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Finden Sie einen Anwalt für Verkehrsrecht in Blankenburg für Ihre Rechtsfragen

Leider haben wir keinen Anwalt für Verkehrsrecht gefunden. In der nachfolgenden Liste finden Sie daher Anwälte mit anderen Rechtsgebieten im Umkreis von Blankenburg.
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Harald Tillmann

Brückenstraße 14, 06502 Thale
in 9.7 km Entfernung
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Mordechai, C. Hecht

Klopstockstraße 8, 38820 Halberstadt
in 12.4 km Entfernung
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Gerald Nossek

Fachanwalt für Arbeitsrecht|6538
Gartenstadt 83, 38820 Halberstadt
in 12.4 km Entfernung
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Christel Schellin

Richard-Wagner-Straße 39, 38820 Halberstadt
in 12.4 km Entfernung
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Olaf Schröder

Fachanwalt für Strafrecht|6538
Domplatz 48 b, 38820 Halberstadt
in 12.4 km Entfernung
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Susanne Witte

Huystraße 27a, 38820 Halberstadt
in 12.4 km Entfernung
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Torsten Fricke

Breite Straße 19, 38899 Hasselfelde
in 13.7 km Entfernung
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Mario Bergmann

Breite Straße 6, 38855 Wernigerode
in 14.1 km Entfernung
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Ulrike Berke

Fachanwalt für Arbeitsrecht|204
Nöschenröder Straße 82, 38855 Wernigerode
in 14.1 km Entfernung
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Lysann Berthold

Fachanwalt für Arbeitsrecht
Theodor-Fontane-Straße 22, 38855 Wernigerode
in 14.1 km Entfernung
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Sabine Fitzner

Unter den Zindeln 3, 38855 Wernigerode
in 14.1 km Entfernung
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Manuel Guckenburg

Breite Straße 94, 38855 Wernigerode
in 14.1 km Entfernung
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Ulrich Hasselmann

Fachanwalt für Familienrecht|3456
Forckestraße 2, 38855 Wernigerode
in 14.1 km Entfernung
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Andreas Klewe

Breite Straße 49, 38855 Wernigerode
in 14.1 km Entfernung
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Andreas Nüsser

Friedrichstraße 136 a, 38855 Wernigerode
in 14.1 km Entfernung
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Tobias Reuleucke

Dornbergsweg 39a, 38855 Wernigerode
in 14.1 km Entfernung
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Eberhard Rosenberg

Breite Straße 94, 38855 Wernigerode
in 14.1 km Entfernung
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Renate Birgit Schmidt-Nüsser

Friedrichstraße 136 a, 38855 Wernigerode
in 14.1 km Entfernung
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Thomas Voigt

Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Nöschenröder Straße 82, 38855 Wernigerode
in 14.1 km Entfernung
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Ulrike Zocher

Fachanwalt für Steuerrecht|204
Johann-Sebastian-Bach-Straße 13, 38855 Wernigerode
in 14.1 km Entfernung
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Jochen Blasek

Augustinern 2, 06484 Quedlinburg
in 16.7 km Entfernung
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Ulrich Dieckmann

Adelheidstraße 9, 06484 Quedlinburg
in 16.7 km Entfernung
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Wieland Hüttner

Augustinern 2, 06484 Quedlinburg
in 16.7 km Entfernung
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Nadine Kaczmarek

Adelheidstraße 14, 06484 Quedlinburg
in 16.7 km Entfernung
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Caroline Kienitz

Kaplanei 9, 06484 Quedlinburg
in 16.7 km Entfernung
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Kay-Uwe Klinkenstein

Breite Straße 17, 06484 Quedlinburg
in 16.7 km Entfernung
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Ines Krasemann

Harzweg 30, 06484 Quedlinburg
in 16.7 km Entfernung
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Heiko Müller

Fachanwalt für Verkehrsrecht|204
Beethovenstraße 11, 06484 Quedlinburg
in 16.7 km Entfernung
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Patrick Plättner

Heilige-Geist-Straße 11/12, 06484 Quedlinburg
in 16.7 km Entfernung
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Gerhard Popp

Stresemannstraße 2, 06484 Quedlinburg
in 16.7 km Entfernung
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Hans Joachim Rathmann

Neuer Weg 24 A, 06484 Quedlinburg
in 16.7 km Entfernung
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Sandra Roloff-Schröter

Oeringer Straße 1 a, 06484 Quedlinburg
in 16.7 km Entfernung
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Ulrich Schramm

Dippeplatz 1, 06484 Quedlinburg
in 16.7 km Entfernung
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Susann Strathausen

Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Adelheidstraße 14, 06484 Quedlinburg
in 16.7 km Entfernung
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Stefan Vogel

Neuer Weg 24 A, 06484 Quedlinburg
in 16.7 km Entfernung
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Dieter Vogt

Stresemannstraße 8, 06484 Quedlinburg
in 16.7 km Entfernung
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Christoph Wolters

Adelheidstraße 26, 06484 Quedlinburg
in 16.7 km Entfernung

Infos zu Anwälte Verkehrsrecht in Blankenburg
Verkehrsrecht
Verkehrsrecht ©freepik - mko

Das Verkehrsrecht zusammengefasst

Das Ordnungswidrigkeitenrecht, Verkehrsstrafrecht, Verkehrszivilrecht und das Verkehrsverwaltungsrecht sind wichtige Bereiche des Verkehrsrechts.

Das Recht für Ordnungswidrigkeiten

Auffahrunfall mit großem SchadenAuffahrunfall mit großem Schaden Haben Sie während der Autofahrt telefoniert, das Rotlicht überfahren oder die Vorfahrtsregeln missachtet? Dies und noch einiges mehr wird durch das Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht geregelt. Ob dies als Ordnungswidrigkeit oder Straftat gilt, bestimmt der Promillewert.

Führerschein auf Probe und das Verkehrsrecht

Für Fahranfänger, also während der zweijährigen Probezeit und bis zum vollendeten 21. Lebensjahr, werden Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung § 24c strenger geahndet. So gilt die 0,0 Promillegrenze am Steuer. Die Straßenverkehrsordnung hat zwei Unterscheidungen bei Vergehen in der Probezeit. So gibt es A-Verstöße, sie sind schwerwiegender und B-Verstöße, sie sind weniger schwerwiegend. So genügt bereits ein A-Verstoß um die Probezeit auf vier Jahre anzuheben. Da die Sicherheit und das Leben anderer Verkehrsteilnehmer nicht durch Alkohol- oder Drogenkonsum gefährdet werden soll bewertet man Alkoholgenuss während der Probezeit als A-Verstoß. Neben der oben erwähnten verlängerten Probezeit wird ein Bußgeld in Höhe von 250 Euro erhoben und es wird ein Punkt im Flensburger Fahreignungsregister eingetragen. Das Bußgeld erhöht sich bei einer Blutalkoholkonzentration ab 0,5 Promille auf 500 Euro. Auch gibt es in diesem Fall zwei Punkte eingetragen und erstmalig kommt nun auch ein einmonatiges Fahrverbot zum Einsatz. Ergänzend kommt man um ein Aufbauseminar nicht herum. Ein weiteres Vergehen mit Alkohol, also ein erneuter A-Verstoß, führt zu weiteren zwei Punkten in Flensburg, 1000 Euro Bußgeld, einer schriftlichen Verwarnung und der Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung. Wiederholungstäter haben mit 1.500 Eure Bußgeld, drei Monaten Fahrverbot und zwei Punkten im Flensburger Register zu rechnen. Ab 1,1 Promille handelt es sich bereits um eine Straftat, nicht mehr nur um eine Ordnungswidrigkeit. Die zuständigen Paragraphen findet man nun im Verkehrsstrafrecht. Bei der Einstufung als Straftat muss man mit einer Freiheits- oder Geldstrafe und drei Punkten in Flensburg rechnen. Außerdem muss man mit dem Entzug der Fahrerlaubnis rechnen. In Flensburg ist das Fahreignungsregister (FAER) angesiedelt. Es arbeitet mit einem Punktesystem. Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung werden neben Bußgeldern auch mit Punkten bestraft.

Die Punkte in Flensburg und ihre Bedeutung

Mit acht Punkten auf dem Konto hat man seine Fahrberechtigung eingebüßt und muss den Führerschein abgeben. § 29 StVG besagt, dass eingetragene Punkte nach Verstreichen einer bestimmten Frist wieder getilgt werden. Das bedeutet, dass jeder Delikt einer eigenen Tilgungsfrist unterliegt, die sich bei einem erneuten Punkteintrag nicht verlängert . Ein Alkoholvergehen, das als Ordnungsstrafe geahndet wird, bingt z.B. zwei Punkte in Flensburg ein. Diese bleiben für fünf Jahre im Fahreignungsregister erhalten. Alkoholverstöße die einen Straftatbestand erfüllen bleiben für zehn Jahre im Fahreignungsregister erhalten.

Promillegrenzen im EU-Ausland

Kein Alkohol wenn man mit dem Auto unterwegs istKein Alkohol wenn man mit dem Auto unterwegs ist Auch im EU-Ausland liegen die Promillegrenzen meist bei 0,5. Lediglich das Bußgeld variiert stark. Gesetzliche Grenzwerte können jederzeit angehoben werden, es ist daher empfehlenswert vor Reiseantritt die aktuellen Werte abzufragen.

Die allgemeine Promillegrenze liegt bei unseren europäischen Nachbarn in

  • Belgien bei 0,5 ‰ (180 € Bußgeld)
  • Dänemark bei 0,5 ‰ (ein Monatsverdienst)
  • Finnland 0,5 ‰ (ab 15 Tagessätzen)
  • Frankreich 0,5 ‰ (ab 135 € Bußgeld)
  • Griechenland 0,5 ‰ (ab 80 € Bußgeld)
  • Großbritannien 0,5 ‰ (ab 80 € Bußgeld)
  • Italien 0,5 ‰ (ab 530 € Bußgeld)
  • Kroatien 0,5 ‰ (ab 95 € Bußgeld)
  • Niederlande 0,5 ‰ (ab 325 € Bußgeld)
  • Österreich 0,5 ‰ (ab 300 € Bußgeld)
  • Polen 0,2 ‰ (bis 1.200 € Bußgeld)
  • Portugal 0,5 ‰ (ab 250 € Bußgeld)
  • Schweden 0,2 ‰ (ab 40 Tagessätze)
  • Schweiz 0,5 ‰ (ab 520 € Bußgeld)
  • Spanien 0,5 ‰ (ab 500 € Bußgeld)
  • Tschechien 0,0 ‰ (ab 100 € Bußgeld)
  • Ungarn 0,0 ‰ (ab 100 € Bußgeld)

Nach der Probezeit bzw. nach Vollendung des 21. Lebensjahres werden die Promillegrenzen leicht angehoben.

komplette zerstörte Kotflügel eines schwarzen Autoskomplette zerstörte Kotflügel eines schwarzen Autos Allerdings kann auch hier schon mit nur 0,3 Promille der Führerschein entzogen werden, wenn der Fahrer den Straßenverkehr gefährdet. Ab 0,5 Promille werden dann 2 Punkte im Fahreignungsregister ehemals 2014 Verkehrszentralregister (VZR) , eingetragen, zusätzlich wird ein Bußgeld in Höhe von 500 Euro erhoben und es wird ein Fahrverbot von einem Monat ausgesprochen. Lässt sich der Fahrer ein zweites Mal betrunken am Steuer erwischen, so drohen schon 1000 Euro Bußgeld, erneute zwei Punkte und ein dreimonatiges Fahrverbot. Beim dritten Mal 1.500 Euro Bußgeld und 3 Monate Fahrverbot und es werden ebenfalls zwei Punkte in Flensburg eingetragen. Ein Fahrverbot aufgrund einer Alkoholfahrt kann unter Umständen vermieden werden, wenn der Autofahrer beruflich auf sein Auto angewiesen ist. Allerdings ist dies nur bei einem erstmaligen Verstoß möglich. Die absolute Fahruntüchtigkeit wird bei 1,1 Promille vorausgesetzt. Selbst ohne äußerliche Anzeichen oder Ausfallerscheinungen gilt dies als fester Grenzwert. Dieser Grenzwert macht bei einer Trunkenheitsfahrt aus einer Ordnungswidrigkeit eine Straftat. Die Sperrfrist für den Führerschein bemisst sich unter anderem auch am Promillewert und beträgt mindestens sechs Monate, in Flensburg wird das Konto mit weiteren drei Punkten belastet und man muss mit einer Freiheits- oder Geldstrafe rechnen. Geht man von einer hohen Rückfallwahrscheinlichkeit aus, kann die Fahrerlaubnis auch lebenslang entzogen werden. Auch für Fahrradfahrer gelten Promilleregeln. Wird die 1,6 Promillegrenze erreicht, ist der Führerschein fort, egal ob Auto- oder Radfahrer.

Die MPU

Nahaufnahme eines RadargerätesNahaufnahme eines Radargerätes Meist ist die erfolgreiche Teilnahme an einer MPU der einzige Weg seinen Führerschein wieder zu erlangen. Eine MPU soll die körperliche und geistige Fahrtauglichkeit einer Person feststellen. Die Durchfallquote bei der MPU beträgt über 30%! Angeraten wird deshalb, sich rechtzeitig vorzubereiten. Sie sind alkoholisiert in eine Polizeikontrolle geraten? Bestehen Sie auf Ihrem Aussageverweigerungsrecht! Kontaktieren Sie umgehend einen Anwalt für Verkehrsrecht!

Das Verkehrsstrafrecht ein weiteres Recht des Verkehrsrechts

zerborstene Frontscheibe eines Autoszerborstene Frontscheibe eines Autos Das Verkehrsstrafrecht befasst sich zum Beispiel mit Unfallflucht, Drogen im Straßenverkehr, Fahren ohne Fahrerlaubnis, fahrlässige Körperverletzung oder unterlassene Hilfeleistung. Das Verkehrsstrafrecht soll die Sicherheit im Straßenverkehr gewährleisten. Es wird von einer tendenziell bewusst ausgeübten Straftat ausgegangen. Einer Ordnungswidrigkeit wird eher Fahrlässigkeit angenommen. Die Strafen im Verkehrsstrafrecht sind, wegen der größeren Vergehen, härter. Verkehrsstraftaten münden meist in einer Gerichtsverhandlung. Ein Rechtsanwalt für Verkehrsrecht leistet in diesen Fällen wertvolle Hilfe.

Das Verkehrszivilrecht, ein weiteres Rechtsgebiet

Gebrochener Knöchel mit KnöchelstützeGebrochener Knöchel mit Knöchelstütze Schadenshaftung bei Unfällen, Nutzungsausfallschäden, Verkehrsvertragsrecht sind nur einige Themen die vom Verkehrszivilrecht abgedeckt werden. Ist man der Unfallverursacher, so ist die eigene Kfz-Haftpflichtversicherung zu informieren. Eigene Schäden können bei einem selbstverschuldeten Autounfall der eigenen Vollkaskoversicherung angezeigt werden. Die Ermittlung der Schuldfrage bestimmt die Dauer der Schadensabwicklung. Ein Rechtsanwalt für Verkehrsrecht kennt Ihre Rechte und setzt sie erfolgreich außergerichtlich oder auch vor Gericht durch. Zu beachten ist, dass nicht nur der Fahrer des Unfallautos haftet, sondern auch sein Halter. Ausnahme für die Halterhaftung: Schwarzfahrt, unabwendbares Ereignis und höhere Gewalt. Bei einem Unfall kommt das Recht des jeweiligen EU-Landes zur Anwendung. Bei der komplizierten Klärung der Frage nach den Schadenersatzansprüchen und deren Durchsetzung sollte man verkehrsanwaltliche Unterstützung in Anspruch nehmen.

Das Verkehrsverwaltungsrecht – ein weiterer wichtiger Teilbereich des Verkehrsrechts

Hier findet man die Vorschriften mit der die Teilnahme von Personen und die Zulassung von Fahrzeugen am Straßenverkehr geregelt sind. Im Fahrerlaubnisrecht findet man die Regelungen für den Führerschein auf Probe und auch das Fahreignungsregister (FAER), in welchem wiederum das Punktesystem bei Ordnungswidrigkeiten zu finden ist. Wenn Sie rechtliche Hilfe in Anspruch nehmen wollen, wenden Sie sich an einen Anwalt für Verkehrsrecht um z.B. die Folgen Ihrer Alkoholfahrt besser einschätzen zu können.