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Anwalt für Familienrecht in Rommerskirchen

Rechtsanwältin Prof. Dr. Petra Berens Rommerskirchen
Rechtsanwältin Prof. Dr. Petra Berens
Kanzlei Prof. Dr. Petra Berens
Rechtsanwältin · Fachanwältin für Familienrecht · Fachanwältin für Sozialrecht · Fachanwältin für Medizinrecht
Wyckgasse 29, 41569 Rommerskirchen
02183 - 4173915
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Prof. Dr. Petra Berens, Ihre Fachanwältin für Familienrecht, Medizinrecht und Sozialrecht und Rechtsanwältin für Arbeitsrecht in Bedburg, Rommerskirchen und Mönchengladbach. Sie möchten Schmerzensgeld gegenüber Ihrem Arzt oder Krankenhaus beanspruchen? Ihnen werden bestimmte Sozialleistungen von den Behörden verweigert? Sie sehen sich Konflikten mit Ihrem Arbeitgeber ausgesetzt oder stehen kurz vor der Scheidung Ihrer Ehe? Mit meiner jahrzehntelangen Erfahrung in Fragen dieser sowie aller weiteren innerhalb der vorgenannten Rechtsgebiete, möchte ich Ihnen gerne die Unterstützung bieten, die Sie suchen: eine effiziente, zielgerichtete und auf Ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnittene Betreuung. Meine Kompetenzen. Den Weg der Juristerei einzuschlagen, war eine sehr bewusste Entscheidung. Nachdem ich das Studium erst im Alter von 35 Jahren aufgenommen hatte, gelang es mir innerhalb von 10 Jahren Studium, Referendariat und Promotion abzuschließen und letztendlich die Professur zu erhalten. Seit dem Jahre 2002 stehe ich meinen Mandanten als selbstständige Rechtsanwältin zur Verfügung und nahm 2004 meine Lehrtätigkeit als Professorin an ...mehr
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Familienrecht
Familienrecht ©freepik - mko

Scheidung - Trennung - Wenn die Liebe weg ist

Ist die Ehe misslungen, sind also die Differenzen nicht zu überbrücken, gibt es die Möglichkeit sich scheiden zu lassen. Eine zerrüttete Ehe setzt voraus, dass die Eheleute seit mindestens einem Jahr nicht mehr unter einem Dach wohnen, oder drei Jahre, wenn nur ein Partner die Scheidung möchte .

Scheidung unter einem Jahr Trennung

Soll die Ehe geschieden werden und leben Ehepartner noch kein Jahr getrennt, so kann dies nur geschehen, wenn die Fortsetzung der Ehe für einen der beiden Ehepartner unzumutbar wäre. Die Gründe müssen dann in der Person des Partners liegen.

Der Regelfall ist die Scheidung nach einem Trennungsjahr

Ist ein Auszug aus der gemeinsamen Wohnung finanziell nicht erschwinglich, so ist es dringend nötig, klare Regeln einzuhalten was Verbindlichkeiten und deren Begleichung angeht, am besten indem man getrennte Konten führt. Auch nach einem Jahr der Trennung kann keine Scheidung ohne Begründung durchgesetzt werden. Hier kann er sich auch auf Gründe berufen, die der scheidungswillige Partner selbst verursacht hat, wie beispielsweise eine neue Beziehung. Der wohl harmonischste Weg, wenn eine Beziehung gescheitert ist, ist der einer einvernehmlichen Scheidung. Im deutschen Scheidungsrecht herrscht Anwaltszwang. Das bedeutet, vor Gericht müssen sich die Parteien von einem Anwalt vertreten lassen. Mit uns finden Sie schnell und unkompliziert einen Scheidungsanwalt in Ihrer Gegend.

Nach drei Trennungsjahren

Widerspricht ein Partner einer Scheidung, so verlängert sich die Zeit der Trennung auf drei Jahre. Sind nach der Trennung bereits drei Jahre vergangen ist die Scheidung ohne Angabe weiterer Gründe möglich. Finden Sie mit uns einen guten Juristen in Ihrer Nähe für das Rechtsgebiet Scheidungsrecht.

Wichtige Dinge sind bei einer Trennung zu bedenken.

Wer trägt zukünftig die Verantwortung für die Kinder und wer leistet welche Unterhaltszahlungen. Auf die getrennten Partner kommen eine ganze Menge zusätzlicher Entscheidungen zu u.a. über die Aufteilung des Hausstandes. Holen Sie sich Rat bei einem Anwalt für Familienrecht in Rommerskirchen

Jahr für Jahr werden von den bundesdeutschen Gerichten weit über 100.000 Ehen geschieden.

Wie hoch war das Vermögen vor der Eheschließung, wie hoch ist es zum Zeitpunkt der Trennung. Dies ergibt den Zugewinn der auszugleichen ist.

In den letzten Jahren lag die Anzahl an Scheidungen auf hohem Niveau.

Wie geht eine Scheidung von Statten: Da ein Antrag auf Scheidung nur von einem Anwalt gestellt werden darf, empfiehlt es sich einen Anwalt frühzeitig mit in das Scheidungsverfahren mit einzubeziehen. Das Gericht, in dessen Bezirk der Ehegatte mit allen gemeinsamen, minderjährigen Kindern, seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, ist für die Scheidung zuständig. Wird die Ehe kinderlos geschieden, so ist das Gericht zuständig, in dessen Bezirk der Antragsgegner wohnt, es sei denn einer der Partner wohnt noch in der ehemals gemeinsamen Wohnung, dann ist das dortige Familiengericht zuständig. Eine Scheidungsprozess beginnt mit dem Antrag auf Scheidung von einem oder beiden Ehepartnern. Auskünfte zu möglichen Rentenanwartschaften werden durch besondere Schreiben des Gerichts erfragt. Nach der Bestimmung des Versorgungsausgleichs kann der Scheidungstermin festgelegt werden zu dem die Ehe schließlich rechtskräftig geschieden wird. Mit geschlossenem Ehevertrag können scheidungswillige Ehepartner meist deutlich schneller geschieden werden.

Corona und das Familienrecht

Corona hat auch Auswirkungen auf das Familienrecht. Einige Gesetze wurden vorübergehend ergänzt, bzw. ausgesetzt, auch um die Folgen für die Bevölkerung durch Covid-19 so klein wie möglich zu halten. Sowohl das Umgangsrecht als auch das Unterhaltsrecht mussten angepasst werden. Auch zum Thema Impfen könnten Fragen aufkommen. Ein Anwalt für Familienrecht hat auch bei sich schnell ändernden Rechtslagen den Überblick über aktuelle Bestimmungen und kann rechtssicher beraten.

Kindesunterhalt und Ehegattenunterhalt bei einer Scheidung

Unterhalt bedeutet laut Familienrecht, dass unter bestimmten Voraussetzungen eine Person, die Lebensbedürfnisse einer anderen Person mitträgt. Gesellschaftlich gesehen ist der Unterhalt einer der Grundpfeiler der Sozialfürsorge. Die Unterhaltspflicht in Deutschland. Nicht nur von Gesetzes wegen kann man unterhaltspflichtig werden, auch vertragliche Vereinbarungen können dies festlegen.

Alimente - der so genannte Barunterhalt.

Das Wort Barunterhalt sagt schon aus, dass es sich bei diesem Teil des Unterhaltes um die finanzielle Seite des Unterhaltes handelt. Die Grundvoraussetzung ist natürlich, dass der Unterhaltsverpflichtete genügend verdient um zum Unterhalt eines anderen herangezogen werden zu können. Anspruch auf Unterhalt besteht immer für gemeinsame Kinder, wenn sich Eltern trennen oder nicht zusammen leben. Um welche Art des Unterhaltes es sich handelt hängt von der Position ab die man übernehmen kann bzw. muss. Der Partner, bei dem die Kinder wohnen, kommt seiner Pflicht in Form von "Naturalien" nach, das heißt, er sorgt für ein Zuhause, für Essen und Kleidung, kümmert sich um Schul- bzw. Ausbildungsangelegenheiten und verbringt mit den Kindern ganz allgemein Zeit. Der andere Elternteil erbringt seine Pflicht in Form von Geldzahlungen an den Ex-Partner.

Wie wird der Kindesunterhalt ermittelt

Bei der Unterhaltsberechnung gilt generell: Es kommt nicht darauf an, wie viel Geld- und Sachwerte vorhanden sind oder was auf dem Gehaltsscheck steht, es wird lediglich "unterhaltsrelevantes" Einkommen berücksichtigt. Geht es um die Unterhaltszahlung, wird im Normalfall die Düsseldorfer Tabelle herangezogen um zu berechnen, wie viel Geld Kinder pro Monat benötigen.

Unterhalt für den Ex-Partner

Wenn ein Elternteil sich nicht selbst versorgen kann, kann es ab dem Zeitpunkt der Trennung einen Anspruch auf Ehegattenunterhalt geltend machen. Zunächst wird geklärt, welcher Partner für den Unterhalt sorgen muss, dann wird das unterhaltsrelevante Einkommen beider Ehegatten ermittelt. Die Höhe des Ehegattenunterhalts darf während der Trennungsphase immer dann neu berechnet bzw. festgesetzt werden, wenn sich das unterhaltsrelevante Einkommen des zur Zahlung verpflichteten Partners geändert hat (z.b. durch Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit, Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit o.ä.) Ist man auf die Unterstützung des Ex-Partners angewiesen, sollte man die Beantragung des Unterhalts nicht all zu lange hinauszögern. Eine Kanzlei für Familienrecht ist versiert mit allen möglichen Schwierigkeiten und Auseinandersetzungen das Familienrecht betreffend und berät ihre Mandanten u.a. auch bei Fragen zum Zugewinnausgleich oder Unterhaltsanspruch. Eine Scheidungsfolgenvereinbarung kann bewirken, dass eine Scheidung schneller und unkomplizierter wird. Vorsicht ist geboten und man sollte für eine Scheidungsvereinbarung unbedingt einen eigenen Rechtsanwalt / Rechtsanwältin beauftragen. Für beide Parteien können gute Lösungen auf den jeweiligen Sachverhalt zugeschnitten gefunden werden und weitere Konflikte werden abgewendet.

Selbstbehalt

Auch der Ex-Partner hat Lebenshaltungskosten, die er begleichen muss, um dies zu gewährleisten gibt es den Selbstbehalt. Sollte der Partner durch diesen so genannten Selbstbehalt nicht mehr zur vollen Unterhaltszahlung fähig sein, springt der Staat ein.

Unterhaltsberechnung

Die Berechnung des Unterhaltes ist sehr komplex. Lassen Sie sich bei der Berechnung des Unterhaltes von einer erfahrenen Anwaltskanzlei helfen.

Was ist ein Unterhaltsvorschuss?

Unterhaltsvorschuss gewährt der Staat, wenn der Unterhaltsbeitrag, den den Ex-Partner beisteuern kann zu gering ist. Beantragen kann man diese Unterstützung in der Regel beim Jugendamt.

Wer darf wann Unterhaltsvorschuss beantragen?

Es ist weder ein vorausgehendes Gerichtsurteil gegen den unterhaltspflichtigen Elternteil nötig, noch ist das Einkommen des alleinerziehenden Elternteils von Bedeutung um Unterhaltsvorschuss zu beantragen. Sollte der unterhaltspflichtige Elternteil durchaus in der Lage sein, Unterhalt zu zahlen und tut es nicht, holt sich der Staat den gezahlten Unterhaltsvorschuss von ihm zurück. Der Unterhaltsvorschuss wird gewährt um dem Kind ein Existenzminimum zu sichern, beantragt wird es aber vom betreuenden Elternteil, deshalb ist es zwingend nötig, dass das Kind mit ihm unter einem Dach lebt.

Keinen Anspruch auf Unterhaltsvorschuss.

Die Zahlung von Unterhaltsvorschuss ist z.B. dann nicht möglich, wenn der alleinerziehende Vater oder Mutter nicht mitwirkt bei der der Feststellung des Aufenthaltsortes des zur Zahlung verpflichteten Elternteils. Auch wenn der unterhaltspflichtige Elternteil nur in der Lage ist den Mindestunterhalt wieder selbst zu tragen, enden die Unterhaltsvorschusszahlungen vom Jugendamt.

Sorgerecht und Kindeswohl

Die Ausübung der elterlichen Sorge obliegt entweder den Eltern gemeinsam oder einer einzelnen Person. Die elterliche Sorge umfasst die alltägliche Sorge für das Kind und sein Vermögen sowie das Recht, zu bestimmen wo der Lebensmittelpunkt des Kindes sein soll. Die gesetzlichen Regelungen des Sorgerechts sind im BGB zu suchen. Das gemeinsame Sorgerecht ist in Deutschland der Regelfall. Geht es um Entscheidungen zu alltäglichen Dingen kann das Elternteil, bei dem das Kind lebt, alleine entscheiden. Der Staat sieht vor, dass sich die Eltern für das Kind einsetzen und wichtige Entscheidungen gemeinsam treffen. Als typisches Beispiel ist die für das Kind beste Schulwahl zu nennen. Unterscheiden sich die Ansichten der Eltern und finden sie keine gemeinsame Lösung für ihr Kind, so gibt es die Möglichkeit durch Antragstellung das Familiengericht eine Entscheidung im Sinne des Kindes zu treffen.

Wo wächst das Kind nach der Scheidung auf?

Den Lebensmittelpunkt für ein Kind festzulegen ist schnell ein Streitpunkt, da beide Elternteile dem Kind Schutz und Sicherheit bieten wollen. Das Gericht fällt dann eine Entscheidung. Wichtige Aspekte sind dabei unter anderem die Bindungsstärke des Kindes zu einem Elternteil, die Kontinuität der Beziehung und die Fähigkeit des Elternteils das Kind zu erziehen.

Das alleinige Sorgerecht

Sind die Eltern unverheiratet steht der Mutter das alleinige Sorgerecht zu. Nur ein triftiger Grund veranlasst das Familiengericht bei verheirateten Paaren dem Antrag auf alleiniges Sorgerecht stattzugeben. Eine pauschale Aussage, wie "der Vater ist ein schlechter Umgang für das Kind", reicht für eine Begründung nicht aus. Wenn man um das Wohl des Kindes fürchten muss, wird das Familiengericht gemeinsam mit Jugendamt und Sachverständigem über das alleinige Sorgerecht entscheiden. Eltern, die bei der Erziehung komplett versagen, darf das Sorgerecht entzogen werden. Das Sorgerecht wird in solchen Fällen auf einen Amtsvormund übertragen. Als Vormund trifft er dann die Entscheidung ob das Kind in ein Heim soll, oder ob es eine Familie gibt in der das Kind gut aufgehoben ist. Holen Sie sich Rat bei einem Familienanwalt in Rommerskirchen der sich im Sorgerecht auskennt.

Sorgen Sie vor - mit der Sorgerechtsverfügung

Mit einer Sorgerechtsverfügung können Eltern bestimmen, wer im Fall ihres Todes der gesetzliche Vormund für ihre minderjährigen Kinder werden und wer das Sorgerecht auf keinen Fall erhalten soll. Die Voraussetzung bei einer Sorgerechtsverfügung ist die Schriftform, nur handschriftlich und von beiden Sorgerechtsbevollmächtigten unterschrieben ist sie gültig! Sichern Sie das Wohl ihrer unmündigen Kinder auch im Falle ihres Todes ab mit einer Sorgerechtsverfügung. Die Sorgerechtsverfügung des zuletzt verstorbenen Elternteils ist die rechtsverbindlich umzusetzende Verfügung.

Wie kann der Anwalt für Familienrecht helfen?

Spätestens bei Rechtsstreitigkeiten benötigen Sie einen Anwalt der Ihnen in Ihrer individuellen Situation hilft und Sie unterstützt. Auch außergerichtlich hilft ein Anwalt seinem Mandanten gern und versiert bei der Durchsetzung seiner Interessen.

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