Anwaltssuche für Verkehrsrecht in Freiburg im Breisgau Herdern
Leider haben wir keinen Anwalt für Verkehrsrecht gefunden. In der nachfolgenden Liste finden Sie daher Anwälte mit anderen Rechtsgebieten im Umkreis von Freiburg im Breisgau Herdern.
Martin Beißwenger
Haydnstraße 18, 79104 Freiburg im Breisgauin 1.1 km Entfernung
Mirko Benesch
Habsburger Straße 105, 79104 Freiburg im Breisgauin 1.1 km Entfernung
Christoph Bosbach
Fachanwalt für SteuerrechtKartäuserstraße 61a, 79104 Freiburg im Breisgau
in 1.1 km Entfernung
Isabelle A. Breitbarth
Fachanwalt für FamilienrechtLerchenstraße 2, 79104 Freiburg im Breisgau
in 1.1 km Entfernung
Bettina Bremser
Stefan-Meier-Straße 105, 79104 Freiburg im Breisgauin 1.1 km Entfernung
Veronika Brennfleck
Karlstraße 60, 79104 Freiburg im Breisgauin 1.1 km Entfernung
Walter Brunner
Fachanwalt für Arbeitsrecht|3456Habsburgerstraße 101a, 79104 Freiburg im Breisgau
in 1.1 km Entfernung
Harald Brüstle
Fachanwalt für Arbeitsrecht|204Weiherhofstraße 2, 79104 Freiburg im Breisgau
in 1.1 km Entfernung
Nadja Böhm
Fachanwalt für Arbeitsrecht|6538Lerchenstraße 2, 79104 Freiburg im Breisgau
in 1.1 km Entfernung
Roland Ebner
Habsburgerstraße 105, 79104 Freiburg im Breisgauin 1.1 km Entfernung
Marc Engelhart
Meisenbergweg 8, 79104 Freiburg im Breisgauin 1.1 km Entfernung
Gerda-Maria Frey
Burgunder Straße 20, 79104 Freiburg im Breisgauin 1.1 km Entfernung
Hans Peter Gäng
Kartäuserstraße 61a, 79104 Freiburg im Breisgauin 1.1 km Entfernung
Christian Göpper
Lerchenstraße 2, 79104 Freiburg im Breisgauin 1.1 km Entfernung
Joachim Karmeinsky
Kartäuserstraße 120, 79104 Freiburg im Breisgauin 1.1 km Entfernung
Markus Klimsch
Fachanwalt für Arbeitsrecht|204Burgunder Straße 20, 79104 Freiburg im Breisgau
in 1.1 km Entfernung
Nadja Kummer
Fachanwalt für FamilienrechtMerianhof 9, 79104 Freiburg im Breisgau
in 1.1 km Entfernung
Peter Lahmann
Fachanwalt für SteuerrechtKartäuserstraße 61a, 79104 Freiburg im Breisgau
in 1.1 km Entfernung
Volker Lindner
Habsburgerstraße 33, 79104 Freiburg im Breisgauin 1.1 km Entfernung
Felix Mayer
Fachanwalt für Bau- und ArchitektenrechtHabsburgerstraße 101a, 79104 Freiburg im Breisgau
in 1.1 km Entfernung
Heiko Meyer
Johanniterstraße 13, 79104 Freiburg im Breisgauin 1.1 km Entfernung
Holger Paul
Fachanwalt für FamilienrechtHintere Steige 2, 79104 Freiburg im Breisgau
in 1.1 km Entfernung
Raoul Riedlinger
Kartäuserstraße 61a, 79104 Freiburg im Breisgauin 1.1 km Entfernung
Florian Riess
Fachanwalt für Bank- und KapitalmarktrechtHabsburgerstraße 105, 79104 Freiburg im Breisgau
in 1.1 km Entfernung
Franz X. Ritter
Habsburgerstraße 101a, 79104 Freiburg im Breisgauin 1.1 km Entfernung
Marcus Röll
Fachanwalt für VerwaltungsrechtHabsburger Straße 105, 79104 Freiburg im Breisgau
in 1.1 km Entfernung
Thomas Schmidt
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht|6538Mozartstraße 48, 79104 Freiburg im Breisgau
in 1.1 km Entfernung
Iris Scholz
Habsburgerstraße 125, 79104 Freiburg im Breisgauin 1.1 km Entfernung
Barbara Schwarzkopf
Urbanstraße 12, 79104 Freiburg im Breisgauin 1.1 km Entfernung
Dirk Simon
Burgunder Straße 20, 79104 Freiburg im Breisgauin 1.1 km Entfernung
Reinhard Sparwasser
Fachanwalt für VerwaltungsrechtMozartstraße 48, 79104 Freiburg im Breisgau
in 1.1 km Entfernung
Anna Stark
Mozartstraße 28, 79104 Freiburg im Breisgauin 1.1 km Entfernung
Michael Weber
Fachanwalt für SteuerrechtKartäuserstraße 61a, 79104 Freiburg im Breisgau
in 1.1 km Entfernung
Beate Winkler
Fachanwalt für Familienrecht|6538Habsburger Straße 105, 79104 Freiburg im Breisgau
in 1.1 km Entfernung
Stephan Peter Althaus
Dreikönigstraße 13, 79102 Freiburg im Breisgauin 2.5 km Entfernung
Walther Arnold
Talstraße 1, 79102 Freiburg im Breisgauin 2.5 km Entfernung
Franz-Georg Blattmann
Hildastraße 25, 79102 Freiburg im Breisgauin 2.5 km Entfernung
Wolfgang Daun
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht|3456Dreikönigstraße 12, 79102 Freiburg im Breisgau
in 2.5 km Entfernung
Patrick T. Evers
Fachanwalt für Steuerrecht|3456Schillerstraße 8, 79102 Freiburg im Breisgau
in 2.5 km Entfernung
Dieter Gersemann
Landsknechtstraße 5, 79102 Freiburg im Breisgauin 2.5 km Entfernung
Die Komplexität des Verkehrsrechts
Das Ordnungswidrigkeitenrecht, Verkehrsstrafrecht, Verkehrszivilrecht und das Verkehrsverwaltungsrecht sind wichtige Bereiche des Verkehrsrechts.
Das Recht der Verkehrsordnungswidrigkeiten
Zwei verkeilte PKW mit Blechschaden Die Fahndung eines Verkehrsverstoßes, wie Geschwindigkeitsüberschreitungen, das Überfahren einer roten Ampel, Parken im Halteverbot, fällt unter das Ordnungswidrigkeitenrecht. Alkohol am Steuer wird in Deutschland konsequent geahndet. Je nach Promille wird es als Ordnungswidrigkeit oder Straftat behandelt.
Führerschein auf Probe und das Verkehrsrecht
Das absolute Alkoholverbot gilt für Fahranfänger bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres. Dies steht im Straßenverkehrsgesetz § 24c. Die Straßenverkehrsordnung unterscheidet während der Probezeit nach A- und B-Verstößen, also schwerwiegende und weniger schwerwiegende Vergehen. Die Probezeit verlängert sich bei zwei B-Verstößen, oder einem A-Verstoß auf vier Jahre. Fahranfänger, die in der Probezeit alkoholisiert Autofahren, begehen einen sogenannten schwerwiegenden A-Verstoß, da sie mit ihrem Verhalten die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer leichtsinnig aufs Spiel setzen. Verstößt ein Fahranfänger gegen die Null-Promille-Grenze, muss er, zusätzlich zu den Maßnahmen der Probezeit, mit einem Bußgeld in Höhe von 250 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen. Das Bußgeld erhöht sich bei einer Blutalkoholkonzentration ab 0,5 Promille auf 500 Euro. Auch gibt es in diesem Fall zwei Punkte eingetragen und erstmalig kommt nun auch ein einmonatiges Fahrverbot zum Einsatz. Außerdem hat man ein Aufbauseminar zu besuchen. Ein weiterer A-Verstoß führt dann, neben zwei weiteren Punkten, zu einer schriftlichen Verwarnung, einem Bußgeld von 1000 Euro einem dreimonatigen Fahrverbot und der Empfehlung zu einer verkehrspsychologischen Beratung. Ein wiederholter Verstoß wird mit 1.500 Euro Bußgeld bestraft, zusätzlich werden zwei Punkte in Flensburg eingetragen und ein Fahrverbot von drei Monaten ausgesprochen. Eine Blutalkoholkonzentration ab 1,1 Promille fällt als Straftat ins Verkehrsstrafrecht und nicht mehr in das Ordnungswidrigkeitenrecht. Diese wird dann je nach Schwere der Tat mit Freiheits- oder Geldstrafen geahndet und mit drei Punkten in Flensburg bestraft. Auch ein Führerscheinentzug kann die Folge sein. In Flensburg ist das Fahreignungsregister (FAER) angesiedelt. Es arbeitet mit einem Punktesystem. Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung werden neben Bußgeldern auch mit Punkten bestraft.
Kurz erklärt – Die Punkte im Fahreignungsregister
Der Verlust des Führerscheins ist die Folge, wenn ein Autofahrer einen Kontostand von acht Punkten erreicht hat. Nach Verstreichen einer bestimmten Frist werden Eintragungen im Fahreignungsregister (FAER) gemäß § 29 StVG wieder getilgt. So verlängern sich seit Mai 2014 eingetragene Punkte bei erneuten Punkten nicht mehr automatisch. Bei Alkoholverstößen, die als Ordnungswidrigkeit mit zwei Punkten in Flensburg eingetragen werden, erfolgt eine Tilgung nach fünf Jahren. Alkoholverstöße die einen Straftatbestand erfüllen bleiben für zehn Jahre im Fahreignungsregister erhalten.
Ein Überblick über die Promillegrenzwerte in den EU-Nachbarländern.
Ein KFZ Schlüssel vor einer Flasche mit Alkohol Mit wenigen Ausnahmen liegen die Promillegrenzen auch im EU-Ausland bei 0,5. Lediglich das Bußgeld variiert stark. Nur als groben Richtwert geben wir Ihnen hier die Promillegrenzwerte anderer europäischer Länder. Vor Reiseantritt ist es zu empfehlen sich über eventuell veränderte Werte zu informieren.
Die allgemeine Promillegrenze liegt bei unseren europäischen Nachbarn in
- Belgien bei 0,5 ‰ (180 € Bußgeld)
- Dänemark bei 0,5 ‰ (ein Monatsverdienst)
- Finnland 0,5 ‰ (ab 15 Tagessätzen)
- Frankreich 0,5 ‰ (ab 135 € Bußgeld)
- Griechenland 0,5 ‰ (ab 80 € Bußgeld)
- Großbritannien 0,5 ‰ (ab 80 € Bußgeld)
- Italien 0,5 ‰ (ab 530 € Bußgeld)
- Kroatien 0,5 ‰ (ab 95 € Bußgeld)
- Niederlande 0,5 ‰ (ab 325 € Bußgeld)
- Österreich 0,5 ‰ (ab 300 € Bußgeld)
- Polen 0,2 ‰ (bis 1.200 € Bußgeld)
- Portugal 0,5 ‰ (ab 250 € Bußgeld)
- Schweden 0,2 ‰ (ab 40 Tagessätze)
- Schweiz 0,5 ‰ (ab 520 € Bußgeld)
- Spanien 0,5 ‰ (ab 500 € Bußgeld)
- Tschechien 0,0 ‰ (ab 100 € Bußgeld)
- Ungarn 0,0 ‰ (ab 100 € Bußgeld)
Für alle Autofahrer über 21 Jahren, die ihre Probezeit bestanden haben gelten andere Promillegrenzen.
leichter Blechschaden an einem roten KFZ Fällt ein Autofahrer etwa durch Orientierungslosigkeit oder verminderte Reaktionsfähigkeit auf, ist er gar an einem Unfall beteiligt, so ist dies auch mit geringer Promillezahl strafbar. Bei einem Blutalkoholspiegel zwischen 0,5 und 1,09 Promille wird eine Trunkenheitsfahrt als Ordnungswidrigkeit angesehen, wenn der Fahrer keinen Unfall verursacht hat und auch keine Ausfallerscheinungen zeigt. Die Folgen sind 500 Euro Bußgeld, zwei Punkte in Flensburg und ein einmonatiges Fahrverbot. Eine zweite betrunkene Autofahrt wird mit 1.000 Euro Bußgeld schon richtig teuer. Zusätzlich kommt ein dreimonatiges Fahrverbot dazu und natürlich die neuerlichen zwei flensburger Punkteinträge. Ein weiterer Verstoß wird mit 1500 Euro Strafe, zwei Punkten und einem dreimonatigen Fahrverbot geahndet. Ein Fahrverbot aufgrund einer Alkoholfahrt kann unter Umständen vermieden werden, wenn der Autofahrer beruflich auf sein Auto angewiesen ist. Dies ist ausnahmslos nur bei einem erstmaligen Verstoß möglich. Die absolute Fahruntüchtigkeit wird bei 1,1 Promille vorausgesetzt. Selbst ohne äußerliche Anzeichen oder Ausfallerscheinungen gilt dies als fester Grenzwert. Ist diese Grenze überschritten, so wird das Vergehen als Straftat bestraft. Die Sperrfrist für den Führerschein bemisst sich unter anderem auch am Promillewert und beträgt mindestens sechs Monate, in Flensburg wird das Konto mit weiteren drei Punkten belastet und man muss mit einer Freiheits- oder Geldstrafe rechnen. Bei Wiederholungstätern oder bei besonders schweren Fällen kann die Fahrerlaubnis auch lebenslang entzogen werden. Auch für Fahrradfahrer gelten Promilleregeln. Wird die 1,6 Promillegrenze erreicht, ist der Führerschein fort, egal ob Auto- oder Radfahrer.
Die MPU
Radargerät auf einer Autobahn Der erfolgreiche Besuch einer Medizinisch Psychologischen Untersuchung, kurz MPU, ist dann meist der einzige Weg um seinen Führerschein zurückzubekommen. Die MPU ist ein Verfahren, bei dem aus unterschiedlichsten Gründen die Fahreignung einer Person geprüft wird. Man muss sich bewusst sein, dass die Durchfallquote relativ hoch ist. Es empfiehlt sich daher frühzeitig über die MPU zu informieren und mit den Vorbereitungen zu beginnen. Wenn Sie mit Alkohol am Steuer von der Polizei erwischt wurden, ist folgendes Wissen hilfreich. Es empfiehlt sich keine Angaben über die getrunkene Menge zu machen. Die kenntnisreiche Hilfe eines Anwaltes für Verkehrsrecht ist nun äußerst hilfreich.
Das Verkehrsstrafrecht – ein weiterer Teilbereich der Verkehrsrechts
junge Frau wird von einem Polizisten belehrt Es definiert Verkehrsdelikte, die als Verkehrsstraftaten gewertet werden. Wer etwa den Unfallort verlässt, ohne seine Personalien und Versicherungsdaten zu hinterlassen, begeht Fahrerflucht und wird durch Gesetze des Verkehrsstrafrechts bestraft. Das Verkehrsstrafrecht soll die Sicherheit im Straßenverkehr gewährleisten. Die bewusste Überschreitung von Regeln und Gesetzen wird hier unterstellt. Einer Ordnungswidrigkeit wird eher Fahrlässigkeit angenommen. Da Straftaten meist eine größere Gefährdung des Straßenverkehrs darstellen, werden sie dementsprechend härter bestraft. Eine Gerichtsverhandlung ist fast immer die Konsequenz. Besonders ein Anwalt für Verkehrsrecht, kann in diesem Fall von großer Hilfe sein.
Das Verkehrszivilrecht
Arm im Gips nach einem Verkehrsunfall Das Verkehrszivilrecht handelt vom Schadenersatz bei durch Unfall entstandenen Schäden. Neben dem Sachschaden für die Reparatur können Schmerzensgeld, Verdienstausfall oder die Kosten für ein Ersatzfahrzeug geltend gemacht werden. Ohne große Verzögerung ist die eigene Kfz-Haftpflichtversicherung zu informieren, wenn man selbst einen Unfall verursacht hat. Ist man Vollkaskoversichert, hat man nun Glück im Unglück, denn auch der eigene Schaden wird bei Vollkasko vollständig übernommen. Erst wenn die Schuldfrage geklärt werden konnte, wird der Schadensfall abgewickelt. Die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers muss auch die Kosten für ein Gutachten übernehmen. Sind der Unfallverursacher und der Halter des Unfallautos nicht identisch, so sind beide haftbar zu machen. Hier gibt es nur wenige Ausnahmen, z.B. die Unabwendbarkeit des Ereignisses oder auch höhere Gewalt. Für Unfälle, die im EU-Ausland passieren gelten zuallererst die Regelungen des jeweiligen Landes. Bei der komplizierten Klärung der Frage nach den Schadenersatzansprüchen und deren Durchsetzung sollte man verkehrsanwaltliche Unterstützung in Anspruch nehmen.
Verkehrsverwaltungsrecht
Das Fahrerlaubnisrecht und das Fahrzeugzulassungsrecht sind zusammengefasst das Verkehrsverwaltungsrecht. Im Fahrerlaubnis- und Fahrzeugzulassungsrecht wird geregelt, wann man eine amtliche Fahrerlaubnis braucht, wie und wer sie erwerben kann und auch wann sie einem entzogen wird. Wenn Sie rechtliche Hilfe in Anspruch nehmen wollen, wenden Sie sich an einen Anwalt für Verkehrsrecht um z.B. die Folgen Ihrer Alkoholfahrt besser einschätzen zu können.

