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Kategorie: Anwalt Arbeitsrecht ,
21.01.2026 (Lesedauer ca. 3 Minuten, 1008 mal gelesen)
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Schlechtes Arbeitszeugnis: Wie kann ich dagegen vorgehen?

Schlechtes Arbeitszeugnis: Wie kann ich dagegen vorgehen? © freepik - mko

Ein schlechtes Arbeitszeugnis kann Ihre berufliche Zukunft spürbar beeinträchtigen. Personalverantwortliche lesen Zeugnisse oft sehr genau, da können versteckte Negativformulierungen oder eine unterdurchschnittliche Bewertung Ihre Chancen bei einer Bewerbung erheblich mindern. Doch gut zu wissen: Sie sind einem schlechten Zeugnis nicht hilflos ausgeliefert!

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Was ist ein schlechtes Arbeitszeugnis?


Ein Arbeitszeugnis gilt als schlecht, wenn es Ihre Leistungen unterdurchschnittlich darstellt, negative Codes oder doppeldeutige Formulierungen enthält, wichtige Tätigkeiten oder Erfolge auslässt und/ oder dem Wahrheits- und Wohlwollensgebot widerspricht. Arbeitgeber sind verpflichtet, ein Zeugnis wahrheitsgemäß und wohlwollend zu formulieren. Ziel ist, dass Ihr berufliches Fortkommen des Arbeitnehmers nicht unnötig erschwert wird.
Viele schlechte Zeugnisse wirken auf den ersten Blick neutral, enthalten jedoch versteckte Abwertungen. Achten Sie besonders auf typische Warnsignale und versteckte Formulierungen, wie etwa: „Er erledigte die ihm übertragenen Aufgaben zur Zufriedenheit.“ (Note ausreichend) „Sie zeigte Verständnis für ihre Arbeit.“ (Note mangelhaft) „Er war bemüht, den Anforderungen gerecht zu werden.“ (Note unzureichend).
Lesen Sie dazu mehr in unserem ausführlichen Rechtstipp „Arbeitszeugnis: Was bedeuten die Formulierungen Deines Chefs? .
Auch das Weglassen von Selbstverständlichkeiten, wie Teamfähigkeit oder Zuverlässigkeit kann negativ gewertet werden.

1. Prüfen Sie das Arbeitszeugnis gründlich!


Nachdem Sie Ihr Arbeitszeugnis erhalten haben, sollten Sie es zunächst auf formale Fehler prüfen. Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis muss vom Arbeitgeber schriftlich auf Geschäftspapier verfasst sein. Es enthält neben dem Ort und dem Datum der Zeugnisausstellung die Daten zum Arbeitnehmer (Name, Anschrift, Geburtsdatum), eine Beschreibung seiner Tätigkeit im Unternehmen, eine Beurteilung seiner Arbeitsleistung und seines Sozialverhaltens. Mit Einwilligung des Arbeitnehmers kann im Arbeitszeugnis auch der Grund der Kündigung mit aufgeführt werden. Das Arbeitszeugnis endet mit Grußformel und eigenhändiger Unterschrift des Arbeitgebers oder eines rechtmäßigen Vertreters.
Ein Arbeitszeugnis darf daher nicht in einem Fax oder einer E-Mail ausgestellt werden. Oft finden sich formale Fehler bei der Tätigkeitsbeschreibung. Hier werden häufig berufliche Tätigkeiten, die während der Zeit im Unternehmen vom Arbeitnehmer ausgeübt wurden, schlicht vergessen. Rechtschreibfehler sind auch formale Fehler, die behoben werden sollten!
Lesen Sie Ihr Zeugnis mehrfach und achten Sie auf Codes, Auslassungen und die Gesamtnote. Weit häufiger als über formale Fehler streiten sich Arbeitnehmer mit ihrem Chef über die Beurteilung des Arbeits- und Sozialverhaltens im Arbeitszeugnis. Hier sollten Arbeitnehmer besonders aufpassen: Vermeintlich wohlwollende Aussagen über das Arbeits- oder Sozialverhalten im Arbeitszeugnis haben in der Zeugnissprache der Arbeitgeber oft eine andere weniger schmeichelhafte Bedeutung.
Ein inhaltlicher Fehler im Arbeitszeugnis liegt auch dann vor, wenn die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers zu schlecht (also schlechter als befriedigend) bewertet wurde. An dieser Stelle muss der Arbeitgeber beweisen, warum er das Arbeits- oder Sozialverhalten des Arbeitnehmers so einschätzt.
Aber auch wenn besondere Arbeitsleistungen, wie etwa ein besonderer Projekterfolg, nicht im Arbeitszeugnis erwähnt werden, stellt das einen inhaltlichen Fehler dar.
Ebenso, wenn sich im Arbeitszeugnis widersprüchliche Formulierungen finden oder es schlicht zu kurz ist.

2. Suchen Sie das Gespräch mit Ihrem Arbeitgeber


Wenn Sie gegen Ihr Arbeitszeugnis vorgehen wollen, weil es formale oder inhaltliche Fehler aufweist, sollten Sie zunächst das Gespräch mit Ihrem Arbeitgeber suchen und ihn auf die Fehler im Arbeitszeugnis hinweisen. Viele, insbesondere formale Fehler lassen sich schnell und unbürokratisch aufklären und beheben.

3. Schriftliche Zeugnisberichtigung verlangen


Bleibt das Gespräch erfolglos, sollten Sie schriftlich eine Korrektur verlangen. Nennen Sie präzise Textstellen und schlagen Sie alternative Formulierungen vor.
Im Nachgang zum Gespräch empfiehlt es sich sowieso die Korrekturen im Arbeitszeugnis nochmal schriftlich festzuhalten und mit einer Fristsetzung von 14 Tagen an den Arbeitgeber zu senden.
Kommt es zu keiner Einigung im Gespräch mit dem Arbeitgeber, sollten Sie sich Rat von einem Anwalt für Arbeitsrecht holen.

4. Lassen Sie Ihr Arbeitszeugnis von einem Experten prüfen


Ein Anwalt für Arbeitsrecht prüft Ihr Arbeitszeugnis kompetent auf formale und inhaltliche Fehler und bespricht mit Ihnen zusammen das weitere Vorgehen. In der Regel wird der Anwalt zunächst außergerichtlich auf den Arbeitgeber zu gehen und eine Korrektur des Arbeitszeugnisses fordern.

5. Erheben Sie Klage auf Berichtigung des Arbeitszeugnisses


Als Arbeitnehmer haben Sie einen Anspruch auf Korrektur, wenn das Zeugnis fehlerhaft oder unfair ist. Kommt es zu keiner außergerichtlichen Einigung mit dem Arbeitgeber über eine Korrektur des Arbeitszeugnisses, bleibt dem Arbeitnehmer noch der Gang zum örtlich zuständigen Arbeitsgericht, um eine Klage auf Berichtigung des Arbeitszeugnisses zu erheben.
Gut zu wissen: Der Arbeitgeber darf nach einer Klage auf Zeugnisberichtigung das Arbeitszeugnis nicht zum Nachteil des Arbeitnehmers verändern!

6. Beachten Sie die Fristen für die Korrektur des Arbeitszeugnisses


Korrekturen beim Arbeitszeugnis sollten möglichst schnell eingefordert werden, ansonsten besteht die Gefahr, dass sich der Arbeitgeber etwa an bestimmte Arbeitsleistungen nicht mehr erinnern kann.
Fristen für das Einfordern oder Berichtigen eines Arbeitszeugnisses können im Arbeits- oder Tarifvertrag vereinbart sein. Dies sollte zunächst geprüft werden. Eine gesetzliche Frist für das Einfordern einer Zeugnisberichtigung gibt es nicht. Laut Rechtsprechung sollten Arbeitnehmer innerhalb von sechs Monaten eine Berichtigung des Arbeitszeugnisses einzufordern. Für das Einfordern des Arbeitszeugnisses bleibt dem Arbeitnehmer eine gesetzliche Frist von drei Jahren.

erstmals veröffentlicht am 12.02.2020, letzte Aktualisierung am 21.01.2026

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