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Ihren Anwalt für Familienrecht in Rommerskirchen finden

Rechtsanwältin Prof. Dr. Petra Berens Bedburg
Rechtsanwältin Prof. Dr. Petra Berens
Kanzlei Prof. Dr. Petra Berens
Rechtsanwältin · Fachanwältin für Familienrecht · Fachanwältin für Sozialrecht · Fachanwältin für Medizinrecht
Adolf-Silverberg-Straße 37, 50181 Bedburg
02272 - 9089533
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Prof. Dr. Petra Berens, Ihre Fachanwältin für Familienrecht, Medizinrecht und Sozialrecht und Rechtsanwältin für Arbeitsrecht in Bedburg und Leverkusen. Sie möchten Schmerzensgeld gegenüber Ihrem Arzt oder Krankenhaus beanspruchen? Ihnen werden bestimmte Sozialleistungen von den Behörden verweigert? Sie sehen sich Konflikten mit Ihrem Arbeitgeber ausgesetzt oder stehen kurz vor der Scheidung Ihrer Ehe? Mit meiner jahrzehntelangen Erfahrung in Fragen dieser sowie aller weiteren innerhalb der vorgenannten Rechtsgebiete, möchte ich Ihnen gerne die Unterstützung bieten, die Sie suchen: eine effiziente, zielgerichtete und auf Ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnittene Betreuung. Meine Kompetenzen. Den Weg der Juristerei einzuschlagen, war eine sehr bewusste Entscheidung. Nachdem ich das Studium erst im Alter von 35 Jahren aufgenommen hatte, gelang es mir innerhalb von 10 Jahren Studium, Referendariat und Promotion abzuschließen und letztendlich die Professur zu erhalten. Seit dem Jahre 2002 stehe ich meinen Mandanten als selbstständige Rechtsanwältin zur Verfügung und nahm 2004 meine Lehrtätigkeit als Professorin an der ...mehr
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Familienrecht
Familienrecht ©freepik - mko

Scheidung - Trennung - Wenn die Liebe weg ist

Besteht die Lebensgemeinschaft zwischen den Ehegatten nicht mehr und wird auch eine Wiederherstellung nicht erwartet, folgt in aller Regel die Scheidung. Eine Zerrüttung der Ehe ist anzunehmen, wenn die Ehepartner mindestens ein Jahr getrennt leben und beide die Scheidung wollen, oder drei Jahre getrennt leben und nur einer der Ehepartner die Scheidung will.

Die Ausnahme von dieser Regel:

Dies nennt man Härtefallscheidung und soll einen Ehegatten schützen, auch sie greift jedoch nur, bei bereits räumlicher Trennung der Partner. Es muss dem Ehepartner also unzumutbar sein, mit dem anderen Ehepartner weiterhin zusammenleben zu müssen.

Der Normalfall: Scheidung nach einem Trennungsjahr

Die beiden Ehepartner dürfen keinen gemeinsamen Haushalt mehr führen und sollten, so dies finanziell möglich ist, auch nicht mehr zusammen leben. Nach dem Trennungsjahr kann die Ehe geschieden werden, es gibt verschiedene Gründe, die das Gericht als Trennungsgrund anerkennt. Scheidungsgründe wären wiederholte Seitensprünge oder die längst innerlich vollzogene Trennung vom Partner. Wollen beide Partner die Scheidung, bietet sich die einvernehmliche Scheidung an. Die Vertretung der beiden Parteien vor Gericht muss zwingend von einem Anwalt erfolgen. Dies ist im deutschen Scheidungsrecht so festgelegt. Einen Scheidungsanwalt finden Sie schnell und einfach auf unserer Seite.

Drei Trennungsjahre

Widerspricht ein Partner einer Scheidung, so verlängert sich die Zeit der Trennung auf drei Jahre. Auch der Gesetzgeber sieht es als erwiesen an, dass eine dreijährige Trennung als Beweis für eine gescheiterte Ehe anzuerkennen ist. Finden Sie mit uns einen versierten Juristen für das Rechtsgebiet Scheidungsrecht.

Wichtige Dinge sind bei einer Trennung zu bedenken.

Einigkeit muss erzielt werden bezüglich des Unterhaltes für den Ehegatten und der Kinder sowie das Sorgerecht für die Kinder. Die Ehepartner müssen sich bei einer Trennung auch Gedanken machen wie sie ihre Finanzen und die gemeinsam angeschafften Güter untereinander aufteilen wollen. Ein Anwalt für Familienrecht in Rommerskirchen berät im Falle einer Scheidung

Jahr für Jahr werden von den bundesdeutschen Gerichten weit über 100.000 Ehen geschieden.

Häufig ist eine Zugewinngemeinschaft vereinbart worden, dann ist nun der Vermögenszuwachs aufzuteilen.

Jede dritte Ehe wird in Deutschland geschieden.

Wie geht eine Scheidung von Statten: Auch wenn für die Beratung oder das Aushandeln der Scheidungsvereinbarungen kein Anwalt nötig ist, das Gericht akzeptiert den Antrag auf Scheidung nur wenn dieser von einem Anwalt gestellt wird. Maßgeblich für die örtliche Zuständigkeit eines Gerichts ist in der Regel der Aufenthaltsort der minderjährigen Kinder. Der § 122 des FamFG regelt die Zuständigkeit des Gerichtes. Bei Kinderlosigkeit ist dies in der Regel der Aufenthaltsort des Antraggegners. Im Verfahren stellt wenigstens ein Ehepartner den Antrag auf Scheidung. Das Familiengericht versendet zur Ermittlung von Ansprüchen zum Versorgungsausgleich Vordrucke an die „noch Eheleute“. Der Termin für die Hauptscheidungsverhandlung wird nach Berechnung des Versorgungsausgleichs terminiert. Wer vorausschauend einen Ehevertrag geschlossen hat, wird seine Scheidung in aller Regel deutlich zügiger durchsetzen.

Familienrecht in Coronazeiten

Auch das Familienrecht muss sich mit den Auswirkungen von Corona auseinandersetzen. Zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie wurden deshalb auch Regelungen erlassen, die zu zeitweisen Entlastungen der Bürger führen sollen. Berührt werden vor allem das Umgangsrecht als auch das Unterhaltsrecht. Auch das Thema Impfen kann bei geteiltem Sorgerecht ein Streitpunkt für die Erziehungsberechtigten werden. Bei aktuellen Fragen wendet man sich bestmöglich an einen Anwalt für Familienrecht.

Unterhaltsanspruch - Trennungsunterhalt – nachehelicher Unterhalt

Unterhalt steht für die Verantwortung eines Menschen für die Lebensbedürfnisse einer anderen Person einzustehen. Grundsätzlich steht Unterhalt für das Gebot der Solidarität. Die Unterhaltspflicht in Deutschland. Auch wenn man gesetzlich nicht unterhaltsverpflichtet wäre, kann eine frühere vertragliche Übereinkunft dazu führen.

Alimente - das Gegenstück zu Naturalunterhalt.

Man umschreibt damit den finanziellen Teil des Unterhaltes. Bedingung für die Unterhaltsverpflichtung ist natürlich, dass die persönlichen Umstände es einem überhaupt ermöglichen Unterhalt zu leisten. Beide Elternteile sind den gemeinsamen Kindern gegenüber unterhaltspflichtig. Im Unterhaltsrecht unterscheidet man zwischen Familienunterhalt, Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt (Ehegattenunterhalt), Unterhalt nach der Scheidung (nachehelicher Unterhalt) sowie den Unterhaltsvorschuss für Kinder von Alleinerziehenden. In der Regel kommt einer der Ex-Partner dieser Unterhaltspflicht in Form von Geldzahlungen nach (Barunterhalt), der andere Elternteil kümmert sich täglich um das Kind d.h. sorgt für Essen, Kleidung, kümmert sich um Schulangelegenheiten und Freizeitaktivitäten (Naturalunterhalt).

Die Berechnung des Kindesunterhalts

Die Berechnung des Kindesunterhaltes darf nicht auf das gesamte Vermögen angewendet werden, hier ist deutlich zu unterscheiden und nur das „unterhaltsrelevante“ Einkommen zu beachten. Geht es um die Unterhaltszahlung, wird im Normalfall die Düsseldorfer Tabelle herangezogen um zu berechnen, wie viel Geld Kinder pro Monat benötigen.

Auch der Ehegatte hat evtl. Anspruch auf Unterhalt

Zudem kann es auch einen Anspruch auf Ehegattenunterhalt geben, wenn ein Partner – meist aufgrund der Kinder – nicht oder nur wenig arbeiten kann und sich alleine nicht versorgen könnte. Beim Ehegattenunterhalt wird zunächst ermittelt, wie viel „unterhaltsrelevantes“ Einkommen vorhanden ist; daraus ergibt sich – sofern ein Anspruch vorhanden ist – die Höhe der Zahlungen an den Ex-Partner. Die Höhe des Ehegattenunterhalts darf während der Trennungsphase immer dann neu berechnet bzw. festgesetzt werden, wenn sich das unterhaltsrelevante Einkommen des zur Zahlung verpflichteten Partners geändert hat (z.b. durch Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit, Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit o.ä.) Ist man auf die Unterstützung des Ex-Partners angewiesen, sollte man die Beantragung des Unterhalts nicht all zu lange hinauszögern. Eine Kanzlei für Familienrecht berät ihren Mandanten rechtssicher zu allen Themen das Familienrecht betreffend, wie auch u.a. bei Auseinandersetzungen über Unterhaltsansprüche oder den Zugewinnausgleich. Eine Scheidungsfolgenvereinbarung kann eine Scheidung beschleunigen und vereinfachen. Um eine Scheidungsvereinbarung auszuarbeiten sollten Sie sich jedoch unbedingt nur auf einen eigenen Rechtsanwalt / eine eigene Rechtsanwältin verlassen. Für beide Parteien können gute Lösungen auf den jeweiligen Sachverhalt zugeschnitten gefunden werden und weitere Konflikte werden abgewendet.

Selbstbehalt in Kürze

Da auch der Partner mit regelmäßigen Kosten konfrontiert ist, gibt es den Selbstbehalt, der regelt, wie viel von seinem Verdienst bei ihm bleiben muss um den Alltag zu bestreiten. Um finanzielle Engpässe zu vermeiden, hilft der Staat indem er für eine gewisse Zeit die Unterhaltszahlungen übernimmt.

Die Berechnung des Unterhalts

Die Unterhaltsberechnung bedarf expliziten Wissens und muss sehr gründlich erstellt werden. Lassen Sie sich von einem Anwalt einer Anwaltskanzlei für Familienrecht ausführlich über Ihre Ansprüche bzw. Verpflichtungen beraten.

Gibt es einen Unterhaltsvorschuss?

Das Unterhaltsvorschussgesetz regelt wann, in welchem Umfang und wie lange der Staat dem alleinerziehenden Elternteil einen Zuschuss zum Haushaltsgeld zahlt. Das Jugendamt ist für die Erteilung des Vorschusses zuständig.

Wer darf wann Unterhaltsvorschuss beantragen?

Für den alleinerziehenden Elternteil, der Unterhaltsvorschuss beantragt, gelten keine Einkommensgrenzen. Sollte der unterhaltspflichtige Elternteil durchaus in der Lage sein, Unterhalt zu zahlen und tut es nicht, holt sich der Staat den gezahlten Unterhaltsvorschuss von ihm zurück. Der betreuende Elternteil darf nicht verheiratet oder mit dem anderen Elternteil noch zusammenwohnen, dies ist genauso Voraussetzung wie der feste Wohnsitz des Kindes in Deutschland.

Ein Antrag auf Unterhaltsvorschuss kann auch abgelehnt werden.

Die Gewährung oder Weiterzahlung von Unterhaltsvorschuss ist nur bei Kooperation z.B. der Vaterschaftsfeststellung, des alleinerziehenden Elternteils möglich. Die Unterhaltsvorschusszahlung wird immer dann eingestellt, wenn der Unterhaltspflichtige Elternteil wieder selbst in der Lage ist seiner Verpflichtung nachzukommen.

Sorgerecht: Das Kindeswohl steht an erster Stelle

Eltern haben das Recht und die Pflicht für ihre Kinder zu sorgen. Das Kind hat also geschützt, bestmöglich gefördert und erzogen sowie finanziell abgesichert zu werden. Wie die rechtliche Sicht zum Thema Sorgerecht ist, findet man im BGB Verheiratete Eltern tragen das gemeinsame Sorgerecht. Alltagsangelegenheiten können von dem Elternteil entschieden werden, bei dem das Kind lebt. Bei richtungsweisenden Entscheidungen, die das Kind betreffen, müssen sich beide Eltern vorher einigen. Gemeinsam zu entscheiden ist unter anderem auch die religiöse Erziehung. Sollte es den Eltern nicht möglich sein eine Einigung zu finden, muss dies ein Familiengericht klären.

Welcher Elternteil teilt seinen Alltag mit dem Kind?

Oft ist es mit die schwierigste Entscheidung bei wem das Kind aufwachsen soll. Oft muss hier das Gesetz eine Entscheidung treffen. Je älter die Kinder sind, desto mehr wird auch der Wunsch der Kinder berücksichtigt, bei welchem Elternteil sie leben wollen.

Gibt es auch ein alleiniges Sorgerecht?

Geht eine Beziehung ohne Trauschein in die Brüche, so ist klar geregelt, dass die Mutter das Sorgerecht erhält. Nur ein triftiger Grund veranlasst das Familiengericht bei verheirateten Paaren dem Antrag auf alleiniges Sorgerecht stattzugeben. Misshandlungen des Kindes oder der Missbrauch des Sorgerechts, wenn beispielsweise der Schulbesuch verweigert wird, wird als gefährdend bewertet, nicht jedoch wenn befürchtet wird, der Expartner könne "schlechter Umgang" sein. Kommt das Gericht gemeinsam mit Jugendamt und Sachverständigem zu der Erkenntnis, dass das Kindeswohl durch einen Sorgerechtsberechtigten gefährdet wird, wird es dem Antrag auf alleiniges Sorgerecht stattgeben. Die Gefährdung des Kindeswohls ist hier der Maßstab für den Entzug des elterlichen Sorgerechts. Das Gericht bestellt in solchen Fällen einen Amtsvormund und betraut ihn mit dem Sorgerecht. Dieser wird dafür sorgen, dass das Kind in einem Heim oder bei Pflegeeltern untergebracht wird. Hilfe holen Sie sich bei einem Familienanwalt in Rommerskirchen für das Sorgerecht.

Auch im Notfall das Sorgerecht schon geregelt haben.

Sind beide Eltern sorgeberechtigt, so wird erst im Falle, das beide Eltern versterben die Sorgerechtsverfügung zur Anwendung kommen, da ansonsten das noch lebende Elternteil das alleinige Sorgerecht bekommt. Wie das Testament, so ist auch die Sorgerechtsverfügung handschriftlich zu erstellen. Die sicherste Art zu gewährleisten, dass es dem minderjährigen Kind auch noch nach dem Tod seines sorgeberechtigten Elternteils gut geht, ist die Absicherung durch eine Sorgerechtsverfügung. Wird das Kind tragischerweise zur Vollwaise und haben beide Eltern eine Sorgerechtsverfügung verfasst, so orientiert sich das Gesetz an der Sorgerechtsverfügung des zuletzt verstorbenen Elternteils

Wem hilft der Anwalt für Familienrecht ?

Spätestens bei Rechtsstreitigkeiten benötigen Sie einen Anwalt der Ihnen in Ihrer individuellen Situation hilft und Sie unterstützt. Die außergerichtliche Beilegung und friedliche Wahrung der Interessen ist mit Hilfe eines Anwaltes oft sehr viel leichter möglich.