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Einen Anwalt für Verkehrsrecht in Laichingen auf Anwaltssuche finden

Leider haben wir keinen Anwalt für Verkehrsrecht gefunden. In der nachfolgenden Liste finden Sie daher Anwälte mit anderen Rechtsgebieten im Umkreis von Laichingen.
Symbolbild Rechtsanwalt

Andrea Ursula Rösch

Schillerstraße 7, 89143 Blaubeuren
in 11.6 km Entfernung
Symbolbild Rechtsanwalt

Karl-Heinz Fleischle

Dottinger Straße 34, 72525 Münsingen
in 16.7 km Entfernung
Symbolbild Rechtsanwalt

Maximilian Keller

Wolfgartenstraße 3, 72525 Münsingen
in 16.7 km Entfernung
Symbolbild Rechtsanwalt

Gustav Berger

Fachanwalt für Arbeitsrecht
Überkinger Straße 21, 73312 Geislingen an der Steige
in 17.8 km Entfernung
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Sascha Binder

Karlstraße 11, 73312 Geislingen an der Steige
in 17.8 km Entfernung
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Else Frank

Schulstraße 13 A, 73312 Geislingen an der Steige
in 17.8 km Entfernung
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Martin Freibauer

Fachanwalt für Verkehrsrecht
Stockstraße 2, 73312 Geislingen an der Steige
in 17.8 km Entfernung
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Claus Gansloser

Schloßhalde 66, 73312 Geislingen an der Steige
in 17.8 km Entfernung
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Ottokar Geiger

Karlstraße 9, 73312 Geislingen an der Steige
in 17.8 km Entfernung
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Jakob Harich

Hauffstraße 11, 73312 Geislingen an der Steige
in 17.8 km Entfernung
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Silke Lindner

Fachanwalt für Familienrecht
Überkinger Straße 21, 73312 Geislingen an der Steige
in 17.8 km Entfernung
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Ulrike Reinelt

Fachanwalt für Steuerrecht
Schloßhalde 66, 73312 Geislingen an der Steige
in 17.8 km Entfernung
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Thiemo Rosenfeld

Fachanwalt für Familienrecht
Karlstraße 9, 73312 Geislingen an der Steige
in 17.8 km Entfernung
Symbolbild Rechtsanwalt

Reinhard Rühle

Bahnhofstraße 79, 73312 Geislingen an der Steige
in 17.8 km Entfernung
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Joachim Schönborn

Oberböhringer Straße 49, 73312 Geislingen an der Steige
in 17.8 km Entfernung
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Wolf-Peter Spaich

Gartenstraße 1, 73312 Geislingen an der Steige
in 17.8 km Entfernung
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Petra Stäudle

Gartenstraße 1, 73312 Geislingen an der Steige
in 17.8 km Entfernung
Symbolbild Rechtsanwalt

Bernd Büttner

Im Blumenring 28, 73252 Lenningen
in 17.9 km Entfernung
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Jutta Augenschein

Hummelstraße 1, 89134 Blaustein
in 18.0 km Entfernung
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Joachim Bonin

Schillerstraße 91, 89134 Blaustein
in 18.0 km Entfernung
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Gabriele Schmidt

Hummelstraße 3, 89134 Blaustein
in 18.0 km Entfernung
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Axel Hauser

Burrainweg 11, 89173 Lonsee
in 18.0 km Entfernung
Symbolbild Rechtsanwalt

Beate Happold

Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Lupinenweg 9, 89160 Dornstadt
in 18.9 km Entfernung
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Sebastian Rickmann

Dieselstraße 14, 89160 Dornstadt
in 18.9 km Entfernung
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Ulrich Kanzler

Weilheimerstraße 34, 73119 Zell unter Aichelberg
in 19.6 km Entfernung

Infos zu Anwälte Verkehrsrecht in Laichingen
Verkehrsrecht
Verkehrsrecht ©freepik - mko

Was gehört zum Verkehrsrecht?

Vor allem findet man hier das Ordnungswidrigkeitenrecht, das Verkehrsstrafrecht, das Verkehrszivilrecht und das Verkehrsverwaltungsrecht.

Das Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht

Auffahrunfall mit großem SchadenAuffahrunfall mit großem Schaden Dieses Recht hat die Erziehungsfunktion im Fokus. Es wird angewandt bei dem Überfahren roter Ampeln, Geschwindigkeitsüberschreitungen oder auch Halte- und Parkvergehen. Wegen seiner Komplexität soll hier auf das Thema Alkohol am Steuer eingegangen werden, welches zum Teil ebenfalls in das Ordnungswidrigkeitengesetz fällt.

Führerschein auf Probe und das Verkehrsrecht

Führerschein-Neulinge müssen während ihrer zweijährigen Probezeit, wenn sie hinter dem Steuer sitzen, auf Alkohol komplett verzichten. So steht es im Straßenverkehrsordnungsgesetz § 24c. Vergehen gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) während der Probezeit werden unterteilt in schwerwiegende Vergehen (A-Verstöße) und weniger schwerwiegende Vergehen (B-Verstöße). Auf vier Jahre wird die Probezeit angehoben wenn man sich einen A- oder zwei B-Verstöße zuschulden kommen lässt. Das Leben und die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer soll gewährleistet werden, deshalb wird Alkohol am Steuer, gerade in der Probezeit als schwerwiegendes Vergehen angesehen. Verstößt ein Fahranfänger gegen die Null-Promille-Grenze, muss er, zusätzlich zu den Maßnahmen der Probezeit, mit einem Bußgeld in Höhe von 250 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen. Das Bußgeld erhöht sich bei einer Blutalkoholkonzentration ab 0,5 Promille auf 500 Euro. Auch gibt es in diesem Fall zwei Punkte eingetragen und erstmalig kommt nun auch ein einmonatiges Fahrverbot zum Einsatz. Ergänzend kommt man um ein Aufbauseminar nicht herum. Ein Eintrag nach einem bereits vorherigen Alkoholverstoß führt zu zwei Punkten in Flensburg, 1000 Euro Bußgeld und einem dreimonatigem Fahrverbot. Zur Vermeidung weiterer Verstöße wird dem Autofahrer eine Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung angetragen. Ein wiederholter Verstoß wird mit 1.500 Euro Bußgeld bestraft, zusätzlich werden zwei Punkte in Flensburg eingetragen und ein Fahrverbot von drei Monaten ausgesprochen. Ab 1,1 Promille handelt es sich bereits um eine Straftat, nicht mehr nur um eine Ordnungswidrigkeit. Die zuständigen Paragraphen findet man nun im Verkehrsstrafrecht. Sie wird nicht nur mit drei Punkten sondern auch mit einer Freiheits- oder Geldstrafe bestraft. Konsequenz kann auch der Führerscheinentzug sein. Eintragungen im Fahreignungsregister (FAER) werden als Punkte gespeichert. Verkehrssünder müssen also bei Verstößen im Straßenverkehr damit rechnen, dass ihnen Punkte in ihrer persönliche Kartei eingetragen werden.

Wie funktioniert das mit den Punkten in Flensburg?

Bei einem Punktekonto von 8 Punkten ist sofort und automatisch der Führerschein von der Fahrerlaubnisbehörde einzuziehen. Nach Fristablauf werden Eintragungen gem. § 29 StVG wieder getilgt. Diese Tilgungsfristen der jeweiligen Delikte verstreichen unabhängig von einander. Bei Alkoholverstößen, die als Ordnungswidrigkeit mit zwei Punkten in Flensburg eingetragen werden, erfolgt eine Tilgung nach fünf Jahren. Handelt es sich um einen Verstoß der einen Straftatbestand erfüllt, so bleiben die Punkte für 10 Jahre erhalten.

Das EU-Ausland und seine Promillegrenzen

Kein Alkohol wenn man mit dem Auto unterwegs istKein Alkohol wenn man mit dem Auto unterwegs ist Die meisten EU-Länder haben eine Promillegrenze von 0,5. Die Bußgeldhöhe ist aber EU-weit sehr unterschiedlich. Gesetzliche Grenzwerte können jederzeit angehoben werden, es ist daher empfehlenswert vor Reiseantritt die aktuellen Werte abzufragen.

Die allgemeine Promillegrenze liegt bei unseren europäischen Nachbarn in

  • Belgien bei 0,5 ‰ (180 € Bußgeld)
  • Dänemark bei 0,5 ‰ (ein Monatsverdienst)
  • Finnland 0,5 ‰ (ab 15 Tagessätzen)
  • Frankreich 0,5 ‰ (ab 135 € Bußgeld)
  • Griechenland 0,5 ‰ (ab 80 € Bußgeld)
  • Großbritannien 0,5 ‰ (ab 80 € Bußgeld)
  • Italien 0,5 ‰ (ab 530 € Bußgeld)
  • Kroatien 0,5 ‰ (ab 95 € Bußgeld)
  • Niederlande 0,5 ‰ (ab 325 € Bußgeld)
  • Österreich 0,5 ‰ (ab 300 € Bußgeld)
  • Polen 0,2 ‰ (bis 1.200 € Bußgeld)
  • Portugal 0,5 ‰ (ab 250 € Bußgeld)
  • Schweden 0,2 ‰ (ab 40 Tagessätze)
  • Schweiz 0,5 ‰ (ab 520 € Bußgeld)
  • Spanien 0,5 ‰ (ab 500 € Bußgeld)
  • Tschechien 0,0 ‰ (ab 100 € Bußgeld)
  • Ungarn 0,0 ‰ (ab 100 € Bußgeld)

Für alle Autofahrer über 21 Jahren, die ihre Probezeit bestanden haben gelten andere Promillegrenzen.

Schadenserfassung einem Unfallwagen mit einem Tablet PCSchadenserfassung einem Unfallwagen mit einem Tablet PC Fällt ein Autofahrer etwa durch Orientierungslosigkeit oder verminderte Reaktionsfähigkeit auf, ist er gar an einem Unfall beteiligt, so ist dies auch mit geringer Promillezahl strafbar. Wird eine Blutalkoholkonzentration von 0,5 bis 1,09 Promille festgestellt, sind keine Ausfallerscheinungen beim Fahrer zu erkennen und wurde kein Unfall verursacht, wird die Trunkenheitsfahrt als Ordnungswidrigkeit mit 500 Euro, zwei Punkten und einem einmonatigen Fahrverbot geahndet. Eine zweite betrunkene Autofahrt wird mit 1.000 Euro Bußgeld schon richtig teuer. Zusätzlich kommt ein dreimonatiges Fahrverbot dazu und natürlich die neuerlichen zwei flensburger Punkteinträge. Beim dritten Verstoß erhöht sich die Strafe auf 1500 Euro, zwei Punkte und drei Monaten Fahrverbot. Das Fahrverbot kann in wenigen Ausnahmefällen erlassen werden, wenn dringende Gründe vorliegen. Dies ist ausnahmslos nur bei einem erstmaligen Verstoß möglich. Die absolute Fahruntüchtigkeit wird bei 1,1 Promille vorausgesetzt. Selbst ohne äußerliche Anzeichen oder Ausfallerscheinungen gilt dies als fester Grenzwert. Eine Trunkenheitsfahrt ist bei diesem Promillewert eine Straftat und nicht mehr als Ordnungswidrigkeit zu ahnden. Der betrunkene Fahrzeugführer hat nun mit einem Fahrverbot von mindestens sechs Monaten zu rechnen. Außerdem droht ihm eine Freiheits- oder Geldstrafe zuzüglich drei Punkten in Flensburg. Bei Wiederholungstätern oder bei besonders schweren Fällen kann die Fahrerlaubnis auch lebenslang entzogen werden. Auch ein Radfahrer, war er an einem Unfall beteiligt oder hat er sich im Straßenverkehr auffällig verhalten, muss bei über 0,3 Promille mit einer Strafanzeige rechnen. Wurde die Promillegrenze, egal ob Autofahrer oder Radfahrer, von 1,6 Promille überschritten, so hat er zusätzlich zur Strafanzeige, mit einer Anordnung zur MPU zu rechnen.

Mit der MPU zurück zum Führerschein

Radargerät auf einem StativRadargerät auf einem Stativ Zu einer MPU wird nur geraten, sie ist jedoch freiwillig. Allerdings ist sie oft der einzig mögliche Weg seine Fahrerlaubnis wieder zu erlangen. Die MPU ist ein Verfahren, bei dem die Fahreignung einer Person geprüft wird, wenn Bedenken im Hinblick auf ihre geistige oder körperliche Eignung zur Teilnahme am Straßenverkehr bestehen. Man muss sich bewusst sein, dass die Durchfallquote relativ hoch ist. Eine frühzeitige Vorbereitung ist deshalb angebracht. Sie sind alkoholisiert in eine Polizeikontrolle geraten? Sie dürfen die Aussage über Ihren Alkoholkonsum klar verweigern. Organisieren Sie sich so schnell wie möglich einen Anwalt für Verkehrsrecht!

Das Verkehrsstrafrecht ein weiteres Recht des Verkehrsrechts

Schaden an einer StoßstangeSchaden an einer Stoßstange Es ist für schwerere Delikte zuständig, die nicht mehr als Ordnungswidrigkeit behandelt werden können, wie größere Alkoholvergehen, das Fahren ohne Fahrerlaubnis, unterlassene Hilfeleistung, Unfallflucht und ähnliches. Sinn und Zweck des Verkehrsstrafrechtes ist es, die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer im Straßenverkehr zu gewährleisten. Es wird von einer tendenziell bewusst ausgeübten Straftat ausgegangen. Einer Ordnungswidrigkeit wird eher Fahrlässigkeit angenommen. Durch die dadurch größere Gefährdung anderer werden Straftaten auch härter bestraft. Eine Gerichtsverhandlung ist fast immer die Konsequenz. Besonders ein Anwalt für Verkehrsrecht, kann in diesem Fall von großer Hilfe sein.

Das Verkehrszivilrecht, ein weiteres Rechtsgebiet

Arm im Gips nach einem VerkehrsunfallArm im Gips nach einem Verkehrsunfall Das Verkehrszivilrecht handelt vom Schadenersatz bei durch Unfall entstandenen Schäden. Neben dem Sachschaden für die Reparatur können Schmerzensgeld, Verdienstausfall oder die Kosten für ein Ersatzfahrzeug geltend gemacht werden. Die eigene Kfz-Haftpflichtversicherung ist gefragt, wenn man einen Unfall selbst verschuldet hat. Nun ist es gut, wenn man die Extrakosten einer Vollkaskoversicherung auf sich genommen hat, denn sie zahlt nun auch den eigenen entstandenen Schaden. Die Bearbeitungsdauer eines Schadensfalls hängt vom Unfall und der Ermittlung der Schuldfrage ab. Die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers muss auch die Kosten für ein Gutachten übernehmen. Zu beachten ist, dass nicht nur der Fahrer des Unfallautos haftet, sondern auch sein Halter. Von dieser Regelung kann sich der Halter nur abgrenzen, wenn er nachweisen kann, dass der Unfall durch höhere Gewalt geschah oder das Auto ohne seines Wissens gefahren wurde. Passiert der Unfall im EU-Ausland, so gilt das Recht des Landes in dem der Unfall geschehen ist. Nach einem Verkehrsunfall, wird meist ein Anwalt für Verkehrsrecht benötigt um die Frage zu klären, wer den Unfall verursacht hat und wer welche Kosten in welcher Höhe zu erstatten sind.

Das Verkehrsverwaltungsrecht

Das Verkehrsverwaltungsrecht beschäftigt sich unter anderem mit der Erteilung oder Entziehung der Fahrerlaubnis oder Fahrauflagen. Das Fahrerlaubnis- und das Fahrzeugzulassungsrecht beinhalten Regelungen die zur Erlangung der amtlichen Fahrerlaubnis dienen, und auch wann sie aberkannt wird und welche gesundheitlichen Beeinträchtigungen evtl. einen Ausschluss der Fahrerlaubnis vorsieht oder ob evtl. eine bedingte Eignung vorliegt. Einen Anwalt für Verkehrsrecht einzuschalten, der aufgrund seiner Akteneinsicht die Rechtslage einschätzen kann ist in vielen verkehrsrechtlichen Dingen eine große Hilfe.

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