Rechtsanwalt für Strafrecht in München Obersendling
Anwälte für Strafrecht, die im Umkreis von München Obersendling Mandate annehmen
Franz Bethäuser
Aidenbachstraße 217, 81479 Münchenin 1.9 km Entfernung
Gerald Aßner
Waldgartenstraße 49, 81377 Münchenin 2.8 km Entfernung
Maximilian Richter
Fachanwalt für Strafrecht|7214Rotbuchenstraße 1, 81547 München
in 4.4 km Entfernung
Klaus Stadler
Zenettistraße 7, 80337 Münchenin 4.5 km Entfernung
Christian Finke
Fachanwalt für StrafrechtPettenkoferstraße 10a, 80336 München
in 5.2 km Entfernung
Stefan Korn
Pettenkoferstraße 24, 80336 Münchenin 5.2 km Entfernung
Jakob Martin
Schlierseestraße 73, 81539 Münchenin 5.4 km Entfernung
Peter Weitzdörfer
Tegernseer Landstraße 135, 81539 Münchenin 5.4 km Entfernung
Daniel Christian Geiger
Fachanwalt für MedizinrechtSüdliche Münchner Straße 68, 82031 Grünwald
in 5.7 km Entfernung
Heidi Pioch
Südliche Münchner Straße 15, 82031 Grünwaldin 5.7 km Entfernung
Antje Brandes
Fachanwalt für StrafrechtSonnenstraße 27, 80331 München
in 6.1 km Entfernung
Annette Stetten
Fachanwalt für StrafrechtAltheimer Eck 13/II, 80331 München
in 6.1 km Entfernung
Ingrid Babic
Fachanwalt für Strafrecht|6538Nymphenburger Straße 20, 80335 München
in 6.1 km Entfernung
Alexander Betz
Fachanwalt für Strafrecht|6538Nymphenburger Straße 3 (Rückgebäude), 80335 München
in 6.1 km Entfernung
Volker Dembski
Nymphenburger Straße 17, 80335 Münchenin 6.1 km Entfernung
Patrick Ottmann
Fachanwalt für StrafrechtNymphenburger Straße 25, 80335 München
in 6.1 km Entfernung
Olaf Groborz
Donnersbergerstraße 46, 80634 Münchenin 6.3 km Entfernung
Maximilian Grashey
Fachanwalt für StrafrechtPasinger Bahnhofsplatz 2, 81241 München
in 6.6 km Entfernung
Silke Beinroth
Sophienstraße 1, 80333 Münchenin 6.7 km Entfernung
Claudia Maria Gruber
Theatinerstraße 11, 80333 Münchenin 6.7 km Entfernung
Albrecht Göring
Fachanwalt für Strafrecht|6538Maximiliansplatz 17/I, 80333 München
in 6.7 km Entfernung
Susanne Hartlage
Fachanwalt für StrafrechtSophienstraße 1, 80333 München
in 6.7 km Entfernung
Annette Rosskopf
Theatinerstraße 44, 80333 Münchenin 6.7 km Entfernung
Carolin Schaal
Sophienstraße 1, 80333 Münchenin 6.7 km Entfernung
Claudia Wüllrich
Zeppelinstraße 73, 81669 Münchenin 6.9 km Entfernung
Ruben Doneleit
Maximilianstraße 35, 80539 Münchenin 7.3 km Entfernung
Noucha Nouriani
Maximilianstraße 29, 80539 Münchenin 7.3 km Entfernung
Ann-Britt Kassel
Dom-Pedro-Straße 24, 80637 Münchenin 7.5 km Entfernung
Marian Heidinger
Fachanwalt für Bank- und KapitalmarktrechtPrinzregentenstraße 48, 80538 München
in 7.6 km Entfernung
Bernhard Knies
Fachanwalt für Urheber- und MedienrechtWidenmayerstraße 34, 80538 München
in 7.6 km Entfernung
Mathias Grasel
Heßstraße 90, 80797 Münchenin 8.1 km Entfernung
Heinrich Figge
Ainmillerstraße 28, 80801 Münchenin 8.4 km Entfernung
Barbara Kaniuka
Bauerstraße 22, 80796 Münchenin 8.5 km Entfernung
Sieglinde Buchner-Hohner
Fachanwalt für StrafrechtHornsteinstraße 2, 81679 München
in 8.6 km Entfernung
Christoph Unrath
Leuchtenbergring 3, 81677 Münchenin 9.5 km Entfernung
Isabella Komm
Stuttgarter Straße 2, 80807 Münchenin 11.4 km Entfernung
Manuel Lüdtke
Cosimastraße 2, 81927 Münchenin 11.7 km Entfernung
Norbert Schmidt
Fliederstraße 31, 82110 Germeringin 12.0 km Entfernung
Claudia Christine Böhm
Böcklhofweg 39, 85540 Haarin 15.9 km Entfernung
Otto Mantell
Lindenweg 32, 82223 Eichenauin 16.7 km Entfernung
Das Strafrecht – Definition und Hintergründe
Das Strafrecht ist als Teil des öffentlichen Rechts mit wenigen Ausnahmen im Strafgesetzbuch zu finden. Straßenverkehrsgesetz, Tierschutzgesetz, Transplantationsgesetz genauso wie das Embryonenschutzgesetz oder das Asylgesetz, sie alle sind sog. Nebengesetze des Strafrechtes. Das Strafverfahrensrecht regelt wie ein Strafprozess abläuft. Das Jugendstrafrecht nimmt eine Sonderstellung im Strafrecht ein. Eine schwächere Form der Strafe ist die Geldbuße. Sie wird eingesetzt bei Ordnungswidrigkeiten. Man spricht hier auch vom „kleinen Strafrecht“. Ein Anwalt für Strafrecht in München Obersendling bietet Sicherheit.
Die Staatsanwaltschaft entscheidet über die Zuständigkeit der Gerichte nach dem Gerichtsverfassungsgesetz.
Das Amtsgericht ist bei Vergehen mit einer Straferwartung von nicht mehr als zwei Jahren Freiheitsstrafe zuständig. Die nächste Stufe von zwei bis vier Jahren gehört dann in die Zuständigkeit des Schöffengerichts. Übersteigt das erwartete Strafmaß vier Jahre so ist schließlich das Landgericht zuständig. Staatsschutzsachen werden immer vom Landgericht geregelt. Das Oberlandesgericht ist zuständig, wenn gegen Urteile der Amtsgerichte Revision beantragt wird oder auch bei Beschwerden über Beschlüsse der Landgerichte.
Das Betäubungsmittelgesetz (BtMG)
Beim Betäubungsmittelgesetz ist der Umgang mit Betäubungsmitteln detailliert geregelt. Mit Umgang ist die Herstellung, der Import, der Export, die Abgabe von Betäubungsmitteln sowie deren Aufbewahrung gemeint. Von den ca. 200 aufgelisteten Betäubungsmitteln in den Anlagen I bis III, sind die Mittel unter Anlage I verboten, also nicht verkehrsfähig, da ihr Suchtpotential sehr hoch ist und sie keinen therapeutischen Nutzen haben. Es gibt kaum Ausnahmen, die den Besitz oder die Abgabe diese Substanzen erlauben. Die Anlage II des BtMG beinhält Betäubungsmittel, die zwar verkehrsfähig sind, also die Berechtigung für die Herstellung und den Vertrieb erworben werden kann, aber trotzdem nicht verschreibungsfähig sind. Die Anlage III des BtMG wiederum enthält die "verkehrsfähigen und verschreibungsfähigen" Betäubungsmittel. Es handelt es sich hier um Medikamente die ein physisches oder psychisches Abhängigkeitspotential haben, wie Morphin oder Morphinderivate, auch Barbiturate und noch viele mehr. Die Berechtigung zum Umgang mit Betäubungsmitteln der Anlage III haben in der Regel Apotheken, Krankenhäuser, Hospize und der Rettungsdienst. Als Legitimation gilt ein vom Arzt unter bestimmten Voraussetzungen ausgestelltes Rezept. Sind Sie mit dem Betäubungsmittelgesetz in Konflikt geraten hilft Ihnen ein Anwalt für Strafrecht in München Obersendling.
Drogenerkennung im Straßenverkehr
Symbolbild alkoholisiert Auto fahren mit Schnapps und Handschellen Da Betäubungsmittel das Bewusstsein und die Reaktionsfähigkeit stark beeinflussen können, ist die aktive Teilnahme am Straßenverkehr untersagt. Bei Missachtung der Straßenverkehrsordnung und der Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer wird ein Bußgeldverfahren wegen Missachtung eingeleitet. Zusätzlich wird ein Strafverfahren eingeleitet wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz. Zumeist wird die Führerscheinstelle den Führerschein entziehen. Eine weitere, häufige Maßnahme ist die medizinisch-psychologische Untersuchung kurz MPU. Zu begleichen sind die Kosten vom Verursacher.
Körperverletzung – Das müssen Sie wissen
Erleidet eine Person durch bewusstes Handeln eines Anderen körperlichen Schaden, so spricht man von Körperverletzung. Nicht nur physische, sondern auch psychische Einwirkungen können zu einer Körperverletzung führen. Körperverletzung wird je nach Schwere der Tat mit Geldbuße bis hin zu Freiheitsentzug bestraft. Allein der Versuch jemanden zu verletzen ist bereits strafbar. Nach fünf Jahren verjährt sowohl die einfache als auch die fahrlässige Körperverletzung. Doppelt so lange dauert die Verjährungsfrist bei schwerer oder gefährlicher Körperverletzung. Eine 20jährige Verjährungsfrist gibt es bei Körperverletzung mit Todesfolge. Ein Anwalt für Strafrecht vertritt Opfer einer Körperverletzung rechtssicher. Das Gericht kann auf Antrag entscheiden ob ein Opferanwalt gestellt werden kann, dessen Kosten trägt dann der Staat. Ist man Opfer einer Körperverletzung so stehen einem Ansprüche nach dem Opferentschädigungsgesetz sowie Schmerzensgeldansprüche zu. Eine Anklage wegen Körperverletzung kann sehr schnell zu Verurteilungen führen, die nicht absehbar waren, deshalb sollte man auch bei leichter Körperverletzung unbedingt einen Anwalt an seiner Seite haben. Es drohen Strafen und Auswirkungen für die Zukunft.
Wann wird das Jugendstrafrecht angewandt?
Ladendiebstahl im Supermarkt von einer Flasche Wein Junge Täter haben ein Sonderstrafprozessrecht, wenn sie sich bei Begehen der Straftat zwischen Kind- und Erwachsensein befinden. Es legt seinen Fokus auf die Erziehung des Jugendlichen. Als noch nicht strafrechtlich verantwortlich gelten in Deutschland Kinder unter 14 Jahren. Folglich findet in diesen Fällen keine strafrechtliche Verfolgung oder gar Verurteilung statt. Zwischen 14 und 18 Jahren fallen Kinder unter das Jugendstrafrecht. Es wird in diesem Alter von dem Jugendlichen erwartet, dass er sowohl Einsichts- als auch Steuerungsfähigkeit besitzt. In wenigen Fällen kann auch ein Heranwachsender noch bis zu seinem 21. Geburtstag nach Jugendstrafrecht verurteilt werden. Positiven Einfluss nehmen möchte man im Jugendstrafrecht auf die Erziehung der Jugendlichen. Deshalb sind Strafen hier erzieherischer Natur wie z.B. der Täter-Opfer-Ausgleich und verfolgen damit den Besserungsgedanken. Helfen diese ersten Maßregeln dem Jugendlichen nicht, so werden als weitere Sanktionen Verwarnungen oder Auflagen, wie das Einfordern einer Entschuldigung beim Geschädigten, eingesetzt um ihn zur Einsicht zu bringen. Wird die Rückfallgefahr des jugendlichen Straftäters als sehr hoch erachtet, so kann auch eine Jugendstrafe veranlasst werden. Ist eine Haftstrafe angeordnet, so wird der Jugendliche in eine Jugendhaftanstalt eingewiesen. Die Haftstrafe beträgt zwischen sechs Monaten und fünf Jahren.
Betrug
Betrug wird in § 263 StGB definiert als Vermögensdelikt, da er das Vermögen des Täters durch vorsätzliche Täuschung mehrt und dem Betrogenen finanziellen Schaden zufügt. Das Herbeiführen eines besonders großen Vermögensverlustes, ab 50.000 Euro, wird als besonders schwerer Fall des Betrugs gewertet. Die Absicht, sich oder einem Dritten durch u.a. unrichtige Gestaltung des Datenverarbeitungsprogramms einen Vorteil zu verschaffen, bedeutet einen Gesetzesbruch der im StGB als Computerbetrug genannt wird. Weitere spezielle Tatbestände des Betruges sind auch der Betrug bei Subventionen oder bei Kapitalanlagen. Auch sie werden strafrechtlich geahndet. Internetbetrug ist eine weitere Variante des Betruges. Hier werden gutgläubige Nutzer betrogen. Auch Identitätsdiebstahl ist ein Teilbereich der Internetkriminalität. Gemeint ist hierbei z.B. die selbstbereichernde Nutzung fremder personenbezogener Daten durch den Verkauf an Dritte. Sind Sie angeklagt, so suchen Sie sich schnellstmöglich Hilfe bei einem Anwalt für Strafrecht. Als Anwalt hat er Akteneinsicht zu bekommen und kann die Sachlage rechtssicher einschätzen. Was viele nicht wissen, ein Beschuldigter hat nicht nur das Recht zur Aussageverweigerung, er muss auch einer Vorladung der Polizei nicht Folge leisen.

