleich wird ein Termin für die Scheidung anberaumt an dem alle Beteiligten abschließend gehört werden können. Haben die Eheleute einen Ehevertrag geschlossen, so ist eine Scheidung meist sehr viel unkomplizierter.
Covid-19 und Familienrecht
Die Auswirkung der Corona Pandemie auf das Familienrecht bleiben nicht aus. Mit vorübergehenden Änderungen oder Ergänzungen von Regelungen, versucht die Regierung die Covid-19 Folgen für die Bevölkerung möglichst gering zu halten. Dies gilt vor allem für das Unterhaltsrecht und das Umgangsrecht auch im Hinblick auf angeordnete Quarantäne. Auch das Thema Impfen birgt Konfliktpotential. Um bei den sich pandemiebedingt schnell ändernden Gesetzeslagen rechtssicher und aktuell beraten zu werden, wendet man sich bestmöglich an einen Anwalt für Familienrecht.
Unterhalt im Ehe- und Familienrecht
Unterhalt steht für die Verpflichtung einer Person, die Existenz einer anderen Person, mit der man in gerader Linie verwandt ist, zu sichern. Unterhalt stellt die soziale Absicherung einer Person dar und gründet auf dem Solidaritätsprinzip. In Deutschland gilt die Unterhaltspflicht. Sowohl vertragliche Übereinkünfte, als auch das Gesetz kann zu Unterhalt verpflichten.
Barunterhalt oder Alimente bezeichnet das gleiche
Alimente sind die zu leistenden Unterhaltszahlungen. Bedingung für die Unterhaltsverpflichtung ist natürlich, dass die persönlichen Umstände es einem überhaupt ermöglichen Unterhalt zu leisten. Viele Eltern wissen nicht, dass sie beide gleichermaßen zur Unterhaltsleistung gegenüber ihren Kindern verpflichtet sind. Dabei wird unterschieden zwischen Barunterhalts- und Naturalunterhaltspflicht. Lediglich die "Bezahlung" unterscheidet sich: Während der eine Partner, bei dem die Kinder wohnen, seinen Unterhaltsteil in Form von "Naturalunterhalt" erbringt (also ein Heim, Nahrung, Fürsorge, Fahrdienste, etc.), kommt der andere Partner seinem Anteil in Form von "Barunterhalt" nach.
Wie wird der Kindesunterhalt ermittelt
Hier geht es um das unterhaltsrelevante Geld des unterhaltspflichtigen Ehepartners. Geht es um die Unterhaltszahlung, wird im Normalfall die Düsseldorfer Tabelle herangezogen um zu berechnen, wie viel Geld Kinder pro Monat benötigen.
Unterhalt für den Ex-Partner
Wenn ein Elternteil sich nicht selbst versorgen kann, kann es ab dem Zeitpunkt der Trennung einen Anspruch auf Ehegattenunterhalt geltend machen. Bei der Berechnung des Ehegattenunterhaltes muss zunächst das unterhaltsrelevante Einkommen ermittelt werden. Arbeitslosigkeit, Selbständigkeit oder eine Firmengründung können auch noch nach Festsetzung der Unterhaltshöhe den Lebensunterhalt beeinflussen. Vorsicht ist bei der Beantragung des Ehegattenunterhaltes geboten, denn eine zeitverzögerte Antragstellung kann einen Unterhaltsanspruch negativ beeinflussen. Informieren Sie sich bei einer Kanzlei für Familienrecht über Themen wie Zugewinnausgleich oder Unterhaltsanspruch. Ein Rechtsanwalt wird Sie als seinen Mandanten bei rechtlichen Schwierigkeiten oder Auseinandersetzungen mit dem Expartner rechtssicher beraten. Eine Scheidungsfolgenvereinbarung kann bewirken, dass eine Scheidung schneller und unkomplizierter wird. Dringend angeraten wird für die Scheidungsvereinbarung, dass beide Partner ihren eigenen Rechtsanwalt / Rechtsanwältin haben. Dadurch können Lösungen gefunden werden, die beiden Partnern entgegenkommen und dem Sachverhalt angepasst sind. Außerdem können viele mögliche weitere Konflikte vermieden werden.
Der Selbstbehalt
Auch der Ex-Partner hat Lebenshaltungskosten, die er begleichen muss, um dies zu gewährleisten gibt es den Selbstbehalt. Wenn der Partner seinen Unterhaltszahlungen für Ex-Partner und Kinder nicht vollumfänglich nachkommen kann, gleicht fürs erste der Staat den fehlenden Betrag pro Monat aus.
Was muss bei der Berechnung des Unterhalts berücksichtigt werden
Da sehr viel berücksichtigt werden muss, bedarf es sehr genauer Berechnung. Unterschreiben Sie keine Vereinbarungen des gegnerischen Anwalts ohne Rücksprache mit Ihrer eigenen Anwaltskanzlei.
Der Unterhaltsvorschuss
Das Unterhaltsvorschussgesetz regelt wann, in welchem Umfang und wie lange der Staat dem alleinerziehenden Elternteil einen Zuschuss zum Haushaltsgeld zahlt. Das Jugendamt ist für die Erteilung des Vorschusses zuständig.
Wer hat ein Anrecht auf Unterhaltsvorschuss
Um Unterhaltsvorschuss zu beantragen, muss man nicht erst völlig mittellos sein. Mit dem Erhalt des Unterhaltsvorschusses überträgt man dem Jugendamt die Forderung des Unterhalts und so ist das Amt berechtigt den Vorschuss, wenn möglich, vom unterhaltspflichtigen Elternteil wieder einzufordern. Der betreuende Elternteil darf nicht verheiratet oder mit dem anderen Elternteil noch zusammenwohnen, dies ist genauso Voraussetzung wie der feste Wohnsitz des Kindes in Deutschland.
Keinen Anspruch auf Unterhaltsvorschuss.
Ist der Alleinerziehende jedoch verheiratet oder lebt nicht dauerhaft von seinem Ehegatten getrennt, oder zahlt dieser regelmäßig seinen Unterhaltsregelbetrag, so kann ein Antrag auf Unterhaltsvorschuss nicht gewährt werden. Veränderte Lebenssituationen des alleinerziehenden Elternteils, wie z.B. Wiederheirat oder Zusammenziehen mit dem unterhaltspflichtigen Elternteil, sind dem Amt mitzuteilen und können die Vorschusszahlungen beenden.
Sorgerecht: Das Kindeswohl steht an erster Stelle
Mit dem Sorgerecht ist die Pflicht und die Befugnis gemeint, Entscheidungen für das Kind zu treffen. Das Kind hat also geschützt, bestmöglich gefördert und erzogen sowie finanziell abgesichert zu werden. Fragen über das Sorgerecht findet man im BGB beantwortet. Das gemeinsame Sorgerecht beider Eltern ist in Deutschland der Regelfall. Entscheidungen des Alltages fallen hier in die Befugnis des naturalunterhaltsbeauftragen Elternteils. Bei richtungsweisenden Entscheidungen, die das Kind betreffen, müssen sich beide Eltern vorher einigen. Ein klassisches Thema, welches alle Eltern irgendwann trifft ist die Schulwahl, oder auch die religiöse Erziehung. Können sich die Eltern nicht einigen, entscheidet das Familiengericht.
Der Lebensmittelpunkt des Kindes
Die Frage wo der Lebensmittelpunkt des Kindes sein soll und damit auch wer mit dem Kind künftig den Alltag teilt ist oft nur mühsam zu entscheiden. Das Gericht wird dann diese Entscheidung im Sinne und zum Wohl des Kindes treffen. Das Gericht bezieht sich bei seiner Entscheidung auf die jeweilige Fähigkeit der Eltern das Kind bestmöglich zu betreuen und zu fördern.
Gibt es auch ein alleiniges Sorgerecht?
Geht eine Beziehung ohne Trauschein in die Brüche, so ist klar geregelt, dass die Mutter das Sorgerecht erhält. Nur ein triftiger Grund veranlasst das Familiengericht bei verheirateten Paaren dem Antrag auf alleiniges Sorgerecht stattzugeben. Gründe können etwa häusliche Gewalt, Veruntreuung des Vermögens, Vernachlässigung oder die Gefährdung der Gesundheit des Kindes sein. Es ist nicht ausreichend zu befürchten jemand sei "schlechter Umgang" für das Kind. Kommt das Gericht gemeinsam mit Jugendamt und Sachverständigem zu der Erkenntnis, dass das Kindeswohl durch einen Sorgerechtsberechtigten gefährdet wird, wird es dem Antrag auf alleiniges Sorgerecht stattgeben. Als ultima ratio kann den Eltern das Sorgerecht weggenommen werden, nämlich dann wenn das Kindeswohl auf dem Spiel steht. Das Sorgerecht wird in solchen Fällen auf einen Amtsvormund übertragen. Die Unterbringung in einem Heim oder bei einer Pflegefamilie obliegt dann seiner Entscheidungsgewalt. Ein Familienanwalt in München Ludwigsvorstadt berät bei einem Sorgerechtsfall.
Sorgen Sie vor - mit der Sorgerechtsverfügung
Die Sorgerechtsverfügung ist einem Testament sehr ähnlich, sie verfügt über das Sorgerecht des Kindes im Todesfall der Eltern. Achtung! Lediglich die Unterschrift der Eltern unter einem maschinell erstellten Text reicht nicht aus. Möchte man als Vater oder Mutter sicherstellen, dass das Kind gut versorgt ist im Falle des eigenen Todes, kann man auch alleine eine Sorgerechtsverfügung verfassen. Wird das Kind tragischerweise zur Vollwaise und haben beide Eltern eine Sorgerechtsverfügung verfasst, so orientiert sich das Gesetz an der Sorgerechtsverfügung des zuletzt verstorbenen Elternteils
Ist der Anwalt für Familienrecht unumgänglich?
Lässt sich eine Situation nicht friedlich beilegen, so führt dies oft zu Rechtsstreitigkeiten in denen man sich sehr gern zur Unterstützung einen versierten Juristen an die Seite wünscht. Auch außergerichtlich hilft ein Anwalt seinem Mandanten gern und versiert bei der Durchsetzung seiner Interessen.