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Knab Azzola & Partner
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Arbeitsrecht · Fachanwalt für Insolvenzrecht
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Rechtsinfos und Anwalt zum Thema Kündigung
- Welche gesetzlichen Vorgaben muss ein Arbeitgeber bei einer Kündigung beachten?
- Wann ist eine fristlose Kündigung rechtlich zulässig?
- Wann darf ein Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber fristlos kündigen?
- Wann ist eine fristlose Kündigung vor Gericht wirksam?
- Welche Risiken trägt ein Arbeitgeber bei einer fristlosen Kündigung?
- Wie kann ein Arbeitnehmer auf eine Änderungskündigung reagieren?
- Was passiert bei einer vorbehaltlosen Annahme einer Änderungskündigung?
- Welche Folgen hat es, eine Änderungskündigung abzulehnen oder nicht darauf zu reagieren?
- Welche Risiken birgt eine Kündigungsschutzklage bei einer Änderungskündigung?
- Was bringt die Annahme einer Änderungskündigung unter Vorbehalt?
- Wann ist eine Änderungskündigung rechtlich zulässig und welche Alternativen gibt es?
- Wann besteht trotz Kündigung ein Anspruch auf Weihnachtsgeld und wann muss es zurückgezahlt werden?
- Kann eine Kündigung auch während der Elternzeit ausgesprochen werden?
- Besteht ein Auskunftsanspruch des Arbeitgebers über das Fortbestehen der Voraussetzungen für den Sonderkündigungsschutz (z.B. Elternzeit, Schwerbehinderung)?
- Welche Fristen gelten für die behördliche Zustimmung zur Kündigung während des Sonderkündigungsschutzes?
- Kann eine Kündigung auch dann wirksam sein, wenn der Arbeitnehmer im Ausland tätig ist?
- Welche Auswirkungen hat eine fehlerhafte Massenentlassungsanzeige auf die Wirksamkeit der Kündigung?
- Kann der Arbeitgeber eine Kündigung zurücknehmen?
Möchte ein Arbeitnehmer seine Anstellung kündigen, so muss er dies nicht begründen. Allerdings sind bei allen ordentlichen Kündigungen Fristen einzuhalten. Diese sind in der Regel im Arbeitsvertrag festgelegt. Findet man dort keine Information über seine Kündigungsfrist, so gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen. Evtl. verweist der Arbeitgeber im Vertrag auch auf diese gesetzlichen Kündigungsfristen. Finden kann man sie im BGB § 622. Sie sind nach Firmenzugehörigkeit gestaffelt. Während der Probezeit die max. sechs Monate dauern darf, gilt beispielsweise eine Frist von zwei Wochen. Nach der Probezeit verlängert sich die gesetzliche Kündigungsfrist auf vier Wochen zum 15. oder auch zum Ende eines Monats. Nach zwei Jahren verlängert sich dann der Kündigungsschutz erneut auf ein Monat zum Monatsende und nach fünf Jahren auf zwei Monate zum Monatsende usw. Die gesetzlichen Kündigungsfristen dienen dem Schutz des Arbeitnehmers und dürfen nicht unterschritten werden. Gewährt der Arbeitgeber längere Kündigungsfristen, so sind diese für den Arbeitgeber bindend, für den Arbeitnehmer gelten nach wie vor die gesetzlichen Fristen, es sei denn es wird im Arbeitsvertag ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Kündigungsfristen für beide Seiten bindend sind.
Welche gesetzlichen Vorgaben muss ein Arbeitgeber bei einer Kündigung beachten?
Kündigt der Arbeitgeber seinem Angestellten, so hat er sich an die gesetzlichen Kündigungsfristen zu halten, oder an die im Arbeitsvertrag bzw. Tarifvertrag vereinbarten Fristen. Überdies gibt es für den Arbeitgeber jedoch zusätzliche gesetzliche Vorschriften, die er einzuhalten hat. Allen voran das Kündigungsschutzgesetz (KschG). §1 Abs. 2 Satz 2 KschG regelt sozial ungerechtfertigte Kündigungen. Ergänzt werden diese vom besonderen Kündigungsschutz für bestimmte Personengruppen wie z.B. Schwangere oder auch Schwerbehinderte, da sie besonders schutzbedürftig sind. Handelt es sich um eine betriebsbedingte Kündigung, so muss der Arbeitgeber nachweisen können, dass er soziale Gesichtspunkte bei seiner Kündigung wie etwa das Alter des Angestellten oder seine Betriebszugehörigkeit berücksichtigt hat.
Wann ist eine fristlose Kündigung rechtlich zulässig?
Sollte es einem Arbeitgeber nicht mehr zumutbar sein, den Arbeitnehmer länger zu beschäftigen, darf er fristlos, d.h. mit sofortiger Wirkung, kündigen. Eine fristlose Kündigung hat für den Arbeitnehmer weitreichende berufliche und meist auch finanzielle Konsequenzen. Deshalb ist das Einsetzen dieses letzten Mittels mit großen Auflagen seitens des Gesetzes verbunden. Als Gründe für eine fristlose Kündigung anerkannt sind z.B.:
- Das Begehen einer Straftat während der Arbeitszeit: Hierzu zählen Diebstahl, Betrug, sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz, üble Beleidigungen und alle sonstigen Verbrechen gemäß Strafgesetzbuch.
- Grobe Verstöße gegen arbeitsvertragliche Vereinbarungen wie z.B. die Verweigerung der zu erbringenden Arbeitsleistung, häufige Unpünktlichkeit, Urlaubsantritt oder -verlängerung ohne Absprache.
Achtung: In bestimmten Fällen muss zunächst eine Abmahnung erfolgen, in anderen ist es juristisch klüger, zunächst eine solche auszusprechen, um auf der sicheren Seite zu sein. Denn allzu oft geht eine fristlose Kündigung durch alle juristischen Instanzen und verpulvert viel Energie, Zeit und Geld durch Einspruch, Prüfung, neue Verhandlung, neuerlichem Einspruch und ungewissem Ausgang.
Wann darf ein Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber fristlos kündigen?
Als Arbeitnehmer ist man Vertragspartner. Missachtet der Chef seine Pflichten, kann auch der Arbeitnehmer sein Arbeitsverhältnis fristlos kündigen. In vielen Fällen muss auch hier eine Abmahnung vorausgeschickt werden. Ein willkürlich gekürztes oder deutlich zu spät überwiesenes Gehalt ist zwar eine Vertragsverletzung, rechtfertigt jedoch nicht sofort eine fristlose Kündigung, in diesem Fall muss der Arbeitgeber mit einer Abmahnung darauf hingewiesen werden und die Möglichkeit bekommen in Zukunft zuverlässiger zu agieren. Sollten die Gehaltszahlungen trotz Abmahnung wiederholt falsch sein, zu spät überwiesen werden oder gar ausbleiben, darf fristlos gekündigt werden. Selbstverständlich ist bei schlimmen Straftaten wie Vergewaltigung o.ä keine Abmahnung nötig, es kann sofort fristlos gekündigt werden. Es ist jedoch unbedingt darauf zu achten, dass auch der Arbeitnehmer in der Beweispflicht ist!
Wann ist eine fristlose Kündigung vor Gericht wirksam?
Ob die angegebenen Gründe für eine fristlose Kündigung reichen, dafür ist der Einzelfall entscheidend. Generell gilt: Sowohl Arbeitgeber als auch ein fristlos kündigender Arbeitnehmer müssen die Gründe, die zur fristlosen Kündigung führten nicht nur angeben, sondern vor dem Arbeitsgericht auch beweisen können.
Welche Risiken trägt ein Arbeitgeber bei einer fristlosen Kündigung?
Eine fristlose Kündigung wird in der Regel nicht einfach hingenommen und setzt in der Regel einen großen juristischen Verwaltungsapparat in Gang. Diesen bedienen zu können, ist äußerst schwierig. Stimmt das Gericht einer Argumentation nicht zu, hat dies in der Regel große finanzielle Folgen. Weitere Auswirkungen wie Rufschädigung, private Krisen, gesundheitliche Probleme in Folge der emotionalen Belastung könnten das gesamte weitere Leben negativ beeinflussen. Wenn Sie als Arbeitgeber verlieren, d.h. wenn der vom Arbeitnehmer eingereichten Kündigungsschutzklage stattgegeben wird, müssen Sie mit weiteren Kosten rechnen. Dies betrifft zum Beispiel die Zahlung einer Abfindung, Gehaltszahlungen mit oder ohne Freistellung. Denn den Mitarbeiter nach einer misslungenen fristlosen Kündigung wieder in den Betriebsalltag einbinden, das werden Sie vermutlich nicht wollen.
Wie kann ein Arbeitnehmer auf eine Änderungskündigung reagieren?
Ein Arbeitsvertrag, der zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer abgeschlossen wurde, bindet beide Seiten und er ist für den Arbeitgeber nicht so ohne weiteres zu kündigen. Gibt es Gründe betrieblicher Natur, wird beispielsweise ein Arbeitsplatz wegen einer Automatisierung unnötig, oder es wird ein Teil des Betriebes geschlossen, so spricht der Arbeitgeber in vielen Fällen eine Änderungskündigung aus. Er kündigt den alten Arbeitsvertrag und bietet dem Arbeitnehmer gleichzeitig einen neuen Arbeitsvertrag an, der dann unter veränderten Bedingungen läuft. Es wird möglicherweise eine neue Stelle mit anderen Aufgaben, an einem anderen Ort oder einer anderen Vergütung angeboten. Eine Änderungskündigung ist immer mit einer Frist versehen in der der Arbeitnehmer seine Entscheidung, ob er der Änderungskündigung zustimmt oder nicht, dem Arbeitgeber mitteilen muss. Tut er dies nicht, so ist die Kündigung rechtswirksam. Dem Arbeitnehmer bieten sich folgende Möglichkeiten auf eine Änderungskündigung zu reagieren.
- Er kann das Angebot des Arbeitgebers vorbehaltlos annehmen und wird dann zu den veränderten Bedingungen weiterbeschäftigt.
- Er kann das Angebot ablehnen bzw. nicht darauf reagieren. Dann wird die Kündigung zum Termin wirksam.
- Er kann eine Kündigungsschutzklage erheben. In diesem Fall wird dann das Arbeitsgericht über die Wirksamkeit der Änderungskündigung entscheiden.
- Oder er nimmt die Änderungskündigung unter Vorbehalt an und reicht gleichzeitig eine Änderungsschutzklage ein.
Was passiert bei einer vorbehaltlosen Annahme einer Änderungskündigung?
Wer sich sicher ist, dass er den neuen Arbeitsvertrag annehmen kann und will, akzeptiert das Arbeitgeberangebot uneingeschränkt, also ohne Vorbehalt. Damit ändert sich der Arbeitsvertrag wie vom Arbeitgeber vorgeschlagen.
Welche Folgen hat es, eine Änderungskündigung abzulehnen oder nicht darauf zu reagieren?
Wer sich nicht mit dem Angebot anfreunden kann und es ablehnt bzw. nicht innerhalb der gegebenen Frist reagiert, ist zum Fristablauf rechtlich wirksam gekündigt. Möglicherweise sind die Motive des Arbeitgebers nachvollziehbar, und in einem offenen Gespräch mit ihm könnte man gemeinsame Perspektiven entwickeln. Immerhin verliert er einen Arbeitnehmer, und Sie verlieren einen Job. Wer eine Änderungskündigung vorschnell ablehnt oder sie ignoriert, verbaut sich damit auch das mögliche Aushandeln einer Abfindung. Auch ein ordentliches Arbeitszeugnis ist Verhandlungssache und nach einer solchen Reaktion problematisch.
Welche Risiken birgt eine Kündigungsschutzklage bei einer Änderungskündigung?
Wer mit den neuen Bedingungen der Änderungskündigung nicht zufrieden ist sollte verhandeln. Führt das nicht weiter, kann man Kündigungsschutzklage erheben. Damit wehrt man sich gerichtlich gegen die Änderungskündigung. Eine Kündigungsschutzklage birgt jedoch ihre Risiken, gerade und besonders dann, wenn man seinen Arbeitsplatz gerne behalten will. Wenn die Kündigung nach dem Beschluss des Gerichts unwirksam ist und man seinen Arbeitsplatz und das Arbeitsverhältnis zu den alten Bedingungen behält war die Kündigungsschutzklage erfolgreich. Entscheidet das Gericht jedoch zugunsten des Arbeitgebers, so ist die Kündigung wirksam, der Arbeitnehmer verliert seine Anstellung und geht die gleichen Risiken bezüglich Abfindung und Arbeitszeugnis ein wie bei einer Ablehnung der Änderungskündigung.
Was bringt die Annahme einer Änderungskündigung unter Vorbehalt?
Etwas weniger risikobehaftet ist die Annahme unter Vorbehalt in Kombination mit einer Änderungsschutzklage. Bei diesem Vorgehen tritt der Arbeitnehmer den neuen Job zunächst an und akzeptiert formal das Arbeitgeberangebot. Gleichzeitig ruft er aber das Arbeitsgericht um eine Klärung an. Dadurch bewahrt sich der Arbeitnehmer seine Arbeitsplatzoption. Entscheidet das Gericht in Sinne des Angestellten, behält bzw. erhält dieser seinen alten Arbeitsplatz zu alten Konditionen zurück. Entscheidet das Gericht für die Gültigkeit der Änderungskündigung hat man die Sicherheit des neuen Arbeitsplatzes und ist nicht arbeitslos.
Wann ist eine Änderungskündigung rechtlich zulässig und welche Alternativen gibt es?
Auch eine Änderungskündigung muss, wie eine ordentliche Kündigung betriebs-, personen- oder verhaltensbedingt gerechtfertigt sein. Sie darf in keiner Weise gegen Gesetze oder tarifliche Vereinbarungen verstoßen und selbstverständlich sind grundsätzlich nur Änderungen der Arbeitstätigkeit durch den Arbeitgeber möglich, die im Rahmen des Arbeitsvertrages bleiben und somit für den Angestellten annehmbar sind. Es ist natürlich jederzeit möglich und zudem empfehlenswert, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer sich an einen Tisch setzen, einvernehmlich über arbeitsvertragliche Änderungen sprechen und zu einem guten Ergebnis kommen. Dieses Ergebnis wird fixiert und in einem Änderungsvertrag, also einem neuen Arbeitsvertrag, festgehalten. Eine Änderungskündigung wäre dann bei dieser optimalen Lösung nicht mehr notwendig. Ein Arbeitsplatzverlust oder eine Änderung der Arbeitsbedingungen kann weitreichende Folgen für den Arbeitnehmer und sein gesamtes Umfeld haben. Suchen Sie sich daher professionelle Unterstützung, wenn Sie mit einer Änderungskündigung konfrontiert werden. Ein Anwalt für Arbeitsrecht weiß, welche Fristen zu beachten sind, kennt Chancen und Risiken und kann Sie wirkungsvoll unterstützen.
Wann besteht trotz Kündigung ein Anspruch auf Weihnachtsgeld und wann muss es zurückgezahlt werden?
Weihnachtsgeld dient als Anerkennung für geleistete Dienste, die Treue zum Betrieb und als Motivation. Grundsätzlich gibt es aber keinen genereller Anspruch auf Weihnachtsgeld im deutschen Arbeitsrecht. Dennoch kann ein Anrecht durch einen Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung bestehen.
Das Bundesarbeitsgericht (Az. 10 AZR 667/10) hat entschieden, dass der Arbeitgeber die Zahlung des Weihnachtsgeldes von der Nichtkündigung des Arbeitsverhältnisses zum Auszahlungszeitpunkt abhängig machen kann. Es ist unerheblich, wer die Kündigung ausgesprochen hat. An anderer Stelle (Az. 15 Sa 812/10) wurdehingegen entschieden, dass ein Arbeitnehmer bei unverschuldeter Kündigung sehr wohl eine Forderung auf Weihnachtsgeld haben kann.
Wer nach der Zahlung des Weihnachtsgeldes oder nachdem er vom Arbeitgeber gekündigt worden ist, sein Arbeitsverhältnis kündigt, muss diese Sonderzahlung nur dann zurückzahlen, wenn eine entsprechende Rückzahlungsklausel im Arbeitsvertrag oder in einem Tarifvertrag vereinbart wurde.
Kann eine Kündigung auch während der Elternzeit ausgesprochen werden?
Während der Elternzeit besteht ein besonderer Kündigungsschutz gemäß § 18 BEEG. Der Arbeitgeber darf das Arbeitsverhältnis ab dem Zeitpunkt, von dem an Elternzeit verlangt wurde, höchstens aber acht Wochen vor Beginn der Elternzeit, und während deren Dauer nicht kündigen.
Besteht ein Auskunftsanspruch des Arbeitgebers über das Fortbestehen der Voraussetzungen für den Sonderkündigungsschutz (z.B. Elternzeit, Schwerbehinderung)?
Ob dem Arbeitgeber ein Auskunftsanspruch gegen den Arbeitnehmer zusteht, um das Fortbestehen der Voraussetzungen für den Sonderkündigungsschutz (wie Elternzeit) und damit auch des Kündigungsschutzes überprüfen zu können, ist bislang höchstrichterlich nicht geklärt und in der Literatur umstritten.
Welche Fristen gelten für die behördliche Zustimmung zur Kündigung während des Sonderkündigungsschutzes?
Die Kündigung während besonderer Schutzfristen (z.B. Mutterschutz, Elternzeit, Schwerbehinderung) ist nur mit behördlicher Zustimmung wirksam. Die Fristen für die Erteilung der Zustimmung sind gesetzlich nicht einheitlich geregelt und richten sich nach dem jeweiligen Schutzgesetz.
Kann eine Kündigung auch dann wirksam sein, wenn der Arbeitnehmer im Ausland tätig ist?
Für Arbeitnehmer, die im Ausland tätig sind, ist entscheidend, ob deutsches Arbeitsrecht Anwendung findet. Dies hängt von der Rechtswahl im Arbeitsvertrag und den Umständen des Einzelfalls ab. Ist deutsches Recht anwendbar, gelten die deutschen Kündigungsschutzvorschriften grundsätzlich auch für Auslandstätigkeiten. Andernfalls können ausländische Regelungen maßgeblich sein.
Welche Auswirkungen hat eine fehlerhafte Massenentlassungsanzeige auf die Wirksamkeit der Kündigung?
Eine fehlerhafte oder unterlassene Massenentlassungsanzeige nach § 17 KSchG führt zur Unwirksamkeit der ausgesprochenen Kündigungen. Die Anzeige muss vor Ausspruch der Kündigungen ordnungsgemäß bei der Agentur für Arbeit erfolgen. Fehler in der Anzeige oder im Verfahren können nicht nachträglich geheilt werden.
Kann der Arbeitgeber eine Kündigung zurücknehmen?
Eine einmal zugegangene Kündigung ist eine empfangsbedürftige Willenserklärung und kann grundsätzlich nicht einseitig vom Arbeitgeber zurückgenommen werden. Eine Rücknahme ist nur mit Zustimmung des Arbeitnehmers möglich; andernfalls bleibt die Kündigung wirksam.