anwaltssuche
Suche

Hier finden Sie kompetente Rechtsanwälte für Strafrecht in Aurich

Anwälte für Strafrecht, die in Aurich Mandate annehmen

Symbolbild Rechtsanwalt

Gerold Detmers

Fachanwalt für Verkehrsrecht|204
Julianenburger Straße 6, 26603 Aurich
Schwerpunkte: Strafrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Joachim Müller

Fachanwalt für Verkehrsrecht|204
Hafenstraße 12, 26603 Aurich
Schwerpunkte: Strafrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Arno Saathoff

Fachanwalt für Strafrecht|6538
Julianenburger Straße 25, 26603 Aurich
Schwerpunkte: Strafrecht

Infos zu Anwälte Strafrecht in Aurich
Strafrecht
Strafrecht ©freepik - mko

Das Strafrecht – Definition und Hintergründe

Das Strafrecht ist als Teil des öffentlichen Rechts mit wenigen Ausnahmen im Strafgesetzbuch zu finden. Es gibt viele Sparten des Strafrechts. So werden Strafbestände wie die Manipulation in Sportwettkämpfen genauso nach Strafrecht beurteilt wie der Straftatbestand des Drohens oder der Korruption. In der Strafprozessordnung ist das Strafverfahren in seiner formalrechtlichen Natur festgelegt und dient damit der richterlichen Entscheidungsfindung. Das Jugendstrafrecht gilt als Sonderstrafrecht. Eine schwächere Form der Strafe ist die Geldbuße. Sie wird eingesetzt bei Ordnungswidrigkeiten. Man spricht hier auch vom „kleinen Strafrecht“. Wenn Sie mit strafrechtlichen Anschuldigungen konfrontiert sind, wenden Sie sich an einen Anwalt für Strafrecht in Aurich .

Die Zuständigkeit der Gerichte ergibt sich bei strafrechtlichen Angelegenheiten aus dem zu erwartenden Strafmaß.

Liegt die Prognose für das Strafmaß unter zwei Jahren Freiheitsentzug, oder liegt der Streitwert unter 5000 Euro, so ist das Amtsgericht zuständig. Bei einer Straferwartung von zwei bis vier Jahren fällt das Delikt in die Zuständigkeit des Schöffengerichts. In die Zuständigkeit des Landgerichtes fallen Delikte die weder das Amtsgericht noch das Schöffengericht bearbeiten. Staatsschutzsachen werden immer vom Landgericht geregelt. Oberlandesgerichte verhandeln Straftaten zur Vorbereitung eines Angriffskriegs, des Hochverrates, des Landesverrates sowie bei Terrorismus.

Das Bundesgesetz für Betäubungsmittel

Das BtMG gibt die Regeln für den generellen Umgang mit Betäubungsmitteln vor. Unter Umgang ist die Herstellung, Ein- und/oder Ausfuhr, das Inverkehrbringen von Betäubungsmitteln sowie deren Aufbewahrung gemeint. Von den ca. 200 aufgelisteten Betäubungsmitteln in den Anlagen I bis III, sind die Mittel unter Anlage I verboten, also nicht verkehrsfähig, da ihr Suchtpotential sehr hoch ist und sie keinen therapeutischen Nutzen haben. Der Handel oder die Abgabe dieser Stoffe sind verboten bzw. nur in Ausnahmefällen möglich. Wird ein Stoff zur Herstellung eines Medikaments benötigt, so darf er (so die Berechtigung erteilt wurde) hergestellt und vertrieben werden. Er ist aber, als Substanz in Anlage II gelistet, nicht verschreibungsfähig. Anlage III des BtMG listet Betäubungsmittel, die verkehrsfähig und verschreibungsfähig (aus Sicht des Arztes, oder der Apotheken) bzw. verschreibungspflichtig (aus Patientensicht) und somit erwerbbar sind. Liegt für den Umgang mit Betäubungsmitteln eine Genehmigung vor wie ihn Apotheken z.B. besitzen, ist dieser nicht strafbar. Als Legitimation gilt ein vom Arzt unter bestimmten Voraussetzungen ausgestelltes Rezept. Ein Anwalt für Strafrecht in Aurich leistet Rat und Hilfe bei BTMG Vergehen.

Drogenerkennung im Straßenverkehr

Autoschlüssel Handschellen und ein Glas WhiskeyAutoschlüssel Handschellen und ein Glas Whiskey Nimmt man Betäubungsmittel zu sich, ist die aktive Teilnahme am Straßenverkehr untersagt. Bei Missachtung der Straßenverkehrsordnung und der Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer wird ein Bußgeldverfahren wegen Missachtung eingeleitet. Zusätzlich wird ein Strafverfahren eingeleitet wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz. Auch ist der Entzug der Fahrerlaubnis zu erwarten. Häufig wird eine medizinisch-psychologische Untersuchung angeordnet. Eine MPU, im Volksmund auch Idiotentest genannt, ist mit hohen Kosten und Auflagen verbunden, zu tragen hat sie der Verkehrssünder selbst.

Körperverletzung nach § 223 StGB – Strafen und Folgen

Eine absichtliche Schädigung der Gesundheit einer anderen Person nennt man strafrechtlich Körperverletzung. Hierzu gehört auch physische Gewalt, wenn das Wohlbefinden durch z. B. massiver Bedrohung oder Ängstigung beeinträchtigt wird. Ob Geldbuße oder Haftstrafe verhängt wird, das ist abhängig von der Schwere der Tat. Schon der Versuch der Körperverletzung ist bereits strafbar. Eine Körperverletzung, einfach oder fahrlässig verursacht, verjährt bereits nach fünf Jahren. Doppelt so lange dauert die Verjährungsfrist bei schwerer oder gefährlicher Körperverletzung. Die längste Verjährungsfrist bei Körperverletzung beträgt 20 Jahre. Sie gilt für Körperverletzung mit Todesfolge und auch bei Verstümmelung weiblicher Genitalien. Dem Opfer wird dringend empfohlen sich Rat bei einem Anwalt für Strafrecht zu holen. Es gibt Delikte, die dem Geschädigten auf Antrag einen Opferanwalt kostenfrei zur Seite stellen. Schmerzensgeld gibt es für Opfer denen Körperverletzung zugefügt wurde, so lautet das Opferentschädigungsgesetz. Um sich vor dem richterlichen „Ermessensspielraum“ in Strafprozessen zu schützen, sollte man sich auch schon bei leichter Körperverletzung einem Anwalt anvertrauen. Strafen und Vorstrafen beeinträchtigen schließlich das ganze weitere Leben.

Das Jugendstrafrecht

Taschendieb stiehlt Geldbörse aus einem RucksackTaschendieb stiehlt Geldbörse aus einem Rucksack Das Alter ist maßgeblich bei der Entscheidung welches Strafrecht angewandt wird. Dieses Spezialgebiet des Strafrechtes hat erzieherische Maßnahmen im Vordergrund stehen Begeht ein Kind in Deutschland schon vor seinem 14. Geburtstag eine Straftat, so ist es vor dem Gesetz noch nicht strafmündig, da schuldunfähig und kann für seine Tat nicht zur Rechenschaft gezogen werden. Das Jugendstrafrecht betrifft Kinder ab dem 14. Lebensjahr bis zu ihrem vollendeten 17. Lebensjahr. In diesem Alter wird vorausgesetzt, dass sie die Falschheit ihres Handelns verstehen. Auch zwischen 18 und 21 Jahren kann das Jugendstrafrecht mitunter noch angewendet werden. Da das Jugendstrafrecht davon ausgeht, dass jugendliche Straftäter straffällig werden, weil erzieherische Defizite zugrunde liegen, soll diesen mit gezielten Erziehungsmaßregeln wie einem sozialen Training, oder der Unterbringung in einer betreuten Wohnform entgegengewirkt werden. Die nächste Stufe, um den Heranwachsenden zur Einsicht zu bringen, stellen Verwarnungen durch den Richter oder Auflagen, wie das Erbringen einer Arbeitsleistung, dar. Erhebliche Sozialisationsmängel können auch eine Jugendstrafe begründen. Ist eine Haftstrafe angeordnet, so wird der Jugendliche in eine Jugendhaftanstalt eingewiesen. Die Haftstrafe beträgt zwischen sechs Monaten und fünf Jahren.

Was fällt strafrechtlich unter den Begriff Betrug?

Betrug ist in § 263 StGB als Vermögensdelikt definiert. Beim Betrogenen entsteht dabei ein Vermögensschaden und beim Täter ein Vermögensvorteil. Das Herbeiführen eines besonders großen Vermögensverlustes, ab 50.000 Euro, wird als besonders schwerer Fall des Betrugs gewertet. Es gibt auch den Computerbetrug im StGB. Hier wird z.B. die unbefugte Einwirkung auf den Ablauf eines Datenverarbeitungsvorganges genannt, mit der Absicht sich oder einem Dritten durch unbefugte Verwendung von Daten o.ä. einen finanziellen Vorteil zu verschaffen. Als weitere Betrugsarten sind der Subventionsbetrug und Kapitalanlagebetrug zu nennen. Beim Kapitalanlagebetrug wird eine gewinnbringende Anlage vom Täter versprochen oder vorgetäuscht. Subventionsbetrug wird begangen wenn gewährte Subventionen missbraucht werden. Internetbetrug ist eine weitere Variante des Betruges. Hier werden gutgläubige Nutzer betrogen. Auch die Abo-Falle gehört zum Internetbetrug. Die Kunden willigen, durch geschickt getarnte Formulierungen, unwissentlich in einen kostenpflichtigen Abo-Vertrag ein. Ein Anwalt für Strafrecht hilft seinem Klienten, wenn ihm eine Anklage wegen Betruges ins Haus steht. Der Anwalt hat das Recht zur Akteneinsicht und kann so schnell die Sachlage klar beurteilen. Gut beraten ist man, wenn man vor Ermittlungsbehörden erst einmal keine Angaben macht. Man nennt dies das Recht zu schweigen. Auch einer Vorladung durch die Polizei muss nicht Folge geleistet werden.

Datenschutzeinstellungen
anwaltssuche.de verwendet Cookies, um die Funktionsfähigkeit unserer Website zu gewährleisten. Außerdem setzen wir zur Weiterentwicklung unserer Website im Sinne der Nutzer zusätzliche Cookies ein. Mit dem Klick auf den Button „Cookies zulassen“ stimmen Sie der Verwendung der von uns für die genannten Zwecke eingesetzten Cookies zu. Über den Button „Einstellungen verwalten“ können Sie sich über die eingesetzten Cookies informieren und den Umfang Ihrer Einwilligung konfigurieren.