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Rechtsanwälte für Verkehrsrecht in Ingolstadt Ost auf Anwaltssuche finden

Leider haben wir keinen Anwalt für Verkehrsrecht gefunden. In der nachfolgenden Liste finden Sie daher Anwälte mit anderen Rechtsgebieten im Umkreis von Ingolstadt Ost.
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Renate Bauer

Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht|204
Friedrich-Ebert-Straße 78, 85055 Ingolstadt
in 2.8 km Entfernung
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Michael Ebner

Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Friedrich-Ebert-Straße 78, 85055 Ingolstadt
in 2.8 km Entfernung
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Susanne Schmitz

Fachanwalt für Verwaltungsrecht|204
Theodor-Heuss-Straße 29, 85055 Ingolstadt
in 2.8 km Entfernung
Symbolbild Rechtsanwalt

Christian Weiss

Kreuzstraße 10, 85055 Ingolstadt
in 2.8 km Entfernung
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Jörn Heumann

Bei der Arena 5, 85053 Ingolstadt
in 2.9 km Entfernung
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Julia Friedl

Fachanwalt für Strafrecht
Mozartstraße 4a, 85057 Ingolstadt
in 3.4 km Entfernung
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Kerstin Burscheid

Von-Hünefeld-Straße 6, 85051 Ingolstadt
in 5.4 km Entfernung
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Patrick Deller

Ostermairstraße 6, 85051 Ingolstadt
in 5.4 km Entfernung
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Harald Kollrus

Fachanwalt für Steuerrecht|6538
Wasserkelchstraße 12a, 85051 Ingolstadt
in 5.4 km Entfernung
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Daniel Rossmann

Virchowstraße 9, 85051 Ingolstadt
in 5.4 km Entfernung
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Dagmar Schreiber-Hiltl

Fachanwalt für Arbeitsrecht|6538
Bahnhofstraße 5, 85051 Ingolstadt
in 5.4 km Entfernung
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Alfons Bauer

Mühlweg 3a, 85098 Großmehring
in 5.9 km Entfernung
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Andreas Schieferbein

Frühlingstraße 31, 85092 Kösching
in 6.3 km Entfernung
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Thilo Bals

Fachanwalt für Familienrecht|204
Donaufeldstraße 5, 85077 Manching
in 6.4 km Entfernung
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Konrad Klimek

Schillerstraße 5, 85077 Manching
in 6.4 km Entfernung
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Joachim H. Schlutz

Herderstraße 5, 85080 Gaimersheim
in 6.7 km Entfernung
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Christoph Steinberg

Ernst-Moritz-Arndt-Weg 3, 85080 Gaimersheim
in 6.7 km Entfernung
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Kerstin Bacher

Fachanwalt für Arbeitsrecht
Am Fort 11, 85139 Wettstetten
in 6.7 km Entfernung
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Derya Basal

Fachanwalt für Familienrecht|6538
Schrannenstraße 1, 85049 Ingolstadt
in 8.4 km Entfernung
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Thomas Berreth

Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht|6538
Levelingstraße 40, 85049 Ingolstadt
in 8.4 km Entfernung
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Regina Berreth

Levelingstraße 40, 85049 Ingolstadt
in 8.4 km Entfernung
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Kirsten Bosselmann-Vorwerk

Fachanwalt für Medizinrecht|6538
Schrannenstraße 12, 85049 Ingolstadt
in 8.4 km Entfernung
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Niels Deckert

Bergbräustraße 7, 85049 Ingolstadt
in 8.4 km Entfernung
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Angelika Ebner

Fachanwalt für Familienrecht
Gymnasiumstraße 25, 85049 Ingolstadt
in 8.4 km Entfernung
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Andreas Funk

Fachanwalt für Familienrecht|204
Harderstraße 20, 85049 Ingolstadt
in 8.4 km Entfernung
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Susanne Geißler

Fachanwalt für Verkehrsrecht
Harderstraße 24, 85049 Ingolstadt
in 8.4 km Entfernung
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Nicola Goldschadt

Gymnasiumstraße 25, 85049 Ingolstadt
in 8.4 km Entfernung
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Walter Gräf

Ludwigstraße 26, 85049 Ingolstadt
in 8.4 km Entfernung
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Birgit Gössl

Fachanwalt für Verkehrsrecht
Rathausplatz 11 / III, 85049 Ingolstadt
in 8.4 km Entfernung
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Veronika Hagn

Fachanwalt für Verkehrsrecht
Bergbräustraße 7, 85049 Ingolstadt
in 8.4 km Entfernung
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Heinz K. Haidl

Harderstraße 20, 85049 Ingolstadt
in 8.4 km Entfernung
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Maria Haneder

Fachanwalt für Arbeitsrecht|204
Bergbräustraße 7, 85049 Ingolstadt
in 8.4 km Entfernung
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Dörte Heeschen

Kreuzstraße 4, 85049 Ingolstadt
in 8.4 km Entfernung
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Matthias Heeschen

Kreuzstraße 4, 85049 Ingolstadt
in 8.4 km Entfernung
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Claudia Heinzmann

Fachanwalt für Verkehrsrecht
Harderstraße 20, 85049 Ingolstadt
in 8.4 km Entfernung
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Stefan Hepach

Fachanwalt für Erbrecht|204
Gerolfinger Straße 102, 85049 Ingolstadt
in 8.4 km Entfernung
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Bernhard Hofbeck

Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht|6538
Mauthstraße 2, 85049 Ingolstadt
in 8.4 km Entfernung
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Stefan Höchstädter

Kreuzstraße 4, 85049 Ingolstadt
in 8.4 km Entfernung
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Julia Höchstädter

Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Kreuzstraße 4, 85049 Ingolstadt
in 8.4 km Entfernung
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Carmen Ihm

Ludwigstraße 11 1/2, 85049 Ingolstadt
in 8.4 km Entfernung

Infos zu Anwälte Verkehrsrecht in Ingolstadt Ost
Verkehrsrecht
Verkehrsrecht ©freepik - mko

Was gehört zum Verkehrsrecht?

Auf die Rechtsbereiche des Ordnungswidrigkeitenrechts, Verkehrsstrafrecht, Verkehrszivilrechts und das Verkehrsverwaltungsrecht wird nun hier genauer eingegangen.

Das Recht der Verkehrsordnungswidrigkeiten

Schadensaufnahme nach einem UnfallSchadensaufnahme nach einem Unfall Das Recht für Ordnungswidrigkeiten regelt und ahndet Verstöße, wie das Parken im Halteverbot, das Überfahren roter Ampeln, Geschwindigkeitsüberschreitungen und dergleichen. Auch Alkohol am Steuer ist zunächst eine Ordnungswidrigkeit, jedoch kann daraus schnell eine Straftat werden.

Führerschein auf Probe und Alkohol

Für Fahranfänger, also während der zweijährigen Probezeit und bis zum vollendeten 21. Lebensjahr, werden Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung § 24c strenger geahndet. So gilt die 0,0 Promillegrenze am Steuer. Vergehen gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) während der Probezeit werden unterteilt in schwerwiegende Vergehen (A-Verstöße) und weniger schwerwiegende Vergehen (B-Verstöße). Ein A-Verstoß oder zwei B-Verstöße führen bereits zu einer auf vier Jahre verlängerten Probezeit. Um allen Verkehrsteilnehmern den Straßenverkehr so sicher wie möglich zu bieten wird Alkohol am Steuer während der Probezeit als A-Verstoß eingestuft. Der erstmalige Verstoß gegen die Null-Promille-Grenze zieht neben der Konsequenz einer verlängerten Probezeit ein Bußgeld von 250 Euro nach sich. Auch ein Punkt in Flensburg wird eingetragen. Ab 0,5 Promille erhöht sich das Bußgeld auf 500 Euro, es wird ein einmonatiges Fahrverbot ausgesprochen und zwei Punkte in Flensburg eingetragen. Zusätzlich ist ein Aufbauseminar zu absolvieren. Ein Fahrverbot von drei Monaten ist die Folge eines zweiten Verstoßes gegen das Alkoholverbot. Es wird erteilt gemeinsam mit zwei Punkten in Flensburg und 1.000 Euro Bußgeld. Auch eine verkehrspsychologische Beratung ist nun empfohlen. Lässt der Fahranfänger es auf einen dritten Verstoß ankommen so hat er mit einem erneut erhöhten Bußgeld von 1.500 Euro und einem dreimonatigen Fahrverbot zu rechnen. Auch werden erneut zwei Punkte im Fahreignungsregister eingetragen. Nochmal strenger bestraft wird eine Blutalkoholkonzentration ab 1,1 Promille, da sie nicht mehr als Ordnungswidrigkeit sondern als Straftat bewertet wird und nach Verkehrsstrafrecht sanktioniert wird. Bei der Einstufung als Straftat muss man mit einer Freiheits- oder Geldstrafe und drei Punkten in Flensburg rechnen. Auch ein Führerscheinentzug kann die Folge sein. Das Fahreignungsregister in Flensburg, umgangssprachlich auch gern Verkehrssünderkartei genannt, verwaltet ein Punktesystem. Bei einigen Verstößen im Straßenverkehr wird nämlich nicht nur mit Bußgeldern sondern auch mit Punkten bestraft.

Das Fahreignungsregister (FAER)

Die Konsequenz des dauerhaften Führerscheinentzuges droht bei acht eingetragenen Punkten. Eintragungen im Fahreignungsregister werden laut StVG § 29 nach Ablauf der jeweiligen Frist auch wieder gelöscht. Eingetragene Punkte unterliegen also folglich der jeweiligen Tilgungsfrist der Delikte. Alkoholverstöße mit zwei Punkten werden nach fünf Jahren getilgt. Handelt es sich um einen Verstoß der einen Straftatbestand erfüllt, so bleiben die Punkte für 10 Jahre erhalten.

Alkohol am Steuer im Ausland

Kein Alkohol wenn man mit dem Auto unterwegs istKein Alkohol wenn man mit dem Auto unterwegs ist Die meisten EU-Länder haben eine Promillegrenze von 0,5. Die Bußgeldhöhe ist aber EU-weit sehr unterschiedlich. Diese Grenzwerte sind ohne Gewähr, da sie jederzeit veränderten Bestimmungen unterliegen können.

Die allgemeine Promillegrenze liegt bei unseren europäischen Nachbarn in

  • Belgien bei 0,5 ‰ (180 € Bußgeld)
  • Dänemark bei 0,5 ‰ (ein Monatsverdienst)
  • Finnland 0,5 ‰ (ab 15 Tagessätzen)
  • Frankreich 0,5 ‰ (ab 135 € Bußgeld)
  • Griechenland 0,5 ‰ (ab 80 € Bußgeld)
  • Großbritannien 0,5 ‰ (ab 80 € Bußgeld)
  • Italien 0,5 ‰ (ab 530 € Bußgeld)
  • Kroatien 0,5 ‰ (ab 95 € Bußgeld)
  • Niederlande 0,5 ‰ (ab 325 € Bußgeld)
  • Österreich 0,5 ‰ (ab 300 € Bußgeld)
  • Polen 0,2 ‰ (bis 1.200 € Bußgeld)
  • Portugal 0,5 ‰ (ab 250 € Bußgeld)
  • Schweden 0,2 ‰ (ab 40 Tagessätze)
  • Schweiz 0,5 ‰ (ab 520 € Bußgeld)
  • Spanien 0,5 ‰ (ab 500 € Bußgeld)
  • Tschechien 0,0 ‰ (ab 100 € Bußgeld)
  • Ungarn 0,0 ‰ (ab 100 € Bußgeld)

Autofahrer ohne Führerschein auf Probe und älter als 20 Jahre unterliegen anderen Promillegrenzen.

komplette zerstörte Kotflügel eines schwarzen Autoskomplette zerstörte Kotflügel eines schwarzen Autos Fällt ein Autofahrer etwa durch Orientierungslosigkeit oder verminderte Reaktionsfähigkeit auf, ist er gar an einem Unfall beteiligt, so ist dies auch mit geringer Promillezahl strafbar. Ab 0,5 Promille werden dann 2 Punkte im Fahreignungsregister ehemals 2014 Verkehrszentralregister (VZR) , eingetragen, zusätzlich wird ein Bußgeld in Höhe von 500 Euro erhoben und es wird ein Fahrverbot von einem Monat ausgesprochen. Lässt sich der Fahrer ein zweites Mal betrunken am Steuer erwischen, so drohen schon 1000 Euro Bußgeld, erneute zwei Punkte und ein dreimonatiges Fahrverbot. Mit 1.500 Euro, zwei Punkten im Fahreignungsregister und einem dreimonatigen Fahrverbot muss beim dritten Verstoß gerechnet werden. In dringenden Einzelfällen hat das Gesetz die Möglichkeit auf ein Fahrverbot zu verzichten. Allerdings ist dies nur bei einem erstmaligen Verstoß möglich. Zeigt der Blutalkoholwert 1,1 Promille an, so ist die absolute Fahruntüchtigkeit erreicht, irrelevant ob der Fahrer Ausfallerscheinungen hat oder nicht. Dieser Grenzwert macht bei einer Trunkenheitsfahrt aus einer Ordnungswidrigkeit eine Straftat. Der Entzug des Führerscheins für mindestens sechs Monaten droht ebenso wie eine Geld- oder Freiheitsstrafe und drei Punkte in Flensburg. Auch ein lebenslanger Führerscheinentzug ist möglich, abhängig vom Vergehen. Mit einer Strafanzeige darf auch ein betrunkener Radfahrer rechnen, wenn er an einem Unfall beteiligt ist, oder durch sein auffälliges Verhalten im Straßenverkehr auffällt. Sowohl als betrunkener Autofahrer als auch als Fahrradfahrer muss man seinen Führerschein abgeben, wenn der Grenzwert für die absolute Fahruntüchtigkeit von 1,6 Promille festgestellt wurde. So entschieden zum Beispiel das Verwaltungsgericht Oldenburg (Aktenzeichen 7 B 2323/08) und das Verwaltungsgericht Neustadt (Aktenzeichen 3 L 636/14.NW).

Medizinisch Psychologische Untersuchung – MPU

Hupender AutofahrerHupender Autofahrer Auch wenn die Teilnahme an einer MPU (Medizinisch Psychologische Untersuchung) grundsätzlich freiwillig ist, so wird der Führerschein oft erst nach erfolgreicher Teilnahme wiedererteilt. Eine MPU soll die körperliche und geistige Fahrtauglichkeit einer Person feststellen. Über ein Drittel fallen bei dieser Untersuchung durch. Sich über die Untersuchung im Vorfeld zu informieren scheint angeraten. Die Polizei hat Sie nach einem Glas Wein oder Bier bei einer Polizeikontrolle erwischt? Es empfiehlt sich keine Angaben über die getrunkene Menge zu machen. Die kenntnisreiche Hilfe eines Anwaltes für Verkehrsrecht ist nun äußerst hilfreich.

Das Verkehrsstrafrecht ein weiteres Recht des Verkehrsrechts

zersplitterte Frontscheibe eines Autoszersplitterte Frontscheibe eines Autos Das Verkehrsstrafrecht befasst sich zum Beispiel mit Unfallflucht, Drogen im Straßenverkehr, Fahren ohne Fahrerlaubnis, fahrlässige Körperverletzung oder unterlassene Hilfeleistung. Oberste Priorität des Verkehrsstrafrechts ist, die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer sicher zu stellen. Es wird im Verkehrsstrafrecht von einem bewussten Zuwiderhandeln ausgegangen. Eine Ordnungswidrigkeit zeugt eher von Fahrlässigkeit. Durch die dadurch größere Gefährdung anderer werden Straftaten auch härter bestraft. Verkehrsstraftaten münden meist in einer Gerichtsverhandlung. Oft werden beim Verkehrsstrafrecht Rechtsanwälte beauftragt.

Ein weiteres Gebiet des Verkehrsrechts – das Verkehrszivilrecht

Mann mit Kniestütze und GehhilfeMann mit Kniestütze und Gehhilfe Als Unfallfolge ergeben sich oft Schadensersatzansprüche oder die Forderung von Schmerzensgeld. Geregelt werden sie durch das Verkehrszivilrecht. Ist man der Unfallverursacher, so ist die eigene Kfz-Haftpflichtversicherung zu informieren. Hier ist es von Vorteil eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen zu haben, da sie auch den Schaden des eigenen Autos begleicht. Erst wenn die Schuldfrage geklärt werden konnte, wird der Schadensfall abgewickelt. Die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers muss auch die Kosten für ein Gutachten übernehmen. Zu beachten ist, dass nicht nur der Fahrer des Unfallautos haftet, sondern auch sein Halter. Es sei denn der Halter kann die Unabwendbarkeit des Unfalles nachweisen oder auf höhere Gewalt verweisen. Passiert der Unfall im EU-Ausland, so gilt das Recht des Landes in dem der Unfall geschehen ist. Bei der komplizierten Klärung der Frage nach den Schadenersatzansprüchen und deren Durchsetzung sollte man verkehrsanwaltliche Unterstützung in Anspruch nehmen.

Das Verkehrsverwaltungsrecht

Das Verkehrsverwaltungsrecht befasst sich sowohl mit der Erteilung als auch der Entziehung der Fahrerlaubnis und auch der Erteilung eines Fahrverbots. Das Fahrerlaubnis- und das Fahrzeugzulassungsrecht beinhalten Regelungen die zur Erlangung der amtlichen Fahrerlaubnis dienen, und auch wann sie aberkannt wird und welche gesundheitlichen Beeinträchtigungen evtl. einen Ausschluss der Fahrerlaubnis vorsieht oder ob evtl. eine bedingte Eignung vorliegt. Da bereits mit 0,3 Promille Alkohol im Blut Schadensersatz- und Regressforderungen von Versicherungen auf einen zukommen können wendet man sich am besten frühzeitig an einen Anwalt für Verkehrsrecht.