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Sauerwein Rechtsanwälte
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Miet- & Wohnungseigentumsrecht
Kürschnerhof 6, 97070 Würzburg
Die Sparten des Verkehrsrechts
Das Ordnungswidrigkeitenrecht, Vertragsstrafrecht, Verkehrszivilrecht oder auch Verkehrsverwaltungsrecht, sie alle sind im Verkehrsrecht geregelt.
Das Recht der Verkehrsordnungswidrigkeiten
Schadensaufnahme nach einem Unfall Hier geht es etwa um Geschwindigkeitsüberschreitungen, Handy am Steuer, Rotlichtverstöße oder Verletzung der Vorfahrt. Ob Alkohol am Steuer ebenfalls eine Ordnungswidrigkeit ist oder bereits eine Straftat, bestimmt vor allem der gemessene Promillewert.
Fehlverhalten während der Probezeit
Führerschein-Neulinge müssen während ihrer zweijährigen Probezeit, wenn sie hinter dem Steuer sitzen, auf Alkohol komplett verzichten. So steht es im Straßenverkehrsordnungsgesetz § 24c. Wird in der Probezeit gegen die StVO (Straßenverkehrsordnung) gehandelt, wird das Vergehen in schwerwiegende, sogenannte A-Verstöße, und in weniger schwerwiegende B-Verstöße unterteilt. Um zwei Jahre verlängert sich die Probezeit als Konsequenz eines A-Verstoßes oder zwei B-Verstoßen. Da die Sicherheit und das Leben anderer Verkehrsteilnehmer nicht durch Alkohol- oder Drogenkonsum gefährdet werden soll bewertet man Alkoholgenuss während der Probezeit als A-Verstoß. Verstößt ein Fahranfänger gegen die Null-Promille-Grenze, muss er, zusätzlich zu den Maßnahmen der Probezeit, mit einem Bußgeld in Höhe von 250 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen. Bei 0,5 Promille Blutalkoholkonzentration oder mehr sind es sogar 500 Euro und zwei Punkte Eintrag in Flensburg. Ebenso wird ein einmonatiges Fahrverbot angeordnet. Ergänzend wird ein Aufbauseminar eingefordert. So führt ein zweiter Alkoholverstoß schon bei einem relativ geringen Wert von 0,6 Promille zu 1.000 Euro Bußgeld und neben zwei Punkten in Flensburg zusätzlich ein Fahrverbot von drei Monaten. Nun wird auch eine Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung empfohlen. Ein wiederholter Verstoß wird mit 1.500 Euro Bußgeld bestraft, zusätzlich werden zwei Punkte in Flensburg eingetragen und ein Fahrverbot von drei Monaten ausgesprochen. Ab 1,1 Promille handelt es sich bereits um eine Straftat, nicht mehr nur um eine Ordnungswidrigkeit. Die zuständigen Paragraphen findet man nun im Verkehrsstrafrecht. Bei der Einstufung als Straftat muss man mit einer Freiheits- oder Geldstrafe und drei Punkten in Flensburg rechnen. Zusätzlich kann der Entzug der Fahrerlaubnis drohen. Das Fahreignungsregister in Flensburg, umgangssprachlich auch gern Verkehrssünderkartei genannt, verwaltet ein Punktesystem. Bei Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung werden Punkte und Bußgelder erhoben.
Wie funktioniert das mit den Punkten in Flensburg?
Bei einem Punktekonto von 8 Punkten ist sofort und automatisch der Führerschein von der Fahrerlaubnisbehörde einzuziehen. Lt. StVG § 29 werden nach Ablauf einer festgesetzten Frist Eintragungen wieder gelöscht. Diese Tilgungsfristen der jeweiligen Delikte verstreichen unabhängig von einander. Zwei Punkte in Flensburg weil eine Alkoholfahrt als Ordnungswidrigkeit eingestuft wurde, erlöschen nach fünf Jahren. Einträge über Alkoholverstöße, die als Straftat bewertet wurden, bleiben mindestens 10 Jahre im Flensburger Fahreignungsregister (Verkehrsverwaltungsrecht) bestehen.
Ein Überblick über die Promillegrenzwerte in den EU-Nachbarländern.
Ein KFZ Schlüssel vor einer Flasche mit Alkohol Eine Promillegrenze von 0,5 ist übrigens auch in den meisten EU-Ländern üblich. Das Bußgeld ist jedoch stark unterschiedlich. Da sich gesetzliche Richtwerte jederzeit verändern können, kann diese Liste jedoch nur einen groben Überblick bieten.
Die allgemeine Promillegrenze liegt bei unseren europäischen Nachbarn in
- Belgien bei 0,5 ‰ (180 € Bußgeld)
- Dänemark bei 0,5 ‰ (ein Monatsverdienst)
- Finnland 0,5 ‰ (ab 15 Tagessätzen)
- Frankreich 0,5 ‰ (ab 135 € Bußgeld)
- Griechenland 0,5 ‰ (ab 80 € Bußgeld)
- Großbritannien 0,5 ‰ (ab 80 € Bußgeld)
- Italien 0,5 ‰ (ab 530 € Bußgeld)
- Kroatien 0,5 ‰ (ab 95 € Bußgeld)
- Niederlande 0,5 ‰ (ab 325 € Bußgeld)
- Österreich 0,5 ‰ (ab 300 € Bußgeld)
- Polen 0,2 ‰ (bis 1.200 € Bußgeld)
- Portugal 0,5 ‰ (ab 250 € Bußgeld)
- Schweden 0,2 ‰ (ab 40 Tagessätze)
- Schweiz 0,5 ‰ (ab 520 € Bußgeld)
- Spanien 0,5 ‰ (ab 500 € Bußgeld)
- Tschechien 0,0 ‰ (ab 100 € Bußgeld)
- Ungarn 0,0 ‰ (ab 100 € Bußgeld)
Für alle Autofahrer über 21 Jahren, die ihre Probezeit bestanden haben gelten andere Promillegrenzen.
zwei KFZ in einen Unfall verwickelt Trotzdem gilt auch hier: Wer einen Fahrfehler begeht, oder durch Ausfallerscheinungen auffällt, macht sich auch mit wenig Promille (also auch schon mit 0,3 Promille!) im Blut strafbar. Wird eine Blutalkoholkonzentration von 0,5 bis 1,09 Promille festgestellt, sind keine Ausfallerscheinungen beim Fahrer zu erkennen und wurde kein Unfall verursacht, wird die Trunkenheitsfahrt als Ordnungswidrigkeit mit 500 Euro, zwei Punkten und einem einmonatigen Fahrverbot geahndet. Beim zweiten Mal verdoppelt sich das Bußgeld auf 1.000 Euro, 2 Punkte in Flensburg und drei Monate Fahrverbot. Für Wiederholungstäter sind die Strafen dann erneut gestiegen. So ist nun eine Geldstrafe in Höhe von 1.500 Euro fällig, zusätzlich zu zwei weiteren Punkten in Flensburg und einem Fahrverbot von drei Monaten. In dringenden Einzelfällen hat das Gesetz die Möglichkeit auf ein Fahrverbot zu verzichten. Dies gilt jedoch lediglich beim ersten Verstoß. Wird eine Blutalkoholkonzentration von mehr als 1,1 Promille festgestellt, so geht man von absoluter Fahruntüchtigkeit aus, und dies auch dann, wenn kein Fahrfehler oder sonstige Anzeichen von Fahrunsicherheit festgestellt wurden. Ist diese Grenze überschritten, so wird das Vergehen als Straftat bestraft. Der Autofahrer muss nun mit empfindlichen Strafen rechnen, so wird ihm der Führerschein für mindestens sechs Monate entzogen, zusätzlich gibt es eine Geld- oder gar Freiheitsstrafe. Geht man von einer hohen Rückfallwahrscheinlichkeit aus, kann die Fahrerlaubnis auch lebenslang entzogen werden. Auch als Radfahrer ist man nicht vor einer Strafanzeige gefeit, so man mit 0,3 Promille erwischt wird. Wurde die Promillegrenze, egal ob Autofahrer oder Radfahrer, von 1,6 Promille überschritten, so hat er zusätzlich zur Strafanzeige, mit einer Anordnung zur MPU zu rechnen.
MPU, eine freiwillige aber nötige Angelegenheit
Radargerät auf einem Stativ Der erfolgreiche Besuch einer Medizinisch Psychologischen Untersuchung, kurz MPU, ist dann meist der einzige Weg um seinen Führerschein zurückzubekommen. Die MPU ist ein Verfahren, bei dem aus unterschiedlichsten Gründen die Fahreignung einer Person geprüft wird. Die Medizinisch Psychologische Untersuchung hat eine relativ hohe Durchfallquote von über einem Drittel. Angeraten wird deshalb, sich rechtzeitig vorzubereiten. Wenn Sie mit Alkohol am Steuer von der Polizei erwischt wurden, ist folgendes Wissen hilfreich. Machen Sie keine Angaben zu ihrem Alkoholkonsum – Sie haben ein Aussageverweigerungsrecht! Holen Sie sich schnellstmöglich anwaltliche Unterstützung.
Auch Teil des Verkehrsrechts – das Verkehrsstrafrecht
Finger deutet auf großen Schaden an einer Stoßstange Im Verkehrsstrafrecht geht es nicht nur um Alkohol oder Drogen im Straßenverkehr, sondern auch um Delikte wie Unfallflucht, fahrlässige Körperverletzung, das Erstellen von Fotos oder Videos an einer Unfallstelle und dergleichen. Das Verkehrsstrafrecht soll die Sicherheit im Straßenverkehr gewährleisten. Es wird von einer tendenziell bewusst ausgeübten Straftat ausgegangen. Eine Ordnungswidrigkeit zeugt eher von Fahrlässigkeit. Im Verkehrsstrafrecht drohen wegen ihrer größeren Gefährdung auch größere Strafen. Verkehrsstraftaten landen darum fast immer vor Gericht. Besonders ein Anwalt für Verkehrsrecht, kann in diesem Fall von großer Hilfe sein.
Das Verkehrszivilrecht, ein weiteres Rechtsgebiet
Mann mit Kniestütze und Gehhilfe Im Verkehrszivilrecht geht es um die Regulierung von Unfällen, Schmerzensgeldansprüchen sowie Nutzungsausfallschäden. Ein selbstverschuldeter Autounfall mit Schäden bei anderen Unfallbeteiligten muss der eigenen Kfz-Haftpflichtversicherung umgehend gemeldet werden. Ist man vollkaskoversichert, so wird im Schadensfall auch der Schaden am eigenen Auto ersetzt. Ist nicht klar wer den Unfall verursacht hat, so kann die Dauer der Schadensabwicklung länger dauern. Die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers muss auch die Kosten für ein Gutachten übernehmen. Zu beachten ist, dass nicht nur der Fahrer des Unfallautos haftet, sondern auch sein Halter. Von dieser Regelung kann sich der Halter nur abgrenzen, wenn er nachweisen kann, dass der Unfall durch höhere Gewalt geschah oder das Auto ohne seines Wissens gefahren wurde. Bei einem Unfall kommt das Recht des jeweiligen EU-Landes zur Anwendung. Nach einem Verkehrsunfall, wird meist ein Anwalt für Verkehrsrecht benötigt um die Frage zu klären, wer den Unfall verursacht hat und wer welche Kosten in welcher Höhe zu erstatten sind.
Welche Regelungen findet man im Verkehrsverwaltungsrecht?
Es ist vor allem unterteilt in Vorschriften mit der die Teilnahme von Personen am Straßenverkehr und die Zulassung von Fahrzeugen geregelt ist. Im Fahrerlaubnisrecht findet man die Regelungen für den Führerschein auf Probe und auch das Fahreignungsregister (FAER), in welchem wiederum das Punktesystem bei Ordnungswidrigkeiten zu finden ist. Schadensersatz- und Regressforderungen können im Falle eines Unfalles schon bei 0,3 Promille auf einen zukommen. Um hier die bestmögliche Unterstützung zu bekommen wendet man sich schnellstmöglich an einen Anwalt für Verkehrsrecht.