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Anwälte für Strafrecht in Ottobrunn für Ihr Rechtsproblem auf Anwaltssuche finden

Anwälte für Strafrecht, die im Umkreis von Ottobrunn Mandate annehmen

Symbolbild Rechtsanwalt

Claudia Wüllrich

Zeppelinstraße 73, 81669 München
in 7.0 km Entfernung
Schwerpunkte: Strafrecht
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Claudia Christine Böhm

Böcklhofweg 39, 85540 Haar
in 7.2 km Entfernung
Schwerpunkte: Strafrecht
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Jakob Martin

Schlierseestraße 73, 81539 München
in 7.8 km Entfernung
Schwerpunkte: Strafrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Peter Weitzdörfer

Tegernseer Landstraße 135, 81539 München
in 7.8 km Entfernung
Schwerpunkte: Strafrecht
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Maximilian Richter

Fachanwalt für Strafrecht|7214
Rotbuchenstraße 1, 81547 München
in 7.8 km Entfernung
Schwerpunkte: Strafrecht
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Christoph Unrath

Leuchtenbergring 3, 81677 München
in 8.5 km Entfernung
Schwerpunkte: Strafrecht
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Sieglinde Buchner-Hohner

Fachanwalt für Strafrecht
Hornsteinstraße 2, 81679 München
in 9.9 km Entfernung
Schwerpunkte: Strafrecht
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Daniel Christian Geiger

Fachanwalt für Medizinrecht
Südliche Münchner Straße 68, 82031 Grünwald
in 10.3 km Entfernung
Schwerpunkte: Strafrecht
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Heidi Pioch

Südliche Münchner Straße 15, 82031 Grünwald
in 10.3 km Entfernung
Schwerpunkte: Strafrecht
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Klaus Stadler

Zenettistraße 7, 80337 München
in 10.5 km Entfernung
Schwerpunkte: Strafrecht
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Antje Brandes

Fachanwalt für Strafrecht
Sonnenstraße 27, 80331 München
in 10.6 km Entfernung
Schwerpunkte: Strafrecht
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Annette Stetten

Fachanwalt für Strafrecht
Altheimer Eck 13/II, 80331 München
in 10.6 km Entfernung
Schwerpunkte: Strafrecht
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Marian Heidinger

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Prinzregentenstraße 48, 80538 München
in 10.6 km Entfernung
Schwerpunkte: Strafrecht
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Bernhard Knies

Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Widenmayerstraße 34, 80538 München
in 10.6 km Entfernung
Schwerpunkte: Strafrecht
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Franz Bethäuser

Aidenbachstraße 217, 81479 München
in 10.8 km Entfernung
Schwerpunkte: Strafrecht
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Ruben Doneleit

Maximilianstraße 35, 80539 München
in 10.9 km Entfernung
Schwerpunkte: Strafrecht
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Noucha Nouriani

Maximilianstraße 29, 80539 München
in 10.9 km Entfernung
Schwerpunkte: Strafrecht
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Manuel Lüdtke

Cosimastraße 2, 81927 München
in 10.9 km Entfernung
Schwerpunkte: Strafrecht
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Christian Finke

Fachanwalt für Strafrecht
Pettenkoferstraße 10a, 80336 München
in 11.2 km Entfernung
Schwerpunkte: Strafrecht
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Stefan Korn

Pettenkoferstraße 24, 80336 München
in 11.2 km Entfernung
Schwerpunkte: Strafrecht
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Silke Beinroth

Sophienstraße 1, 80333 München
in 11.4 km Entfernung
Schwerpunkte: Strafrecht
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Claudia Maria Gruber

Theatinerstraße 11, 80333 München
in 11.4 km Entfernung
Schwerpunkte: Strafrecht
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Albrecht Göring

Fachanwalt für Strafrecht|6538
Maximiliansplatz 17/I, 80333 München
in 11.4 km Entfernung
Schwerpunkte: Strafrecht
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Susanne Hartlage

Fachanwalt für Strafrecht
Sophienstraße 1, 80333 München
in 11.4 km Entfernung
Schwerpunkte: Strafrecht
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Annette Rosskopf

Theatinerstraße 44, 80333 München
in 11.4 km Entfernung
Schwerpunkte: Strafrecht
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Carolin Schaal

Fachanwalt für Strafrecht|6538
Sophienstraße 1, 80333 München
in 11.4 km Entfernung
Schwerpunkte: Strafrecht
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Ingrid Babic

Fachanwalt für Strafrecht|6538
Nymphenburger Straße 20, 80335 München
in 12.1 km Entfernung
Schwerpunkte: Strafrecht
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Alexander Betz

Nymphenburger Straße 3 (Rückgebäude), 80335 München
in 12.1 km Entfernung
Schwerpunkte: Strafrecht
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Volker Dembski

Nymphenburger Straße 17, 80335 München
in 12.1 km Entfernung
Schwerpunkte: Strafrecht
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Patrick Ottmann

Fachanwalt für Strafrecht
Nymphenburger Straße 25, 80335 München
in 12.1 km Entfernung
Schwerpunkte: Strafrecht
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Heinrich Figge

Ainmillerstraße 28, 80801 München
in 12.3 km Entfernung
Schwerpunkte: Strafrecht
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Barbara Kaniuka

Bauerstraße 22, 80796 München
in 13.1 km Entfernung
Schwerpunkte: Strafrecht
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Mathias Grasel

Fachanwalt für Strafrecht|6538
Heßstraße 90, 80797 München
in 13.6 km Entfernung
Schwerpunkte: Strafrecht
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Olaf Groborz

Donnersbergerstraße 46, 80634 München
in 13.8 km Entfernung
Schwerpunkte: Strafrecht
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Gerald Aßner

Waldgartenstraße 49, 81377 München
in 14.1 km Entfernung
Schwerpunkte: Strafrecht
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Ann-Britt Kassel

Dom-Pedro-Straße 24, 80637 München
in 14.5 km Entfernung
Schwerpunkte: Strafrecht
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Isabella Komm

Fachanwalt für Strafrecht|6538
Stuttgarter Straße 2, 80807 München
in 14.9 km Entfernung
Schwerpunkte: Strafrecht
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Maximilian Grashey

Fachanwalt für Strafrecht
Pasinger Bahnhofsplatz 2, 81241 München
in 17.2 km Entfernung
Schwerpunkte: Strafrecht

Infos zu Anwälte Strafrecht in Ottobrunn
Strafrecht
Strafrecht ©freepik - mko

Das Strafrecht – Definition und Hintergründe

Im Strafgesetzbuch ist das Strafrecht als Teil des öffentlichen Rechts zu finden. Straßenverkehrsgesetz, Tierschutzgesetz, Transplantationsgesetz genauso wie das Embryonenschutzgesetz oder das Asylgesetz, sie alle sind sog. Nebengesetze des Strafrechtes. In der Strafprozessordnung ist das Strafverfahren in seiner formalrechtlichen Natur festgelegt und dient damit der richterlichen Entscheidungsfindung. Neben dem Strafrecht für Erwachsene gibt es auch noch das Jugendstrafrecht. Noch eine Besonderheit gilt für das Ordnungswidrigkeitenrecht, denn hier wird nicht mit Strafen sondern mit Geldbußen geandet. Lassen Sie sich von einem Anwalt für Strafrecht in Ottobrunn beraten.

Die Staatsanwaltschaft entscheidet über die Zuständigkeit der Gerichte nach dem Gerichtsverfassungsgesetz.

So regelt das Amtsgericht Verstöße bei denen die Straferwartung eine Freiheitsstrafe von nicht mehr als zwei Jahren beträgt. Sollte die Straferwartung zwischen zwei und vier Jahren liegen, so wird Anklage vor dem Schöffengericht erhoben. Das Landgericht ist zuständig für Verfahren, die nicht in die Zuständigkeit des AG oder des Oberlandesgerichts gehören. Das Landgericht ist auch zuständig, wenn man gegen ein Urteil des Amtsgerichtes Einspruch erheben möchte. Das Oberlandesgericht ist zuständig, wenn gegen Urteile der Amtsgerichte Revision beantragt wird oder auch bei Beschwerden über Beschlüsse der Landgerichte.

Betäubungsmittelgesetz (BtMG)

Das Betäubungsmittelgesetz regelt grundsätzlich den Umgang mit Betäubungsmitteln. Die Herstellung, die Aus- und Einfuhr, der Vertrieb von Betäubungsmitteln oder deren Aufbewahrung, all dies wird unter dem Begriff Umgang zusammengefasst. Es gibt Betäubungsmittel, wie Heroin, die wegen ihres hohen Suchtfaktors generell verboten sind. Welche Mittel das sind, steht in Anlage I des Betäubungsmittelgesetzes. Nur aus wissenschaftlichen Zwecken, oder anderen im öffentlichen Interesse liegenden Zwecken, darf man ausnahmsweise Umgang mit BtM aus Anlage I haben. Wird ein Stoff zur Herstellung eines Medikaments benötigt, so darf er (so die Berechtigung erteilt wurde) hergestellt und vertrieben werden. Er ist aber, als Substanz in Anlage II gelistet, nicht verschreibungsfähig. Anlage III des BtMG führt Medikamente auf, die süchtig machen können aber von therapeutischem Nutzen sind. Als solche sind sie also verkehrs- und verschreibungsfähig. Die Voraussetzung für Apotheken zum Umgang mit Betäubungsmitteln ist eine Erlaubnis der Bundesopiumstelle, einer Abteilung des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte. Sieht ein Arzt die Indikation gegeben und gibt es keine andere Alternative, so ist der Arzt berechtigt ein BtM-Rezept auszustellen und ermächtigt damit gleichzeitig den Patienten dieses Mittel zu konsumieren. Wurden Sie eines BTMG Vergehens beschuldigt, nehmen Sie Kontakt mit einem Anwalt für Strafrecht in Ottobrunn auf.

Die Teilnahme am Straßenverkehr unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln

Symbolbild alkoholisiert Auto fahren mit Schnapps und HandschellenSymbolbild alkoholisiert Auto fahren mit Schnapps und Handschellen Ist die Einnahme von Betäubungsmitteln notwendig, so ist es untersagt aktiv am Straßenverkehr teilzunehmen. Bei Zuwiderhandlung ist mit einem Bußgeldverfahren zu rechnen. Zusätzlich wird ein Strafverfahren eingeleitet wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz. Zusätzlich ist ein Führerscheinentzug durch die Führerscheinstelle zu erwarten. Häufig wird eine medizinisch-psychologische Untersuchung angeordnet. Diese ist mit hohen Kosten verbunden und muss vom Verkehrssünder selbst getragen werden.

Wann liegt Körperverletzung vor?

Erleidet eine Person durch bewusstes Handeln eines Anderen körperlichen Schaden, so spricht man von Körperverletzung. Auch physische Gewalt erfüllt den Tatbestand der Körperverletzung. Die Strafe bei Körperverletzung ist abhängig von ihrer Schwere und kann bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe nach sich ziehen. Auch eine versuchte Körperverletzung ist strafbar. Ist eine Körperverletzung als einfach oder fahrlässig eingestuft, so verjährt sie nach fünf Jahren. Die Misshandlung Schutzbefohlener oder auch schwere Körperverletzung verjährt erst nach 10 Jahren. Eine 20jährige Verjährungsfrist gibt es bei Körperverletzung mit Todesfolge. Ein Anwalt für Strafrecht vertritt Opfer einer Körperverletzung rechtssicher. Es gibt auch die Möglichkeit bei Gericht einen eigenen Opferanwalt zu beantragen. Seine Tätigkeit ist kostenfrei. Ist man Opfer einer Körperverletzung so stehen einem Ansprüche nach dem Opferentschädigungsgesetz sowie Schmerzensgeldansprüche zu. Um sich vor dem richterlichen „Ermessensspielraum“ in Strafprozessen zu schützen, sollte man sich auch schon bei leichter Körperverletzung einem Anwalt anvertrauen. Es drohen Strafen und Auswirkungen für die Zukunft.

Für wen gilt das Jugendstrafrecht?

Pickpocket Dieb stiehlt ein Smartphone aus einem RucksackPickpocket Dieb stiehlt ein Smartphone aus einem Rucksack Es ist das Alter, nicht der Delikt, der darüber entscheidet ob das Jugendstrafrecht zur Anwendung kommt. Die Strafe hat hier den erzieherischen Gedanken im Vordergrund. Begeht ein Kind in Deutschland schon vor seinem 14. Geburtstag eine Straftat, so ist es vor dem Gesetz noch nicht strafmündig, da schuldunfähig und kann für seine Tat nicht zur Rechenschaft gezogen werden. Im Alter von 14 bis 18 Jahren findet das Jugendstrafrecht Anwendung. Es wird in diesem Alter von dem Jugendlichen erwartet, dass er sowohl Einsichts- als auch Steuerungsfähigkeit besitzt. Bei Heranwachsenden zwischen 18 und 21 Jahren kann das Jugendstrafrechtnur im Einzelfall noch Anwendung finden. Positiven Einfluss nehmen möchte man im Jugendstrafrecht auf die Erziehung der Jugendlichen. Deshalb sind Strafen hier erzieherischer Natur wie z.B. der Täter-Opfer-Ausgleich und verfolgen damit den Besserungsgedanken. Dem Richter stehen bei wiederholtem straffälligem Verhalten, weitere sogenannte Zuchtmittel zur Verfügung. Diese sind: Verwarnungen, gem. § 14 JGG (Jugendgerichtsgesetz), Auflagen gem. § 15 JGG oder auch der Jugendarrest gem. § 16 JGG, als „Warnschuss-Arrest“ bekannt,. Zeigt ein Jugendlicher schädliche Neigungen, die weitere erhebliche Verbrechen nicht ausschließen lassen, so kann auch das Jugendstrafrecht eine Freiheitsstrafe verhängen. Als Jugendlichen kann einem Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren drohen.

Was ist Betrug?

Betrug ist das absichtliche Täuschen einer Person mit der Absicht sich einen finanziellen oder materiellen Vermögensvorteil zu verschaffen. Ein bewusst herbeigeführter Vermögensverlust über 50.000 Euro wird als besonders schwerer Fall des Betrugs gewertet. Die Absicht, sich oder einem Dritten durch u.a. unrichtige Gestaltung des Datenverarbeitungsprogramms einen Vorteil zu verschaffen, bedeutet einen Gesetzesbruch der im StGB als Computerbetrug genannt wird. Als weitere Betrugsarten sind der Subventionsbetrug und Kapitalanlagebetrug zu nennen. Beim Kapitalanlagebetrug wird eine gewinnbringende Anlage vom Täter versprochen oder vorgetäuscht. Subventionsbetrug wird begangen wenn gewährte Subventionen missbraucht werden. Internetkriminalität umfasst jedwede bewusste Täuschung von Internetusern zur eigenen Vermögensmehrung. Auch Identitätsdiebstahl ist ein Teilbereich der Internetkriminalität. Gemeint ist hierbei z.B. die selbstbereichernde Nutzung fremder personenbezogener Daten durch den Verkauf an Dritte. Sind Sie angeklagt, so suchen Sie sich schnellstmöglich Hilfe bei einem Anwalt für Strafrecht. Er verlangt umgehend Akteneinsicht und kann so rechtssicher einschätzen was Ihnen vorgeworfen wird. Sie haben als Beschuldigter das Recht Ihre Aussage zu verweigern. Sie müssen einer Vorladung auch nicht Folge leisten.

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