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Anwälte und Kanzleien für Strafrecht in Dorfen finden

Anwälte für Strafrecht, die im Umkreis von Dorfen Mandate annehmen

Symbolbild Rechtsanwalt

Andreas Martin

Fachanwalt für Strafrecht|204
Dr.-Ulrich-Weg 1, 85435 Erding
in 17.9 km Entfernung
Schwerpunkte: Strafrecht

Infos zu Anwälte Strafrecht in Dorfen
Strafrecht
Strafrecht ©freepik - mko

Das Strafrecht als Werkzeug der Rechtsprechung

Das Strafrecht ist als Teil des öffentlichen Rechts mit wenigen Ausnahmen im Strafgesetzbuch zu finden. Es gibt viele Sparten des Strafrechts. So werden Strafbestände wie die Manipulation in Sportwettkämpfen genauso nach Strafrecht beurteilt wie der Straftatbestand des Drohens oder der Korruption. Das Strafverfahrensrecht dient als Regelwerk für das verfahrensrechtliche Procedere eines Strafprozesses. Jugendliche und junge Erwachsene werden nach einem Spezialgebiet des Strafrechts, dem Jugendstrafrecht, verurteilt. Noch eine Besonderheit gilt für das Ordnungswidrigkeitenrecht, denn hier wird nicht mit Strafen sondern mit Geldbußen geandet. Vertrauen Sie sich möglichst frühzeitig einem Rechtsanwalt für Strafrecht in Dorfen an.

Welche Gerichte sind bei strafrechtlichen Angelegenheiten zuständig?

Erwartete Urteile die unter zwei Jahren Freiheitsentzug bleiben oder einem Streitwert bis maximal 5000 Euro Strafgeld liegen, regelt das Amtsgericht. Sollte die Straferwartung zwischen zwei und vier Jahren liegen, so wird Anklage vor dem Schöffengericht erhoben. Übersteigt das erwartete Strafmaß vier Jahre so ist schließlich das Landgericht zuständig. Die Strafkammer des Landgerichtes ist beispielsweise gefordert bei Entscheidungen über Sicherungsverwahrung, oder auch wenn ein Urteil des Amtsgerichtes angefochten werden soll. Das Oberlandesgericht ist für viele Verfahren zuständig, hierzu gehören u.a. die Anerkennung ausländischer Scheidungen, Bauland- oder Patentanwaltsachen.

Das Betäubungsmittelgesetz (BtMG)

Das BtMG gibt die Regeln für den generellen Umgang mit Betäubungsmitteln vor. Wer darf welche Betäubungsmittel besitzen, vertreiben oder herstellen, also kurz Umgang mit ihnen haben? Welche Betäubungsmittel sind generell verboten? Von den ca. 200 aufgelisteten Betäubungsmitteln in den Anlagen I bis III, sind die Mittel unter Anlage I verboten, also nicht verkehrsfähig, da ihr Suchtpotential sehr hoch ist und sie keinen therapeutischen Nutzen haben. Es gibt kaum Ausnahmen, die den Besitz oder die Abgabe diese Substanzen erlauben. In der Anlage II des BtMG sind die "verkehrsfähigen nicht verschreibungsfähigen" Betäubungsmittel aufgelistet. Hierzu zählen Stoffe, die zur Herstellung therapeutisch wirksamer Betäubungsmittel verwandt werden. In der Anlage III des Betäubungsmittelgesetzes werden wiederum Mittel aufgeführt, die, obwohl sie eine Suchtgefährdung darstellen, von therapeutischem Nutzen sind. Dies macht sie nicht nur verkehrs- sondern auch verschreibungsfähig. Ohne eine entsprechende Erlaubnis für den Umgang mit Betäubungsmitteln ist es auch Apotheken untersagt diese Mittel auszugeben. Sieht ein Arzt eine medizinische Indikation gegeben, so darf er z.B. Amphetamine oder auch Cannabis verschreiben und berechtigt damit den Patienten auch zum Konsum. Sind Sie mit verbotenen Substanzen von der Polizei erwischt worden hilft ein Anwalt für Strafrecht in Dorfen.

Betäubungsmittel im Straßenverkehr

Frau hält eine Kapsel Extasy wischen den FingernFrau hält eine Kapsel Extasy wischen den Fingern Da Betäubungsmittel das Bewusstsein und die Reaktionsfähigkeit stark beeinflussen können, ist die aktive Teilnahme am Straßenverkehr untersagt. Es droht ein Bußgeldverfahren wegen des Verstoßes gegen die Straßenverkehrsordnung. Auch ein Strafverfahren nach dem Betäubungsmittelgesetz wird eingeleitet. Zumeist wird die Führerscheinstelle den Führerschein entziehen. Der Delinquent hat sich meist einer MPU (medizinisch-psychologische Untersuchung) zu unterziehen. Eine MPU, im Volksmund auch Idiotentest genannt, ist mit hohen Kosten und Auflagen verbunden, zu tragen hat sie der Verkehrssünder selbst.

Körperverletzung nach § 223 StGB – Strafen und Folgen

Eine absichtliche Schädigung der Gesundheit einer anderen Person nennt man strafrechtlich Körperverletzung. Auch physische Gewalt erfüllt den Tatbestand der Körperverletzung. Je nach Schwere der Körperverletzung kann die verhängte Strafe bis hin zu fünf Jahren Haft bedeuten. Unter versuchte Körperverletzung fällt auch die Planung der Tat. Nach fünf Jahren verjährt sowohl die einfache als auch die fahrlässige Körperverletzung. Die Misshandlung Schutzbefohlener oder auch schwere Körperverletzung verjährt erst nach 10 Jahren. Handelt es sich um Körperverletzung mit Todesfolge, so dauert das Verjähren 20 Jahre. Dem Opfer wird dringend empfohlen sich Rat bei einem Anwalt für Strafrecht zu holen. Das Gericht kann auf Antrag entscheiden ob ein Opferanwalt gestellt werden kann, dessen Kosten trägt dann der Staat. Das Opferentschädigungsgesetz spricht einem Geschädigten das Anrecht auf Schmerzensgeld zu. Ein Anwalt für Strafrecht ist vor Gericht spätestens zwingend nötig wenn es sich um eine Anklage wegen mittelschwerer oder schwerer Körperverletzung handelt. Die Auswirkungen von Strafen auf die Zukunft können so minimiert werden.

Das besondere Strafrecht für die Jugend

Diebstahlsicherung an einem RucksackDiebstahlsicherung an einem Rucksack Nicht das Delikt entscheidet über Jugendstrafrecht sondern das Alter des Straftäters. Auch wenn jugendliche Täter mit Strafen zu rechnen haben, so steht beim Jugendstrafrecht eindeutig die Einordnung in das soziale Leben der sich in der Entwicklung befindlichen Menschen im Vordergrund. Als noch nicht strafrechtlich verantwortlich gelten in Deutschland Kinder unter 14 Jahren. Folglich findet in diesen Fällen keine strafrechtliche Verfolgung oder gar Verurteilung statt. Das Jugendstrafrecht betrifft Kinder ab dem 14. Lebensjahr bis zu ihrem vollendeten 17. Lebensjahr. Bei Jugendlichen dieser Altersstufe wird vorausgesetzt, dass sie sittlich und geistig das Unrecht einer Tat erkennen und deshalb richtig handeln können. In Einzelfällen haben auch 18 bis 21 Jährige noch die Möglichkeit nach Jugendstrafrecht verurteilt zu werden. Vorhandenen Defiziten in der Erziehung soll mit gezielten Erziehungsmaßregeln, wie das Auferlegen eines Erziehungsbeistandes, entgegengewirkt werden um weiteres strafbares Handeln zu vermeiden und den Straftäter zur Einsicht zu bewegen. Bei wiederholtem Fehlverhalten wird der Richter den jugendlichen Straffälligen zurechtweisen und eine Entschuldigung beim Verletzten zur Auflage machen, evtl. auch eine Arbeitsleistung fordern als Wiedergutmachung oder die Zahlung eines Geldbetrages. Wird die Rückfallgefahr des jugendlichen Straftäters als sehr hoch erachtet, so kann auch eine Jugendstrafe veranlasst werden. Diese Jugendstrafe kann dann als Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis fünf Jahren angesetzt werden.

Was fällt strafrechtlich unter den Begriff Betrug?

Betrug wird in § 263 StGB definiert als Vermögensdelikt, da er das Vermögen des Täters durch vorsätzliche Täuschung mehrt und dem Betrogenen finanziellen Schaden zufügt. Absatz 3 des § 263 StGB behandelt den besonders schweren Fall des Betrugs, wie gewerbsmäßigen Betrug, Bandenbetrug als auch die Kombination, den gewerbsmäßigen Bandenbetrug. Des weiteren regelt das Strafgesetzbuch auch Computerbetrug. Hier steht die Computermanipulation im Vordergrund.Die Beeinflussung einer Datenverarbeitung stellt eine Täuschungshandlung dar. Eine strafrechtliche Verfolgung wird auch bei Subventions- oder Kapitalanlagebetrug eingeleitet. Internetkriminalität umfasst jedwede bewusste Täuschung von Internetusern zur eigenen Vermögensmehrung. Das sogenannte Phishing, oder ein Identitätsdiebstahl fällt darunter, wie auch Täuschungen beim Onlineshopping. Sind Sie angeklagt, so suchen Sie sich schnellstmöglich Hilfe bei einem Anwalt für Strafrecht. Der Anwalt hat das Recht zur Akteneinsicht und kann so schnell die Sachlage klar beurteilen. Gut beraten ist man, wenn man vor Ermittlungsbehörden erst einmal keine Angaben macht. Man nennt dies das Recht zu schweigen. Auch einer Vorladung durch die Polizei muss nicht Folge geleistet werden.

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